Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (1.701)
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- Angegeben von: Sozialverband VdK Deutschland e.V. am 26.06.2026
- Beschreibung: Diverse Maßnahmen im SGB V sollen den Beitragssatz in der GKV kurzfritig stabilisieren. Rückkehr zur einnahmeorientierten Ausgabenpolitik in der GKV
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: rehaVital Gesundheitsservice GmbH am 25.06.2026
- Beschreibung: Berücksichtigung der Interessen der Hilfsmittelversorgung bei Reformvorhaben bzgl. der GKV-Finanzierung. Insbesondere Ablehnung von Ausschreibungen im Hilfsmittelbereich sowie Einsatz für eine auskömmliche und nachhaltige Finanzierung der Versorgung mit Hilfsmitteln.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Deutsche Startups e.V. am 25.06.2026
- Beschreibung: Der Startup-Verband setzt sich dafür ein, dass der Entwurf eines Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) so angepasst wird, dass private Drittanbieter gleichberechtigten Marktzugang behalten. Angestrebt wird, § 345a so auszugestalten, dass der digitale Versorgungseinstieg über die ePA als offene, modulare Infrastruktur mit diskriminierungsfreien, standardisierten Schnittstellen konzipiert wird und die Wahlfreiheit von Versicherten und Leistungserbringern erhalten bleibt. Zudem wird die ersatzlose Streichung des § 370c gefordert, um eine Überregulierung digitaler Terminbuchungsplattformen und institutionelle Selbstbevorzugung öffentlich-rechtlicher Akteure zu vermeiden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Verband der Cannabis versorgenden Apotheken e.V. (VCA) am 25.06.2026
- Beschreibung: Der VCA setzt sich im Rahmen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes (BStabG) gegen die geplante Herausnahme von Cannabisblüten aus der Erstattungsfähigkeit der gesetzlichen Krankenversicherung ein. Ziel ist der Erhalt einer bedarfsgerechten Versorgung schwerwiegend erkrankter Patientinnen und Patienten mit medizinischem Cannabis über qualifizierte Apotheken. Der Verband weist insbesondere auf die Bedeutung der ärztlichen Therapiefreiheit, der pharmazeutischen Beratung, der qualitätsgesicherten Abgabe und der unterschiedlichen therapeutischen Funktionen verschiedener Darreichungsformen hin. Aus Sicht des VCA darf eine Kostendämpfung im GKV-System nicht dazu führen, dass etablierte Therapieoptionen faktisch aus der Versorgung verdrängt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutsche Gesellschaft für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie e.V. am 24.06.2026
- Beschreibung: Die geplante Begrenzung der Vergütungssteigerungen auf die Entwicklung der beitragspflichtigen Einnahmen der Krankenkassen wird abgelehnt. Leistungen nach Terminvermittlung oder in offenen Sprechstunden sollen wieder in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung überführt werden. Die Stellungnahme bezweifelt die Aussage, dass diese Vergütungen keinen spürbaren Einfluss auf die Versorgung gehabt hätten. Es wird erwartet, dass sich der Zugang zur ambulanten Versorgung dadurch verschlechtert. Die verbliebenen extrabudgetären Leistungen sollen künftig über neue Gesamtvergütungen finanziert werden. Die Begründung des Gesetzes, dadurch angebotsinduzierte Nachfrage einzudämmen, wird zurückgewiesen.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft ZAW e.V. am 24.06.2026
- Beschreibung: Bei den gesetzlichen Krankenkassen sollen Kosten gesenkt werden. Unter anderem sollen die Werbeausgaben der Krankenkassen halbiert werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 24.06.2026
- Beschreibung: Die Verschiebung der verpflichtenden Nutzung der elektronischen Verordnung (eVO) auf 2030 wird scharf kritisiert, da Gesundheitshandwerke trotz hoher Vorleistungen weiter von der TI ausgeschlossen bleiben und Wettbewerbsnachteile entstehen. Der erfolgreiche eVO-Pilot zeigt die Umsetzbarkeit – freiwillige Nutzung und schnelle Spezifikationen werden gefordert. KIM als Pflichtanwendung wird begrüßt, erfordert aber die zügige Einbindung aller Leistungserbringer. Zudem fehlen ePA-Zugriffsrechte, was effiziente Versorgung erschwert. Positiv sind eGK-Zugriff und digitale Patientenrechnung, jedoch fehlen einheitliche, kostenfreie Schnittstellen. Insgesamt werden verbindliche Fristen, Finanzierung, Gleichstellung und praxistaugliche Umsetzung gefordert.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Hufelandgesellschaft e. V. Ärztlicher Dachverband für Integrative Medizin am 23.06.2026
- Beschreibung: Der Gesetzentwurf sieht den vollständigen Ausschluss von Leistungen und Arzneimitteln der Homöopathie und der Anthroposophischen Medizin aus der GKV vor. Der Gesetzentwurf sieht ferner das Verbot an die Krankenkassen vor, Leistungen und Arzneimittel der Homöopathie und der Anthroposophischen Medizin als freiwillige Satzungsleistungen zu erstatten (§ 11 Abs. 6). Als Folgeänderungen sieht der Gesetzentwurf die Streichung von Gewährleistungen einer therapeutischen Vielfalt vor, die bisher im SGB V enthalten waren. § 34 Abs. 1 S. 3; § 34 Abs. 3 S. 2, § 92 Abs. 3a SGB V).
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Krankenhausgesellschaft Sachsen am 19.06.2026
- Beschreibung: Der Entwurf des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz bedeutet für die Krankenhäuser in Sachsen und bundesweit weitreichende Einschnitte. Erlöse sollen durch erhebliche Preisabsenkungen reduziert werden, ohne dass kostentreibende Struktur- und Bürokratievorgaben abgebaut werden. Zudem werden gesetzlich vorgeschriebene Vorhaltekosten nicht mehr refinanziert.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Snke Holding SE am 19.06.2026
- Beschreibung: Snke Holding SE setzt sich für eine patientenzentrierte, interoperable und datenschutzkonforme Nutzung von Gesundheitsdaten im Rahmen des EHDS ein. Die Stellungnahme empfiehlt ein einheitliches Datencockpit für Einwilligungen und Widersprüche sowie die Einrichtung einer zentralen Vertrauensstelle anstelle zusätzlicher Register- und Kennziffernstrukturen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. am 18.06.2026
- Beschreibung: Ziel ist die Streichung der automatischen Substitution von Biopharmazeutika in § 129 Abs. 1a SGB V und die Sicherung eines resilienten Biosimilar-Marktes, insbesondere durch Vermeidung exklusiver Ausschreibungen, Begrenzung von Marktkonzentration und Weiterentwicklung von Open-House-Rabattverträgen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: RA Sascha Milkereit – Rechtsanwalt am 18.06.2026
- Beschreibung: Die geplante Begrenzung der Vergütungssteigerungen auf die Entwicklung der beitragspflichtigen Einnahmen der Krankenkassen wird abgelehnt. Leistungen nach Terminvermittlung oder in offenen Sprechstunden sollen wieder in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung überführt werden. Die Stellungnahme bezweifelt die Aussage, dass diese Vergütungen keinen spürbaren Einfluss auf die Versorgung gehabt hätten. Es wird erwartet, dass sich der Zugang zur ambulanten Versorgung dadurch verschlechtert. Die verbliebenen extrabudgetären Leistungen sollen künftig über neue Gesamtvergütungen finanziert werden. Die Begründung des Gesetzes, dadurch angebotsinduzierte Nachfrage einzudämmen, wird zurückgewiesen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (3):
- Berufsverband Deutscher Oralchirurgen BDO e.V.
- Deutsche Gesellschaft für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie e.V.
- RA Sascha Milkereit - Rechtsanwalt
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin am 17.06.2026
- Beschreibung: Im Rahmen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes sollen Maßnahmen ergriffen werden, die voraussichtlich konkrete Auswirkungen auf die Pläne zur Einführung eines Primärversorgungssystems haben. Auf diese Aspekte weist die DEGAM entsprechend hin.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 256/26
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) -
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
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BR-Drs. 256/26
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Allianz Private Krankenversicherungs-AG am 17.06.2026
- Beschreibung: Eine nachhaltige und generationengerechte Finanzierung des deutschen Gesundheitssystems ist erforderlich, um die Lohnzusatzkosten zu begrenzen und die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft zu gewährleisten.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutsche Nierenstiftung am 17.06.2026
- Beschreibung: Der Gemeinsame Bundesausschuss soll im Rahmen der Überprüfung der Gesundheitsuntersuchungs-Richtlinie und der DMP-Anforderungen-Richtlinie die Aufnahme eines ein Nierenscreenings mit eGFR und UACR insbesondere für Risikogruppen in beide Richtlinien prüfen und der Evidenz folgend umsetzen.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Forum for Evidence-Based Preventative Health (FEBPH) gGmbH am 15.06.2026
- Beschreibung: Das Forum for Evidence-Based Preventative Health setzt sich für eine Änderung des SGB V ein, um Empfehlungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) an standardisierte Evidenzkriterien (z.B. systematische Reviews) zu knüpfen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Sanofi-Aventis Deutschland GmbH am 15.06.2026
- Beschreibung: Die Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) steht unter Druck. Es bedarf nachhaltiger und ausgewogener Lösungen für kurz- bis langfristige Stabilität, die u.a. die Versorgung von Versicherten mit innovativen Arzneimitteln und Impfstoffen über ein innovationsfreundliches Erstattungsumfeld, langfristige Planbarkeit, nutzenbasierte Preisbildung und schnellen Zugang zu innovativen Therapien sicherstellt sowie langfristige Investitionen am Standort Deutschland ermöglicht.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: APOGEPHA Arzneimittel GmbH am 12.06.2026
- Beschreibung: Unsere Ziele der Interessenvertretung sind: (1) Rahmenbedingungen für die Entwicklung innovativer Arzneimittel, insb. neuer Arzneimittel mit bekannten Wirkstoffen, zu sichern und diese durch die Ausweitung des bestehenden Preismoratoriums nicht zu verschlechtern; Sicherung der Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Pharmamittelstandes (2) Verlässliche wirtschaftliche Rahmenbedingungen für mittelständische Unternehmen zu sichern und wirtschaftliche Risiken, insb. durch die Einführung des dynamischen Herstellerabschlags, zu minimieren (3) Geeignete Rahmenbedingungen zur Sicherung einer hochwertigen und verlässlichen Arzneimittelversorgung der Patienten zu schaffen
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Berliner Krankenhausgesellschaft am 09.06.2026
- Beschreibung: Eine nachhaltige Reform des Pflegebudgets ist nur auf Grundlage eines neu entwickelten und sorgfältig durchdachten Gesamtsystems sinnvoll. Einzelne isolierte Eingriffe schaffen neue Abgrenzungsprobleme, ohne bestehende zu lösen. Die Bezugnahme auf die PpUG ist abzulehnen, da sie ungeeignet als Qualitätskriterium für LG ist. Die PpUG gilt weiterhin und wird sanktioniert. Die Regelung im KHAG führt nur zu neuer Bürokratie, da der Medizinische Dienst nun zusätzlich die testierten PpUG-Jahresmeldungen zu prüfen hat. Es muss bei der Streichung im Gesetzentwurf bleiben.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 120/26
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Gesetz zur Anpassung der Krankenhausreform (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
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BR-Drs. 120/26
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesverband ambulanter medizinischer Rehabilitationszentren (BamR) e.V. am 04.06.2026
- Beschreibung: Aufschiebung der Decklung auf die Veränderungsrate bis die Verträge auf Basis der verbindlichen Rahmenempfehlungen (Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (GKV-IPReG)) abgeschlossen sind.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. am 02.06.2026
- Beschreibung: Der BPI lehnt die Einführung von Rabattverträgen und Ausschreibungen für patentgeschützte Arzneimittel mit therapeutisch vergleichbarer Wirkung nach § 130e SGB V-E ab. Preis- und Ausschreibungslogiken des Generikamarktes dürfen nicht auf den Patentmarkt übertragen werden. Ziel ist der Erhalt der nutzenorientierten AMNOG-Preisbildung, der ärztlichen Therapiefreiheit, der Versorgungskontinuität, therapeutischer Vielfalt und eines einheitlichen Versorgungsstandards.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. am 02.06.2026
- Beschreibung: Der BPI setzt sich für den Erhalt angemessener Vergütungsregeln für Digitale Gesundheitsanwendungen nach § 134 SGB V ein. Mengenbezogene Abschläge, zusätzliche Höchstbeträge und gesetzliche Auffang-Höchstbeträge werden abgelehnt. DiGA sind evidenzbasierte Medizinprodukte; ihre Vergütung muss Entwicklungs-, Evidenz-, Zulassungs-, Qualitäts- und Folgekosten berücksichtigen und darf erfolgreiche Versorgung nicht durch zusätzliche Abschläge sanktionieren.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. am 02.06.2026
- Beschreibung: Der BPI setzt sich dafür ein, Weiterentwicklungen bekannter Wirkstoffe und versorgungsrelevante patentfreie Arzneimittel rechtssicher abzusichern. Die gesamtmarktbezogene Neujustierung des erweiterten Preismoratoriums sowie pauschale Abschläge ohne tatsächlichen Wettbewerbsdruck werden abgelehnt. Preisregeln müssen Innovationen mit bekannten Wirkstoffen, neue Darreichungsformen, neue Anwendungsgebiete und solitäre Marktstellungen angemessen berücksichtigen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Berufsverband Deutscher Pathologinnen und Pathologen (BDP) am 01.06.2026
- Beschreibung: Satz 7 in § 64e Absatz 3 SGB V soll in seiner jetzigen Fassung beibehalten werden und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen die Anforderungen und Voraussetzungen für die Teilnahme der Leistungserbringer nicht ohne Beteiligung der Deutschen Krankenhausgesellschaft formulieren dürfen. Absatz 3 in § 345a SGB V soll aus dem Entwurf gestrichen werden und Krankenkassen keinen erweiterten Zugriff auf Patientendaten erhalten, weil dies sowohl den Schutz der Patientendaten als auch die Zuständigkeit der Leistungserbringer für die Patientensteuerung untergräbt.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutsche Gesellschaft für Nephrologie e. V. (DGfN) am 26.05.2026
- Beschreibung: Eine beschleunigte Digitalisierung des Gesundheitswesens ist eine strategische Notwendigkeit. Der Entwurf adressiert richtige Handlungsfelder: ePA-Weiterentwicklung, EHDS-Umsetzung, Interoperabilität, Sekundärnutzung und Entbürokratisierung. Unsere Kritik richtet sich daher gegen die konkrete Ausgestaltung von Verantwortlichkeiten, Fristen, Sanktionen und Beteiligungsrechten. In der vorliegenden Form wälzt der Entwurf systemische Risiken einseitig auf die Leistungserbringer ab, ohne ihnen entsprechende Mitsprache- und Schutzrechte zu gewähren.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):