Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (24.293)
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- Angegeben von: E.ON SE am 27.08.2025
- Beschreibung: Technische Voraussetzungen und aktuelle gesetzliche Anpassungsbedarfe zum Thema Steuern von Anlagen im Stromnetz
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 383/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
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BR-Drs. 383/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Naturkost Naturwaren (BNN) e.V. am 26.08.2025
- Beschreibung: Mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb soll die Richtlinie 2024/825 (EmpCo-RL) in deutsches Recht umgesetzt werden. Es sollte dort eine angemessene Aufbrauchfrist für Lebensmittel und Verbrauchsgüter gewährt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
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BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Naturkost Naturwaren (BNN) e.V. am 26.08.2025
- Beschreibung: Mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb soll die Richtlinie 2024/825 (EmpCo-RL) in deutsches Recht umgesetzt werden. Es sollte dort ermöglicht werden, mit allgemeinen Umweltaussagen für Bio-zertifizierte Produkte zu werben, auch in Zusammenhang mit den Markenzeichen der Bio-Verbände; außerdem sollte eine angemessene Aufbrauchfrist zur Vermeidung von Lebensmittelverschwendung gewährt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
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BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 26.08.2025
- Beschreibung: Den Zahlstellen von Versorgungsbezügen werden erneut Meldepflichten auferlegt. Der GDV bedauert dies. Der zusätzliche Erfüllungsaufwand für die private Wirtschaft passt nicht zum Ziel des Bürokratieabbaus, insbesondere zum Ziel, die betriebliche Altersvorsorge zu entbürokratisieren. Zudem sind die vorgesehenen Fristen für die Umsetzung der Meldepflichten zu kurz.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Gesetz zur Anpassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 26.08.2025
- Beschreibung: Der Verband begrüßt die Weiterentwicklung der digitalen Prozesse bei der Kfz-Zulassung. Gegen die Einführung einer Übergangsfrist zur Anbringung von Versicherungsplaketten und -kennzeichen bestehen erhebliche rechtiche und praktische Bedenken. Sie ist nicht notwendig, schafft Probleme und würde auf Seiten der Versicherer einen erheblichen bürokratischen Mehraufwand verursachen, ohne dass dem ein entsprechender Nutzen gegenübersteht. Die Einführung einer Übergangsfrist ist vor diesem Hintergrund weder angemessen noch verhältnismäßig und wird abgelehnt.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMV): Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) und weiterer Vorschriften
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 26.08.2025
- Beschreibung: Keine Nachweis- und Bewertungsverpflichtung der Versicherungswirtschaft darüber, ob ein Fahrzeug ein Altfahrzeug iSv Artikel 37 des Ratsvorschlages geworden ist oder nicht.
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- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 26.08.2025
- Beschreibung: Die 500 Mrd. Euro werden nicht reichen, da ein enormer Investitionsbedarf in fast allen Infrastrukturbereichen besteht. Wie im KOAV vereinbart, sollte zur Verstärkung privates Kapital einbezogen werden. Dies sollte als politisches Ziel und als Aspekt bei der Mittelverwendung etabliert werden. Im Rahmen einer verpflichtenden Wirtschaftlichkeitsuntersuchung sollte geprüft werden, ob ein Infrastrukturprojekt öffentlich oder unter Einbindung privater Partner (ÖPP) umgesetzt werden soll. Es sollte die Einbeziehung einer Infrastrukturgesellschaft bzw. der Förderbanken in Erwägung gezogen werden. Es sollten nur Investitionen in Infrastruktur und nicht konsumtive Ausgaben finanziert werden. Die Erfolgskontrolle sollte im SVIKG jährlich erfolgen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/779
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIKG)
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BT-Drs. 21/779
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. am 26.08.2025
- Beschreibung: Die Krankenkassen verzögern Verträge über die Versorgung von Menschen mit Bedarf an außerklinischer Intensivpflege (AKI). Diese Situation ist unhaltbar und gefährdet die Versorgungssicherheit der Patientinnen und Patienten mit Bedarf an außerklinischer Intensivpflege in ganz Deutschland. Deswegen schlägt der bpa vor, dass Leistungserbringer einen Anspruch auf Vertragsschluss für Leistungen der AKI haben, wenn diese den Anforderungen der geltenden Rahmenempfehlungen gerecht werden. Der bpa fordert außerdem, auch den Vereinigungen der Leistungserbringer die Möglichkeit einzuräumen, durch kollektive Verfahren für Gruppen von Leistungserbringern die Verträge zu schließen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Herborner Weltladen e.V. am 26.08.2025
- Beschreibung: keine Änderung bzw. Aufweichung der bestehenden Regelungen
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Herborner Weltladen e.V. am 26.08.2025
- Beschreibung: In den Haushaltsberatungen für 2026 sollen Kürzungen im Bereich Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe nicht gekürzt werden. Diese Bereiche sind dringender und wichtiger denn je.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: ClientEarth gGmbH am 26.08.2025
- Beschreibung: Es wird sich eingesetzt für die Einführung eines EU-weiten Exportverbots in Drittstaaten von bestimmten gefährlichen Chemikalien, die in der EU bereits verboten sind. Konkret fordern wir deshalb die Verschärfung der Verordnung EU Nr.649/2012.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Die Wirtschaftsauskunfteien e. V. am 26.08.2025
- Beschreibung: Verbesserung des Entwurfs, im Sinne einer transparenteren Darstellung des Kreditrisikos durch Bonitäts-Scores (siehe unsere Stellungnahme vom 03.12.2025).
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (6):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Kunststoffrohrverband e.V. am 26.08.2025
- Beschreibung: 1. Novelle des Vergaberechts; Einführung von Nachhaltigkeitskritierien im Vergaberecht und -prozess.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1934
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge
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BT-Drs. 21/1934
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Verein der Kohlenimporteure e.V. am 26.08.2025
- Beschreibung: CCU /CCS für die Industrie und für Gaskraftwerke einführen.
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- Angegeben von: EWE AG am 26.08.2025
- Beschreibung: - Die aktuellen gesetzlichen Regelungen zum Netzanschluss von Biogasanlagen laufen mit der Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) Ende 2025 aus. - In der weiteren Diskussion über eine Folgeregelung der GasNZV muss mindestens der Schwellenwert so gesetzt werden, dass er wirklich nur die absolut (wirtschaftlich) sinnvollen Anlagen adressiert. Zusätzlich muss zwingend darauf geachtet werden, dass die 75/25-Regelung fällt und die Anlagenbetreiber sich ab dem ersten Meter Netzbau finanziell stärker einbringen sollen. - Der Vorschlag möchte von der Angebotsseite kommen und alle Gasvertriebe zur (bilanziellen) Beimischung von Biogas verpflichten, bei Produkten, die im Gebäudesektor genutzt werden. - Die Diskussion einer Biogasquote im Gebäudesektor sollte beendet werden.
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Betroffene Bundesgesetze (1):
- GasNZV 2010 [alle RV hierzu]
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Keine Aufteilung der deutschen Stromgebotszone
Aktiv vom 26.08.2025 bis 26.03.2026
- Angegeben von: EWE AG am 26.08.2025
- Beschreibung: Verzicht auf Teilung der einheitlichen Stromgebotszone in Deutschland: - Kaum Nutzen, aber hohe Risiken für Industrie und Investitionen. - Komplexität und Kosten: Umsetzung wäre langwierig und teuer.
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- Angegeben von: Stromnetz Berlin GmbH am 26.08.2025
- Beschreibung: Technische Voraussetzungen und aktuelle gesetzliche Anpassungsbedarfe zum Thema Steuern von Anlagen im Stromnetz
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 383/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
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BR-Drs. 383/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) e.V. am 26.08.2025
- Beschreibung: Die Bemessung der Unternehmensgröße sollte branchenspezifisch erfolgen, Querschnittsbereiche nur anteilig IT-Systeme, die nicht direkt für den Betrieb der jeweiligen Einrichtung relevant sind, sollten nicht erfasst werden Lokale Photovoltaik-Energieerzeugung und Mieter-Ladepunkte sollten aufgrund ihrer geringen Bedeutung für die Versorgungssicherheit vom Anwendungsbereich des Gesetzes ausgenommen werden Fern- und Nahwärmeversorgung sollte klar differenziert werden, um das notwendige Entstehen von Kleinstnetzen nicht zu hemmen Das Verpachten passiver Telekommunikationsinfrastruktur sollte ebenso wie der Wiederverkauf von Rundfunk-Übertragungsdiensten aufgrund der fehlenden Einwirkungsmöglichkeiten für Immobilienunternehmen vom Anwendungsbereich des Gesetzes ausgenommen werden
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13184
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)
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BT-Drs. 20/13184
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) e.V. am 26.08.2025
- Beschreibung: Der „Gebäudetyp-E“ hat das Ziel, dass Planen und Bauen zu erleichtern. In den letzten Jahrzehnten ist eine hohe Anzahl an DIN-Normen, aber auch VDI-Richtlinien entstanden, die das schnelle, einfache und auch innovative Bauen nicht befördern. Danach soll das Bauen einfacher, schneller und günstiger werden. Das Bauen im Sinne des Gebäudetyps E soll befördert werden, indem die Vertragspartner Spielräume für innovative Planung vereinbaren, auch durch Abweichen von kostenintensiven Standards. Die Länder beabsichtigen, dazu Änderungen der Musterbauordnung und der Landesbauordnungen vorzunehmen. Die Bundesregierung wird eine „Leitlinie und Prozessempfehlung Gebäudetyp E" bis Ende des Jahres vorlegen, um dafür zu sorgen, dass für die Beteiligten vereinfachtes Bauen rechtssicher gelingen kann.“
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) e.V. am 26.08.2025
- Beschreibung: Rechtsicherheit:§ 650a BGB in Absatz 3 erstmals eine Regelung zu den anerkannten Regeln der Technik geschaffen. Sicherheitsrelevante Normungen:neue gesetzliche Vermutung geschaffen, dass sie zu den anerkannten Regeln der Technik gehören. Komfort & Ausstattungsmerkmale:diese keine anerkannten Regeln der Technik abbilden. „Gebäudetyp E“: Kapitel 4 „Gebäudebauverträge zwischen fachkundigen Unternehmern“ eingefügt. Der § 650o Absatz 1 BGB-E definiert den Anwendungsbereich. § 650o Absatz 2 BGB-E regelt neu eine Ausnahme von der geltenden Aufklärungspflicht:Bei Verträgen zwischen fachkundigen Unternehmern über Bauleistungen an Gebäuden und Außenanlagen soll künftig keine Verpflichtung mehr bestehen, über Risiken und Konsequenzen eines Abweichens von den anerkannten Regeln der Technik aufzuklären
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJV): Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) e.V. am 26.08.2025
- Beschreibung: Bei dem Antrittsbesuch wurden folgende Punkte mit Frau Bundesministerin Hubertz thematisiert: „Investitionsbedingungen im Bauwesen stärken“, inklusive: Steuerliche Abschreibungsbedingungen Förderung des EH-55-Standards Eigenkapitalersetzende Mittel Überlegungen zur Senkung der Staatsquote
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- Angegeben von: Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) e.V. am 26.08.2025
- Beschreibung: Anpassung der Abschreibungsregelungen für Neubau und Bestandssanierung Anpassung der Zinsschranke sowie Förderung des EH55-Standards.
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- Angegeben von: Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) e.V. am 26.08.2025
- Beschreibung: Gewerbemietraumrecht (Textformerfordernis im Gewerbemietraumrecht) Gebäudetyp E
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- Angegeben von: Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) e.V. am 26.08.2025
- Beschreibung: Aus Sicht des ZIA bedarf es einer Lösung aktuell bestehender grundsätzlicher Probleme durch eine gesetzgeberische Anpassung des Steuerrechts. So muss mit Blick auf die handelsbilanziellen Regelungen zu den nachträglichen Herstellungskosten ein Bewertungsvorbehalt in der Steuerbilanz eingeführt werden (vgl. Punkt B.I.). Ferner müssen energetische Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen im Rahmen des § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG entweder vollständig als sofort abziehbare Betriebsausgaben anerkannt oder zumindest durch spezielle Abschreibungsregelungen (z. B. erhöhte Sonderabschreibungen) gefördert werden
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) e.V. am 26.08.2025
- Beschreibung: Zur besseren Anwendbarkeit der Vorgaben regen wir an, beispielhaft gängige Anwen-dungen oder Kriterien für die Eignung solcher Tools zu benennen. Wir regen eine Klarstellung an, wie bei abweichendem Leistungs- und Rechnungs-empfänger die jeweiligen Adressdaten in der E-Rechnung anzugeben sind. Wir regen an, klarzustellen, ob und inwieweit sich die Inlandsfiktion gemäß Abschn. 13b.11 Abs. 2 Satz 2 UStAE auf die Pflicht zur Ausstellung elektronischer Rechnungen erstreckt.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):