Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (29.050)
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- Angegeben von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 28.06.2024
- Beschreibung: Ziel des ADAC ist eine Änderung der gesetzlichen Vorgabe zur Ausrüstung von Pannenhilfsfahrzeugen, welche durch eine Änderung der Richtlinie über die Mindestanforderungen an Bauart oder Ausrüstung von Pannenhilfsfahrzeugen - StV 22/7341, 1/40-00 erfolgen soll. Diese sollte sich an der Realität des Einsatzes solcher Fahrzeuge orientieren und nicht das Mitführen unnötiger Ausrüstungsgegenstände erfordern. Letzteres würde zu unnötigem Platzverbrauch, Zusatzgewicht und damit letztendlich zu einem unnötig hohen Energieverbrauch der Fahrzeuge und damit auch zu vermeidbaren THG-Emissionen führen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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- Angegeben von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 28.06.2024
- Beschreibung: Neue Regelungen sollen in den einschlägigen UN Regelungen aufgenommen werden, u.a. Vorgaben zu maximaler Leuchtdichte, Mindestgröße und Homogenität einer Lichtquelle bzw. Leuchte an Fahrzeugen. Die Vorgaben zur Auslegung von Leuchten und Scheinwerfern, die im Straßenverkehr zum Einsatz kommen, müssen die Blendungsgefahr für Verkehrsteilnehmer stärker berücksichtigen. Adaptive Fernlichtsysteme müssen so ausgelegt sein, dass Verkehrsteilnehmer aller Art, erkannt und nicht geblendet werden. Die Leuchtdichte von Lichtquellen ist zu beschränken, sowohl in der Ferne wie auch im Nahfeld. Effektive Scheinwerferreinigungsanlagen und automatische Leuchtweitenregulierungssysteme sind vorzuschreiben.
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- Angegeben von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 28.06.2024
- Beschreibung: Angesichts der zu erwartenden zusätzlichen Belastungen aus dem europäischen CO2-Preis ab dem Jahr 2028, für die noch keinerlei Entlastungen für die Verbraucher in Deutschland geregelt wurden, lehnt der ADAC die Einführung einer nationalen Pkw-Maut ab. Darüber hinaus muss die Entscheidung über die Einführung und Ausgestaltung einer Pkw-Maut auch zukünftig in der Richtlinie 1999/62/EG (Eurovignetten- oder Wegekostenrichtlinie) den Mitgliedstaaten überlassen bleiben. Mögliche (Mehr-) Belastungen der Verbraucher durch Bemautung sollen immer auch im Kontext der Gesamtbelastungen der Verkehrsteilnehmer geprüft werden. Bei Anwendung eines CO2-Bepreisungssystems auf den Verkehr soll bei Infrastrukturgebühren kein Einbezug von CO2-Kosten und somit kein CO2-Aufschlag erfolgen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 28.06.2024
- Beschreibung: Der Begriff C-ITS steht für kooperative, intelligente Verkehrssysteme, die bidirektionale Kommunikation und Kooperation zwischen Fahrzeugen und Fahrzeugen (V2V) sowie Fahrzeugen und Infrastruktur als Car2X. Der ADAC setzt sich dafür ein, die technischen Rahmenbedingungen für den Einsatz solcher kooperativen Verkehrssysteme zu verbessern. Insbesondere ist sicherzustellen, dass Fahrzeuge unterschiedlicher Hersteller kommunizieren können. Dafür sollte – sofern der Wettbewerb dies nicht selbst regelt – eine einheitliche Cloud-Lösung auf EU-Ebene geschaffen werden. Zudem sollten Einsatzfahrzeuge und Sonderflotten schnell und bevorzugt mit der entsprechenden Technologie ausgestattet werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 28.06.2024
- Beschreibung: Das Ziel der Interessenvertretungstätigkeit ist die Schaffung verbraucherfreundlicher Rahmenbedingungen für den weiteren Hochlauf der E-Mobilität und den zielgerichteten Ausbau der Ladeinfrastruktur in Deutschland. Damit der Hochlauf der E-Mobilität gelingt, benötigt es ein breites und bezahlbares Fahrzeugangebot, attraktive Lademöglichkeiten sowie Planbarkeit für Verbraucher und die Industrie. Für den Ausbau privater und öffentlicher LIS sollte der flächendeckende Ausbau unterstützt werden, Kommunen mehr Flächen ausweisen und der Wettbewerb um sowie die Transparenz von Ladepreisen gestärkt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12774
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes
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BT-Drs. 20/12774
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (5):
- Stellungnahmen/Gutachten (5):
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- Angegeben von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 28.06.2024
- Beschreibung: Der nationale CO2-Preis im Rahmen des BEHG sollte ursprünglich ab 2028 in den europäischen Emissionshandel (ETS II) übergehen und vor allem Emissionen aus dem Verkehrs- und Gebäudebereich bepreisen. Hierzu wurde bereits das TEHG novelliert. Der ADAC setzt sich dafür ein, dass die Einnahmen künftig stärker als bisher im Verkehr eingesetzt werden. Darüber hinaus muss mit einer wirksamen Kompensation der steigenden CO2-Preise eine Überlastung besonders Betroffener vermieden werden (via Klimageld oder anderer Alternativen). Der ADAC befürwortet, dass der deutsche CO2-Preis im Jahr 2027 aufgrund der Verschiebung des ETS 2 um ein Jahr auf 2028 stabil gehalten wird.
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Betroffene Bundesgesetze (2):
- TEHG 2011 [alle RV hierzu]
- BEHG [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (7):
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- Angegeben von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 28.06.2024
- Beschreibung: Anliegen: fairer Fahrzeugdatenzugang; Ausweitung eCall; Manipulationsschutz f. Tacho u. Keyless; Schutz Verbraucherschutzorg. in d. GCD; Reparaturrecht; verbraucherfreundl. Fahrgastrechte – auch multimodal; Schließung Opferschutzlücken b. Auslandsunfällen; Vereinfachung Kfz-Zulassung; EU-Anerkennung Sportbootführerscheine u. Skipper-Qualifikationen; Regelung f. Entsorgung alter Boote; intelligente Fahrerassi.syst.; Car2X; Schutz vor Blendung; Klimaziel ambitioniert u. flexibel umsetzen; Energiesteuerreform; rechtl. Unklarheiten bei Emissionshandel lösen; Stärkung Elektromobilität; Energiesystem u. Elektromobilität vernetzen; besserer Bahnverkehr; nachhaltiger Luftverkehr; nat. Spielräume bei EurovignettenRL erhalten; Kleinwagenmarkt erhalten.
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 28.06.2024
- Beschreibung: Das RV i. Zsh. m. multimodalen Reisen-COM (2023)752 u. dem Schutz v. Fahrgästen mit einzigen Fahrkarten (Single Tickets) COM(2026)233 final macht die Notwendigkeit der kohärenten Ausgestaltung d. Ansprüche v. Reisenden deutlich. Der ADAC unterstützt, den Schutz v. Reisenden bei grenzüberschreitenden u. verkehrsträgerübergreifenden Reisen zu stärken u. bestehende Schutzlücken zu schließen. Ein kohärenter Rechtsrahmen mit klaren,konsistenten Verbraucherrechten kann dazu beitragen,nachhaltige Mobi-Angebote zu fördern.Dies gilt für multimod. Reiseketten u. Bahnreisen mit mehreren beteiligten Eisenbahnunternehmen bei Buchung im Rahmen eines Single Tickets.In einzelnen Bereichen besteht weiterhin Präzisierungsbedarf zur Sicherstellung v. Rechtsklarheit u. praktikabler Anwendung d. Vorschriften.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 25/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Fahr- bzw. Fluggastrechte im Zusammenhang mit multimodalen Reisen
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BR-Drs. 25/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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- Angegeben von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 28.06.2024
- Beschreibung: Neue Regelungen sollen möglichst schnell vorgelegt werden, die einen sicheren, standardisierten und diskriminierungsfreien Zugang zu den fahrzeuggenerierten Daten ermöglichen. Der Data Act reicht für die besonderen Anforderungen im Automobilbereich nicht aus. Um den besonderen Herausforderungen wie zum Beispiel sehr komplexen Datenströmen und der Vielzahl an Marktbeteiligten im Bereich des Automobilsektors Rechnung zu tragen, soll diese sektorspezifische Regelung in Form einer Novelle der sogenannten Typgenehmigungsverordnung (Verordnung (EU) 2018/858) vorgelegt werden. Darüber hinaus ist sicherzustellen, das die übergeordneten Rechte, die der Data Act in Bezug auf den Datenzugang gewährt, nicht ausgehöhlt werden.
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Stellungnahmen/Gutachten (10):
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- Angegeben von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 28.06.2024
- Beschreibung: Die Kosten für den Fahrerlaubniserwerb sollten mit geeigneten Maßnahmen gesenkt werden, ohne dabei die Verkehrssicherheit zu gefährden. Dazu zählt, die Möglichkeit zu schaffen, den Theorieunterricht auch in einem virtuellen Umfeld durchzuführen und bei der praktischen Ausbildung mehr Eigenverantwortung zuzulassen. Für ein ausreichendes und flächendeckendes Angebot an Fahrschulen muss dabei gesorgt werden. Mögliche Veränderungen bei der Verkehrssicherheit sind mit einer Evaluation zu erfassen. Die Anzahl der Unfälle während der Ausbildung und innerhalb der Probezeit sind dafür maßgeblich. Im Hinblick auf die Kostenentwicklung sind der Prüfungserfolg sowie die Anzahl der Fahrstunden bedeutsam.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (6):