Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (47)
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Änderungen bestehender rechtlicher Regelungen im Bereich des Tabaksteuergesetzes
Aktiv vom 06.09.2024 bis 12.08.2025
- Angegeben von: EUTOP Brussels SRL (EUTOP) am 06.09.2024
- Beschreibung: Anpassung bestehender rechtlicher Regelungen im Bereich des Tabaksteuergesetzes (TabStG) im Zusammenhang mit der Mindeststeuer.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (5):
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- Angegeben von: Bundesverband Wasserpfeifentabak (Der Shisha-Verband) am 30.06.2024
- Beschreibung: Erlaubnis zur Abgabe von Wasserpfeifentabak an Konsumenten in Shisha-Bars in unverschlossenen Einzelportionen (sog. Köpfe) durch Änderung des § 25 TabStG u.w. zur Herstellung der Steuergerechtigkeit und zur Anpassung der Steuergesetzgebung an die Lebensrealität der Wirtschaftsteilnehmer.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: JT International Germany GmbH am 28.06.2024
- Beschreibung: Mit der Überarbeitung der TabStRL muss den aktuellen Marktentwicklungen im Bereich der Tabak- und Nikotinerzeugnisse Rechnung getragen werden. Die geltenden Vorschriften sehen keine Besteuerung der neuartigen Erzeugnisse wie E-Zigaretten, Tabakerhitzern und Nikotinbeuteln vor. Neben einer angemessenen Anpassung der EU-Mindestverbrauchsteuersätze für klassische Tabakwaren sollte eine überarbeitete Richtlinie eine harmonisierte Besteuerung bei den neuartigen Produkten nach Schadenspotential (Tobacco Harm Reduction-Ansatz) einführen. Zudem setzen wir uns für die Einführung differenzierter Produktdefinitionen (z.B. erhitzter Tabak) ein.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Dr. Hans Bernhard Beus am 24.06.2024
- Beschreibung: Das Tabaksteuermodernisierungsgesetz sieht seit 2022 Tabaksteueranpassungen in vier Schritten vor, die ein stabiles Steueraufkommen sichern und gleichzeitig Marktverwerfungen mit der Folge einer Steigerung des illegalen Handels vermeiden. Die Vorzüge dieser Regelung sollte sowohl bei einer möglichen Überarbeitung der EU-Tabaksteuerrichtlinie als auch nach seinem Auslaufen zum 15. Februar 2027 gesichert werden. Unterstützung der Einführung einer digitalen gestützten Steuererhebung zwischen des Wirtschaftsbeteiligten und der Zollverwaltung resp. eines digitalen Steuerzeichens zur Authentifizierung der Echtheit des versteuerten Produktes und der korrekten Entrichtung der Tabaksteuer.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Dr. Hans Bernhard Beus
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- Angegeben von: Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e.V. am 16.03.2026
- Beschreibung: Die derzeitige Politik subventioniert die Suchtmittelindustrie indirekt auf Kosten der Sozialkassen. Eine evidenzbasierte Regulierung muss darauf abzielen, die volkswirtschaftlichen Verluste von über 136 Mrd. € jährlich zu senken.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: JT International Germany GmbH am 28.06.2024
- Beschreibung: Das Tabaksteuermodernisierungsgesetz sieht seit 2022 Tabaksteueranpassungen in vier Schritten vor, die ein stabiles Steueraufkommen sichern und gleichzeitig Marktverwerfungen mit der Folge einer Steigerung des illegalen Handels vermeiden. Die steuerlichen Vorzüge dieser Regelung sollten sowohl bei einer möglichen Überarbeitung der EU-Tabaksteuerrichtlinie als auch nach seinem Auslaufen zum 15. Februar 2027 gesichert werden. Der BVTE unterstützt die Einführung einer digital gestützten Steuererhebung zwischen den Wirtschaftsbeteiligten und der Zollverwaltung resp. eines digitalen Steuerzeichens zur Authentifizierung der Echtheit des versteuerten Produktes und der korrekten Entrichtung der Tabaksteuer.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Verband der deutschen Rauchtabakindustrie e.V. am 24.06.2024
- Beschreibung: Das Tabaksteuergesetz steht im Spannungsfeld zwischen den staatlichen Einnahmen auf der einen Seite und einer Marktneutralität auf der anderen Seite. Der VdR setzt sich dafür ein, dass eine Tabaksteuergesetzgebung nicht unnötig in Marktgefüge eingreift. Jede Kategorie hat seine Eigenheiten und seine ganz spezifische steuerliche Belastungsfähigkeit. Eine Ausgestaltung des Tabaksteuergesetzes muss diese Eigenheiten im Blick behalten und darf nicht dazu führen, dass steuerinduzierte Marktverwerfungen zwischen den Kategorien entstehen. Das aktuelle Tabaksteuergesetz wird diesem Anspruch relativ gut gerecht. Ein größerer Eingriff in diese Strukturen würde zu Mindereinnahmen für den Fiskus führen und den Schwarzmarkt beflügeln.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Bundesverband Wasserpfeifentabak (Der Shisha-Verband) am 30.06.2026
- Beschreibung: Der Entwurf des Bundesministeriums der Finanzen sieht eine unverhältnismäßige Anhebung der Steuersätze für Pfeifentabak und somit auch für Wasserpfeifentabak über einen Zeitraum von vier Jahren vor. Aufgrund der unmittelbaren Betroffenheit wird bei der Interessenvertretung auf moderate Steuersätze hingewirkt, um eine Abwanderung in den illegalen Beschaffungsmarkt zu verhindern und Konsumenten vor den negativen Auswirkungen von Schwarzmarktprodukten zu schützen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tabaksteuergesetzes
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Bundesverband Deutscher Tabakpflanzer / Vereinigung der Tabak-Erzeugergemeinschaften am 30.06.2026
- Beschreibung: Der Entwurf des Bundesministeriums der Finanzen sieht eine Anhebung der Steuersätze für Tabakwaren über einen Zeitraum von vier Jahren vor. Da die Distributionskette deutschen Tabaks direkt davon betroffen ist, wird bei der Interessenvertretung auf moderate Steuerraten hingewirkt, um eine Abwanderung in den illegalen Beschaffungsmarkt zu verhindern.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tabaksteuergesetzes
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Haypp Group AB am 09.12.2025
- Beschreibung: Das Regelungsvorhaben betrifft die nationale Umsetzung und mögliche Anpassung der geplanten EU-Regelungen zu Tabak- und Nikotinprodukten (TPD3 und TED). Ziel der Interessenvertretung ist es, auf die Ausgestaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen für den Vertrieb und die Besteuerung nikotinhaltiger und nikotinfreier Produkte, einschließlich Nikotinpouches und E-Liquids, Einfluss zu nehmen. Dabei sollen insbesondere Regelungsansätze unterstützt werden, die eine rechtssichere Regulierung dieser Produkte ermöglichen und den Online-Handel unter klar definierten gesetzlichen Vorgaben zulassen.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Bundesverband Deutscher Tabakwaren-Großhändler und Automatenaufsteller e.V. am 11.09.2025
- Beschreibung: Die EU-Kommission hat am 16. Juli 2025 einen Vorschlag zur Überarbeitung der Richtlinie 2011/64/EU des Rates vom 21. Juni 2011 über die Struktur und die Sätze der Verbrauchsteuern auf Tabakwaren (Tabaksteuerrichtlinie) vorgelegt. Ziel des Entwurfs ist eine Neugestaltung der steuerlichen Rahmenbedingungen für Tabak- und Nikotinprodukte in der gesamten Europäischen Union.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Koalitionsverhandlungen CDU/CSU - SPD 2025
Aktiv vom 15.04.2025 bis 15.04.2025
- Angegeben von: Bündnis für Tabakfreien Genuss am 15.04.2025
- Beschreibung: Umsetzung von Harm Reduction in der Tabakkontrollpolitik. Verbesserung des illegalen Handels mit E-Zigaretten (Zollpolizei). Weiterentwicklung der Besteuerung von E-Zigarettenliquids.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Verband der deutschen Rauchtabakindustrie e.V. am 05.03.2025
- Beschreibung: Die europäische Tabaksteuerrichtlinie verfolgt das Ziel, eine einheitliche Struktur der Besteuerung zu erreichen. Hierzu werden sowohl eine Disfferenzierung der einzelnen Kategorien vorgenommen, die grundsätzliche Struktur der Tabakbesteuerung festgelegt sowie Mindestbesteuerungen festgelegt. Ziel der Mindeststeuer ist es, Wettbewerbsverzerrungen innerhalb der Union vorzubeugen. Wettbewerbsverzerrungen finden, wenn überhaupt, jedoch zurzeit nicht durch Länder mit einer Niedrigsteuerpolitik statt, sondern durch wenige einzelne Länder mit einer besonders hohen Steuerbelastung. Aus Sicht des VdR darf dies nicht zur Folge haben, dass die Mehrzahl der Länder mit einer vergleichbaren Tabaksteuerpolitik von diesen wenigen Hoichsteuerländern zu widersinnigen Erhöhungen getrieben werden.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Crescam am 14.10.2024
- Beschreibung: Das Tabaksteuermodernisierungsgesetz sieht seit 2022 Tabaksteueranpassungen in vier Schritten vor, die ein stabiles Steueraufkommen sichern und gleichzeitig Marktverwerfungen vermeiden. Die steuerlichen Vorzüge dieser Regelung sollten sowohl bei einer möglichen Überarbeitung der EU-Tabaksteuerrichtlinie als auch nach seinem Auslaufen zum 15. Februar 2027 gesichert werden.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (3):
- Brita Vivreau GmbH
- JT International Germany GmbH
- Partout Group
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Fortschreibung des aktuell geltenden Tabaksteuergesetzes
Aktiv vom 25.06.2024 bis 30.06.2026
- Angegeben von: REEMTSMA Cigarettenfabriken GmbH am 25.06.2024
- Beschreibung: Das Tabaksteuermodernisierungsgesetz sieht seit 2022 Tabaksteueranpassungen in vier Schritten vor, die ein stabiles Steueraufkommen sichern und gleichzeitig Marktverwerfungen vermeiden. Die steuerlichen Vorzüge dieser Regelung sollten sowohl bei einer möglichen Überarbeitung der EU-Tabaksteuerrichtlinie als auch nach seinem Auslaufen zum 15. Februar 2027 gesichert werden. Wir unterstützen die Einführung einer digital gestützten Steuererhebung zwischen den Wirtschaftsbeteiligten und der Zollverwaltung resp. eines digitalen Steuerzeichens zur Authentifizierung der Echtheit des versteuerten Produktes und der korrekten Entrichtung der Tabaksteuer.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Bündnis für Tabakfreien Genuss am 10.06.2024
- Beschreibung: Das BfTG setzt sich für eine wissenschaftlich fundierte Regulierung von E-Zigaretten und Liquids ein, die das reduzierte Schadenspotenzial (THR) berücksichtigt. Produkte mit geringem Risiko sollten nicht übermäßig reguliert werden. Insbesondere bei E-Zigaretten fordern wir verhältnismäßige Maßnahmen und lehnen zusätzliche Einschränkungen oder Verbote von Aromen und Inhaltsstoffen ab, sofern der bestehende gesetzliche Rahmen bereits Schutz bietet.
- Betroffene Bundesgesetze (4):
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- Angegeben von: Jan-Philipp Roth am 15.04.2024
- Beschreibung: Produkt- und Steuerregulierung von E-Zigaretten
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Jan-Philipp Roth
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- Angegeben von: Consumer Choice Center am 08.04.2026
- Beschreibung: Das Consumer Choice Center setzt sich für ein kohärentes, verhältnismäßiges und innovationsfreundliches Regulierungsumfeld für klassische Tabakerzeugnisse, E-Zigaretten und neuartige Nikotinprodukte ein. Statt pauschaler Verschärfungen und höherer Steuern braucht es einen Ordnungsrahmen, der Verbraucherschutz, Schadensminimierung und die Bekämpfung illegaler Märkte gleichermaßen berücksichtigt. Klassische Tabakprodukte sind bereits heute stark reguliert; weitere Eingriffe fördern oft den Schwarzmarkt. Für neuartige Produkte befürworten wir einen risikobasierten Ansatz im Sinne der Tobacco Harm Reduction: Je geringer das Schadenspotenzial, desto weniger restriktiv die Regulierung. Auch für tabakfreie Nikotinbeutel braucht es einen klaren, rechtssicheren Rahmen im deutschen Recht.
- Betroffene Bundesgesetze (4):
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- Angegeben von: Gemeinsame Vertretung der Innungskrankenkassen (IKK e.V.) am 06.06.2025
- Beschreibung: Steuerfinanzierung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben Abrücken vom alleinigen Lohnkostenmodell Verbreiterung der Einnahmebasis der GKV Ergänzende, steuerfinanzierte, kapitalgedeckte Säule Absenkung der Mehrwertsteuer auf Hilfsmittel und Human-Arzneimittel Stärkung der Finanz- und Beitragsautonomie der Krankenkassen Erhöhung der Mindestrücklagen von Krankenkassen Wiederherstellung bzw. Ausweitung von Ausschreibungsmöglichkeiten der Krankenkassen Prüfrechte der Krankenkassen wieder herstellen Umlagekassen zukunftsfest machen Überarbeitung des Leistungskataloges der GKV unter Evidenz- und Qualitätsgesichtspunkten Wahlfreiheit für BeamtInnen zwischen GKV und PKV
- Betroffene Bundesgesetze (6):
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- Angegeben von: Berliner Landesarbeitsgemeinschaft Umwelt und Entwicklung (BLUE 21) e.V. am 18.06.2024
- Beschreibung: Um Kinder und Jugendliche zu schützen, müssen die Preise für Alkohol und Nikotinprodukte (Tabakprodukte, E-Zigaretten und verwandte Erzeugnisse) durch jährliche Steuererhöhungen, eine Präventionsabgabe und Mindestpreise erhöht werden; muss Marketing für Alkohol- und Nikotinprodukte vollständig beendet werden; muss der Verkauf von Alkohol- und Nikotinprodukten auf eine begrenzte Zahl lizensierter Fachgeschäfte beschränkt und der Verkauf über Automaten und Einzelhandel gestoppt werden; muss das Mindestalter für den Verkauf, Kauf und Konsum von Alkohol mindestens auf 18 Jahre, besser auf 21 Jahre angehoben werden, unabhängig von der Art des alkoholischen Getränks und der Begleitung durch Erziehungsberechtigte. Für Nikotinprodukte muss das Mindestalter auf 21 Jahre angehoben werden.
- Betroffene Bundesgesetze (6):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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- Angegeben von: Nichtraucherschutzverband Deutschland e.V. am 22.06.2025
- Beschreibung: Wir kämpfen für einen konsequenten Nichtraucherschutz und eine strenge Tabakkontrollpolitik. Dabei orientieren wir uns an den Empfehlungen des Rates der Europäischen Union und den verbindlichen Vorgaben des WHO-Tabakrahmenübereinkommens, das von Deutschland im Jahr 2004 ratifiziert wurde. Der NRSV versteht sich auch als zivilgesellschaftliche Antwort auf die gravierenden Versäumnisse und Fehler der deutschen Politik während der letzten Jahrzehnte. Der gemeinsame ‚Feind‘ ist nicht der oder die einzelne Raucher*in, sondern die Tabakindustrie als die Ursache und Treiberin der globalen Tabakepidemie. Jegliche Form der Kooperation mit Tabakunternehmen lehnen wir ab.
- Betroffene Bundesgesetze (7):
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- Angegeben von: Kinder ohne Alkohol und Nikotin am 30.05.2024
- Beschreibung: Um Kinder und Jugendliche zu schützen, müssen die Preise für Alkohol und Nikotinprodukte (Tabakprodukte, E-Zigaretten und verwandte Erzeugnisse) durch jährliche Steuererhöhungen, eine Präventionsabgabe und Mindestpreise erhöht werden; muss Marketing für Alkohol- und Nikotinprodukte vollständig beendet werden; muss der Verkauf von Alkohol- und Nikotinprodukten auf eine begrenzte Zahl lizensierter Fachgeschäfte beschränkt und der Verkauf über Automaten und Einzelhandel gestoppt werden; muss das Mindestalter für den Verkauf, Kauf und Konsum von Alkohol mindestens auf 18 Jahre, besser auf 21 Jahre angehoben werden, unabhängig von der Art des alkoholischen Getränks und der Begleitung durch Erziehungsberechtigte. Für Nikotinprodukte muss das Mindestalter auf 21 Jahre angehoben werden.
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Betroffene Bundesgesetze (13):
- TabakerzG [alle RV hierzu]
- JuSchG [alle RV hierzu]
- UWG 2004 [alle RV hierzu]
- AlkStG [alle RV hierzu]
- TabStG 2009 [alle RV hierzu]
- BierStG 2009 [alle RV hierzu]
- AlkStV [alle RV hierzu]
- BierStV 2010 [alle RV hierzu]
- TabStV 2010 [alle RV hierzu]
- AlkopopStG [alle RV hierzu]
- SchaumwZwStG 2009 [alle RV hierzu]
- TabakerzV [alle RV hierzu]
- SchaumwZwStV 2010 [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (13):