Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (97)
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Stellungnahme - Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV)
Aktiv vom 30.06.2025 bis 30.06.2026
- Angegeben von: Bundesverband evangelische Behindertenhilfe e.V. (BeB) am 30.06.2025
- Beschreibung: Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung nehmen Stellung zur geplanten Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung. Sie fordern u.a. eine Klarstellung zur Anwendung der ICF, die Veröffentlichung der Verordnungsbegründung, den Verzicht auf Befristungen bei GdB-Feststellungen, die Beibehaltung der Heilungsbewährung und eine verbesserte Berücksichtigung von Befunden im laufenden Verfahren. Ziel ist eine gerechte und nachvollziehbare Feststellung von Behinderungen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Versorgungsmedizin- Verordnung - VersMedV - Versorgungsmedizinische Grundsätze
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Thesenpapier - Auf dem Weg zur personenzentrierten Teilhabeleistung
Aktiv vom 30.06.2025 bis 30.06.2026
- Angegeben von: Bundesverband evangelische Behindertenhilfe e.V. (BeB) am 30.06.2025
- Beschreibung: Der BeB fordert eine konsequente Umsetzung personenzentrierter Leistungen in der Eingliederungshilfe. Das Papier enthält neun Thesen zu Gesamtplanverfahren, Vertragsrecht, Angebotsentwicklung, Finanzierung, Assistenzbedarf, inklusivem Wohnraum, Fachkräftesicherung, Barrierefreiheit und Teilhabeforschung. Ziel ist die Stärkung von Selbstbestimmung, Mitbestimmung und Teilhabe für Menschen mit Behinderung und psychischer Erkrankung.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Vereinigung der Schwerbehindertenvertretungen des Bundes - VSVBund am 19.06.2025
- Beschreibung: Die Vereinigung der Schwerbehindertenvertretungen des Bundes (VSVBund) hat das Ziel, die Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in der Bundesverwaltung konstruktiv und zukunftsgerichtet zu stärken.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Bundesvereinigung Lebenshilfe am 11.06.2024
- Beschreibung: Angemessene Finanzierung der Mehrkosten für die Umsetzung einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe. Schaffung eines Anspruchs auf Abschluss einer Leistungsvereinbarung, insb. für ambulante Leistungen. Schaffung eines öffentlich-rechtlichen Zahlungsanspruch der Leistungserbringer gegen Leistungsträger. Schaffung von Schiedsstellen für Leistungsvereinbarungen im Bereich der inklusiven Kinder- und Jugendhilfe.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Bundesverband Suchthilfe e. V. (bus.) am 07.05.2024
- Beschreibung: Der bus. setzt sich für eine gesetzliche Regelung ein, die die Finanzierung der Suchtberatung bundesweit nachhaltig und auskömmlich gestaltet. Damit sollen zum einen die Leistungen der Suchtberatungsstellen gesichert werden, und zum anderen soll eine an die Hilfebedarfe der Menschen mit Substanzkonsumstörungen angepasste Weiterentwicklung ermöglicht werden.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Bundesvereinigung Lebenshilfe am 17.07.2026
- Beschreibung: Keine Beschränkung des Wunsch- und Wahlrechts, Poolen und Infrastrukturangebote dürfen individuelle Anspruch nicht entfallen lassen oder einschränken, keine Belegungssteuerung, gemeinschaftliche Jugendplanung auf Augenhöhe unter Beteiligung aller Akteuer*innen, keine Änderung des § 41 SGB VIII, Aufgabenwahrnehmung durch öffentliche Träger darf nicht zu Monopolstrukturen führen, keine Verschärfung des Vorrang-Nachrang-Verhältnisses, Beibehaltung der Schutz- und Qualitätsstandrads im Betriebserlaubnisverfahren, keine Aushöhlung individueller Rechtsansprüche durch Sozialraumbudgets
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Maßnahmen zur Bekämpfung von Epi-/Pandemien müssen Belange von behinderten Menschen berücksichtigen.
- Angegeben von: Bundesvereinigung Lebenshilfe am 20.04.2026
- Beschreibung: Maßnahmen zur Bekämpfung/Begleitung einer Epi-/Pandemie: - Bestehenden staatlichen Maßnahmen müssen überprüft werden, ob sie Auswirkungen auf Menschen mit Behinderung & ihre Familien haben. Sie sind ggf. anzupassen um den spezifischen Bedarfen von Menschen mit Behinderung gerecht zu werden. - Das individuelle Risiko der jeweiligen Person muss bei gesetzlichen Regelungen & der Umsetzung von Präventionsmaßnahmen berücksichtigt werden. - Alle relevanten Informationen müssen in barrierefreier Form zur Verfügung stehen. - Menschen mit Behinderung dürfen nicht aufgrund ihrer Behinderung pauschal zur Risikogruppe erklärt werden. - Die Auswirkungen von Maßnahmen auf die Soziale Teilhabe & Bildung sind zu berücksichtigen. - Es müssen ausreichend Notunterstützungsangebote zur Verfügung stehen.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Impulspapier - Weiterentwicklung von Pflegeleistungen für Menschen mit Behinderung in Besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe nach § 43a SGB XI
Aktiv vom 30.06.2025 bis 30.06.2026
- Angegeben von: Bundesverband evangelische Behindertenhilfe e.V. (BeB) am 30.06.2025
- Beschreibung: BeB und Diakonie fordern eine Reform des § 43a SGB XI. Der bisherige pauschale Leistungsbetrag für Pflege in Besonderen Wohnformen soll durch ein gestaffeltes, pflegegradbezogenes System ersetzt werden. Ziel ist es, pflegerische Bedarfe realistisch abzubilden, Verlegungen in Pflegeheime zu vermeiden und Pflege als integralen Bestandteil der Eingliederungshilfe zu sichern. Die Vorschläge beinhalten auch die Abschaffung von § 103 Abs. 1 S. 2 SGB IX.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Bundesverband Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie (CBP) am 29.06.2025
- Beschreibung: Durch das Gesetz soll die Zuständigkeit der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit Behinderung aus SGB IX auf die Jugendämter ins SGB VIII verlagert werden. Der CBP setzt sich dafür ein, dass die Leistungen für Kinder und Jugendliche weiterhin in der Eingliederungshilfe bewilligt werden. Die Veränderung der Zuständigkeit wird abgelehnt.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMBFSFJ): Referentenentwurf zum Gesetz zur Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e.V. (BAGFW) am 30.06.2024
- Beschreibung: Neuregelung der inklusiven Umsetzung des Kinder- und Jugendschutzstärkungsgesetzes bis 2028; echter Paradigmenwechsel im Sinne der UN-BRK; Bereitstellung der erforderlichen personellen und finanziellen Ressourcen in Abstimmung zwischen Bund-, Ländern und Kommunen; barrierefreier Zugang zu allen Leistungen und Hilfen sowie diskriminierungsfreie Teilhabe; keine Überführung des Merkmals der Wesentlichkeit einer Behinderung in das SGB VIII; Einführung des Grundsatzes der Leistungskontinuität ab 2028 ohne Übergangsphase; bedarfsgerechte und individuelle Unterstützung junger Volljähriger; offener Leistungskatalog.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Weiterentwicklung der Versorgung für psychisch erkrankte Menschen
Aktiv vom 28.06.2024 bis 05.08.2024
- Angegeben von: Diakonie Deutschland, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Psychiatrie-Dialog und Weiterentwicklung/Fortführung des Psychiatrie-Dialogs: es gilt, Schnittstellenprobleme (z. B. durch mehrere Rehabilitationsträger, verschiedene Anspruchsvoraussetzungen der Sozialgesetzbücher, Sozialversicherungs-/Fürsorgesystem, ambulant/stationäres Setting) zu überwinden und sektorenverbindend sinnvolle Lösungen und Unterstützungen im Sinne der Leistungsberechtigten umzusetzen.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft e. V. (BWKG) am 28.06.2024
- Beschreibung: § 15 Abs. 3 SGB VI und § 38 Abs. 2 SGB IX müssen so angepasst werden, dass die Bezahlung von Gehältern bis zur Höhe tarifvertraglicher Vergütungen nicht als unwirtschaftlich abgelehnt werden kann.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Neuregelung inklusive Kinder- und Jugendhilfe
Aktiv vom 25.06.2024 bis 25.03.2026
- Angegeben von: Deutscher Caritasverband e. V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Neuregelung der inklusiven Umsetzung des Kinder- und Jugendschutzstärkungsgesetzes bis 2028; echter Paradigmenwechsel im Sinne der UN-BRK; Bereitstellung der erforderlichen personellen und finanziellen Ressourcen in Abstimmung zwischen Bund-, Ländern und Kommunen; barrierefreier Zugang zu allen Leistungen und Hilfen sowie diskriminierungsfreie Teilhabe; keine Überführung des Merkmals der Wesentlichkeit einer Behinderung in das SGB VIII; Einführung des Grundsatzes der Leistungskontinuität ab 2028 ohne Übergangsphase; bedarfsgerechte und individuelle Unterstützung junger Volljähriger; offener Leistungskatalog. Einführung Schiedsstellenfähigkeit der ambulanten Hilfen in der Kinder- und Jugendhilfe.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (7):
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- Angegeben von: Bundesverband Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie (CBP) am 29.05.2024
- Beschreibung: Der Aktionsplan des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales werden diverse Änderungen geplant u.a. die Ausweitung der Mindestbeitragsbemessungsgrundlage nach § 162 Nr. 2 und 2a SGB VI auf das Budget für Arbeit und der Wegfall der Anrechnung von Werkstattaufträgen auf die Ausgleichsabgabe (§ 223 SGB IX). Der CBP setzt sich dafür ein, dass das Budget für Arbeit durch diese Regelung mehr Nutzen für Menschen mit Behinderung hat. Der CBP lehnt der Regelung des § 223 SGB IX ab, weil die Arbeitsplätze der Menschen mit Behinderung in Werkstätten dadurch bedroht werden und ggfs. wegfallen würden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/6935
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/6690 - Stand und Ergebnisse der Maßnahmen nach Artikel 25 Absatz 2 bis 4 des Bundesteilhabegesetzes
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BT-Drs. 20/6935
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband anthroposophisches Sozialwesen am 29.05.2024
- Beschreibung: Inklusive Kinder- & Jugendhilfe durch Zusammenführung SGB VIII & SGB IX. Bereits In der Kindheit sind inklusive Formate zu bewirken, damit eine inklusive Gesellschaft selbstverständlich werden kann. Hierfür ist eine Zusammenführung der jetzt im SGB VIII gergelten Kinder- und Jugendlichen ohne oder mit seelischen Behinderung und den im SGB IX geregelten Kinder- und Jugendlichen mit kognitiven, Sinnes- und körperlichen Beeinträchtigungen zusammenzuführen. Streigigkeiten der gesamten Kinder- und Jugendhilfe soll den Sozialgerichten zugewiesen werden,
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband evangelische Behindertenhilfe e.V. (BeB) am 30.06.2026
- Beschreibung: Ziel ist die Einflussnahme auf politische Überlegungen zur Begrenzung von Ausgaben in der Eingliederungshilfe im Kontext des Vorschlagsprozesses „Effizienter Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen“. Im Fokus steht die Ablehnung von Maßnahmen, die zu Einschränkungen von Teilhabeleistungen führen würden, sowie die Sicherung individueller Leistungsansprüche. Thematisiert werden u. a. Leistungen zur Teilhabe an Bildung, Assistenzleistungen, Wunsch- und Wahlrechte, Hilfsmittelversorgung sowie Regelungen zur Einkommens- und Vermögensanrechnung. Zudem werden Alternativen wie Entbürokratisierung und Digitalisierung adressiert.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 09.12.2025
- Beschreibung: Gemeinsam mit dem DBR, der Liga Selbstvertretung und den Fachverbänden fordert die BAGFW: EGH-Leistungen weitergehend bedarfsgerecht und personenzentriert ausbauen Passgenaue Angebote für individuelle Bedarfe Selbstbestimmte Entscheidung über eigenen Wohnort ermöglichen Gleichrang von Pflegeleistungen mit Leistungen der EGH Verfahrensvereinfachungen vorantreiben (Grundantrag, vereinfachte individuelle Bedarfsermittlung, Genehmigungsfiktion in der EGH etc.) Vertragsgeschehen (SGB IX) effizienter gestalten
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen e. V. am 14.11.2024
- Beschreibung: Gemäß dem Koalitionsvertrag 2021-2025 der Bundesregierung soll es gesetzliche Veränderungen im Bereich der Inklusion von Menschen mit Behinderungen geben. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ist zuständig und plant ein Gesetzgebungsverfahren. Gesetzliche Änderungen im SGB IX, der WVO und weiteren Sozialgesetzbüchern sind geplant. Die BAG WfbM setzt sich für eine Weiterentwicklung der bestehenden Gesetzgebung ein und vertritt die Interessen ihrer Mitglieder.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesvereinigung Lebenshilfe am 23.10.2024
- Beschreibung: Inklusive Kinder- und Jugendhilfe für junge Menschen mit und ohne Behinderungen, Wegfall des Wesentlichkeitskriteriums für Anspruch auf Eingliederungshilfe, Anspruch auf Abschluss einer Leistungsvereinbarung für alle Leistungen der Eingliederungshilfe, Sozialgerichtsbarkeit als zuständige Gerichtsbarkeit für das SGB VIII, keine Verschlechterung der Rechtsansprüche auf Eingliederungshilfe durch Übergang ins SGB VIII
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMFSFJ) (20. WP): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz - IKJHG)
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: Bundesverband anthroposophisches Sozialwesen am 29.05.2024
- Beschreibung: Übergang & Zugang von Menschen mit Behinderung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt stärken. Durch Ausbau und Bekanntmachung des persönlichen Budgets und Stärkung und Bekanntmachung der Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber. Sowie das Rentenprivileg der WfbM (EMR nach 20 Jahren in Höhe von 80% der Bezugsgröße) auch beim Budget für Arbeit. Erhöhung der Entlohnung in WfbM. Lohn muss ausreichen, um von den existenzsichernden Leistungen wegzukommen. Steichen des Kriteriums des Mindestmaßes an wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung, damit auch Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf am Arbeitsleben teilhaben können. Hinwirken auf einen inklusiven Arbeistmarkt durch mehr personenzentrierte Unterstützung und geminwohlorientiereter Arbeitsplätze.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: Netzwerk: Soziales neu gestalten (SONG) e.V. am 29.04.2024
- Beschreibung: Ziel dieses Regelungsvorhabens ist es, eine stärkere Beteiligung der Zivilgesellschaft in der Erbringung sozialer Dienstleistungen zu fördern und eine effektivere Verzahnung von ambulanten und stationären Versorgungsstrukturen zu erreichen. A) Erweiterung der Möglichkeiten für zivilgesellschaftliche Akteure, aktiv an der Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Pflege, Betreuung, Inklusion und Teilhabe mitzuwirken. B) Schaffung gesetzlicher Grundlagen für einen Abbau ambulanter und stationärer Sektoren im Bereich der pflegerischen Versorgung, um Zugangsvoraussetzungen zu verbessern und innovative Wohnformen zu ermöglichen.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband evangelische Behindertenhilfe e.V. (BeB) am 30.06.2026
- Beschreibung: Ziel ist die Weiterentwicklung der inklusiven Kinder- und Jugendhilfe im Rahmen des 1. Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetzes - SGB VIII. Im Fokus stehen die Ausgestaltung von Leistungsansprüchen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung, insbesondere im Bereich Bildung, Teilhabe und Übergänge ins Erwachsenenalter. Thematisiert werden u. a. die Balance zwischen infrastrukturellen und individuellen Leistungen, der Zugang zur Eingliederungshilfe, der Behinderungsbegriff sowie Fragen der Kostenbeteiligung, Bedarfsermittlung und Leistungsplanung. Zudem werden Regelungen zu Mobilität, Frühförderung und zur rechtlichen Absicherung von Teilhaberechten adressiert.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Hubert Gerd Gottschalk – GERD Consulting am 04.06.2026
- Beschreibung: Fachlicher Input zu Regelungen im Sozialgesetzbuch
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: Bundesvereinigung Lebenshilfe am 22.05.2026
- Beschreibung: Keine Einschränkung bei der Teilhabe an Bildung, keine Ausweitung des Poolens und der pauschalen Geldleistung, keine Beschränkung des Wunsch- und Wahlrechts, keine Kürzung bei Hilfsmitteln, Einkommens- und Vermögensheranziehung nicht wieder ausweiten, kein Vorrang der Pflege, Partnerschaft im Leistungserbringungsrecht beibehalten - Pflicht zum Abschluss von Vereinbarungen beibehalten, Schiedsstellenfähigkeit der Leistungsvereinbarung erhalten, keine Belegungsrechte einführen, keine einseitigen Kürzungen, anlassloses Prüfrecht im SGB IX nicht erforderlich -, Entbürokratisierung und Digitalisierung vorantreiben (mit eigenen Vorschlägen)
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Diakonie Deutschland, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. am 21.04.2026
- Beschreibung: Die Diakonie sieht sich in besonderer Weise den Personengruppen mit komplexen Rehabilitationsbedarfen verpflichtet, damit auch einem auf die Belange dieser Personen ausgerichtetem Versorgungsystem.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):