Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (43)
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- Angegeben von: ZVEI e.V. am 03.09.2024
- Beschreibung: Ein Gebäudetyp-E kann positive Effekte im Bausektor auslösen. Dafür ist es jedoch entscheidend, eine Balance zwischen der Einhaltung bestehender Gesetze und Normen, insbesondere der Sicherheitsanforderungen, sowie einer schnelleren Planung und Umsetzung zu finden. Eine gute Kommunikation mit dem Markt und den relevanten beteiligten Gruppen ist dabei ebenfalls von großer Bedeutung. Eine klare Unterscheidung zwischen sicherheitsrelevanten technischen Normen und nicht sicherheitsrelevanten Komfortstandards ist im Bereich der genannten elektrotechnischen Normen allerdings weder möglich noch gegeben. Die bestehenden Standards sollten daher weiterhin zur Erhaltung des hohen Sicherheitsniveaus in Deutschland beitragen und als Vertragsbestandteil bei Bauvorhaben beibehalten werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)
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BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Titel des vorherigen Referentenentwurfs
...des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz) (20. WP)...
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- Angegeben von: Verband Beratender Ingenieure VBI am 28.08.2024
- Beschreibung: Vereinfachung der Haftungsfreistellung bei Abweichungen von Komfortnormen im Wohnungsbau
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)
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BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Titel des vorherigen Referentenentwurfs
...des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz) (20. WP)...
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- Angegeben von: Vonovia SE am 17.12.2025
- Beschreibung: Ziel der Interessenvertretung ist die Anpassung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zur rechtssicheren Einführung des Gebäudetyps E. Hierzu sollen im Werkvertrags-, Verbraucherbauvertrags-, Kauf- und Mietrecht besondere Regelungen geschaffen werden, die für ausdrücklich als Gebäudetyp-E-Vorhaben bezeichnete Gebäude einen gesetzlich definierten Mindeststandard festlegen. Abweichungen von den bislang üblichen technischen Standards sollen bei Einhaltung dieses Mindeststandards keinen Mangel begründen. Zudem sollen die Informations- und Hinweispflichten vereinheitlicht und formalisiert sowie die Anwendbarkeit der Regelungen entlang der gesamten Leistungskette vom Bauvertrag bis zum Mietverhältnis klargestellt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 555/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)
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BR-Drs. 555/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V. am 02.07.2026
- Beschreibung: Ziel des Gebäudetyps E ist es, den Bau von Wohngebäuden schneller, kostengünstiger und rechtssicherer zu ermöglichen und damit einen Beitrag zur Schaffung bezahlbaren Wohnraums zu leisten. Durch die Reduzierung nicht zwingend erforderlicher Komfort- und Ausstattungsanforderungen sollen wirtschaftliche Spielräume eröffnet werden, ohne die grundlegenden Schutzziele des Bauordnungsrechts zu gefährden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)
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BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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Vorschlag zu den Koalitionsverhandlungen 2025: Serielles Bauen und Sanieren statt Gebäudetyp E
Aktiv vom 13.03.2025 bis 17.07.2026
- Angegeben von: FGK - Fachverband Gebäude-Klima e. V. am 13.03.2025
- Beschreibung: Zu den Koalitionsverhandlungen zwischen CDU, CSU und SPD hat die TGA-Repräsentanz ihre Position zum Gebäudetyp E erneut veröffentlicht: Der Gebäudetyp E soll dazu dienen, schnell bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Eine geeignetere und zukunftsweisende Methode, um dieses Ziel mit – im Vergleich zu traditionellen Bauverfahren – wenig Fachpersonal zu erreichen, ist das Serielle Bauen und Sanieren.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)
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BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Vorschlag zu den Koalitionsverhandlungen 2025: Serielles Bauen und Sanieren statt Gebäudetyp E
Aktiv vom 13.03.2025 bis 07.07.2026
- Angegeben von: TGA-Repräsentanz Berlin GbR am 13.03.2025
- Beschreibung: Zu den Koalitionsverhandlungen zwischen CDU, CSU und SPD hat die TGA-Repräsentanz ihre Position zum Gebäudetyp E erneut veröffentlicht: Der Gebäudetyp E soll dazu dienen, schnell bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Eine geeignetere und zukunftsweisende Methode, um dieses Ziel mit – im Vergleich zu traditionellen Bauverfahren – wenig Fachpersonal zu erreichen, ist das Serielle Bauen und Sanieren.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)
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BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Flachglas e. V. am 29.06.2026
- Beschreibung: Referentenentwurf Gebäudetyp E - Ergänzung des Entwurfs im Hinblick auf Artikel 1 Nr. 2, Artikel 1 Nr. 4 sowie Stellungnahme zum Erfüllungsaufwand
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)
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BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Vorschlag zu den Koalitionsverhandlungen 2025: Serielles Bauen und Sanieren statt Gebäudetyp E
Aktiv vom 13.03.2025 bis 29.06.2026
- Angegeben von: Herstellerverband Raumlufttechnische Geräte e. V. am 13.03.2025
- Beschreibung: Zu den Koalitionsverhandlungen zwischen CDU, CSU und SPD hat die TGA-Repräsentanz ihre Position zum Gebäudetyp E erneut veröffentlicht: Der Gebäudetyp E soll dazu dienen, schnell bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Eine geeignetere und zukunftsweisende Methode, um dieses Ziel mit – im Vergleich zu traditionellen Bauverfahren – wenig Fachpersonal zu erreichen, ist das Serielle Bauen und Sanieren.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)
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BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Vorschlag zu den Koalitionsverhandlungen 2025: Serielles Bauen und Sanieren statt Gebäudetyp E
Aktiv vom 13.03.2025 bis 20.07.2026
- Angegeben von: BTGA - Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e.V. am 13.03.2025
- Beschreibung: Zu den Koalitionsverhandlungen zwischen CDU, CSU und SPD hat die TGA-Repräsentanz ihre Position zum Gebäudetyp E erneut veröffentlicht: Der Gebäudetyp E soll dazu dienen, schnell bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Eine geeignetere und zukunftsweisende Methode, um dieses Ziel mit – im Vergleich zu traditionellen Bauverfahren – wenig Fachpersonal zu erreichen, ist das Serielle Bauen und Sanieren.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)
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BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesarchitektenkammer e. V. am 27.05.2026
- Beschreibung: Planen und Bauen müssen einfach, kostengünstig, innovativ und damit auch klimafreundlich werden. Das Ziel, in Zukunft kostengünstiger und ressourcenschonender zu bauen, darf nicht durch Rechtsunsicherheit auf Seiten aller am Bau Beteiligten konterkariert werden. Die BAK setzt sich daher ein für Erleichterung bei Abweichung von bauaufsichtlich eingeführten Technischen Baubestimmungen, für Erleichterung von Abweichungen von den sog. anerkannten Regeln der Techik und für rechtliche Grundlagen zur Möglichkeit der Vereinbarung eines Gebäudetyp-E.
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Zu Regelungsentwurf:
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Referentenentwurf (BMJV):
Eckpunkte für ein Gesetz zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Referentenentwurf (BMWSB): Eckpunkte für ein Gesetz zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz) [alle RV hierzu]
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Referentenentwurf (BMJV):
Eckpunkte für ein Gesetz zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. - Technisch-wissenschaftlicher Verein am 13.05.2026
- Beschreibung: Der DVGW begleitet das Regelungsvorhaben zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) mit dem Ziel, eine technologieoffene, bezahlbare und sichere Wärmewende zu ermöglichen. Im Fokus stehen die Anerkennung der Potenziale bestehender Gasinfrastrukturen, der Einsatz klimaneutraler Gase wie Biomethan und Wasserstoff sowie flexible Transformationspfade im Gebäudesektor. Der DVGW bringt technische, energiewirtschaftliche und ordnungspolitische Expertise ein, insbesondere zur Ausgestaltung der Bio Treppe, der Grüngasquote, zu Nachweis und Zertifizierungssystemen sowie zu praktikablen Anforderungen an Mess und Datenerfassung. Zugleich weist der DVGW auf Regelungen hin, die Technologieoffenheit, Investitionssicherheit oder Praxistauglichkeit gefährden, etwa im Miet und Kostenrecht.
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Zu Regelungsentwurf:
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Referentenentwurf (BMJV):
Eckpunkte für ein Gesetz zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Referentenentwurf (BMWSB): Eckpunkte für ein Gesetz zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz) [alle RV hierzu]
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Referentenentwurf (BMJV):
Eckpunkte für ein Gesetz zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: bauforumstahl am 19.05.2025
- Beschreibung: Mit dieser Interessenvertretung soll bezweckt werden, dass Gesetze eingeführt und überarbeitet werden, die die Wiederverwendung von Stahlbauteilen sowie die Anforderungen an diese Wiederverwendung regeln. Die Kreislauffähigkeit muss auch durch trennbare Konstruktionen, instandhaltungs- und Reparaturmöglichkeiten sowie ihre Wieder- und Weiterverwendung durch Gesetze gewährleistet sein.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14344
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Transformation des Vergaberechts (Vergaberechtstransformationsgesetz - VergRTransfG) -
BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)
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BT-Drs. 20/14344
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (6):
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- Angegeben von: Stadtwerke München GmbH am 20.08.2025
- Beschreibung: -Beschleunigung von Genehmigungsverfahren und reduzierte Gebühren für Werkswohnungen -Lockerung von Schallimmissionsschutz-Regeln, um Wohnungen nahe Arbeitsplätzen zu ermöglichen -Investitionsanreize durch steuerliche Entlastungen und attraktivere Abschreibungsmöglichkeiten -Vereinfachung technischer Standards (z. B. feste Grenzwerte im Gebäudeenergiegesetz statt Referenzgebäude) -Erleichterungen im öffentlichen Vergaberecht, um serielles Bauen zu fördern -Zugängliche Fördermittel mit weniger bürokratischen Hürden (z. B. vereinfachte Zertifizierungen)
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/781
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung
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BT-Drs. 21/781
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Bürgerliches Gesetzbuch / Gebäudetyp E-Gesetz umsetzen, §§650ff..., ...Sanierungen auflegen. Gebäudetyp E-Gesetz umsetzen Referenzgebäude..., ...Bürgerliches Gesetzbuch / Gebäudetyp E-Gesetz umsetzen, §§650ff...
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- Angegeben von: Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) e.V. am 26.08.2025
- Beschreibung: Der „Gebäudetyp-E“ hat das Ziel, dass Planen und Bauen zu erleichtern. In den letzten Jahrzehnten ist eine hohe Anzahl an DIN-Normen, aber auch VDI-Richtlinien entstanden, die das schnelle, einfache und auch innovative Bauen nicht befördern. Danach soll das Bauen einfacher, schneller und günstiger werden. Das Bauen im Sinne des Gebäudetyps E soll befördert werden, indem die Vertragspartner Spielräume für innovative Planung vereinbaren, auch durch Abweichen von kostenintensiven Standards. Die Länder beabsichtigen, dazu Änderungen der Musterbauordnung und der Landesbauordnungen vorzunehmen. Die Bundesregierung wird eine „Leitlinie und Prozessempfehlung Gebäudetyp E" bis Ende des Jahres vorlegen, um dafür zu sorgen, dass für die Beteiligten vereinfachtes Bauen rechtssicher gelingen kann.“
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...mit dem geplanten Gebäudetyp-E-Gesetz dabei zu unterstützen...
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- Angegeben von: Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) am 17.06.2024
- Beschreibung: Ziel ist es, die aktuellen zivilrechtlichen Regelungen im Wohnungsbau zu den anerkannten Regeln der Technik beizubehalten und die Verhinderung einer Gesetzesänderung im Zivilrecht, die die Abkehr von anerkannten Regeln der Technik im Wohnungsbau bei Verträgen mit Verbraucher:innen ermöglicht.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz) Der Bauherren-Schutzbund...
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- Angegeben von: Stadtwerke München GmbH am 13.05.2026
- Beschreibung: - Resiliente Infrastruktur als Abwägungsbelang verankern - Frühzeitige Beteiligung von KRITIS-Betreibern praxistauglich ausgestalten - ÖPNV-orientierte Stadtentwicklung verbindlich machen - Große ÖPNV-Infrastruktur schneller realisieren - Dichte dort erhöhen, wo leistungsfähiger ÖPNV vorhanden ist - ÖPNV-Folgekosten investiv und verursachergerecht regeln - Erneuerbare im Außenbereich beschleunigen - Kompensation vereinheitlichen und flächensparend gestalten - Wohnungsbau in Bestandsplänen wirksam ermöglichen - Überragendes Interesse am Wohnungsbau ganzheitlich definieren
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWSB): Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts
- Betroffene Bundesgesetze (11):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Schallimmissionsschutz 17 4. Gebäudetyp E-Gesetz umsetzen, §§650ff..., ...Vorteile hätten. 4. Gebäudetyp E-Gesetz umsetzen, §§650ff...
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- Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 14.10.2024
- Beschreibung: Die DNS 2024 bringt zahlreiche Risiken und Herausforderungen mit sich, die zu hohen finanziellen Belastungen des Handwerks, Anpassungsschwierigkeiten und letztlich einer Gefährdung der Existenz vieler Handwerksbetriebe führen können, welche es bei der Umsetzung zu vermeiden gilt. Eine effiziente und entschlackte Einwanderungsbürokratie sollte in der DNS als Ziel formuliert und mit konkreten Maßnahmen unterlegt werden. Das Aufstiegs-BaföG sollte explizit in der DNS genannt werden. Es muss eine nachhaltige und langfristig ausgerichtete Strategie für eine ausreichende Infrastruktur von Berufsschulen sowie ein Programm für den Nachwuchs auch in der beruflichen Bildung entwickelt werden. Einbindung des Handwerks in die Dialoggruppe aus wirtschaftlichen Akteuren und dem Staatssekretärsausschuss.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Referentenentwurf für ein „Gebäudetyp-E-Gesetz“ geht hier schon...
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- Angegeben von: Transparency International Deutschland e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Der Fußabdruck in der GGO der Bundesregierung soll mit konkreten Vorgaben zur Praxis ergänzt werden, um eine einheitliche Umsetzung sicher zu stellen. Perspektivisch fordert Transparency Deutschland eine gesetzliche Verankerung und inhaltliche Ausweitung des Fußabdrucks.
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz) 20/13959 Es ...