Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (155)
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Vorschläge zum AIFMD-Umsetzungsgesetz
Aktiv vom 24.06.2024 bis 27.03.2026
- Angegeben von: BVI Bundesverband Investment und Asset Management am 24.06.2024
- Beschreibung: Wir begrüßen eine marktgerechte Umsetzung in nationales Recht und warnen vor nationalem Goldplating. Klärungsbedarf sehen wir bei der Erweiterung des Katalogs der erlaubten Tätigkeiten und neuer Anforderungen einer KVG. Wir fordern sachgerechte Regelungen für Liquiditätssteuerungsinstrumente. Zudem setzen wir uns für eine standortgerechte Ausgestaltung der Fondstypen in Bezug auf die Darlehensvergabe und deren Risikomanagement ein.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Bezug auf Kreditfonds im KAGB folgende Vorschläge: ..., ...offenen Spezial-AIF (§ 282 KAGB), der dann auch als „reiner..., ...geschlossenen Spezial-AIF (§ 285 KAGB), z. B. durch Streichung..., ...Absätze 2 und 3 des § 285 KAGB. 3. Wir würden es außerdem..., ...offene Spezialfonds (§ 284 KAGB) ebenfalls weiter genutzt..., ...Vorgaben in § 285 Abs. 3 KAGB gestrichen werden. Dies..., ... Weitere Anpassung des KAGB an die PRIIPs-Verordnung..., ... der Regelung des § 164 KAGB, auf die in Nr. 40 Bezug..., ... KVG (§ 5 Abs. 2 Satz 1 KAGB-E) Wir bitten, die in ..., ... 1 Nr. 21 (§ 30a KAGB-E) folgenden neuen Absatz..., ... Nr. 51 (§ 99 Abs. 1 KAGB) und Nr. 76 (§ 257 Absatz 4 KAGB) des Referentenent-wurfs..., ... § 100 Absatz 1 KAGB mehr. Die-sen Vorschlag..., ... gemäß § 99 Abs. 1 KAGB-E soll bei Kündi-gung des..., ...erlischt (Arg. § 99 Abs. 2 KAGB), steht § 100 Abs. 2 KAGB-E..., ... gegenüber § 100 Abs. 2 KAGB gelten soll. Damit wäre..., ... bisherigen § 99 Abs. 1 KAGB. Diese Frist sorgt für ..., ... KAGB für Spezial-AIF mit festen..., ...1 Nr.11 KAGB-E hinsichtlich der anderen..., ...hier: § 98 Abs. 4 KAGB-E), Nr. 62 Buchst. a) des...
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- Angegeben von: Verband Internationaler Banken in Deutschland e.V. am 22.09.2025
- Beschreibung: Liquidierung von Sondervermögen: Verlagerung auf die KVG und Entlastung der Verwahrstelle zur Sicherung des Anlegerinteresses im Investmentdreieck; Haftung der Kapitalverwaltungsgesellschaft im Zusammenhang mit Sondervermögensverbindlichkeiten
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3510
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Risiken durch Investmentfonds und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds sowie zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/2994 im Hinblick auf die Behandlung des Konzentrationsrisikos, das aus Risikopositionen gegenüber zentralen Gegenpart...
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BT-Drs. 21/3510
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Einführung des § 93 Abs. 3a KAGB Wir begrüßen zunächst ..., ... des neuen § 93 Abs. 3a KAGB und damit die Neuregelung..., ... des § 93 Abs. 5 S. 2 KAGB genannten Rahmenverträge..., ...Änderung des § 99 Abs. 1 KAGB Äußerst begrüßenswert ..., ...Änderung in § 99 Abs. 1 KAGB, mit der die bisherige ..., ...Änderung des § 99 Abs. 1 KAGB herangezogen wurden, ..., ...diese Fälle sieht § 100 KAGB derzeit als „Default“- ..., ...die §§ 100 ff. und § 154 KAGB (jeweils in der Fassung..., ... a. Änderung des § 100 KAGB Wir schlagen vor, § 100 KAGB (in der Fassung des Referentenentwurfs..., ... des § 154 KAGB Wir schlagen vor, § 154..., ...u.E. aus den bei § 99 KAGB und § 257 KAGB genannten..., ...Anpassungen an § 100a und § 100b KAGB §§ 100 a und 100 b KAGB..., ...167 Abs. 3 Satz 1 und 2 KAGB Anwendung findet“. Um..., ...Entwurfs - § 93 Abs. 3a KAGB-E) Wir empfehlen, § 93 Abs 3a KAGB-E wie folgt anzupassen:..., ... KAGB-E wie folgt anzupassen:..., ... KAGB-E wie folgt anzupassen:..., ...u.E. aus den bei § 99 KAGB und § 257 KAGB genannten..., ...Sinn und Zweck des § 93 KAGB. ***** ...
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- Angegeben von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 04.09.2024
- Beschreibung: Liquiditätsmanagementtools: Übergangsphase für Bestandsfonds, redaktionelle und inhaltliche Klarstellungen; Geschlossene Immobilienfonds: Konkretisierung des Anliegerbegriffs; Liquidierung von Sondervermögen: Verlagerung auf die KVG und Entlastung der Verwahrstelle zur Sicherung des Anlegerinteresses im Investmentdreieck; Haftung der Kapitalverwaltungsgesellschaft im Zusammenhang mit Sondervermögensverbindlichkeiten.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Fondsmarktstärkungsgesetz
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... 262 Abs. 4 Nr. 2 a. E. KAGB n. F.: Regulatorisch soll..., ...Abs. 2 und § 257 Abs. 4 KAGB entsprechend an-gepasst..., ...Regelung des § 99 Abs. 3 KAGB – sogleich konsistente ..., ...§ 100 Abs. 2 und Abs. 3 KAGB ergibt, überdacht werden..., ...In § 1 Abs. 19, Nr 25 a KAGB, müsste er richtigerweise..., ... 262 Abs. 4 Nr. 2 a. E. KAGB n. F.: Regulatorisch soll..., ...Verwaltungsrechts a. §§ 99 und 257 KAGB Nach § 99 Abs. 1 KAGB ..., ... gemäß § 99 Abs. 1 S. 3 KAGB ist sowohl folgerichtig..., ...Fassung des § 100 Abs. 1 KAGB geht das Eigentum oder ..., ...geworden. § 154 Abs. 2 KAGB regelt die Anwendbarkeit..., ...stehenden Regelungen in § 100 KAGB und § 154 Abs. 2 KAGB entsprechend..., ...§ 100 Abs. 2 und Abs. 3 KAGB ergibt, geändert werden..., ... des § 154 KAGB: Der Referentenentwurf ..., ... u.E. aus den bei § 99 KAGB und § 257 KAGB genannten..., ... zu § 167 Abs. 3 Satz 4 KAGB vor: 64a. § 167 Abs. 3..., ...Regierungsentwurfs) a. §§ 99 und 257 KAGB Nach § 99 Abs. 1 KAGB ..., ...stehenden Regelungen in § 100 KAGB und § 154 Abs. 2 KAGB entsprechend..., ... des § 154 KAGB: Der Regierungsentwurf ..., ...u.E. aus den bei § 99 KAGB und § 257 KAGB genannten..., ...Sinn und Zweck des § 93 KAGB....
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- Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 11.09.2025
- Beschreibung: Liquiditätsmanagementtools: Übergangsphase für Bestandsfonds, redaktionelle und inhaltliche Klarstellungen; Geschlossene Immobilienfonds: Konkretisierung des Anliegerbegriffs; Liquidierung von Sondervermögen: Verlagerung auf die KVG und Entlastung der Verwahrstelle zur Sicherung des Anlegerinteresses im Investmentdreieck; Haftung der Kapitalverwaltungsgesellschaft im Zusammenhang mit Sondervermögensverbindlichkeiten
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3510
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Risiken durch Investmentfonds und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds sowie zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/2994 im Hinblick auf die Behandlung des Konzentrationsrisikos, das aus Risikopositionen gegenüber zentralen Gegenpart...
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BT-Drs. 21/3510
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...In § 1 Abs. 19, Nr 25 a KAGB, müsste es richtigerweise..., ... 262 Abs. 4 Nr. 2 a. E. KAGB n. F.: Regulatorisch soll..., ... des neuen § 93 Abs. 3a KAGB. Die vorgesehene Regelung..., ...die des § 93 Abs. 5 S. 2 KAGB genannten Rahmenverträge..., ...Verwaltungsrechts a. §§ 99 und 257 KAGB Nach § 99 Abs. 1 KAGB ..., ... gemäß § 99 Abs. 1 S. 3 KAGB ist sowohl folgerichtig..., ...Fassung des § 100 Abs. 1 KAGB geht das Eigentum oder ..., ...geworden. § 154 Abs. 2 KAGB regelt die Anwendbarkeit..., ...stehenden Regelungen in § 100 KAGB und § 154 Abs. 2 KAGB ..., ...§ 100 Abs. 2 und Abs. 3 KAGB ergibt, geändert werden..., ... des § 154 KAGB: Der Referentenentwurf ..., ... u.E. aus den bei § 99 KAGB und § 257 KAGB genannten..., ... zu § 167 Abs. 3 Satz 4 KAGB vor: 64a. § 167 Abs. 3..., ...Regierungsentwurfs) a. §§ 99 und 257 KAGB Nach § 99 Abs. 1 KAGB ..., ... gemäß § 99 Abs. 1 S. 3 KAGB ist sowohl folgerichtig..., ...stehenden Regelungen in § 100 KAGB und § 154 Abs. 2 KAGB entsprechend..., ...§ 100 Abs. 2 und Abs. 3 KAGB ergibt, geändert werden..., ... des § 154 KAGB: Der Regierungsentwurf ..., ...was u.E. aus den bei § 99 KAGB und § 257 KAGB genannten..., ...Sinn und Zweck des § 93 KAGB....
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- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 03.09.2024
- Beschreibung: Liquiditätsmanagementtools: Übergangsphase für Bestandsfonds, redaktionelle und inhaltliche Klarstellungen; Geschlossene Immobilienfonds: Konkretisierung des Anliegerbegriffs; Liquidierung von Sondervermögen: Verlagerung auf die KVG und Entlastung der Verwahrstelle zur Sicherung des Anlegerinteresses im Investmentdreieck; Haftung der Kapitalverwaltungsgesellschaft im Zusammenhang mit Sondervermögensverbindlichkeiten
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3510
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Risiken durch Investmentfonds und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds sowie zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/2994 im Hinblick auf die Behandlung des Konzentrationsrisikos, das aus Risikopositionen gegenüber zentralen Gegenpart...
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BT-Drs. 21/3510
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... 262 Abs. 4 Nr. 2 a. E. KAGB n. F.: Regulatorisch soll..., ...Abs. 2 und § 257 Abs. 4 KAGB entsprechend an-gepasst..., ...Regelung des § 99 Abs. 3 KAGB – sogleich konsistente ..., ...§ 100 Abs. 2 und Abs. 3 KAGB ergibt, überdacht werden..., ...Verwaltungsrechts a. §§ 99 und 257 KAGB Nach § 99 Abs. 1 KAGB ..., ... gemäß § 99 Abs. 1 S. 3 KAGB ist sowohl folgerichtig..., ...Fassung des § 100 Abs. 1 KAGB geht das Eigentum oder ..., ...stehenden Regelungen in § 100 KAGB und § 154 Abs. 2 KAGB entsprechend..., ...§ 100 Abs. 2 und Abs. 3 KAGB ergibt, geändert werden..., ... des § 154 KAGB: Der Referentenentwurf ..., ... u.E. aus den bei § 99 KAGB und § 257 KAGB genannten..., ...Verwaltungsrechts a. §§ 99 und 257 KAGB Nach § 99 Abs. 1 KAGB ..., ...stehenden Regelungen in § 100 KAGB und § 154 Abs. 2 KAGB entsprechend..., ... des § 154 KAGB: Der Referentenentwurf ..., ...u.E. aus den bei § 99 KAGB und § 257 KAGB genannten..., ...Regierungsentwurfs) a. §§ 99 und 257 KAGB Nach § 99 Abs. 1 KAGB ..., ...stehenden Regelungen in § 100 KAGB und § 154 Abs. 2 KAGB entsprechend..., ... des § 154 KAGB: Der Regierungsentwurf ..., ...was u.E. aus den bei § 99 KAGB und § 257 KAGB genannten..., ...Sinn und Zweck des § 93 KAGB....
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- Angegeben von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 27.03.2026
- Beschreibung: Liquiditätsmanagementtools: Übergangsphase für Bestandsfonds, redaktionelle und inhaltliche Klarstellungen; Geschlossene Immobilienfonds: Konkretisierung des Anliegerbegriffs; Liquidierung von Sondervermögen: Verlagerung auf die KVG und Entlastung der Verwahrstelle zur Sicherung des Anlegerinteresses im Investmentdreieck; Haftung der Kapitalverwaltungsgesellschaft im Zusammenhang mit Sondervermögensverbindlichkeiten
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/3510
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Risiken durch Investmentfonds und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds sowie zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/2994 im Hinblick auf die Behandlung des Konzentrationsrisikos, das aus Risikopositionen gegenüber zentralen Gegenpart...
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BT-Drs. 21/3510
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Klarstellung zu § 168 Abs. 1a KAGB vor, dass es sich in ..., ... § 1 Abs. 19, Nr 25 a KAGB, müsste er richtigerweise..., ... 262 Abs. 4 Nr. 2 a. E. KAGB n. F.: Regulatorisch ..., ... des § 93 Abs. 5 S. 2 KAGB genannten Rahmenverträge..., ...Verwaltungsrechts a. §§ 99 und 257 KAGB Nach § 99 Abs. 1 KAGB..., ... gemäß § 99 Abs. 1 S. 3 KAGB ist sowohl folgerichtig..., ...Fassung des § 100 Abs. 1 KAGB geht das Eigentum oder ..., ....“ §§ 100 a und 100 b KAGB wären zudem entsprechend..., ...stehenden Regelungen in § 100 KAGB und § 154 Abs. 2 KAGB..., ...§ 100 Abs. 2 und Abs. 3 KAGB ergibt, geändert werden..., ... zu übertragen (§ 100 b KAGB). • Durch die Trennung..., ... des § 154 KAGB: Der Referentenentwurf ..., ... u.E. aus den bei § 99 KAGB und § 257 KAGB genannten..., ... zu § 167 Abs. 3 Satz 4 KAGB vor: 64a. § 167 Abs...., ...Regierungsentwurfs) a. §§ 99 und 257 KAGB Nach § 99 Abs. 1 KAGB..., ...stehenden Regelungen in § 100 KAGB und § 154 Abs. 2 KAGB ..., ...§ 100 Abs. 2 und Abs. 3 KAGB ergibt, geändert werden..., ... des § 154 KAGB: Der Regierungsentwurf ..., ... u.E. aus den bei § 99 KAGB und § 257 KAGB genannten..., ...Sinn und Zweck des § 93 KAGB. ...
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- Angegeben von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 03.09.2024
- Beschreibung: Liquiditätsmanagementtools: Übergangsphase für Bestandsfonds, redaktionelle und inhaltliche Klarstellungen; Geschlossene Immobilienfonds: Konkretisierung des Anliegerbegriffs; Liquidierung von Sondervermögen: Verlagerung auf die KVG und Entlastung der Verwahrstelle zur Sicherung des Anlegerinteresses im Investmentdreieck; Haftung der Kapitalverwaltungsgesellschaft im Zusammenhang mit Sondervermögensverbindlichkeiten
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des deutschen Fondsmarktes und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 des Europäischen Parla- ments und des Rates vom 13. März 2024 zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG und 2011/61/EU im Hinblick auf Übertragungsvereinbarun- gen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds (Fondsmarktstärkungsgesetz)
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... 262 Abs. 4 Nr. 2 a. E. KAGB n. F.: Regulatorisch ..., ...der Neuregelung des § 99 KAGB auch die damit im Zu- ..., ...Abs. 2 und § 257 Abs. 4 KAGB entsprechend an- gepasst..., ...Regelung des § 99 Abs. 3 KAGB – sogleich konsistente ..., ...§ 100 Abs. 2 und Abs. 3 KAGB ergibt, überdacht werden..., ... 262 Abs. 4 Nr. 2 a. E. KAGB n. F.: Regulatorisch ..., ... des § 93 Abs. 5 S. 2 KAGB genannten Rahmenverträge..., ... a. §§ 99 und 257 KAGB Nach § 99 Abs. 1 KAGB..., ...Fassung des § 100 Abs. 1 KAGB geht das Eigentum oder ..., ... § 154 Abs. 2 KAGB regelt die Anwendbarkeit..., ...stehenden Regelungen in § 100 KAGB und § 154 Abs. 2 KAGB..., ...§ 100 Abs. 2 und Abs. 3 KAGB ergibt, geändert werden..., ... zu übertragen (§ 100 b KAGB). • Durch die ..., ... Anpassung des § 154 KAGB: Der Referentenentwurf ..., ... u.E. aus den bei § 99 KAGB und § 257 KAGB genannten..., ... a. §§ 99 und 257 KAGB Nach § 99 Abs. 1 KAGB..., ...stehenden Regelungen in § 100 KAGB und § 154 Abs. 2 KAGB ..., ... des § 154 KAGB: Der Regierungsentwurf ..., ... u.E. aus den bei § 99 KAGB und § 257 KAGB genannten..., ...Sinn und Zweck des § 93 KAGB. ...
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- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 02.09.2025
- Beschreibung: Die Versicherer unterstreichen die außerordentliche Bedeutung von Investmentvermögen für die Kapitalanlage. Sie unterstützen die vorgesehene 1:1 Umsetzung der geänderten europäischen Vorgaben für Investmentvermögen in nationales Recht ebenso, wie die vorgesehene Förderung des Clearings über zentrale Gegenparteien mit Sitz in der EU.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3510
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Risiken durch Investmentfonds und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds sowie zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/2994 im Hinblick auf die Behandlung des Konzentrationsrisikos, das aus Risikopositionen gegenüber zentralen Gegenpart...
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BT-Drs. 21/3510
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... hiervon sind nach dem KAGB aufgelegte Fonds. Der..., ...vestitionsmöglichkeiten für Fonds im KAGB anpassen, in dem ebenfalls..., ...neben den Änderungen im KAGB flankierende steuerliche..., ... HM E 1. Änderungen im KAGB Zu Artikel 1 FRBG-E – Änderung des KAGB Neuregelungen für die ..., ...EU. Die Anpassungen im KAGB erweitern die bislang bestehenden..., ...Die Einfügung von § 273a KAGB-E, der klarstellend regelt..., ... in den §§ 29a und 29b KAGB-E stellt sicher, dass die..., ...Anlagebedingungen in § 284 KAGB. Andernfalls bestünde ..., ...Normen, Vorgaben aus § 284 KAGB in Bezug nehmen bzw. auf..., .... 16) Mit § 27 Abs. 4a KAGB-E wird das Konzept der ..., ...Bezüglich des Abs. 4a des § 27 KAGB-E sehen wir redaktionellen..., ...vorgesehene Anpassungen im KAGB Die im FRBG-Entwurf vorgesehenen..., ...Streichung von § 91 Abs. 3 KAGB (Nr. 47) und damit die ..., ...wie die in § 117 Abs. 8 KAGB-E (Nr. 55) vorgesehene ..., ...Sondervermögens in § 139 KAGB-E (Nr. 57) nicht nur ..., ...ment-AG in § 140 Abs. 2 KAGB-E (Nr. 58) lässt zukünftig..., ... FRBG-E – Änderungen im KAGB zur Umsetzung von EMIR ...
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- Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 05.09.2024
- Beschreibung: Liquiditätsmanagementtools: Beibehaltung der deutschen Regelungen bei der Umsetzung der europäischen Richtlinien; Geschlossene Immobilienfonds: Konkretisierung des Anliegerbegriffs; Liquidierung von Sondervermögen: Verlagerung auf die KVG und Entlastung der Verwahrstelle zur Sicherung des Anlegerinteresses im Investmentdreieck
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13955
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des deutschen Fondsmarktes und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. März 2024 zur Änderung der Richtlinien 2011/61/EU und 2009/65/EG im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds (Fondsmarktstärkungsgesetz)
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BT-Drs. 20/13955
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Neufassung des § 255 Absatz 5 KAGB erfolgen, wie folgt: „Mit..., ... 262 Abs. 4 Nr. 2 a. E. KAGB n. F.: Regulatorisch soll..., ...die KVG Nach § 99 Abs. 1 KAGB soll künftig die Verwaltungsgesellschaft..., ...der Neuregelung des § 99 KAGB auch die damit im Zusammenhang..., ...Abs. 2 und § 257 Abs. 4 KAGB entsprechend angepasst ..., ...darüberhinausgehend in § 99 KAGB – spezifisch im Hinblick..., ...Regelung des § 99 Abs. 3 KAGB – sogleich konsistente ..., ...§ 100 Abs. 2 und Abs. 3 KAGB ergibt, überdacht werden...
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Vorschläge zur Verbesserung des geplanten Fondsmarktstärkungsgesetzes
Aktiv vom 04.09.2024 bis 20.06.2025
- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 04.09.2024
- Beschreibung: Liquiditätsmanagementtools: Beibehaltung der deutschen Regelungen bei der Umsetzung der europäischen Richtlinien; Geschlossene Immobilienfonds: Konkretisierung des Anliegerbegriffs; Liquidierung von Sondervermögen: Verlagerung auf die KVG und Entlastung der Verwahrstelle zur Sicherung des Anlegerinteresses im Investmentdreieck
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Fondsmarktstärkungsgesetz
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Neufassung des § 255 Absatz 5 KAGB erfolgen, wie folgt: „Mit..., ... 262 Abs. 4 Nr. 2 a. E. KAGB n. F.: Regulatorisch soll..., ...die KVG Nach § 99 Abs. 1 KAGB soll künftig die Verwaltungsgesellschaft..., ...der Neuregelung des § 99 KAGB auch die damit im Zu-sammenhang..., ...Abs. 2 und § 257 Abs. 4 KAGB entsprechend an-gepasst..., ...darüberhinausgehend in § 99 KAGB – spezi-fisch im Hinblick..., ...Regelung des § 99 Abs. 3 KAGB – sogleich konsistente ..., ...§ 100 Abs. 2 und Abs. 3 KAGB ergibt, überdacht werden...
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- Angegeben von: Bundesverband Deutsche Startups e.V. am 30.09.2025
- Beschreibung: Forderung nach praxisgerechter Umsetzung des Fondsrisikobegrenzungsgesetzes (FoRG) zur Stärkung des deutschen Startup- und VC-Standorts. Ziel ist die Sicherung dynamischer Finanzierungsbedingungen durch klare Regelungen für Gesellschafterdarlehen und eigenkapitalähnliche Instrumente, risikoadäquate Schwellenwertberechnung, Verzicht auf unnötige Prüfpflichten und realistische Fristen für Lizenzanträge. Empfehlungen u.a.: explizite Klarstellung für Convertible Loan Agreements und SAFE-Agreements, Beibehaltung der HGB-Buchwertberechnung für Schwellenwerte, Streichung der Abschlussprüfungspflicht für EuVECA-/EuSEF-Manager, Verlängerung der Fristen für Antragstellung und Nachreichung von Unterlagen.
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/3510
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Risiken durch Investmentfonds und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds sowie zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/2994 im Hinblick auf die Behandlung des Konzentrationsrisikos, das aus Risikopositionen gegenüber zentralen Gegenpart...
-
BT-Drs. 21/3510
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Capital-Fonds, § 2 Abs. 4 Nr. 4 KAGB-E Der Referentenentwurf..., ...Instrumente (§ 2 Abs. 4 Nr. 4 KAGB-E), sofern bestimmte Bedingungen..., ...Registrierungspflicht, § 2 Abs. 4 S. 4 KAGB-E Der Referentenentwurf..., ...berechnet wird (§ 2 Abs. 4 S. 4 KAGB-E). Das lehnen wir strikt..., ...Erlaubnispflicht nach dem KAGB drohen, verbunden mit ..., ...EuSEF-Manager, § 45 S. 1 KAGB-E Der Entwurf sieht eine..., ...EuSEF-Manager vor (§ 45 S. 1 KAGB-E). Diese Pflicht geht..., ...Kalendertagen eine Lizenz nach dem KAGB beantragen müssen. Bisher...
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- Angegeben von: Bundesverband Alternative Investments e.V. am 05.08.2025
- Beschreibung: Der BAI plädiert für eine interessensgerechte Umsetzung der Vorgaben der Richtlinie (EU) 2024/927 sowie eine weitere Stärkung des Fondsmarktes Deutschlands im Sinne des Titels des Gesetzes von Bedeutung sein können. Diese beziehen sich insbesondere auf die Strukturierung des Gesetzes, die Führung der Aufsicht sowie die Umsetzung der Liquiditätsmanagementinstrumente.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des deutschen Fondsmarktes und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. März 2024 zur Änderung der Richtlinien 2011/61/EU und 2009/65/EG im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds (Fondsmarktstärkungsgesetz)
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
..., 198, 340 Abs. 1 Nr. 2 KAGB ist weiterhin vom Gelddarlehen..., .... 8a wie auch 34 Abs. 6 KAGB Gelddarlehen durch AIFKapitalverwaltungsgesellschaften..., ...sämtlicher LMT § 1 Abs. 19 KAGB sollte wie folgt geändert..., ...Richtlinientextes an den Wortlaut des KAGB statt. Der Entwurf schlägt..., ...sicher, dass diese LMT im KAGB zur Verfügung stehen. Zur..., ...Richtlinie an solche des KAGB anzupassen. Diese weiteren..., ...vertraulich verwendet werden § 9 KAGB sollte wie folgt geändert..., ...aufgenommen. Der aktuelle § 9 KAGB hat die bisherigen Vertraulichkeitsanforderungen..., ...Erläuterung: Über § 54 KAGB hat der deutsche Gesetzgeber..., ... Im Gegensatz zu § 320 KAGB, bei dem die BaFin nur ..., ... im Einklang mit § 306a KAGB auch am Sitz der EUAIF-Verwaltungsgesellschaft..., ...für eine Öffnung des § 54 KAGB. Diese erlaubt die grenzüberschreitende..., .... 9 H) Anpassung § 98 KAGB Ref-E – u. a. Streichung..., ...vorgelagerte Definitionen § 98 KAGB sollte wie folgt geändert..., ... der überarbeitete § 98 KAGB über die Aussetzung hinaus..., ...I) Repräsentant - § 319 KAGB Petitum: Der sog. Repräsentant gem. § 319 KAGB ist EU-rechtlich nicht ..., ...die Streichung des § 319 KAGB. Erläuterung: Die Regelung..., ...Anforderungen von § 29a Abs. 3 KAGB nF erfüllen, die Kapitalverwaltungsgesellschaft..., ...durch Verschriftlichung im KAGB wünschenswert, um keinen...
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Änderung des Fondsmarktstärkungsgesetz
Aktiv vom 06.06.2025 bis 10.10.2025
- Angegeben von: Auricher Werte GmbH am 06.06.2025
- Beschreibung: Anbietern von geschlossenen Fonds soll es erleichtert werden Bürgerbeteiligungen im Bereich der Erneuerbaren Energien anzubieten.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 491/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des deutschen Fondsmarktes und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. März 2024 zur Änderung der Richtlinien 2011/61/EU und 2009/65/EG im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds (Fondsmarktstärkungsgesetz)
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BR-Drs. 491/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...262 Abs. 2 Nr. 2 lit. a KAGB — aus Sicht der Auricher..., ...Finanzen über eine mögliche KAGB-Änderung statt. Gerne ...
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IDW nimmt Stellung zum Referentenenwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandortes (StoFöG)
Aktiv vom 15.09.2025 bis 27.03.2026
- Angegeben von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 15.09.2025
- Beschreibung: Das IDW begrüßt das vorrangige Ziel des Gesetzesentwurfs, private Investitionen insb. in Infrastruktur und erneuerbare Energien sowie in Wagnis- und Wachstumskapital (Venture Capital) zu fördern. Die im Rahmen der Stellungnahme vorgebrachten Anmerkungen sind nicht als abschließend zu betrachten. Das IDW wird sich im weiteren Verfahren weiterhin konstruktiv einbringen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2507
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz - StoFöG)
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BT-Drs. 21/2507
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... Zu Nr. 2 - § 34 Abs. 6 KAGB Aufgrund der Streichung des § 34 Abs. 6 KAGB sollten auch die Verweise..., ... Nr. 4 und § 343 Abs. 7 KAGB auf § 34 Abs. 6 KAGB gestrichen..., ...231 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 KAGB-E Gemäß § 231 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 KAGB-E können Beteiligungen ..., ... nach § 234 KAGB geltenden Regelungen) auch..., ... des § 231 Abs. 1 Nr. 8 KAGB-E einschließt, verweist..., ... ob die in § 231 Abs. 3 KAGB aufgeführten Gegenstände..., ... des § 231 Abs. 2 Nr. 1 KAGB knüpft derzeit nur an die..., ...Buchstabe d) - § 231 Abs. 6 KAGB-E. Gemäß § 231 Abs. 6 KAGB-E..., ...nach § 20 Abs. 3 Nr. 11 KAGB-E oder nach § 20 Abs. 3 Nr. 1 KAGB handelt und insofern auch..., ... in § 260b KAGB nicht enthalten ist. § 260b KAGB nimmt eine abschließende..., ..., dass in § 284 KAGB-E eine zu § 282 Abs. 2 Satz 2 KAGB entsprechende Regelung ..., ...Kapitalanlagegesetzbuchs) Zu Nr. 2 - § 16b KAGB-E Nach § 16b Abs. 1 KAGB-E..., ...sowie § 164 Abs. 4 Satz 1 KAGB. Weder in § 107 KAGB noch in § 123 KAGB ist gefordert, dass der..., ...KAGB zu ergänzen ist. Als redaktionelle...
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Anpassungen und Konkretisierungen zum Finanzmarktdigitalisierungsgesetz
Aktiv vom 24.06.2024 bis 11.02.2026
- Angegeben von: BVI Bundesverband Investment und Asset Management am 24.06.2024
- Beschreibung: Wir begrüßen die 1:1 Umsetzung des DORA-Rahmenwerks, um das Vertrauen in digitale Finanzinfrastrukturen zu stärken und gleichzeitig die operationelle digitale Widerstandsfähigkeit zu erhöhen. Nachbesserungsbedarf sehen wir bei der elektronischen Kommunikation mit BaFin und Bundesbank und bürokratiearmer Anzeigepflichten. Zudem bemängeln wir die fehlenden Grundlagen für die Datenübermittlung. Schließlich fehlt eine Klarstellung, dass bisherige BaFin-Anforderungen künftig für alle Finanzunternehmen im DORA-Anwendungsbereich entfallen, soweit diese von der DORA-Verordnung abgedeckt sind.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10280
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG)
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BT-Drs. 20/10280
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...einer Erlaubnis nach § 20 KAGB und Wertpapierinstitute..., ...Elektronische Kommunikation: § 7b KAGB Da Kapitalverwaltungsgesellschaften..., ...kommunizieren müssen (vgl. § 7b KAGB, eingeführt durch das Fondsstandortgesetz..., ...Verordnung ebenfalls in § 7b KAGB zu verankern. Da das dort..., ...DORA-Verordnung in § 7b KAGB entsprechend zu berücksichtigen..., ...Vorgaben in § 36 Abs. 11 KAGB und Art. 28(3) UAbs. 3 ..., ...2 Nummer 2 Buchstabe j) KAGB wird wegen der MiCA-Verordnung..., ...Definition in § 221 Abs. 1 Nr. 5 KAGB müsste spiegelbildlich ...
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- Angegeben von: Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Unter anderem schlagen wir Folgendes vor: Zu § 26 Nr. 7a InvStG (neu) sollte klargestellt werden, dass auch Stromlieferungen an Dritte von der im Entwurf vorgesehenen „Lieferung von Strom“ umfasst sind. Wir schlagen eine einheitliche Begriffsverwendung im Rahmen der neu geregelten Maßnahmen vor, um Auslegungsschwierigkeiten und Unsicherheiten zu vermeiden. Die erweiterten Investitionsmöglichkeiten durch Immobilienfonds in Infrastruktur-Projektgesellschaften sollten in der Anlageverordnung nachgezogen und § 2 Abs. 1 Nr. 14 AnlV entsprechend angepasst werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): GZ: IV C 1 - S 1980-1/23/10003 :003
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Begrifflichkeiten sind im KAGB und InvStG nicht einheitlich..., ...Bewirtschaftungsgegenstände nach § 231 Abs. 3 KAGB“ ab, während § 1 Abs. 19 Nr. 22 KAGB (neu) und § 231 Abs. 3 KAGB (neu) im Zusammenhang mit..., ...Systematik des § 231 Abs. 3 KAGB (neu) die Gegenstände, ..., ...ab, während § 231 Abs. 3 KAGB (neu) auf den weiter gefassten..., ...Energien“ ab. § 231 Abs. 3 KAGB (neu) stellt auf „die Erzeugung..., ... 231 Abs. 1 Nr. 1 bis 6 KAGB nach. Durch die Aufnahme..., ...Infrastruktur-Projektgesellschaft wird der § 231 Abs. 1 KAGB um eine neue Nr. 8 erweitert..., ...Anpassung des § 231 Abs. 1 KAGB an, auch eine Änderung ...
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Fondsrisikobegrenzungsgesetz
Aktiv vom 10.10.2025 bis 07.02.2026
- Angegeben von: Auricher Werte GmbH am 10.10.2025
- Beschreibung: Anbietern von geschlossenen Fonds soll es erleichtert werden Bürgerbeteiligungen im Bereich der Erneuerbaren Energien anzubieten.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3510
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Risiken durch Investmentfonds und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds sowie zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/2994 im Hinblick auf die Behandlung des Konzentrationsrisikos, das aus Risikopositionen gegenüber zentralen Gegenpart...
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BT-Drs. 21/3510
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...262 Abs. 2 Nr. 2 lit. a KAGB - aus Sicht der Auricher..., ...Finanzen über eine mögliche KAGB-Änderung statt. Gerne ...
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- Angegeben von: Bundesverband Alternative Investments e.V. am 24.05.2024
- Beschreibung: Angesicht des enormen Investitionsbedarfs in Infrastruktur und erneuerbare Energien ist es wichtig, sichere Rahmenbedingen zu schaffen, die sowohl öffentliche als auch private Mittel mobilisieren können, um die dringend benötigten Projekte umzusetzen und den Übergang zu einer nachhaltigeren Zukunft zu beschleunigen. Ein besonders wichtiger Faktor für private Investitionen sind Fonds. Nach der Investmentfondsstatistik der Deutschen Bundesbank waren im Januar 2024 rund 2 Billionen Euro in deutsche Spezialfonds, ca. 660 Milliarden Euro in inländische Publikumsfonds und 66 Milliarden Euro in geschlossene inländische Investmentfonds investiert. Diese erheblichen Kapitalmittel müssen in stärkerem Umfang für Infrastrukturinvestitionen nutzbar gemacht werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14513
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG II)
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BT-Drs. 20/14513
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... auf die Neufassung des KAGB idFd FondsmarktstärkungsG..., ...Kredite gem. § 29 a Abs. 5 KAGB (idFd FondsmarktstärkungsG..., ... Abs. 1 Satz 1 Nummer 8 KAGB wie folgt zu fassen: „..., ...231 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 KAGB könnte gerade so ausgelegt..., ... des § 231 Abs. 3 KAGB wie folgt zu fassen: „..., ...284 Abs. 2 Nr. 2 lit. h) KAGB Wir regen an, § 193 Abs. 1 Nr. 7 KAGB um Anteile an jedweden ..., ...im Sinne des § 1 Abs. 1 KAGB zu erweitern, sowie § 284 Abs. 2 Nr. 2 lit. h) KAGB um entsprechende geschlossene..., ...InvStG i.V.m. §§ 193, 198 KAGB oder – alternativ – den..., ... Abs. 2 Nr. 2 Buchst. i KAGB (innerhalb der 20%-Grenze..., ... ist eine Anpassung des KAGB – sofern europarechtlich..., ...im Fondsaufsichtsrecht (KAGB) und der Fondsbesteuerung..., ...Artikel 2: Änderung des KAGB 1. Klarstellung in § 231 Abs. 3 KAGB Wir regen an, den Wortlaut..., ...geplanten Änderungen im KAGB müssen – nicht nur aus ..., ...durch die Änderungen im KAGB erforderlich: Nach § 231 Abs. 1 Nr. 8 KAGB-E dürfen Immobilien-Sondervermögen..., ... 231 Abs. 1 Nr. 1 bis 6 KAGB investieren. Anteile an..., ...gem. § 231 Abs. 1 Nr. 8 KAGB-E investieren, sind somit...
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- Angegeben von: Republic Affairs® am 26.09.2025
- Beschreibung: Ziel ist es, Anbietern geschlossener Fonds zu erleichtern, Bürgerbeteiligungen im Bereich erneuerbarer Energien anzubieten. Durch niedrigschwellige und transparente Beteiligungsmöglichkeiten soll mehr Kapital von Kleinanleger*innen für den ökologischen und dezentralen Umbau der Energieversorgung mobilisiert und zugleich die Akzeptanz – insbesondere von Windkraftprojekten – gestärkt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3510
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Risiken durch Investmentfonds und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds sowie zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/2994 im Hinblick auf die Behandlung des Konzentrationsrisikos, das aus Risikopositionen gegenüber zentralen Gegenpart...
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BT-Drs. 21/3510
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Risikomischung nach dem KAGB. Die im Gesetzentwurf vorgesehene...
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- Angegeben von: ABV - Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e. V. am 17.04.2025
- Beschreibung: Die Wertpapieraufsicht innerhalb der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat einen öffentlichen Konsultationsprozess angestoßen, in dem Stakeholder ihre Ansichten zu dem Entwurf eines Merkblatts zum Umfang der aufsichtsrechtlich zulässigen Einflussnahme von Anlegern in Investmentvermögen Stellung nehmen können.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Wechselwirkungen von Investmentrecht / KAGB einerseits und den aufsichtsrechtlichen..., ...Dokumentationspflicht nach § 28 KAGB „mit vorliegender Konkretisierung...
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aba, ABV und AKA: Stärkung des Fondsstandorts Deutschland als Anlageort für Versorgungseinrichtungen
- Angegeben von: ABV - Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e. V. am 23.09.2025
- Beschreibung: Verbesserung der Rahmenbedingungen von Fonds zur Investition in Eneuerbare Energien und Infrastruktur
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2507
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz - StoFöG)
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BT-Drs. 21/2507
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Kapitalanlagesetzbuchs (KAGB) Wir begrüßen die im..., ...vorgesehenen Änderungen des KAGB. Die vorgeschlagenen Regelungen..., ...231 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 KAGB-E zur Beimischung von Infrastruktur-Anlagen..., ...Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe g) KAGB-E ist ebenfalls zu begrüßen..., ...zeichnen zutreffend die im KAGB geplanten Änderungen des..., ...Investitionsmöglichkeiten nach dem KAGB im Versicherungsaufsichtsrecht...
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Vorschläge zum Zukunftsfinanzierungsgesetz II
Aktiv vom 27.09.2024 bis 11.02.2026
- Angegeben von: BVI Bundesverband Investment und Asset Management am 27.09.2024
- Beschreibung: Wir begrüßen die Maßnahmen für Investitionen von Investmentfonds in Erneuerbare-Energien-Anlagen ganzheitlich anzugehen und dafür Regelungen zur direkten Investition von Investmentfonds in Erneuerbare-Energien-Anlagen oder in Freiflächenanlagen zu schaffen. Daneben begrüßen wir die Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen von Investments in Venture Capital durch Anpassungen bei der Besteuerung von Investitionen in gewerbliche Personengesellschaften durch Fonds, die unter das Investmentsteuergesetz fallen. Daneben weisen wir auf einige Aspekte hin, die zur weiteren Klarstellung und damit zu noch mehr Rechtssicherheit führen würden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (ZuFinG II)
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...aufsichtsrechtliche Maßnahmen im KAGB getroffen als auch flankierende..., ...Absatz 1 InvStG auf das KAGB verweist, besteht die Möglichkeit..., ... 1 Absatz 19 Nummer 23a KAGB besteht Rechtsunsicherheit...
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- Angegeben von: Bundesverband WindEnergie e.V. am 30.01.2026
- Beschreibung: Stellungnahme des BWE zum Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts mit Anpassungsvorschlägen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2507
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz - StoFöG)
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BT-Drs. 21/2507
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) sowie dem Vermögensanlagengesetz..., ...gesetzlich definiert (§1 Nr. 6a KAGB, §26 Nr. 7a InvStG). •..., ...und Infrastruktur (§ 260 KAGB): Verknüpfung von Immobilien..., ...erneuerbare Energien (§ 231 KAGB) begrüßen wir ausdrücklich..., ...gemeinsamen Anlagequote (§ 260 KAGB) geführt. Für erneuerbare..., ...Investmentsteuergesetzes und KAGB eine Chance, Investitionen...
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- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 02.09.2025
- Beschreibung: Wir begrüßen die Vorschläge zur Verschlankung der aufsichtsrechtlichen Prozesse bei der BaFin und zur Förderung der Investitionen von Investmentfonds in Erneuerbare Energien. Neben der Vielzahl an sinnvollen Einzelmaßnahmen regen wir an, das mit dem Gesetzentwurf verfolgt Ziel, private Investitionen anzukurbeln und zusätzliche Wachstumsimpulse zu setzen, weiter zu denken und hierfür wachstumsfördernde Rahmenbedingungen für private Investitionen insbesondere im Bereich Infrastruktur zu schaffen. Die Maßnahmen sollten darauf abzielen, durch Einbindung privaten Kapitals das 500 Mrd. Euro Infrastruktursondervermögen, wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbart, zu hebeln und insoweit dessen wachstumsfördernde Wirkung deutlich zu verstärken
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz / StoFöG)
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...48 StoFöG, Änderungen im KAGB zur Förderung von Fonds..., ...48 StoFöG, Änderungen im KAGB zur Förderung von Fonds-In..., ...aufsichtsrechtlichen Maßnahmen im KAGB flankierende steuerliche..., ...Neuregelung in § 231 Nr. 8 KAGB-E, wonach offene Immobilienfonds..., ...nach § 1 Abs. 19 Nr. 6 a KAGB-E errichten, erwerben oder..., ...Klarstellung im neuen § 231 Abs. 6 KAGB-E, wonach der Betrieb von..., ...48 StoFöG, Änderungen im KAGB zur Förderung von Fonds..., ...48 StoFöG, Änderungen im KAGB zur Förderung von Fonds-In..., ...aufsichtsrechtlichen Maßnahmen im KAGB flankierende steuerliche..., ...Neuregelung in § 231 Nr. 8 KAGB-E, wonach offene Immobilienfonds..., ...nach § 1 Abs. 19 Nr. 6 a KAGB-E errichten, erwerben oder..., ...Klarstellung im neuen § 231 Abs. 6 KAGB-E, wonach der Betrieb von...
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- Angegeben von: Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) am 23.09.2025
- Beschreibung: Der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) begrüßt es, dass die Bundesregierung, dem Koalitionsvertrag entsprechend, mehr Spielraum für private Investitionen in Erneuerbare Energien und dazugehörige Infrastrukturen schaffen will. Neben der als positiv gewerteten erhöhten Investitionsmöglichkeiten und der Rechtssicherheit, konzentriert sich die Arbeit des BEEs u.a. auf die folgenden Punkte: - Eine Ausweitung des Schwarmfinanzierungs-Privileg - Die Entkopplung der Infrastruktur-Quote von der Immobilienquote und die Schaffung einer eigenständige Quote für Infrastruktur - Eine Verschlankung der Melde-, Dokumentations- und Reportingpflichten
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz / StoFöG)
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Investmentsteuergesetzes und KAGB eine Chance, Investitionen..., ...Investmentsteuergesetz, im KAGB sowie im Vermögensanlagengesetz..., ...Erneuerbare Energien (§ 231 KAGB) begrüßen wir ausdrücklich..., ...gemeinsamen Anlagequote (§ 260 KAGB) geführt. Für Erneuerbare..., ...Investmentsteuergesetzes und KAGB eine Chance, Investitionen...