Regelungsvorhaben

Suchbox

29.036 Regelungsvorhaben zur Suche ohne Suchbegriff gefunden

Das Dokument wird generiert, dies kann einen Moment dauern.

Filterauswahl

Gefundene Regelungsvorhaben (29.036)

  • Registermodernisierung

    Aktiv vom 28.06.2024 bis 02.06.2025

    • Angegeben von: SUPERRR Lab SL gGmbH am 28.06.2024
    • Beschreibung: Das Registermodernisierungsgesetz (RegMoG) ist ein Gesetz zur Verknüpfung von (anfangs) 51 Verwaltungsregistern mit dem Ziel, den Austausch von Personendaten anhand einer Identifikationsnummer zu vereinfachen. Register beinhalten elektronisch geführte Datenbestände der öffentlichen Verwaltung. Es soll nun vom Bundesverwaltungsamt, dem Bundeszentralamt für Steuern, dem Informationstechnikzentrum Bund und anderen Beteiligten in den Ländern umgesetzt werden. Bei der technischen Umsetzung setzen wir uns für folgende Aspekte ein: Ablehnung einer eindeutigen Personenkennzahl zugunsten besserer Verfahren wie Bereichskennziffern; Transparenz des Systems für Einwohner*innen durch dokumentierte Datenabfragen und Notifikationen; konsequente Umsetzung des least privilege principles.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/10737 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Aktueller Stand der Registermodernisierung
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Together for Climate Labelling e.V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Ziel ist eine staatlich regulierte Klimakennzeichnung von Lebensmitteln in Deutschland.Damit soll der Kaufentscheidungsprozess für umweltbewusste Konsument*innen vereinfacht und die Unternehmen dabei unterstützt werden, ihren Klimafußabdruck zu identifizieren und zu reduzieren.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
  • Umlage des EU-Eigenmittels auf Inverkehrbringer nicht-recycelter Kunststoffverpackungen

    Aktiv vom 28.06.2024 bis 03.01.2025

    Wieder aktiv seit 31.03.2026

    • Angegeben von: IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen e. V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: In der Koalitionsvereinbarung für die laufende Legislaturperiode wurde vereinbart: "Die im Rahmen der EU bereits bestehende Plastikabgabe wird [...] auf die Hersteller und Inverkehrbringer umgelegt." Da von einer solchen Abgabe Fehlanreize, etwa durch Ausweichbewegungen auf ökologisch oft nachteiligere Materialien und wesentlich weniger gut recycelbare Verbunde zu erwarten sind, setzt sich die IK stattdessen für das ebenfalls im Koalitionsvertrag vorgesehene Fondsmodell für recyclingfreundliches Verpackungsdesign und die Ausweitung des Einsatzes nicht-fossiler Rohstoffe (insbesondere Rezyklate und zertifizierte Biomasse) ein.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
  • EU-Verpackungsverordnung (PPWR)

    Aktiv vom 28.06.2024 bis 03.01.2025

    Wieder aktiv seit 31.03.2026

    • Angegeben von: IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen e. V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Die IK wendet sich gegen Einzelvorschriften aus dem vorläufigen Kompromiss für eine EU-Verpackungsverordnung (PPWR), denn dadurch sollen z.B. 100%-Mehrwegquoten für viele industrielle u. gewerbliche Transport- u. Verkaufsverpackungen im innerstaatlichen Handel eingeführt werde, was weder ökologisch noch ökonomisch sinnvoll ist u. Lieferketten gefährdet. Außerdem drohen unbegründete Verbote nur v. Verpackungen u. Folien aus Kunststoff sowie ungerechtfertigte Ausnahmen für andere Verpackungsmaterialien von den Anforderungen an die Recyclingfähigkeit u. den Rezyklateinsatz.
    • Stellungnahmen/Gutachten (3):
  • Novelle des § 21 VerpackG - Ökomodulierung

    Aktiv vom 28.06.2024 bis 03.01.2025

    Wieder aktiv seit 31.03.2026

    • Angegeben von: IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen e. V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Die IK setzt sich gemeinsam mit anderen Verbänden für eine zügige Reform des § 21 VerpackG ein, um auch in Deutschland eine wirksame Ökomodulierung der Lizenzentgelte zu erreichen. Eine solche Reform ist im Koalitionsvertrag vorgesehen, in dem es heißt: „Mit einem gesetzlich verankerten Fondsmodell belohnen wir ressourcenschonendes und recyclingfreundliches Verpackungsdesign sowie den Rezyklateinsatz.“
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
  • 18. Änderung der Verordnung (EU) Nr. 10/2011

    Aktiv vom 28.06.2024 bis 03.01.2025

    Wieder aktiv seit 31.03.2026

    • Angegeben von: CLAIM gGmbH am 28.06.2024
    • Beschreibung: Seit Jahren weisen Verbände, Institutionen und zivilgesellschaftliche Akteur*innen der antidiskriminierungsrechtlichen Praxis auf bestehende Schutzlücken des bestehenden Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) sowie Schwierigkeiten für Betroffene bei der Rechtsdurchsetzung hin und fordern eine Novellierung des Gesetzes. Konkrete Empfehlungen und Vorschläge für die Reformierungdes AGGs wurden vielfach formuliert. Ein aus 100 Organisationen bestehendes zivilgesellschaftliche Bündnis eerarbeitete eine umfassende Ergänzungsliste zur AGG Novellierung und legte in einer gemeinsamen Stellungnahme „Mehr Fortschritt wagen heißt auch mehr Antidiskriminierung wagen!“ zentrale Änderungen für die Stärkung des AGG vor.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/1332 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: VDL-Landesverband Ost e. V. Berufsverband Agrar, Ernährung, Umwelt (Verein in Liquidation) am 28.06.2024
    • Beschreibung: Die Bildung an Hochschulen in den Bereichen Agrar Ernährung Umwelt Gartenbau ist wesentlich für eine zukunftsfähige Agrar- und Ernährungswirtschaft in Deutschland und für ein Gelingen der Transformation dieses Wirtschaftszweiges. Die wissenschaftspolitische Wahrnehmung der Disziplinen bleibt jedoch deutlich hinter ihrer Bedeutung zurück. Die Sichtbarkeit der Bereiche Agrar Ernährung Umwelt Gartenbau an den deutschen Hochschulen – gerade, wenn sie in Sammelfakultäten aufgegangen sind wie es an der HU Berlin der Fall ist – und ihre finanzielle Ausstattung darf nicht weiter abgebaut werden. Beides ist entscheidend für die Attraktivität bei potenziellen Studierende.
    • Angegeben von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 28.06.2024
    • Beschreibung: Der BGA unterstützt ausdrücklich das Bestreben der EU und der Bundesregierung, die Resilienz der Wirtschaftsstandorte Deutschland und Europa gegen Cyberattacken von innen und außen zu stärken. Allerdings hält der BGA Ausnahmen für öffentliche Einrichtungen der Kommunen der Länder und für entgeltlich arbeitende Dienstleister im Bund für fatal. Die Erfahrung zeigt, dass insbesondere öffentliche Infrastruktur von großem Interesse für geopolitisch und kriminell motivierte Angriffe ist und daher höchst verwundbar. Zudem braucht es ein an der Praxis orientiertes Zertifizierungssystem für mittelständische Unternehmen, klarere Regelungen zur Betroffenheit und transparentere und längere Fristen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 380/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)
      2. BT-Drs. 20/13184 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)
Nach oben blättern