Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (21.000)
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- Angegeben von: Bundesverband Direktvertrieb Deutschland (BDD) e.V. am 09.04.2025
- Beschreibung: Politisch wird wiederholt ein Positivkriterienkatalog zur Definition von Selbständigkeit gefordert, um dadurch mehr Rechtssicherheit bei der Abgrenzung zwischen Selbständigen und abhängig Beschäftigten zu schaffen. Eine branchenübergreifende und generalisierende Definition der Selbständigkeit wird den tatsächlichen Gegebenheiten und der Rechtsprechung nicht gerecht. Es ist eine einzelfallbezogene Prüfung erforderlich, wie sie etwa durch das Bundesarbeitsgericht etabliert wurde.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Direktvertrieb Deutschland (BDD) e.V. am 09.04.2025
- Beschreibung: Selbständigen soll dauerhaft die Wahlfreiheit zwischen gesetzlicher Rentenversicherung und privaten, steuerlich geförderten Vorsorgemöglichkeiten offenstehen. Auch derzeit nicht rentenversicherungspflichtige Selbständige sollten in den Kreis der Förderberechtigten nach § 10a EStG aufgenommen werden. Eine Altersvorsorgepflicht darf bestehende Befreiungsmöglichkeiten, insbesondere die Existenzgründerregelung nach § 6 Abs. 1a Nr. 1 SGB VI, nicht einschränken. Zudem sollte die unklare Regelung des § 2 S. 1 Nr. 9 SGB VI aufgehoben und die unpraktikable „fünf Sechstel“-Regel reformiert werden.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Direktvertrieb Deutschland (BDD) e.V. am 09.04.2025
- Beschreibung: Bei der Erhebung von Beiträgen zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung unterscheiden sich die Regelungen für Selbständige und Arbeitnehmer. Während bei Arbeitnehmern ausschließlich der Bruttolohn aus nichtselbständiger Tätigkeit als Bemessungsgrundlage herangezogen wird und der Arbeitgeber die Beiträge zur Hälfte übernimmt, werden bei Selbständigen sämtliche Einkunftsarten wie Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit, Kapitalerträge sowie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung berücksichtigt. Zudem müssen Selbständige die Beiträge in voller Höhe selbst tragen. Beitragsermäßigungen, wie sie für geringverdienende Arbeitnehmer im Übergangsbereich bei einem monatlichen Entgelt zwischen 556,01 Euro und 2.000 Euro vorgesehen sind, gelten für Selbständige nicht.
- Betroffene Bundesgesetze (5):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutsche Tierpark-Gesellschaft e.V. am 09.04.2025
- Beschreibung: Zoolog. Einrichtungen erfüllen Aufgaben nach der EU-Zoorichtlinie & dem BNatG. Diese müssen auch unter einem novellierten TierSchG widerspruchsfrei erfüllbar sein. Der Tierschutz darf die vielfältigen Artenschutzbemühungen nicht über Gebühr erschweren oder unmöglich machen. Tierschutz & Artenschutz sind gleichwertige Staatsziele. Die DTG fordert, dass Gesetzgebungen, die Tierhaltungen besonders im agrarwirtschaftlichen Kontext regeln oder beeinflussen, die fachlichen & gesetzlichen Belange der Haltungen von Tieren zu anderen Zwecken explizit berücksichtigen & entsprechend differenzierte Regelungen treffen. Die Aufgaben Zoolog. Einrichtungen, deren Tierhaltungszwecke Artenschutz, Bildung und Forschung sind müssen auch unter einem novellierten Tierschutzgesetz umsetzbar sein.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMEL) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Westenergie AG am 09.04.2025
- Beschreibung: Im Rahmen des § 48 MsbG werden aktuell die Rahmenbedingungen des Smart-Meter-Rollout diskutiert. Für die Rolle des Messstellenbetreibers sind wirtschaftliche Preisobergrenzen für Smart-Meter essenziell, um einen strukturierten und fristgerechten Rollout zu planen und durchzuführen. Der Überprüfung der Preisobergrenzen geht eine Kosten-Nutzen-Analyse voraus, die das BMWK in Auftrag gegeben hat und an der sich der E.ON-Konzern beteiligt. Im Zuge der Kosten-Nutzen-Analyse und der Erstellung des §48-MsbG-Berichtes steht E.ON insbesondere mit dem BMWK im fachlichen Austausch.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Westenergie AG am 09.04.2025
- Beschreibung: Der Referentenentwurf zur Änderung des EnWG/EEG/MsbG adressiert wichtige Fragen, um die aktuellen Herausforderungen in der neuen Phase der Energiewende anzugehen. Insbesondere ist positiv hervorzuheben, dass EEG-Anlagen künftig keine Vergütung bei negativen Preisen erhalten sollen. Ebenso sehen wir die Regelungen zu Nulleinspeisung und die Absenkung der Direktvermarktungspflicht positiv. Im Bereich des MsbG begrüßen wir die Klarstellungen zu besonderen Belastungen des Auffangmessstellenbetreibers und zum angemessenen Entgelt von Zusatzleistungen des Messstellenbetreibers. Allerdings sollten die Aspekte Finanzierung, Bezahlbarkeit, Sichtbarkeit/Regelbarkeit und Test- sowie Berichtspflichten der VNB überdacht werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14199
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Bereich der Endkundenmärkte, des Netzausbaus und der Netzregulierung
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BT-Drs. 20/14199
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: Westenergie AG am 09.04.2025
- Beschreibung: E.ON/Westenergie ist „Betreiber kritischer Infrastrukturen“ (KRITIS). Daher ist diese Gesetzesinitiative in ihrer Zielsetzung und im Rahmen der Umsetzung für uns von großer Bedeutung, denn resiliente Energieanlagen tragen wesentlich zum Schutz von öffentlicher Ordnung und Sicherheit bei. E.ON/Westenergie ist sich seiner Verantwortung bewusst und unterstützt entsprechende gesetzliche Regelungen zum Schutz von Infrastruktur und Gesellschaft. Die aktuelle Gesetzesinitiative sehen wir darüber hinaus als Chance, auch die politischen Ziele ‚Entbürokratisierung‘ und ‚Vermeidung von Überregulierung‘ zu berücksichtigen. Im vorliegenden Gesetzesentwurf sehen wir in den Regelungen zu ‚kritischen Komponenten‘, ‚Büro-IT‘ und ‚behördlichen Vorgaben‘ wichtigen Verbesserungsbedarf.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13184
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)
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BT-Drs. 20/13184
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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- Angegeben von: Westenergie AG am 09.04.2025
- Beschreibung: Bereitstellung energiewirtschaftlicher Fachexpertise, die die Auswirkungen der Strombezugskriterien gemäß des REDII Delegierten Rechtsakts aus der Praxis bewertet. Mit dem Inkrafttreten des delegierten Rechtsakts zur Definition von erneuerbarem Wasserstoff im Februar 2023 wurde zwar mehr Rechtssicherheit geschaffen, jedoch sind die festgelegten Kriterien insbesondere für die Hochlaufphase des Marktes und im Vergleich zum internationalen Wettbewerb zu streng. Dies führt zu einer unnötigen Verteuerung des Wasserstoffs, insbesondere durch die Kriterien der Additionalität und die Verschärfung der zeitlichen Korrelation zwischen EE-Stromerzeugung und RFNBO-Erzeugung.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter e. V. am 09.04.2025
- Beschreibung: Dieser Forderungskatalog bezieht sich auf den Sorten- und Patentschutz, die Forschungsförderung, neue Züchtungsmethoden, den Einsatz von Beizmitteln, den Zugang zu genetischen Ressourcen und die Sortenprüfung. Details können den Ausführungen zu den vorgenannten Bereichen entnommen werden.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: GP JOULE GmbH am 09.04.2025
- Beschreibung: Die Schaffung eines stabilen rechtlichen Umfeldes ist zentral für Vertrauen bei Unternehmen und Kommunen. Diese benötigen verlässliche Rahmenbedingungen und klare Ausbaupfade, um in den Klimaschutz investieren zu können. Der Ausbau der Übertragungs- sowie der Verteilnetze ist essenziell, um die Energiewende kosteneffizient und schnell umzusetzen; zugleich fördern regionale Energieprojekte die wirtschaftliche Wertschöpfung, schaffen Arbeitsplätze und stärken strukturschwache ländliche Regionen, auch durch Gewerbesteuereinnahmen. Für den weiteren Ausbau erneuerbarer Energien benötigen wir Investitionsanreize und -sicherheit, wie die Einführung eines Finanzierungsprogramm der KFW für Transformationsprojekte mit einem gesenkten Zinssatz.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Verband für Schiffbau und Meerestechnik am 09.04.2025
- Beschreibung: Beschleunigung der Sicherheitsüberprüfung für Beschäftigte auf Werften
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes (SÜG)
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: VID - Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands am 09.04.2025
- Beschreibung: Der Aufgabenbereich der InsolvenzverwalterInnen ist ein zentrales Element des Insolvenzverfahrens und maßgeblich für dessen Erfolg sowie für das Vertrauen in das Insolvenzrecht insgesamt. Jegliche gesetzgeberische Eingrenzung oder Erweiterung dieses Aufgabenbereichs kann das Berufsbild der InsolvenzverwalterInnen grundlegend verändern – mit erheblichen wirtschaftlichen, rechtlichen und praktischen Konsequenzen für die betroffenen BerufsträgerInnen sowie für die Verfahrensbeteiligten. Der VID setzt sich daher als Interessenvertretung von InsolvenzverwalterInnen für eine sachgerechte, praxistaugliche und rechtssichere Ausgestaltung des Aufgabenbereichs ein.
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Working Group on Monitoring Methodologies of CO₂-Neutral Fuels am 09.04.2025
- Beschreibung: Einführung eines Systems zur Anrechnung oder eines Kohlenstoffkorrekturfaktors, um CO2-neutrale Kraftstoffe als zulässige Option zur Erfüllung der CO2-Emissionsnormen für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge zu integrieren.
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Berücksichtigung CO2-neutraler Kraftstoffe in den CO2 Emissionsnormen für neue schwere Nutzfahrzeuge
- Angegeben von: Working Group on Monitoring Methodologies of CO₂-Neutral Fuels am 09.04.2025
- Beschreibung: Einführung eines Systems zur Anrechnung oder eines Kohlenstoffkorrekturfaktors, um CO2-neutrale Kraftstoffe als zulässige Option zur Erfüllung der CO2-Emissionsnormen für neue schwere Nutzfahrzeuge zu integrieren.
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- Angegeben von: Working Group on Monitoring Methodologies of CO₂-Neutral Fuels am 09.04.2025
- Beschreibung: Gestaltung der Energiesteuer basierend auf dem Klimabeitrag der Energieträger, um durch steuerliche Vorteile für CO2-neutralen Kraftstoffen die Preisunterschiede zu fossilen Kraftstoffen zu reduzieren.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 09.04.2025
- Beschreibung: Aus Sicht des BDEW sind vor allem die im Rechtsakt enthaltenen strengen Strombezugskriterien zu eng gefasst. Sie bremsen den Wasserstoffhochlauf aus, da sie den Preis stark in die Höhe treiben, somit die Produktionsvolumen begrenzen und dies, ohne einen Mehrwert durch die Minderung von CO2-Emissionen bzw. Durch den EE-Ausbau zu erzeugen. Ebenso sind die aktuellen Kriterien international nur schwer anschlussfähig. Eine flexiblere Handhabung der Strombezugskriterien würde die Wasserstoffproduktion wirtschaftlicher gestalten, die Netzstabilität verbessern, den Einsatz von Überschussstrom ermöglichen und die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands und Europas sichern.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 09.04.2025
- Beschreibung: Der BDEW fordert den Erhalt marktwirtschaftlicher Mechanismen in der Gasversorgung, insbesondere die Fortführung des Riskwarehousing der Gashändler. nein, er möchte die Unterstützung der Bundesregoerung im Rahmen von Energiepartnerschaften für den Auf-bau langfristiger Lieferbeziehungen, ein Commitment zu Erdgas als Brückentechnologie sowie für den Abbau regulatorischer Hürden wie der Methanemissionsverordnung ein.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 09.04.2025
- Beschreibung: Die Gas-VO muss bis zum Juli 2025 in den Mitgliedsstaaten umgesetzt werden. Bisher ist noch unklar, wie die BNetzA plant Art. 18 Gas-VO umzusetzen, daher erarbeitet der BDEW Kriterien/Voraussetzungen für einen praxistauglichen Prozess, der sich in der Umsetzung niederschlägt.
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- Angegeben von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 09.04.2025
- Beschreibung: Zur geplanten EnWG-Novelle, Bereich Strom, setzt sich der BDEW für schlanke Regelungen unter Verzicht auf Detailregelungen und Wahrung unternehmerischer Freiräume ein. Dies gilt insbesondere für die Vorgaben zur Beschleunigung des Netzanschlusses deren Entwürfe in der EnWG-Novelle 2024 bereits enthalten waren. Weitere administrative Belastungen sollten vermieden werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 09.04.2025
- Beschreibung: Die EU-Kommission schlägt eine Verlängerung der aktuell geltenden Regelungen zur Gasspeicherbefüllung vor. Der BDEW sieht es nun in den Verhandlungen für wichtig an, dass marktgerechte Vorgaben Einzug finden. Die gegenwärtigen Regelungen der EU-Gasspeicher-Verordnung geben ein verbindliches Befüllungsziel vor, das von den Mitgliedstaaten zu erfüllen ist. Dies ist eine Marktintervention, die zu Fehlanreizen und Marktverzerrungen führt. Mit dem simplen Vorschlag einer 1:1-Verlängerung hat die Europäische Kommission es versäumt, ein wichtiges Signal der Entspannung an die Märkte zu senden. Sowohl für die Umsetzung der noch geltenden EU-Gasspeicher-VO in diesem Jahr als auch darüber hinaus bedarf es mehr Flexibilität.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Microsoft Deutschland GmbH am 08.04.2025
- Beschreibung: Microsoft setzt sich für eine Anpassung der Technischen Richtlinie Notrufverbindungen ein, um den Besonderheiten nomadischer, IP-basierter elektronischer Telekommunikationsdienste gerecht zu werden; insbesondere in Konstellationen fehlender verlässlicher Standortinformationen des Anrufers. Microsoft hat sich am Konsultationsverfahren der Bundesnetzagentur beteiligt und in diesem Zusammenhang unsere Position auch mit dem zuständigen Referat des Bundesministeriums Digitales und Verkehr (BMDV) geteilt und erörtert.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 08.04.2025
- Beschreibung: Unterstützungskassen (UK) sind von der KSt befreit, u.a. soweit die Leistungen der UK die Grenzwerte (GW) gem. § 2, § 3 Nr. 3 KStDV nicht überschreiten. Die letzte Anpassung der GW fand vor über 30 J. statt, während der VPI im Zeitraum von 06.1993 bis 02.2024 um insgesamt 73,68% gestiegen ist. Bei größeren Kollektiven mit heterogener Einkommensstruktur würde aus der Gleichbehandlung einzelner Verdienstgruppen eine Überschreitung der GW folgen, wenn die Unternehmen nicht mit „dysfunktionalen“ Gestaltungen über mehrere Durchführungswege reagieren würden. Dies entspricht nicht einer Entbürokratisierung. Wir empfehlen eine entsprechende Anhebung der Höchstbeträge sowie eine dynamische Koppelung z.B. an die Beitragsbemessungsgrenze West oder die Bezugsgröße nach § 18 SGB IV.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 08.04.2025
- Beschreibung: Der Regierungentwurf für ein 2. Betriebsrentenstärkungsgesetz vom 18. September 2024 enthält viele zielführende Reformvorschläge, die von Ministerien, Aufsicht, Sozialpartnern und bAV-Praxis gemeinsam und einvernehmlich entwickelt wurden. Diese Änderungen sollte die neue Regierung, teilweise mit geringen Anpassungen im Rahmeneines neuen Gesetzgebungsverfahrens schnell umsetzen. Weitergehende Reformansätze aus dem Fachdialog, der dem Gesetzgebungsverfahren zum 2. Betriebsrentenstärkungsgesetz vorgeschaltet war, sollten zügig weiterverfolgt werden. Kontraproduktive Reformvorschläge hingegen, wie etwa eine stärkere Förderung der Vermögensbildung als der Altersvorsorge, dürfen nicht weiterverfolgt werden.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: badenova AG & Co. KG am 08.04.2025
- Beschreibung: Die H2ercules-Initiative trägt in großem Umfang zur Entstehung eines Wasserstoffmarktes und damit zur Dekarbonisierung und Diversifizierung des deutschen Energiesystems bei. Wir wollen den Aufbau eines H2-Ökosystems in Deutschland ermöglichen, bestehend aus dem H2ercules-Netz (Teil des H2-Kernnetzes), von diesem Netz abgehenden Anbindungsleitungen auf Verteilnetzebene sowie anzuschließenden industriellen Verbrauchern einschließlich Erzeugungsanlagen und Speichern. Nach der Bundestagswahl 2025 stehen entscheidende Weichenstellungen für die H2-Infrastruktur bevor. Dazu möchten wir mit diesen Positionspapieren einen Beitrag leisten.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
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- Angegeben von: badenova AG & Co. KG am 08.04.2025
- Beschreibung: Nach Art. 8 der Gasbinnenmarkt Richtlinie wird der Einsatz von Low Carbon Hydrogen thematisiert. Es ist ein Delegated Act angekündigt, der weitere Details zur Definition von low hydrogen im Einklang zu den Regelungen für RNFBOs regeln soll. Außerdem werden die Verteilnetze mit dem EU-Gasbinnenmarktpaket angesprochen, für welche es regulatorische Rahmenbedingungen hinsichtlich des Einsatzes von Wasserstoff bedarf.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):