Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (148)
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- Angegeben von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Verlängerung der Evaluationsphase des Art. 107a EGInsO; vorsorgliche Einordnung der Vorschläge (1) der AG "Reform der Verbraucherinsolvenz" (ZVI 2023, 341 ff.) mit Blick auf die grundsätzliche Beibehaltung des geltenden Rechtsrahmens und einer nur punktuellen Anpassung (insb. bei der Verstrickungsproblematik) und (2) des VID sowie (3) des DRIT zur Verschlankung des Verbraucherinsolvenzverfahrens.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Beträgen nach § 287 Absatz 2 InsO voraussichtlich nicht mehr..., ...Eröffnungsbeschluss gem. § 28 Absatz 1 InsO oder mit der Aufforderung..., ...auf Tatbestände wie § 82 InsO ist deswegen unter Berücksichtigung..., ...Schuldenbereinigungsversuch (§ 305 Absatz 1 Nr. 1 InsO) Weiter wird vorgeschlagen..., ...Aufforderung entsprechend § 39 InsO, wenn sich ein unerwarteter..., ...Aufforderung entsprechend § 39 InsO durchzuführen, wenn sich..., ...Schuldners beruhen (zB § 301 InsO analog) (vgl. Rz. 375 ff..., ...werden können (z. B. § 301 InsO analog); oder (vorzugsweise...
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- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 24.06.2024
- Beschreibung: Verlängerung der Evaluationsphase des Art. 107a EGInsO; vorsorgliche Einordnung der Vorschläge (1) der AG "Reform der Verbraucherinsolvenz" (ZVI 2023, 341 ff.) mit Blick auf die grundsätzliche Beibehaltung des geltenden Rechtsrahmens und einer nur punktuellen Anpassung (insb. bei der Verstrickungsproblematik) und (2) des VID sowie (3) des DRIT zur Verschlankung des Verbraucherinsolvenzverfahrens.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Beträgen nach § 287 Absatz 2 InsO voraussichtlich nicht mehr..., ...Eröffnungsbeschluss gem. § 28 Absatz 1 InsO oder mit der Aufforderung..., ...auf Tatbestände wie § 82 InsO ist deswegen unter Berücksichtigung..., ...Schuldenbereinigungsversuch (§ 305 Absatz 1 Nr. 1 InsO) Weiter wird vorgeschlagen..., ...Aufforderung entsprechend § 39 InsO, wenn sich ein unerwarteter..., ...Aufforderung entsprechend § 39 InsO durchzuführen, wenn sich..., ...Schuldners beruhen (zB § 301 InsO analog) (vgl. Rz. 375 ff..., ...werden können (z. B. § 301 InsO analog); oder (vorzugsweise...
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- Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: - Verlängerung der Evaluationsphase des Art. 107a EGInsO - Vorsorgliche Einordnung der Vorschläge der AG "Reform der Verbraucherinsolvenz" (ZVI 2023, 341 ff.)“ mit Blick auf die grundsätzliche Beibehaltung des geltenden Rechtsrahmens und einer nur punktuellen Anpassung (insb. bei der Verstrickungsproblematik)
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Beträgen nach § 287 Absatz 2 InsO voraussichtlich nicht mehr..., ...Eröffnungsbeschluss gem. § 28 Absatz 1 InsO oder mit der Aufforderung..., ...auf Tatbestände wie § 82 InsO ist deswegen unter Berücksichtigung...
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- Angegeben von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 25.06.2024
- Beschreibung: - Verlängerung der Evaluationsphase des Art. 107a EGInsO - Vorsorgliche Einordnung der Vorschläge der AG "Reform der Verbraucherinsolvenz" (ZVI 2023, 341 ff.)“ mit Blick auf die grundsätzliche Beibehaltung des geltenden Rechtsrahmens und einer nur punktuellen Anpassung (insb. bei der Verstrickungsproblematik)
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Beträgen nach § 287 Absatz 2 InsO voraussichtlich nicht mehr..., ...Eröffnungsbeschluss gem. § 28 Absatz 1 InsO oder mit der Aufforderung..., ...auf Tatbestände wie § 82 InsO ist deswegen unter Berücksichtigung...
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- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: - Verlängerung der Evaluationsphase des Art. 107a EGInsO - Vorsorgliche Einordnung der Vorschläge der AG "Reform der Verbraucherinsolvenz" (ZVI 2023, 341 ff.)“ mit Blick auf die grundsätzliche Beibehaltung des geltenden Rechtsrahmens und einer nur punktuellen Anpassung (insb. bei der Verstrickungsproblematik)
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Beträgen nach § 287 Absatz 2 InsO voraussichtlich nicht mehr..., ...Eröffnungsbeschluss gem. § 28 Absatz 1 InsO oder mit der Aufforderung..., ...auf Tatbestände wie § 82 InsO ist deswegen unter Berücksichtigung...
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- Angegeben von: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Im Zuge der Evaluation des "Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Anpassung pandemiebedingter Vorschriften im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht sowie im Miet- und Pachtrecht" soll darauf hingewirkt werden, dass es bei der Verkürzung der Restschuldbefreiungsfrist auf 36 Monate bleibt.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... gemäß § 305 Abs1 Nr. 1 InsO, eines gerichtlichen Schuldenbereinigungsplans nach §§ 306 ff. InsO oder eines Insolvenzplans gemäß §§ 217 ff. InsO ihre Erledigung finden,..., ...Redlichkeitsbegriff“ in § 1 InsO zu streichen. Der EuGH ..., ...Moralanspruch erhebt. § 1 InsO ist im Wege der Rechtsfortbildung...
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- Angegeben von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 17.06.2024
- Beschreibung: Verlängerung der Evaluationsphase des Art. 107a EGInsO. Vorsorgliche Einordnung der Vorschläge der AG "Reform der Verbraucherinsolvenz" (ZVI 2023, 341 ff.) mit Blick auf die grundsätzliche Beibehaltung des geltenden Rechtsrahmens und einer nur punktuellen Anpassung (insb. bei der Verstrickungsproblematik)
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Beträgen nach § 287 Absatz 2 InsO voraussichtlich nicht mehr..., ...Eröffnungsbeschluss gem. § 28 Absatz 1 InsO oder mit der Aufforderung..., ...auf Tatbestände wie § 82 InsO ist deswegen unter Berücksichtigung...
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Digitalisierung von Insolvenz- und Restrukturierungsverfahren
Aktiv vom 28.05.2024 bis 04.02.2026
- Angegeben von: VID - Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands am 28.05.2024
- Beschreibung: Der Entwurf sieht zur weiteren Förderung der Digitalisierung der Justiz im Insolvenzrecht vor, die Möglichkeiten der elektr. Forderungsanmeldung u. der elektr. Kommunikation mit den Insolvenzgläubigern, im Restrukturierungsrecht die elektr. Kommunikationsmöglichkeiten der Verfahrensbeteiligten untereinander zu erweitern. Er enthält zudem verbliebene Anpassungen des nat. Rechts zur Umsetzung des Art. 28a) und c) der Restrukturierungs-RL (EU 2019/1023) sowie konkretisierende Regelungen zu den Gegenständen der Bekanntmachung in öffentl. Restrukturierungssachen nach dem StaRUG. Der VID bringt u.a. zu folgenden Themenschwerpunkten (Änderungs-)Vorschläge ein: - elektr. Gläubigerinformationssysteme - elektr. Zustellungen im Auftrag des Gerichts - elektr. Forderungsanmeldungen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10943
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Justiz
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BT-Drs. 20/10943
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (5):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...13 d) § 5 Abs. 5 Satz 1 InsO-E (verpflichtende Vorhaltung..., ...30 g) § 5 Abs. 5 Satz 4 InsO-E (Zugangsdaten) 31 aa..., ... 38 4. § 174 Abs. 4 InsO-E (Forderungsanmeldung)..., ...Durch die Änderungen der InsO und des StaRUG entsteht..., ...Einführung des § 5 Abs. 5 InsO durch das SanInsFoG auf..., ... gemäß § 38 InsO - Gläubiger gemäß § 39 InsO , soweit sie nach § 174 Abs. 3 InsO zur Anmeldung aufgefordert..., ... Nicht von § 5 Abs. 5 InsO erfasste Gläubiger sind..., ...Regelung des § 5 Abs. 5 InsO neben „Erleichterungen ..., ...die in § 5 Abs. 5 Satz 1 InsO-E genannten Dokumente „..., ...neue § 5 Absatz 5 Satz 2 InsO; siehe auch Begründung ..., ...) § 8 Abs. 3 InsO soll wie folgt ergänzt ..., ... 2 und Abs. 5 Satz 1 InsO sowie in § 174 Abs. 4 InsO auch keine abschließende..., ... b) § 8 Abs. 3 Satz 5 InsO-E Der Entwurf sieht ..., ...ist. 4. § 174 Abs. 4 InsO-E (Forderungsanmeldung)..., ...§ 5 Abs. 4 Satz 3 und 4 InsO besondere Vorgaben: “..., ...4 der Insolvenzordnung (InsO) maschi nell zu führen..., ...Forderungsanmeldung nach § 174 InsO In § 174 Abs. 1 InsO ...
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Einflussnahme auf "Zukunftsfinanzierungsgesetz II"
Aktiv vom 27.06.2024 bis 05.09.2025
- Angegeben von: True Sale International GmbH am 27.06.2024
- Beschreibung: Ein Zukunftsfinanzierungsgesetz II könnte unter anderem Maßnahmen enthalten, die die rechtlichen Rahmenbedingungen für Verbriefungstransaktionen in Deutschland verbessern. Dazu könnten Rechtsvorschriften gehören, die beispielsweise den Forderungsverkauf im Sinne einer True Sale Verbriefung rechtlich regeln sowie festlegen, welche steuerlichen oder insolvenzrechtlichen Vorschriften jeweils anzuwenden sind.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Gesetze, also das BGB, die InsO, die AO, das UStG etc. ..., ...allgemeinen Regeln des GmbHG, InsO etc. unterworfen, kann ..., ... Aussonderung nach § 47 InsO bzw. Ersatzaussonderung nach § 48 InsO verlangen kann). Gegenwärtig..., ...werden können und §§ 91, 103 InsO keine Anwendung findet,..., ...mit § 108 Absatz 1 Satz 2 InsO bereits für Leasingverträge..., ...allgemeinen Regeln des GmbHG, InsO etc. unterworfen ist, aber..., ... Aussonderung nach § 47 InsO und Ersatzaussonderung nach § 48 InsO verlangen kann; dies gilt..., ...auf § 21 Absatz 1 Nr. 5 InsO. Der 'true sale' ist unabhängig..., ...möglich ist. Gemäß § 103 InsO kann im Fall der Insolvenz..., ...Vereinbarung wegen § 91 InsO unwirksam. Die oben bereits..., ...des § 108 Absatz 1 Satz 2 InsO zur Verfügung steht. § 108 Absatz 1 Satz 2 InsO ist aber eine enge Ausnahme..., ...vorausabgetreten werden (§ 91 InsO). Dies wirkt sich negativ..., ...Vorausabtretung nach § 91 InsO. Ähnliches gilt für das..., ...Forderungen behandelt und § 91 InsO ausgeschlossen wird und..., ...werden können und § 103 InsO keine Anwendung findet,..., ...mit § 108 Absatz 1 Satz 2 InsO haben gezeigt, dass diese..., .... § 108 Absatz 1 Satz 2 InsO bleibt dabei anwendbar ...
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- Angegeben von: Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. am 28.01.2025
- Beschreibung: Das Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt ist am 1. Oktober 2021 in Kraft getreten. Drei Jahre nach Inkrafttreten sollen die neuen Regelungen evaluiert werden. Das Bundesjustizministerium der Justiz hat dem BDIU Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Der BDIU verfolgt das Ziel, das weitere gesetzgeberische Schritte unternommen werden, um die kohärente Behandlung von Rechtsanwälten, die Inkasso betreiben, und Inkassodienstleistern zu gewährleisten.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 58/21
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt
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BR-Drs. 58/21
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (5):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Formulierung des § 174 Abs. 1 S. 3 InsO dergestalt geboten, dass..., ...Vorschriften: • § 174 Abs. 1 S. 3 InsO 7. Verbraucherinsolvenzverfahren..., ...wünschenswert. In § 305 Abs. 4 S. 2 InsO ist geregelt, dass sich..., ...Vorschriften: • § 174 Abs. 1 S. 3 InsO • § 305 Abs. 4 S. 2 InsO..., ...Formulierung des § 174 Abs. 1 S. 3 InsO dergestalt geboten, dass..., ...Vorschriften: • § 174 Abs. 1 S. 3 InsO 5. Verbraucherinsolvenzverfahren..., ...wünschenswert. In § 305 Abs. 4 S. 2 InsO ist geregelt, dass sich..., ...Vorschriften: • § 174 Abs. 1 S. 3 InsO • § 305 Abs. 4 S. 2 InsO...