Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (221)
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- Angegeben von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 27.03.2026
- Beschreibung: Verzicht auf die geplante Regelung zur Verpflichtung von Kreditinstituten, verdeckte Ermittlungen zu unterstützen. Verzicht auf die geplante Änderung des § 23 Abs. 2 GwG. Sicherstellung einer mit den EU-Vorgaben harmonisierten Datenerfassung beim Transparenzregister. Verzicht auf eine vorübergehende geldwäscherechtliche Verpflichtung von Finanzholdings-Gesellschaften und gemischten Finanzholding-Gesellschaften.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Kurztitel der Bundesgesetze
...KWG-WpIG-Vermittlerverordnung...
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...6: Einfügung eines § 25n KWG – „Unterstützung verdeckter..., ... Zeugenschutzes“ § 25n KWG-E soll Kreditinstitute ..., ... ist mit Blick auf § 25n KWG-E fraglich, inwieweit ..., ...gesetzlicher Vorgaben. § 25n KWG-E enthält somit eine vorbehaltslose..., ...Buchst. a: §§ 29 Abs. 2a KWG, §§ 2 Abs. 2a, 50 Satz ..., ...sollen die Regelung des § 25l KWG, die bislang den Kreis ..., ...Finanzholding-Gesellschaften, wie sie § 25l KWG vorsieht, nicht mehr ..., ...Unterscheidung zwischen nach § 2f KWG zugelassenen Finanzholding-Gesellschaften..., ...Finanzholding-Gesellschaften, wie sie das KWG vorsieht, unter einer geldwäscherechtlichen..., ...2027 geplante Änderung von KWG und GwG dazu führen, ...
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- Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Vorschläge zum Tatbestand des qualifizierten Kryptoverwahrgeschäfts und des kryptografischen Instruments und zur Abgrenzung der Erlaubnistatbestände des Kryptoverwahrgeschäfts, Anmerkungen zur doppelten Aufsicht durch BaFin und Gewerbeaufsicht für Versicherungsvermittler in Kreditinstituten in GewO; Sammlung von Anpassungsvorschlägen der MiCAR, DORA und KryptowertetransferVO zum neuen Kryptomärkteaufsichtsgesetz, insbesondere Übergangsvorschriften, Vorschläge zur Anpassung von Definitionen und Klarstellung "Korrespondenzbeziehung" im GWG; Berücksichtigung der Einbeziehung der dt. Förderbanken unter den vereinfachten IKT-Risikomanagementrahmen analog zu den in DORA referenzierten Regelungen für namentlich benannte Institute in EU 2013/36 (Artikel 2, Absatz 5), angepasst in EU 2019/878.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10280
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG)
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BT-Drs. 20/10280
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
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- Angegeben von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 31.03.2026
- Beschreibung: Verzicht auf die geplante Regelung zur Verpflichtung von Kreditinstituten, verdeckte Ermittlungen zu unterstützen. Verzicht auf die geplante Änderung des § 23 Abs. 2 GwG. Sicherstellung einer mit den EU-Vorgaben harmonisierten Datenerfassung beim Transparenzregister. Verzicht auf eine vorübergehende geldwäscherechtliche Verpflichtung von Finanzholdings-Gesellschaften und gemischten Finanzholding-Gesellschaften.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...6: Einfügung eines § 25n KWG – „Unterstützung verdeckter..., ... Zeugenschutzes“ § 25n KWG-E soll Kreditinstitute ..., ... ist mit Blick auf § 25n KWG-E fraglich, inwieweit ..., ...Vorgaben. § 25n KWG-E enthält somit eine vorbehaltslose..., ...Buchst. a: §§ 29 Abs. 2a KWG, §§ 2 Abs. 2a, 50 Satz ..., ...sollen die Regelung des § 25l KWG, die bislang den Kreis ..., ...Finanzholding-Gesellschaften, wie sie § 25l KWG vorsieht, nicht mehr ..., ...Unterscheidung zwischen nach § 2f KWG zugelassenen Finanzholding-Gesellschaften..., ...Finanzholding-Gesellschaften, wie sie das KWG vorsieht, unter einer geldwäscherechtlichen..., ...2027 geplante Änderung von KWG und GwG dazu führen, ...
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- Angegeben von: Bundesverband der Wertpapierfirmen e.V. (bwf) am 07.06.2024
- Beschreibung: In den Anwendungsbereich wichtiger und besonders wichtiger Einrichtungen: Anpassung des Kreditinstitutsbegriffes an die konkrete Rechtsgrundlage des KWG auf die erlaubnispflichtigen Tätigkeiten Einlagen und Kreditgeschäft. Spezifizierung auf Betreiber von Handelsplattformen im Sinne des WpHG.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 380/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz) -
BT-Drs. 20/13184
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)
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BR-Drs. 380/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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Erleichterungen für Factoringinstitute bzgl. neuer ESG-Anforderungen im Rahmen der nationalen Umsetzung der EU-Bankenrichtlinie CRD VI
Aktiv vom 09.09.2025 bis 02.04.2026
- Angegeben von: Deutscher Factoring-Verband e.V. am 09.09.2025
- Beschreibung: Mit dem BRUBEG soll das EU Bankenpaket (CRR III und CRD VI) in nationales Recht umgesetzt werden. Dies beinhaltet auch Änderungen u.a. von Regelungen im KWG, die auch für Factoringinstitute gelten. Der Deutsche Factoring-Verband setzt sich für (ggf. temporäre) Erleichterungen bzw. Ausnahmen für Factoring-Finanzdienstleistungsinstitute im Hinblick auf die neuen §§ 26c und d KWG ein, welche Anforderungen an den Umgang mit ESG-Risiken im Risikomanagement bzw. an die Erstellung eines ESG-Risikoplans enthalten.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3058
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1619 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2024 zur Änderung der Richtlinie 2013/36/EU im Hinblick auf Aufsichtsbefugnisse, Sanktionen, Zweigstellen aus Drittländern sowie Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsrisiken und zur Entlastung der Kreditinstitute von Bürokratie (Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz – BRUBEG)
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BT-Drs. 21/3058
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Digitalisierung von Wertpapieren angesichts europäischer Vorgaben
Aktiv vom 28.05.2024 bis 24.03.2026
- Angegeben von: Deutsche Börse AG am 28.05.2024
- Beschreibung: 1.) Vereinfachtes Verfahren für Institute mit KWG-Erlaubnis sollte auch für WpIG-Institute gelten 2.) Verbindlichere Vorgaben zum vereinfachten Verfahren 3.) Rechtliche Klarstellung des Begriffe "kryptographisches Instrument" und "qualifiziertes Kryptoverwahrgeschäft"
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10280
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG)
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BT-Drs. 20/10280
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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- Angegeben von: Verband Internationaler Banken in Deutschland e.V. am 30.03.2026
- Beschreibung: Der VIB sieht Bedarf an gesetzlichen Klarstellungen und Verhältnismäßigkeitsprüfungen im Zusammenhang mit der Ausweitung von Pflichten nach § 25n KWG sowie um die Vereinbarkeit und Terminologie bei den Verdachtsmeldepflichten nach § 43 GwG und § 261 StGB.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Einführung eines neuen § 25n KWG bzgl. der Unterstützung..., ...Nach dem vorgesehenen § 25n KWG sollen Kreditinstitute ..., ...des vorgeschlagenen § 25n KWG geht deutlich über bislang..., ...Kontenabrufdatei nach § 24c KWG, • die Anwendbarkeit der..., ...Eine isolierte Regelung im KWG ohne 3 umfassende systematische..., ...der vorgeschlagene § 25n KWG in der derzeitigen Fassung...
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Klärung leasingspezifischer Anwendungsfragen des § 4h EStG (Zinsschranke)
Aktiv vom 25.06.2024 bis 27.02.2026
- Angegeben von: Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen (BDL) am 25.06.2024
- Beschreibung: Der Begriff „Finanzierungsleasing“ (bzw. „finance lease“) sollten bei Anwendung des erweiterten Zinsbegriffs in § 4h EStG in Übereinstimmung mit § 1 Abs. 1a Ziffer 10 KWG ausgelegt werden. Die Begriffe „Zinsaufwendungen“ und „Zinserträge“ sollten inhaltlich korrespondierend ausgelegt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/8628
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) -
BT-Drs. 20/9093
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung geordneter Kreditzweitmärkte und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2167 über Kreditdienstleister und Kreditkäufer sowie zur Änderung weiterer finanzmarktrechtlicher Bestimmungen (Kreditzweitmarktförderungsgesetz)
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BT-Drs. 20/8628
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Verband Internationaler Banken in Deutschland e.V. am 11.04.2024
- Beschreibung: Bei der Umsetzung der CRD 6 (bislang im Entwurfsstadium) mit Bezug auf Drittstaaten-Zweigstellen möge ein Ansatz gewählt werden, der die Mindestharmonisierung der CRD 6 möglichst 1:1 umsetzt und den Regelungsinhalt des heutigen § 53c Absatz 1 Nr. 2 KWG grundsätzlich beibehält.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...solche im Sinne des § 53 KWG, 8 Zweigstellen sind solche..., ...Sinne des § 53c Abs. 1 Nr. 2 KWG. Über die in solchen..., ...Zweigstellen im Sinne des § 53 KWG Herkunftsstaaten sind..., ...Sinne des § 53c Abs. 1 Nr. 2 KWG Herkunftsstaaten sind..., ... nach § 53c Abs. 1 Nr. 2 KWG unter einigen Befreiungen..., ... dass § 53c Abs. 1 Nr. 2 KWG grundsätzlich erhalten ..., ...für Zweigstellen nach § 53 KWG und nach § 53c Abs. 1 Nr. 2 KWG jeweils „matchen“ lassen..., ...die Regulierung nach § 53 KWG als „CRR-approach“ und ..., ... Form § 53c Abs. 1 Nr. 2 KWG weitergeführt werden kann..., ...bisherigen Regelung in § 53 KWG durch eine 1:1-Umsetzung..., ...Umgang mit § 53c Abs. 1 Nr. 2 KWG zu klären. Dieser kann ..., ...dem CRR-approach nach § 53 KWG reguliert sind, wird kein..., ...der Vorschriften des § 53 KWG (in der alten Fassung) ..., ... des § 53c KWG erzwingen. Wie wir aus ..., ... nach § 53c Abs. 1 Nr. 2 KWG genießen, einerseits mit..., ...sollte § 53c Abs. 1 Nr. 2 KWG idealerweise unverändert..., ...geeigneter Stelle in das KWG überführt wird. Das ..., ... neuen Absatz 5a des § 2 KWG im Gesetz aufzunehmen: ..., ...folgt: „§ 2 Absatz 5a KWG dient der Umsetzung von...
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- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 24.06.2024
- Beschreibung: Vorschläge zur Reduzierung der Regulierungslast auf nationaler Ebene, u.a. Abschaffung übermäßiger Regulierung im Kontext des KWG und der SolvV (Trennbankenregelungen, FinaRisikoV, Mindestabdeckungsgrad, Großkreditbeschlussfassung, Millionenkreditmeldewesen, Organkreditvorschriften), Harmonisierung mit europäischen Vorschriften (Aufbewahrungsfristen), Vereinfachungen im Meldewesen, Optimierung der Aufsichtspraktiken, Abschaffung überzogener nationaler Sonderregelungen im Kapitalmarktrecht, Umsetzung erleichternder EU-Richtlinienänderungen, Stärkung des Wirtschaftsstandortes Deutschland.
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Betroffene Bundesgesetze (13):
- KredWG [alle RV hierzu]
- SolvV 2014 [alle RV hierzu]
- BGB [alle RV hierzu]
- PrüfbV 2015 [alle RV hierzu]
- KAGB [alle RV hierzu]
- UStG 1980 [alle RV hierzu]
- ErbStDV 1998 [alle RV hierzu]
- EStG [alle RV hierzu]
- ErbStG 1974 [alle RV hierzu]
- HGB [alle RV hierzu]
- UmwStG 1995 [alle RV hierzu]
- WpHG [alle RV hierzu]
- FinaV [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
.../CRD bzw. Anpassungen im KWG/SolvV (Stand 6.3.2024),..., ... (§§ 3 Abs. 2 bis 4, 25f KWG sowie § 54 Abs. 1 Nr. 1 KWG) Problemstellung: Im Zuge..., ...3 Abs. 2 bis 4 sowie 25f KWG ersatzlos gestrichen werden..., ... des § 54 Abs. 1 Nr. 1 KWG). Diese Strafbewehrung ..., ...Problemstellung: In § 13 (2) KWG ist geregelt, dass ein ..., ... des § 14 Abs. 3 Satz 1 KWG zu Informationen über die..., ...Organkreditvorschriften (§ 15 KWG) Problemstellung: Die ..., ...Geschäften nach § 15 Abs. 6 KWG als „kreditnahe Geschäfte..., ...Geschäfte nach § 15 Abs. 6 KWG: Die Bagatellgrenze lt. § 15 Abs 3 Nr. 2 KWG könnte auf Geschäfte mit..., ... entlang bestehender des KWG auf TEUR 50 zu setzen. ..., ... nach § 15 Abs. 9 KWG: Für den Schutz vor sachfremden..., .... § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 9 KWG: Die aus Institutssicht..., ...würden. Größenklassen im KWG an HGB-Regelungen anpassen..., ...für die Prüfung nach §18 KWG beispielweise besteht seit..., ...: In § 25b KWG sollte klargestellt werden..., .... In § 24 Abs. 1 Nr. 19 KWG sollte klargestellt werden..., ...und Aufsichtsorganen nach KWG und KAGB wurden in den ..., ...1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 6 E-KWG-E stehen im Widerspruch...