Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2512220051
(PDF - 17 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Gestaltung und Ausgleich der CO2-Bepreisung entlang BEHG/TEHG/EU-ETS II
Der nationale CO2-Preis im Rahmen des BEHG sollte ursprünglich ab 2028 in den europäischen Emissionshandel (ETS II) übergehen und vor allem Emissionen aus dem Verkehrs- und Gebäudebereich bepreisen. Hierzu wurde bereits das TEHG novelliert. Der ADAC setzt sich dafür ein, dass die Einnahmen künftig stärker als bisher im Verkehr eingesetzt werden. Darüber hinaus muss mit einer wirksamen Kompensation der steigenden CO2-Preise eine Überlastung besonders Betroffener vermieden werden (via Klimageld oder anderer Alternativen). Der ADAC befürwortet, dass der deutsche CO2-Preis im Jahr 2027 aufgrund der Verschiebung des ETS 2 um ein Jahr auf 2028 stabil gehalten wird.
Bereitgestellt von:
Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) (R002184)
am
22.12.2025
Adressatenkreis:
-
Versendet am 04.12.2025 an:
-
Bundestag
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
- Klimaschutz [alle SG hierzu]
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle SG hierzu]
- Straßenverkehr [alle SG hierzu]
- Verkehrspolitik [alle SG hierzu]
- TEHG 2011 [alle SG hierzu]
- BEHG [alle SG hierzu]