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145 Regelungsvorhaben zur Suche nach »"KAGB"« gefunden

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Gefundene Regelungsvorhaben (145)

    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Verwahrstellen im Sinne des KAGB aufzunehmen, das u.E. nach..., ...Verwahrstellen im Sinne des KAGB, die in Deutsch¬land als..., ...wahr¬stellentätigkeit iSd KAGB ist auf Grundlage der aktuellen..., ...Verwahrstellen im Sinne des KAGB von der Erlaubnis¬pflicht...
    • Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 04.09.2024
    • Beschreibung: Die Versicherer unterstreichen die außerordentliche Bedeutung von Investmentvermögen für die Kapitalanlage. Aus Gründen der benötigten Rechtssicherheit und zur Wahrung des Anlegervertrauens erachten sie die vorgesehene 1:1 Umsetzung der geänderten europäischen Vorgaben für Investmentvermögen als positiv. Sie werden darauf achten, dass sich die notwendigen Anpassungen im KAGB ebenso wie die darüber hinausgehenden geplanten Neuregelungen, die die Möglichkeiten der Ausgestaltung und Verwaltung von Investmentvermögen flexibilisieren sollen, friktionsfrei in das etablierte und gut funktionierende Gesamtgefüge einfügen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des deutschen Fondsmarktes und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. März 2024 zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG und 2011/61/EU im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Spezial-AIF um nach dem KAGB aufgelegte Fonds handelt..., ...Investmentvermögen nach dem KAGB für deutsche Versicherer..., ... die AIFMD als auch das KAGB haben sich aus Anlegersicht..., ...aus § 285 Abs. 2 Nr. 2 KAGB. Die Aufrechterhaltung ..., ...AIF-KVGen in § 29a und § 29b KAGB-E wird ausdrücklich begrüßt..., ... den §§ 29, 29a und 29b KAGB-E stellt sicher, dass die..., ...Anlagebedingungen in § 284 KAGB. Andernfalls bestünde..., ...Normen, Vorgaben aus § 284 KAGB in Bezug nehmen bzw. auf..., ...vorgesehene Anpassungen im KAGB Die im Entwurf für ein..., ...hebung von § 91 Abs. 3 KAGB und damit die Zulassung..., ...wie die in § 117 Abs. 8 KAGB-E vorgesehene Regelung..., ...Neuregelung in § 99 Abs. 1 KAGB-E, wonach im Falle der ..., ...diesen Fällen gem. § 100 KAGB eine Abwicklung durch die..., ... überlegen, § 99 Abs. 1 KAGB-E ausdrücklich vom Anwendungsbereich des § 100 KAGB auszunehmen. Die Zulassung..., ...Investment-AG in § 140 Abs. 2 KAGB-E lässt zukünftig eine ..., ...Überschrift des neuen § 366 KAGB-E wird auf das Fondsstandortgesetz...
    • Angegeben von: BVI Bundesverband Investment und Asset Management am 24.06.2024
    • Beschreibung: Wir setzen uns für die notwendige Rechtssicherheit bei der Bereitstellung privaten Kapitals für die Finanzierung von Infrastruktur und erneuerbaren Energien ein. Der BVI wirbt dafür, dass (Spezial-)Investmentfonds in Infrastrukturprojektgesellschaften investieren können und steuerlich ein Level Playing Field mit der Energiewirtschaft geschaffen wird. Spezial-Investmentfonds sollen auch in Infrastruktur-Fonds investieren können. Darüber hinaus plädieren wir für Anpassungen im KAGB, um einen Gleichlauf mit dem InvStG zu gewährleisten.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/2507 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz - StoFöG)
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...aufsichtsrechtliche Maßnahmen im KAGB als auch flankierende steuerliche..., ...zwischen den Änderungen im KAGB und im InvStG  Wir ..., ...15, 26 InvStG und § 231 KAGB zu vereinheitlichen: ..., ...sowie § 231 Abs. 1 Nr. 8 KAGB auf Gesellschaften bezieht..., ...bezieht sich § 231 Absatz 3 KAGB auf Gegenstände, die der..., ...Fassung des § 231 Absatz 3 KAGB lautet die Bezeichnung ..., ...Terminologie des § 231 Absatz 3 KAGB- neu anzupassen. ..., ... Elektromobilität: Das KAGB erlaubt künftig den Erwerb..., ...Terminologie des § 231 Absatz 3 KAGB-neu anzupassen. Stromeinspeisung..., ...Gesetzesbegründung zu den Änderungen im KAGB In der Gesetzesbegründung..., ...aufsichtsrechtliche Maßnahmen im KAGB getroffen als auch flankierende...
    • Angegeben von: BVI Bundesverband Investment und Asset Management am 27.09.2024
    • Beschreibung: Wir unterstützen das Ziel, die überarbeiteten europäischen Investmentfondsrichtlinien möglichst 1:1 umzusetzen und von nationalen Zusatzanforderungen abzusehen. Positiv sehen wir das geschlossene Publikums-Sondervermögen oder den offenen Immobilienfonds in der Rechtsform der Investment-Aktiengesellschaft. Wir sind gegen die Einführung zusätzlicher Liquiditätssteuerungsinstrumente für offene Immobilienfonds und nationaler Sonderregeln bei Auslagerungsanzeigen. Skeptisch sind wir hinsichtlich der Praktikabilität der geplanten Instrumente für Bürgerenergiebeteiligungen. Wir fordern eine gesetzliche Klarstellung, wonach Anlagebedingungen vorrangig nach den Vorgaben des KAGB in den Investmentvertrag einbezogen werden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des deutschen Fondsmarktes und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. März 2024 zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG und 2011/61/EU im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) stärker zu berücksichtigen..., ...Nr. 46 zu § 99 Absatz 1 KAGB-E), den das KAGB bislang..., ... 3. Aktualisierung des KAGB an die Anforderungen aus..., ... § 98 Ab- satz 1b KAGB-E) a) Wir bitten, in..., ... bis 5 KAGB unberührt bleibt, könnte..., ...36 Absatz 3a KAGB-E sollte gestrichen und..., ...des § 54 Absatz 1 Nr. 2 KAGB-E auch in § 51 KAGB auf..., ... § 284 Abs. 5 KAGB wird aufgehoben.wie folgt..., ...§ 284 Abs. 5 KAGB verwiesen hat. Diese Begrün..., ...widerspricht der bisherigen KAGB-Systematik. Denn das KAGB..., ... KAGB-E nun allgemeine Regeln..., ...in § 1 Absatz 19 Nr. 15a KAGB-E im KAGB einheitlich verwendet..., ... (§ 99 Absatz 1 KAGB-E) Wir bitten um eine..., ... Abs. 1c KAGB-E vorgesehen – statt dem..., ...Bezugnahme in § 313 Absatz 1 KAGB auf § 312 KAGB stellte ..., ... KAGB-Vorschrift in Abs. 1 S...., ... Abs. 1 KAGB Wir bitten, in der ..., ...zwischen dem neuen § 98 Abs. 2 KAGB und dem § 257 Abs. 1 KAGB..., ... 1 Nr. 49 (§ 99 KAGB) und Nr. 70 (§ 257 Absatz..., ... § 100 Absatz 1 KAGB mehr. Dieser Ansatz ist...
    • Angegeben von: Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) e.V. am 22.10.2024
    • Beschreibung: Der Referentenentwurf enthält aus Sicht des ZIA viele für die Immobilienbranche wichtige Maßnahmen, um Investitionen in erneuerbare Energien und Infrastruktur voranzutreiben. Besonders hervorheben möchten wir die gelungene Verzahnung von Aufsichts- und Investmentsteuerrecht. Die Umsetzung dieser wichtigen Maßnahmen sollte schnellstmöglich erfolgen. Damit die neuen Investitionsmöglichkeiten in Infrastruktur und erneuerbare Energien bei institutionellen Anlegern wie Pensionskassen und Versorgungswerken vollständig zur Geltung kommen können, bedarf es neben den Änderungen im KAGB und im InvStG auch Anpassungen in der Anlageverordnung sowie ggfs. dem dazugehörigen BaFin-Rundschreiben 11/2017.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/14513 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG II)
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...neben den Änderungen im KAGB und im InvStG auch Anpassungen..., ...nach § 1 Absatz 19 Nr. 6a KAGB-E gerichtet ist. ▪ Die..., ...▪ In § 231 Abs. 1 Nr. 8 KAGB-E sollte der “Betrieb” ..., ... zu § 1 Abs. 19 Nr. 23a KAGB hergestellt werden. ..., ...1 Absatz 19 Nummer 6a KAGB-E, die im Zusammenhang ..., ...§ 1 Absatz 19 Nummer 6a KAGB-E umfasst die Bewirtschaftung..., ...§ 1 Abs. 19 Nummer 6a KAGB-E zurückzuführen ist. Im..., ...Einklang mit § 231 Abs. 3 KAGB-E sollte der Betrieb von..., ...nach § 1 Absatz 19 Nr. 28 KAGB und an Infrastruktur-Projektgesellschaften..., ...nach § 1 Absatz 19 Nr. 23a KAGB, wenn der Verkehrswert..., ...nach § 1 Absatz 19 Nr. 6a KAGB-E gerichtet ist. Petitum..., ...nach § 1 Absatz 19 Nr. 6a KAGB-E gerichtet ist. Seite..., ...der Nr. 8 in § 231 Abs. 1 KAGB und der Möglichkeit, zukünftig..., ...231 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 KAGB-E ergänzt werden, dass ..., ... in § 1 Abs. 19 Nr. 23a KAGB den Betrieb und die Bewirtschaftung..., ...▪ In § 231 Abs. 1 Nr. 8 KAGB-E sollte der “Betrieb” ..., ... zu § 1 Abs. 19 Nr. 23a KAGB hergestellt werden. ..., ...Infrastruktur-Projektgesellschaften in § 231 Abs. 1 Nr. 8 KAGB-E sowie zum Erwerb von..., ...Elektromobilität gem. § 231 Abs. 3 KAGB-E entsprechend in den Katalog..., ... des § 231 Abs. 1 Nr. 8 KAGB-E durch die 15-Prozent-Quote...
    • Angegeben von: Verband Internationaler Banken in Deutschland e.V. am 27.06.2024
    • Beschreibung: Vorschläge mit Lösungsmöglichkeiten für etwaige zukünftige Regulierungsvorhaben, die es Verwahrstellen im Sinne des KAGB, die als EU-Zweigniederlassungen organisiert sind, ermöglichen, Kryptowertpapierregisterführungstätigkeiten im Zusammenhang mit der Ausgabe und Rücknahme von Kryptofondsanteilen nach § 3 KryptoFAV zu erbringen. Vor dem Hintergrund, dass EU-Zweigniederlassungen aufgrund ihrer Organisationsform keine eigenständige Erlaubnis für die Kryptowertpapierregisterführung nach KWG erhalten können, sollte eine Lösung gefunden werden, die diese Marktteilnehmer im Vergleich zu Marktteilnehmern mit Sitz in Deutschland nicht diskriminiert. Hierzu fasst der VAB die vier Ansätze zusammen, die in der Diskussion sind.
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Verwahrstellen im Sinne des KAGB, die in Deutschland als..., ... für Verwahrstellen iSd KAGB Sollte es nicht möglich..., ...Verwahrstellenaufsicht der BaFin nach dem KAGB unterliegen, wären wir ...
    • Angegeben von: ABV - Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e. V. am 09.10.2024
    • Beschreibung: aba, ABV & AKA betonen die Problematik der geplanten Einschränkung der Steuerbefreiung steuerbefreiter Anleger auf Fondsebene in den §§ 8 und 10 InvStG für gewerbliche Einnahmen durch den Diskussionsentwurf zu einem Gesetz zur Förderung von Investitionen von Investmentfonds und regen diesbezüglich einen Bestandsschutz an. Zugleich wird die Schaffung eines abgestimmten Regelungsrahmen für Fondsanlagen in erneuerbare Energien & Infrastruktur sowohl bzgl. des KAGB als auch des InvStG begrüßt. Es wird eine Erweiterung der tauglichen Anlagen für Immobilien-Spezial-AIF nach § 2 Abs. 1 Nr. 14c AnlV und die Schaffung einer 5%-Infrastruktur-Quote angeregt.
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Infrastruktur-Projektgesellschaften in § 231 Abs. 1 Nr. 8 KAGB-E, auf den auch § 284 KAGB..., .... 5. Anpassungen des KAGB Wir begrüßen die vorgesehenen...
    • Angegeben von: (AKA) Arbeitsgemeinschaft kommunale und kirchliche Altersversorgung am 26.09.2024
    • Beschreibung: aba, ABV & AKA betonen die Problematik der geplanten Einschränkung der Steuerbefreiung steuerbefreiter Anleger auf Fondsebene in den §§ 8 und 10 InvStG für gewerbliche Einnahmen durch den Diskussionsentwurf zu einem Gesetz zur Förderung von Investitionen von Investmentfonds und regen diesbezüglich einen Bestandsschutz an. Zugleich wird die Schaffung eines abgestimmten Regelungsrahmen für Fondsanlagen in erneuerbare Energien & Infrastruktur sowohl bzgl. des KAGB als auch des InvStG begrüßt. Es wird eine Erweiterung der tauglichen Anlagen für Immobilien-Spezial-AIF nach § 2 Abs. 1 Nr. 14c AnlV und die Schaffung einer 5%-Infrastruktur-Quote angeregt.
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Infrastruktur-Projektgesellschaften in § 231 Abs. 1 Nr. 8 KAGB-E, auf den auch § 284 KAGB..., .... 5. Anpassungen des KAGB Wir begrüßen die vorgesehenen...
    • Angegeben von: Verband Internationaler Banken in Deutschland e.V. am 23.04.2024
    • Beschreibung: Anlässlich der Umsetzung des AIFMD-Reviews in das deutsche Recht sollen praxisrelevante Fragestellungen für das Verwahrstellengeschäft adressiert werden, die zwar nicht unmittelbar auf der Umsetzung der AIFMD-Änderungen beruhen, aber im Rahmen des Umsetzungsgesetzes thematisch mit geregelt werden könnten. Ziel ist eine Verbesserung der Bedingungen für Verwahrstellen in Deutschland und Stärkung des Fondsstandorts Deutschland. Adressierte Punkte sind Fragen zur Abwicklung von Investmentvermögen (z.B. Geltung von Anlagegrenzen während der Liquidationsphase; Abbedingkarkeit des § 258 Abs. 2 KAGB) oder zur Wiedereinführung der Möglichkeit Wertpapierdarlehen im Wege des Pfandrechts zu besichern (ursprünglich durch Fondsstandortgesetz gestrichen).
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 06.08.2025
    • Beschreibung: aba, ABV, AKA hatten 2024 Pläne im Rahmen des nicht mehr verabschiedeten ZuFinG II für einen abgestimmten Regelungsrahmen für Fondsanlagen in erneuerbare Energien und Infrastruktur plädiert. Die Verbände empfehlen, die Änderungsvorschläge im ReGE des ZuFinG II im Hinblick auf das KAGB und InvStG wieder aufzugreifen, um Investitionen von Altersversorgungseinrichtungen über Fondsanlagen in Infrastruktur und Erneuerbare-Energien-Anlagen in Deutschland zu fördern und bestehende Hindernisse auszuräumen. Beispiele: Anpassungen zur Erweiterung der Anlagemöglichkeiten bzw. zu Klarstellungen zur Beimischung von Infrastruktur-Anlagen in Immobilienfonds, Klarstellung zur Bewirtschaftung erneuerbarer Energien-Gegenstände und entsprechenden KVG-Tätigkeiten u.a. zu Aufdachanlagen.
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
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