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856 Regelungsvorhaben zur Suche nach »"EStG"« gefunden

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Gefundene Regelungsvorhaben (856)

    • Angegeben von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
    • Beschreibung: Als Bitkom setzen wir uns für die Anpassung einer Vielzahl steuerrechtlicher Regelungen ein, die zu einer klareren Besteuerungspraxis beitragen und eine weitergehende Digitalisierung der Kommunikation zwischen Unternehmen und der Finanzverwaltung fördern sollen. Dazu bedarf es u.a. der Vereinfachung der lohnsteuerlichen Behandlung von Mobilitätsbudgets und der Einführung einer Kassenpflicht für Unternehmen (Kassenfiskalisierung).
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1974 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 2025
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...vorgesehenen Anpassungen des § 19a EStG zur sogenannten Konzernklausel..., ...Neuregelungen innerhalb des EStG und des UStG. Unsere Detailanmerkungen..., ... Mobilitätsbudget (§ 40 EStG) zielt darauf ab, die lohnsteuerliche..., ...vorgesehenen Anpassungen des §19a EStG zur sogenannten Konzernklausel..., ...des § 6 Abs. 5 S. 3 Nr. 4 EStG-E wird das Ergebnis des..., ...Übertragungen nach § 6 Abs. 5 S. 3 EStG Fallkonstellationen erfasst..., ...Abs. 5 S. 3 Nr. 2 und 3 EStG). In § 6 Abs. 5 S. 3 Nr. 4 EStG-E greift der Gesetzgeber..., ...nutzen und § 6 Abs. 5 S. 3 EStG insgesamt flexibler auszugestalten..., ... § 6 Abs. 5 S. 3 Nr. 4 EStG sollte daher im Anwendungsbereich..., ...werden. § 6 Abs. 5 S. 3 EStG sollte in Übereinstimmung..., ...in § 6 Abs. 5 S. 3 Nr. 4 EStG-E aufgenommen werden. Das..., ...in § 6 Abs. 5 S. 3 Nr. 4 EStG bereits diskutiert hatte..., ...des § 6 Abs. 5 S. 3 Nr. 4 EStG-E für Übertragungen vor..., ...Nach § 52 Abs. 12 S. 14 EStG-E kann auf gemeinsamen ..., ...des § 6 Abs. 5 S. 3 Nr. 4 EStG aus Vertrauensschutzgründen...
    • Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 29.09.2025
    • Beschreibung: Die vom Gesetzgeber vorgeschlagenen Maßnahmen zur Erhöhung des Arbeitszeitvolumens (Überstundenzuschläge, Teilzeit-Aufstockungsprämie, Aktivrente) sollen so ausgestaltet werden, dass sie Handwerksbetriebe nicht mit zusätzlichen Kosten und Bürokratie belasten sowie bestehende Arbeitszeitmodelle nicht aushöhlen und ihre positive Anreizwirkung für ein zusätzliches Arbeitsangebot durch reine Mitnahmeeffekte verwässern.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Betreuungszuschuss nach § 3 Nr. 33 EStG, den Arbeitgeber ihren ..., ...Betreuungszuschuss nach § 3 Nr. 33 EStG sollte daher ausgeweitet..., ...neuer Freibetrag in § 3 EStG wäre nur mit großem Aufwand..., ...einer Lösung über § 39b EStG (Einbehaltung der Lohnsteuer...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Betreuungs-zuschuss nach § 3 Nr. 33 EStG, den Arbeitgeber ihren ..., ...Betreuungszuschuss nach § 3 Nr. 33 EStG sollte daher ausgeweitet..., ...neuer Freibetrag in § 3 EStG wäre nur mit großem Aufwand..., ...einer Lösung über § 39b EStG (Einbehaltung der Lohnsteuer...
    • Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 24.07.2025
    • Beschreibung: Angeregt wird, dass eine Steuerfreiheit von Überstundenzuschlägen keinen Anreiz zur Vereinbarung niedriger Wochenarbeitszeiten setzen sollte. Auch dürfe die derzeitige Arbeitszeitflexibilität zur Stärkung des Arbeitskräfteangebots und der Vereinbarkeit von Beruf und Familie nicht gefährdet werden. Die angedachte Teilzeitaufstockungsprämie wird für wenig geeignet erachtet, eine Anreizwirkung zur Ausweitung der Arbeitszeit zu entfalten. Daneben wird für den Abbau von Fehlanreizen zur Reduzierung der Arbeitszeit plädiert. Zudem wird zu den Plänen der Aktivrente angeregt, diese erst nach sorgfältiger Prüfung und einem Austausch mit der Praxis einzuführen. Begründet wird dies insbesondere mit den unklaren Anreizwirkungen. Befürchtet werden Mitnahmeeffekte und Diskriminierungspotentiale.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Betreuungs-zuschuss nach § 3 Nr. 33 EStG, den Arbeitgeber ihren ..., ...Betreuungszuschuss nach § 3 Nr. 33 EStG sollte daher ausgeweitet..., ...neuer Freibetrag in § 3 EStG wäre nur mit großem Aufwand..., ...einer Lösung über § 39b EStG (Einbehaltung der Lohnsteuer...
    • Angegeben von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 09.09.2025
    • Beschreibung: Der ADAC begrüßt, dass das Bundesfinanzministerium mit der Erhöhung der Entfernungspauschale auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer ab 2026 dringend notwendige Steuerentlastungen für Pendler auf den Weg bringt. Die vorgesehene Anhebung der Entfernungspauschale ab dem ersten Kilometer unterstützt der ADAC dementsprechend vollumfänglich. Es geht verkehrsmittelunabhängig um notwendige Fahrten zur Arbeitsstätte. Gerade auch vor dem Hintergrund der absehbar steigenden CO2-Preise auf Kraftstoff und der vermeintlich weiter steigenden Mobilitätskosten sieht der ADAC diese Maßnahme als wichtigen Entlastungsschritt, der dazu beiträgt, den erforderlichen Weg in die Arbeit für viele bezahlbar zu halten. Die Entfristung der Mobilitätsprämie sieht der ADAC als folgerichtigen Schritt.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 2025
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Entfernungspauschale (§ 9 Absatz 1 Satz 3 EStG) Der Entwurf sieht vor..., ...Mobilitätsprämie (§ 101 Satz 1 EStG) Neben der Anpassung der...
    • Angegeben von: BLS Bikeleasing-Service GmbH & Co. KG am 27.05.2025
    • Beschreibung: Die steuerlichen Regelungen zum Dienstradleasing sind nur per Erlass der Landesfinanzministerien und nicht auf gleicher Ebene im Einkommensteuergesetz geregelt. Daraus folgende steuerliche Detailregelungen werden deshalb vom Dienstwagen abgeleitet, was in der Praxis regelmäßig zu Problemen führt. Notwendig ist eine eigenständige Regelung für Diensträder im Einkommensteuer- gesetz. Diese würde mehr Rechtssicherheit, Klarheit und Einfachheit für die Nutzung von Diensträdern schaffen.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... Einkommensteuergesetz (EStG), sondern lediglich per..., ...Gehaltsumwandlung eigenständig im EStG zu regeln, die 0,25‑Prozent-Regel...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...kann. Nach § 52 Abs. 36 EStG wird in einem (im BStBl..., ...Risikotragung). Weder das EStG noch die Doppelbe-steuerungsabkommen..., .... S. v. § 38 Abs. 7 Nr. EStG. Ferner schulden die ent-sandten..., ... 38 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG) liegt daher nicht vor,..., ...Entwurf legt dar, dass das EStG in dem Beispielsfall fingiere...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Zu Nr. 5: § 52 Abs. 50a EStG-E (Wechselrecht in das ..., ...§ 10a oder Abschnitt XI EStG zu verzichten. In der..., ...§ 10a oder Abschnitt XI EStG sollte klar geregelt ..., ... 82 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 EStG-E (Zulässige Auszahlfor..., ...Abs. 3 Nr. 4 EStG hinsichtlich der zulässigen..., ... auf § 82 Abs. 2 Satz 2 EStG verweisen. Auch in § 1a..., ... Kontext des § 3 Nr. 63 EStG oder § 100 EStG unschädlich..., ... des § 82 Abs. 2 Satz 2 EStG um einen Verweis auf ..., ... Bereich der § 3 Nr. 63 EStG und § 100 EStG Förderung..., .... 4 EStG auf § 82 Abs. 2 Satz 2 Nrn. 1 und 2 EStG erzielen. Entsprechend ..., ... 82 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 EStG-E ist daher dringend ..., ...Verweise in § 3 Nr. 63 EStG, § 100 EStG und § 1a BetrAVG..., ... § 52 Abs. 50a Satz 4 EStG-E wäre § 82 EStG in der..., ... 11: § 87 EStG-E (Zusammentreffen mehrerer..., ... 5 Satz 2 EStG zu verweisen und die auf..., ... nach § 10a Abs. 5 EStG abgestellt werden. 30..., ... Satz 2 EStG-E soll auch für bestehende..., ...Buchstabe c, § 82 Abs. 5 EStG-E) Gemäß § 82 Abs. 5 EStG-E..., ...82 Abs. 5 EStG-E sollte ersatzlos gestrichen...
    • Angegeben von: Zukunft Fahrrad e.V. am 14.06.2024
    • Beschreibung: Die lohnsteuerrechtliche Behandlung von Mobilitätsbudgets soll deutlich vereinfacht werden. Dazu sind eine praxisgerechte Definition und eine digitalisierbare Bewertungsvorschrift zur Ermittlung des geldwerten Vorteils der privaten Nutzung erforderlich. Zudem sollte eine Lohnsteuer-Pauschalierung von 25 Prozent für das gesamte Mobilitätsbudget ermöglicht werden, um eine bürokratiearme Besteuerung des geldwerten Vorteils sicherzustellen. Gehaltsumwandlungen sollten im Rahmen dieser Regelung zugelassen werden. Davon unberührt bleibt die bestehende steuerliche Behandlung von Diensträdern und des ÖPNV. Diese können parallel angewandt werden.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (4):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Jahressteuergesetz 2020 in § 8 Abs. 4 EStG definierten Begriffs der..., ...Linienverkehre des § 3 Nr. 15 EStG fällt. Dies kann auch in...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Förderung nach § 3 Nr. 63 EStG • Elternzeit..., ...Förderung nach § 3 Nr. 63 EStG Mögliche Vereinfachung..., ...Geringverdiener-Förderung nach § 100 EstG finanziert wird. Förderung..., ...Förderung nach § 3 Nr. 63 EstG möglich. Mögliche...
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