Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (142)
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Rentenpaket II
Aktiv vom 19.06.2024 bis 09.07.2025
- Angegeben von: Bundesverband für strukturierte Wertpapiere (BSW) am 19.06.2024
- Beschreibung: Mit dem Generationenkapital und den entsprechenden Darlehen aus dem Bundeshaushalt und der Übertragung von Eigenmitteln vom Bund soll über Investitionen am Kapitalmarkt ein Kapitalstock aufgebaut werden, dessen Erträge zukünftig zur Stabilisierung der Beiträge in der gesetzlichen Rentenversicherung verwendet werden sollen. Der BSW sieht sieht dies als ein wichtiges Signal für die Wertpapierkultur in Deutschland, dessen Förderung ein Anliegen des BSW ist. Auch sehen wir das Regelungsvorhaben als Bestandteil eines Gesamtpakets, mit dem die Altersvorsorge insgesamt einschließlich der privaten Altersvorsorge reformiert werden soll.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 264/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zum Aufbau eines Generationenkapitals für die gesetzliche Rentenversicherung (Rentenniveaustabilisierungs- und Generationenkapitalgesetz) -
BT-Drs. 20/11898
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zum Aufbau eines Generationenkapitals für die gesetzliche Rentenversicherung (Rentenniveaustabilisierungs- und Generationenkapitalgesetz)
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BR-Drs. 264/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Direktvertrieb Deutschland (BDD) e.V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Geplant ist laut Koalitionsvertrag 2025, alle neuen Selbständigen, die keinem obligatorischen Alterssicherungssystem zugeordnet sind, gründerfreundlich in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen. Dabei sollen weiterhin andere Formen der Altersvorsorge möglich bleiben, sofern sie eine verlässliche Absicherung im Alter gewährleisten. Wir setzen uns dafür ein, dass eine praxisnahe Ausgestaltung erfolgt. Dies insbesondere durch die Beibehaltung der bisherigen Karenzzeiten für Existenzgründer. Bestandsselbständige sollen aus Gründen des Vertrauensschutzes weiterhin ausgenommen bleiben. Auch Geringverdiener mit monatlichen Einnahmen unter 556 Euro sollen von der Altersvorsorgepflicht ausgenommen werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutsche Gesellschaft für Medizinische Rehabilitation e. V. am 06.06.2024
- Beschreibung: Das Budget der Deutschen Rentenversicherung, das für alle Leistungen zur Teilhabe inklusive Leistungen der medizinischen Rehabilitation und Prävention zur Verfügung steht, ist gedeckelt. Diese Deckelung halten wir für nicht sachgerecht und streben daher eine Veränderung der Höhe oder der Bemessungsgrundlage an.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Auszahlung der Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserung
Aktiv vom 28.05.2024 bis 04.02.2025
- Angegeben von: Deutscher Sozialgerichtstag e.V. am 28.05.2024
- Beschreibung: Verbesserung von Leistungen für den Erwerbsminderungsrentenbestand
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10607
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Auszahlung der Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserung (EM-Bestandsrentenverbesserungsauszahlungsgesetz)
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BT-Drs. 20/10607
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: INSM - Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft am 25.03.2026
- Beschreibung: Kernpunkt ist die Adressierung von steigenden Kosten und Belastungen durch das sog. Rentenpaket. Insb. die Stabilisierung des Rentenniveaus verschiebt dringenden Reformen in die Zukunft und reißt Lücken in den Bundeshaushalt. Ziel ist das Eintreten für eine langfristig tragfähige Rentenreform und mehr Anreiz zur Arbeitsaufnahme.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1929
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten
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BT-Drs. 21/1929
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutscher Frauenrat e.V. am 24.03.2026
- Beschreibung: - Stärkung der gesetzlichen Rentenversicherung: Langfristige Stabilisierung des Rentenniveaus - Einführung der Erwerbstätigenversicherung
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Centralvereinigung Deutscher Wirtschaftsverbände für Handelsvermittlung und Vertrieb (CDH) e.V. am 05.03.2026
- Beschreibung: Laut aktuellen Berechnungen der Prognos AG im Auftrag der INSM übersteigen die tatsächlichen Kosten die bisherigen Schätzungen deutlich: Bis 2050 entstünde eine zusätzliche Belastung von fast 480 Milliarden Euro – das entspricht in etwa dem gesamten Volumen des schuldenfinanzierten Sondervermögens für Infrastruktur und Klimaschutz. Die jährlichen Mehrkosten stiegen gegenüber der geltenden Rechtslage von 18,3 Milliarden Euro (2031) auf 27 Milliarden Euro (2050). Der von der Regierung beschlossene Gesetzentwurf geht damit weit über den Koalitionsvertrag hinaus, der „nur“ eine Zusatzbelastung von insgesamt gut 123 Milliarden Euro bis 2050 gegenüber der aktuellen Rechtslage verursachen würde. Schon diese Koalitionsvereinbarung ist aus Sicht der unterzeichnenden Verbände ein Fehler.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1929
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten
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BT-Drs. 21/1929
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: MLP SE am 04.02.2026
- Beschreibung: Erhalt aktueller Informationen zu den Beratungen und Vorschlägen der Alterssicherungskommission ("Rentenkommission").
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutsche Vereinigung für Rehabilitation e.V. (DVfR) am 02.01.2026
- Beschreibung: Mit dem Referentenentwurf soll zur digitalen Transformation, zur Rechtsvereinfachung und zum Bürokratieabbau beigetragen und die Leistungsfähigkeit des Sozialstaats gestärkt werden. Zudem soll ein individuelles, personzentriertes und rechtskreisübergreifendes Fallmanagement für Leistungen zur beruflichen Teilhabe bei der Gesetzlichen Rentenversicherung eingeführt werden. Aus der DVfR wird ausschließlich zum Fallmanagement Stellung genommen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1858
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (SGB VI-Anpassungsgesetz - SGB VI-AnpG)
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BT-Drs. 21/1858
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Wirtschaftsrat der CDU e.V. am 23.12.2025
- Beschreibung: Kritische Überprüfung der Mütterrente und des fixierten Rentenniveaus, Anpassung des Renteneintrittsalters und Förderung der Erwerbsbeteiligung, Rentenanpassung an die Preisentwicklung, Stärkung der privaten und betrieblichen Altersvorsorge
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3112
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 21/1929 - Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten
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BT-Drs. 21/3112
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 17.12.2025
- Beschreibung: Zur Vereinfachung von Verwaltungsverfahren durch Digitalisierung und Automatisierung streben die Sozialversicherungsträger die Nutzung der Identifikationsnummer (IDNr) als bereichsübergreifendes Ordnungsmerkmal an. Die Vorteile einer stärkeren Nutzung der IDNr bestehen darin, dass eine eindeutige Identifikation natürlicher Personen, eine Vermeidung von Dubletten und Fehlern, eine Automatisierung und Effizienzsteigerung, sowie eine Verbesserung der Datenqualität und Bürgerfreundlichkeit ermöglicht werden. Aktuell darf die IDNr jedoch nur eingeschränkt verwendet werden, primär für Leistungen nach dem Onlinezugangsgesetz. Darüber hinaus ist eine Verarbeitung der IDNr lediglich dann zulässig, wenn eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage besteht oder die betroffene Person eingewilligt hat.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1858
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (SGB VI-Anpassungsgesetz - SGB VI-AnpG)
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BT-Drs. 21/1858
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: VDMA e.V. am 12.11.2025
- Beschreibung: Umfassende Rentenform zur Sicherung der Finanzierbarkeit; Verlängerung der Lebensarbeitszeit; Abschaffung von Frühverrentungsanreizen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1929
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten
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BT-Drs. 21/1929
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutscher Frauenrat e.V. am 30.09.2025
- Beschreibung: Der DF fordert die rentenrechtliche Anerkennung von drei Entgeltpunkten für die Erziehung, unabhängig vom Geburtsjahr des Kindes
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 29.09.2025
- Beschreibung: Der ZDH fordert, dass die vorgesehene Steuerfinanzierung der Maßnahmen (Rentenniveau 48% bis 2031 und Ausweitung Mütterrente um weitere 6 Monate) dauerhaft gewährleistet ist. Die Aufhebung des Vorbeschäftigungsverbots sollte auf alle Altersrenten ausgeweitet werden und nicht nur für Personen ab Erreichen der Regelaltersgrenze gelten, da im Handwerk viele Beschäftigte aufgrund der teilweise höheren körperlichen Belastungen im Verlauf des Erwerbslebens nicht bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze tätig sind und danach seltener noch parallel zum Rentenbezug tätig sind.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Bauernverband e.V. am 17.09.2025
- Beschreibung: Mit dem vorliegenden Entwurf soll die im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD vereinbarte Anhebung der zulässigen Dauer einer sozialversicherungsfreien kurzfristigen Beschäftigung nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV von bisher 70 auf künftig 90 Arbeitstage für bestimmte landwirtschaftliche und gartenbauliche Betriebe umgesetzt werden. Ziel ist es, den Selbstversorgungsgrad mit heimischem Obst und Gemüse zu steigern.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 423/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (SGB VI-Anpassungsgesetz - SGB VI-AnpG)
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BR-Drs. 423/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 26.08.2025
- Beschreibung: Den Zahlstellen von Versorgungsbezügen werden erneut Meldepflichten auferlegt. Der GDV bedauert dies. Der zusätzliche Erfüllungsaufwand für die private Wirtschaft passt nicht zum Ziel des Bürokratieabbaus, insbesondere zum Ziel, die betriebliche Altersvorsorge zu entbürokratisieren. Zudem sind die vorgesehenen Fristen für die Umsetzung der Meldepflichten zu kurz.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Gesetz zur Anpassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 12.08.2025
- Beschreibung: Alle Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV) sollten in den Datenaustausch mit der DRV einbezogen werden. Diese Möglichkeit könnte EbAV – wie bereits der VBL, den Zusatzversorgungskassen im öffentlichen Dienst und der gemeinsamen Einrichtungen im Sinne von § 4 Absatz 2 des Tarifvertragsgesetzes - die Feststellung der Leistungen künftig deutlich erleichtern. Notwendig hierfür wäre ein Auskunftsanspruch bzw. eine Erweiterung des Teilnehmerkreises am automatisierten Datenaustausch mit den Trägern der Rentenversicherung (§ 148 Abs. 3 SGB VI) und damit korrespondierende Datenverarbeitungsbefugnis (§ 69 Abs. 2 Nr. 2 SGB X). Dies wäre ein zukunftsweisendes Projekt, das ggf. auch aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ unterstützt werden könnte.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz)
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BT-Drs. 21/1859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 06.08.2025
- Beschreibung: Die geplante langfristige Festschreibung des Rentenniveaus ist bedenklich und ignoriert, dass eine zusätzliche Stärkung der betrieblichen u. privaten Vorsorge unumgänglich ist. Die Abschaffung des Vorbeschäftigungsverbots begrüßen wir, da sie die Wirtschaft beim Kampf gegen den Fachkräftemangel unterstützt. Die Aufwertung der Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder belastet die umlagefinanzierte GRV stark. Mit dem geplanten Förderrahmen könnten im bAV-Bereich z.B. die Arbeitgeberförderung iRd Geringverdienerförderung von 30% auf 50% angehoben werden . Wir begrüßen die Anhebung der Mindestrücklage für die Nachhaltigkeitsrücklage vom 0,2-fachen auf das 0,3-fache der durchschnittlichen Ausgaben zu eigenen Lasten für einen Kalendermonat der allgemeinen Rentenversicherung.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 357/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten
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BR-Drs. 357/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: ABV - Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e. V. am 30.07.2025
- Beschreibung: Änderung von § 172a SGB VI mit dem Ziel, dass die seit Oktober 2022 geltende Berechnungsweise für den Arbeitgeberbeitrag bei Beschäftigungen mit einem Arbeitsentgelt im Übergangsbereich (§ 20 Abs. 2 f. SGB IV) auch für Beschäftigte greift, die als Mitglied einer berufsständischen Versorgungseinrichtung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit sind.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und des Bundesministeriums der Finanzen: Zweites Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (2. Betriebsrentenstärkungsgesetz)
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 29.07.2025
- Beschreibung: Die geplante dauerhafte Stabilisierung des Rentenniveaus bei 48 Prozent würde zu erheblichen Kostenbelastungen führen und den nötigen Bundeszuschuss für die gesetzliche Rentenversicherung in die Höhe treiben. Das lehnen wir mit Blick auf die angespannte Haushaltslage ab. Aus diesen Gründen ist auch die geplante Ausweitung der Mütterrente abzulehnen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 357/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten
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BR-Drs. 357/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesverband betriebliche Weiterbildung - Wuppertaler Kreis e.V. am 23.07.2025
- Beschreibung: Gesetz zur Verbesserung rehabilitatsionsrechtlicher Vorschriften.., Bundesgesetzblatt 2025 Nummer 65 vom 28. Februar 2025 - Aufnahme einer Übergangsregelung für die Beurteilung der Tätigkeit selbständig Tätiger Personen in der Beruflichen Weiterbildung / Erwachsenenbildung.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 14.07.2025
- Beschreibung: Mit dem vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten soll das Rentenniveau von 48 Prozent bis zum Jahr 2031 festgeschrieben werden. Überdies soll das Gesetz über die Ausweitung der Mütterrente einen Beitrag zur Rentengerechtigkeit leisten und die Aktivrente arbeitsrechtlich flankieren. Die Versicherungswirtschaft hält es für wichtig, die Tragfähigkeit der ergänzenden kapitalgedeckten Säulen zu stärken. Die Reformen der betrieblichen Altersversorgung und der geförderten Privatvorsorge für das Alter sollten daher jetzt angegangen werden. Für die Frühstart-Rente muss ein passender Rahmen gefunden werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 357/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten
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BR-Drs. 357/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Sozialverband VdK Deutschland e.V. am 10.07.2025
- Beschreibung: Die Haltelinie für das Rentenniveau bei 48 Prozent wird bis zum Jahr 2031 verlängert und sich daraus ergebenden Mehraufwendungen der Rentenversicherung werden aus Steuermitteln vom Bund erstattet. Die Haltelinie für das Rentenniveau bei 48 Prozent wird bis zum Jahr 2031 verlängert und sich daraus ergebenden Mehraufwendungen der Rentenversicherung werden aus Steuermitteln vom Bund erstattet.Die Kindererziehungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung wird künftig für vor 1992 geborene Kinder um weitere sechs Monate auf insgesamt drei Jahre verlängert. Die Untergrenze der Nachhaltigkeitsrücklage wird angehoben und die Fortschreibungsvorschriften für Bundeszuschüsse vereinfacht.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 357/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten
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BR-Drs. 357/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: ABV - Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e. V. am 10.07.2025
- Beschreibung: Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten: Hinweis auf fehlenden direkte Betroffenheit sowie Hinweis auf die Folgen für die
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Hans Bellstedt Public Affairs GmbH am 30.06.2025
- Beschreibung: Erhalt aktueller Informationen zum Stand des Rentenpakets.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- MLP SE