Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (24.001)
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TelefonSeelsorge setzt sich für die Stärkung der Suizidprävention ein
Aktiv vom 18.06.2024 bis 03.01.2025
Wieder aktiv seit 29.01.2025
- Angegeben von: TelefonSeelsorge Deutschland e.V. Ökumenischer Verein für TelefonSeelsorge und Offene Tür in Deutschland am 18.06.2024
- Beschreibung: Die TelefonSeelsorge setzt sich dafür ein, dass alle Menschen mit suizidalen Gedanken einen niedrigschwelligen Anlaufpunkt haben bzw. ein Angebot zur Verfügung steht, dass Sie in Krisen kontaktieren können. Diese niedrigschwelligen Angebote müssen finanziert werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 3/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der nationalen Suizidprävention -
BT-Drs. 20/2332
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Suizidhilfe
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BR-Drs. 3/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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Hilfe für Menchen mit Erfahrung von Einsamkeit
Aktiv vom 18.06.2024 bis 03.01.2025
Wieder aktiv seit 29.01.2025
- Angegeben von: TelefonSeelsorge Deutschland e.V. Ökumenischer Verein für TelefonSeelsorge und Offene Tür in Deutschland am 18.06.2024
- Beschreibung: Stärkung von Angeboten für Menschen mit Erfahrungen chronischer Einsamkeit
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 687/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Strategie der Bundesregierung gegen Einsamkeit -
BT-Drs. 20/10005
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Strategie der Bundesregierung gegen Einsamkeit
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BR-Drs. 687/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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Finanzierung von niedrigschwelligen Angeboten für Menschen in (mentalen) Krisen
Aktiv vom 18.06.2024 bis 03.01.2025
Wieder aktiv seit 29.01.2025
- Angegeben von: TelefonSeelsorge Deutschland e.V. Ökumenischer Verein für TelefonSeelsorge und Offene Tür in Deutschland am 18.06.2024
- Beschreibung: Die TelefonSeelsorge setzt sich dafür ein, dass niedrigschwellige Angebote für Menschen in Krisen erhalten und ausgebaut werden können
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- Angegeben von: Bundesverband niedergelassener Diabetologen e.V. (BVND) am 18.06.2024
- Beschreibung: Die diabetologischen Schwerpunktpraxen sind zulassungsrechtlich und somit abrechnungstechnisch überwiegend im hausärztlichen und nur zu einem geringen Teil im fachärztlichen Bereich angesiedelt, wobei regionale Unterschiede bestehen. Der Fortbestand der diabetologischen Schwerpunktpraxis im Status quo der hochspezialisierten Betreuung der Menschen mit Diabetes ist an den wirtschaftlichen Status quo der Vergütung gekoppelt. Das GVSG gefährdet aus unserer Sicht den Fortbestandes der diabetologischen Praxen. Mit der Einflussnahme soll ein Abrechnungssystem erhalten bleiben, das den Bestand der Diabetologischen Schwerpunktpraxen sichert.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 234/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG) -
BT-Drs. 20/11853
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
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BR-Drs. 234/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Werkstatt Ökonomie am 18.06.2024
- Beschreibung: Die EU hat mit Kamerun, Ghana und Côte d´Ivoire Interimswirtschaftspartnerschaftsabkommen und mit einem Teil der Entwicklungsgemeinschaft des Südlichen Afrika ein regionales Güterabkommen ausgehandelt. Alle vier Abkommen werden provisorisch angewandt. In diesem Jahr sollen sie auch in Deutschland ratifiziert werden. Diese Abkommen sollen die Kompatibilität der Handelsbeziehungen der EU zu den benannten Ländern und Regionen mit den Regeln der Welthandelsorganisation gewährleisten, indem die Länder und Regionen Afrikas im Gegenzug zu den präferentiellen Marktzugänge zur EU ihre jeweiligen Märkte für die EU-Unternehmen öffnen. Auf dem Spiel stehen Zolleinnahmen, Regionalintegration, Industrialisierung und Aufbau von Kapazitäten in Dienstleistungen und Beschaffungswesen.
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- Angegeben von: Werkstatt Ökonomie am 18.06.2024
- Beschreibung: Begleitung der Umsetzung der CSDDD in deutsches Recht und damit die Überarbeitung des LkSG. Es wird darauf abgezielt die bisherigen Standards des LkSG nicht abzusenken und die CSDDD so umzusetzen, dass sie die Menschenrechte, die Umwelt und das Klima effektiv schützt.
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- Angegeben von: TransTeens Sorge berechtigt - Interessengemeinschaft am 18.06.2024
- Beschreibung: Es gibt diverse Regelungsbedarfe bei der Kostenerstattung von Transitions-Behandlungen durch die GKV.
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- Angegeben von: TransTeens Sorge berechtigt - Interessengemeinschaft am 18.06.2024
- Beschreibung: Es gab in der Vergangenheit Ankündigungen wie im Ampel-Koalitionsvertrag 2021: "Wir werden die Strafausnahmen in § 5 Abs. 2 des Gesetzes zum Schutz vor Konversionsbehandlungen aufheben."
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen - Bundesinnungsverband (VDZI) am 18.06.2024
- Beschreibung: Mit Blick auf die in der Gesundheitspolitik breit diskutierte Rolle von Investoren als Träger von Versorgungsstrukturen positionieren wir uns kritisch zu der stetig steigenden Anzahl von investorenbetriebenen Medizinischen Versorgungszentren im zahnmedizinischen Bereich. Insbesondere sehen wir auch kritische Auswirkungen auf die zahntechnische Versorgung in Deutschland. Speziell im Fokus in dem vorliegenden Verfahren sind für uns im Entwurf Art. 1 Nr. 11 a GVSG (vorgesehene Änderung in § 95 SGB V) mit der darin getroffenen Regelung zu Medizinischen Versorgungszentren. Es werden stärkere Regulierungsmaßnahmen zum Bereich der investorenbetriebenen zahnärztlichen medizinischen Versorgungszentren (iZ-MVZ) gefordert.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 234/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG) -
BT-Drs. 20/11853
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
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BR-Drs. 234/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen - Bundesinnungsverband (VDZI) am 18.06.2024
- Beschreibung: Bedarfe des Gesundheitshandwerks Zahntechnik als sogenannter Sonderanfertiger. Sonderanfertiger müssen „klinische Bewertungen“ für individuelle Versorgungslösungen vorhalten. Diese Anforderung schafft keinen Mehrwert in der Patientensicherheit und ist für handwerkliche Kleinbetriebe nicht umsetzbar. Wir fordern, dass Anforderung von „Klinischen Bewertungen“ für Sonderanfertiger auf europäischer Ebene ersatzlos gestrichen wird.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/9735
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Versorgung mit Medizinprodukten sicherstellen - Gesundheitswirtschaft nachhaltig stärken
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BT-Drs. 20/9735
(Vorgang)
[alle RV hierzu]