Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (18)
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- Angegeben von: Bitkom e.V. am 27.10.2025
- Beschreibung: Als Bitkom unterstützen wir das Ziel, die Geldwäschebekämpfung durch strukturierte Verdachtsmeldungen zu stärken. Wir begrüßen die Bestrebungen des Bundesfinanzministeriums, mit der GwG-Meldeverordnung die Datenübermittlung nach §§ 43 Abs. 1 und 44 GwG zu vereinheitlichen und die Qualität der Meldungen zu verbessern. Die verbindliche Festlegung von Mindestangaben nach Meldungstatbeständen ist ein wichtiger Schritt, um Relevanz und Verwertbarkeit zu erhöhen. Entscheidend ist eine praxisnahe Ausgestaltung ohne zusätzliche Bürokratielasten, um eine effektive, effiziente und rechtssichere Anwendung sicherzustellen.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bankenfachverband e.V. am 08.08.2025
- Beschreibung: Regulierung der elektronischen Übermittlung geldwäscherechtlicher Verdachtsmeldungen über eine Rechtsverordnung des Bundesministeriums der Finanzen: Festlegung des technischen Übermittlungsformates und der inhaltlichen Mindeststandards zur Erfüllung der Meldepflicht gemäß §§ 43, 44 Geldwäschegesetz (GwG)
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Verband der Privaten Bausparkassen e.V. am 30.04.2025
- Beschreibung: Der Verband setzt sich für eine praktikable und rechtssichere Ausgestaltung der geplanten GwG-Meldeverordnung ein, in der einheitliche Mindeststandards für die Übermittlung von Geldwäsche-Verdachtsmeldungen an die FIU festgelegt werden sollen. So sollen unnötige Doppelaufwände für die Verpflichteten vermieden, unverhältnismäßige Risiken ausgeschlossen und die Meldepflichten nach §§ 43 Abs. 1 , 44 GwG klar und verhältnismäßig ausgestaltet werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV). Die im Rahmen der..., ...Widerspruch zu § 6 Abs. 2 GwGMeldV-E, der ausdrücklich die..., ... regen an, in § 1 GwGMeldV-E oder jedenfalls in ..., ... 2. Zu § 2 Abs. 4 GwGMeldV-E: Zulassung von Ausnahmen..., ... zu § 2 GwGMeldV-E folgenden klarstellenden..., ...Begründung: § 2 Abs. 4 GwGMeldV-E sieht vor, dass alle..., ...genügen. 3. Zu § 3 GwGMeldV-E: Weitere Angaben ..., ...hinter § 3 Abs. 1 Nr. 6 GwGMeldV-E folgenden Zusatz zu..., ... § 3 Abs. 1 Nr. 7 GwGMeldV-E wie folgt zu ändern..., ... 3 Abs. 1 Nr. 4 und 9 GwGMeldV-E abgedeckt werden und..., ...an, in § 3 Abs. 2 GwGMeldV-E folgenden zusätzlichen..., ... § 3 Abs. 1 Satz 1 GwGMeldV-E endet richtigerweise..., ...Person). 4. Zu § 4 GwGMeldV-E: Mindestangaben bei..., ...liegt • § 4 Abs. 2 GwGMeldV-E: Ausnahme bei nicht..., ...an, in § 4 Abs. 2 GwGMeldV-E folgenden zusätzlichen..., ... § 3 Abs. 1 Satz 1 GwGMeldV-E endet richtigerweise..., ...des § 3 Abs. 1 Satz 1 GwGMeldV-E fehlt auch im Hinblick..., ...sind. • § 4 Abs. 2 GwGMeldV-E: Klarstellung in der..., ...Wortlaut des § 6 Abs. 2 GwGMeldV-E Wir schlagen vor, in § 6 Abs. 2 GwGMeldV-E folgenden Satz zu ergänzen...
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Verordnung zur Änderung der Geldwäschegesetzmeldepflichtverordnung-Immobilien
Aktiv vom 23.08.2024 bis 27.06.2025
- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 23.08.2024
- Beschreibung: Der Änderungsentwurf sieht die Einführung eines absoluten Schwellenwertes von 20.000 EUR vor. Als GDV schlagen wir vor, einen zusätzlichen relativen Schwellenwert in Form einer Abweichung zwischen Gegenleistung und Verkehrswert von mehr als 10 %, mindestens aber 20.000 EUR in den Wortlaut aufnehmen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Verordnung zur Änderung der Geldwäschegesetzmeldepflichtverordnung-Immobilien
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...wäschegesetzmeldepflichtverordnung-Immobilien (GwGMeldV-Immobilien) 0 2 P O..., ...Geldwäschegesetzmeldepflichtverordnung-Immobilien (GwGMeldVImmobilien) Stellung ..., ...Verpflichtete gem. § 2 Nummer 1 GwGMeldV-Immobilien vom Anwendungsbereich..., ...§ 6 Absatz 1 Nummer 2 GWGMeldV-Immobilien in der Fassung..., ...§ 6 Absatz 1 Nummer 2 GwGMeldV-Immobilien beibehalten...
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- Angegeben von: Bundesverband der Zahlungs- und E-Geld-Institute (BVZI) e.V. am 14.05.2025
- Beschreibung: Die Verordnung legt die technischen Übermittlungsformates und inhaltliche Mindeststandards zur Erfüllung der Meldepflicht nach §§ 43, 44 GwG fest. Im Lichte der europäischen Harmonisierung des Geldwäscherechts haben die Verpflichteten des Geldwäschegesetzes bereits jetzt umfangreiche Projekte initiiert, um die europarechtlichen Vorgaben fristkonform umzusetzen. Eine nationale Verordnung müsste voraussichtlich zum 9. Juli 2027 außer Kraft treten, weil dann europäische Vorgaben unmittelbar anwendbar werden. Unter Berücksichtigung der europäischen Regelungen sollte die Einführung der seit 2018 angedachten GwG-Meldeverordnung überdacht und zurückgestellt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Verordnung zur Bestimmung der erforderlichen Angaben und der Form der Meldung im Sinne des § 45 Absatz 5 Satz 1 des Geldwäschegesetzes
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV) (nachfolgend “GwGMeldV-E..., ...Rechtsverordnung Nach § 7 GwGMeldV-E soll die konsultierte..., ...Rahmen der Begründung zur GwGMeldV-E wird an keiner Stelle..., ...weitere Anpassungen der GwGMeldV-E zwingend erforderlich..., ...: § 2 Abs. 2 Satz 3 GwGMeldV-E: „Folgende Mindestangaben..., ...vorliegen:“ § 3 Abs. 1 GwGMeldV-E: „Über § 2 hinaus..., ...vorliegen:“ § 3 Abs. 3 GwGMeldV-E: Meldungen von Verpflichteten..., ...vorliegen. § 4 Abs. 1 GwGMeldV-E: „Liegt der Meldung..., ...vorliegen:“ § 5 Abs. 1 GwGMeldV-E: „Bei Meldungen, die..., ...muss. Die vorliegende GwGMeldV-E berücksichtigt die ...
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- Angegeben von: BVI Bundesverband Investment und Asset Management am 20.05.2025
- Beschreibung: Wir begrüßen, dass die Verordnung im Vergleich zu dem bislang geltenden Merkblatt „Allgemeine Anforderungen“ eine höhere Verbindlichkeit, Klarheit und rechtliche Sicherheit schafft. Der Verordnungstext ist nachvollziehbar und klar formuliert. Vor diesem Hintergrund bestehen keine materiellen Anmerkungen zum Verordnungsentwurf. Unter Berücksichtigung der Praxisanforderungen an ein funktionales und rechtssicheres Meldeverfahren regen wir an, dass das vorgesehene elektronische Meldeverfahren mit einer umfassenden, clientseitigen Formularvalidierung ausgestattet wird. Wir empfehlen die Einführung eines systematisch validierten und nutzerfreundlichen Eingabeprozesses, der bereits vor Versand einer Meldung klar und nachvollziehbar auf fehlende oder fehlerhafte Eingaben hinweist.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV) Wir bedanken uns für..., ...GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV) Stellung zu nehmen. ...
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- Angegeben von: Bundesverband der Geldwäschebeauftragten (BVGB) e.V. am 24.06.2024
- Beschreibung: Ziel dieser Verordnung ist es, die Identifizierung von Personen durch Videoidentifikationsverfahren im Rahmen des Geldwäschegesetzes zu regeln und damit die Digitalisierung in der Geldwäscheprävention zu unterstützen. Der Entwurf wurde erstellt, um den aktuellen Herausforderungen der Digitalisierung zu begegnen und effizientere sowie sicherere Identifizierungsverfahren zu ermöglichen. Im Kontext der zunehmenden Digitalisierung müssen sowohl Unternehmen als auch Aufsichtsbehörden neue Methoden zur Verifizierung von Identitäten einsetzen. Das VideoIdent-Verfahren bietet hier eine zeitgemäße Lösung, die gesetzlich verankert werden soll, um Rechtssicherheit und Standardisierung zu gewährleisten.
- Zu Regelungsentwurf:
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Die GwGMeldV stellt einen wichtigen...
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- Angegeben von: Verband Internationaler Banken in Deutschland e.V. am 09.09.2024
- Beschreibung: Vorschläge zum Bürokratieabbau in der Finanzregulierung, allgemein zu den Themen Melde- und Berichtswesen, aufsichtsrechtlich erforderte Dokumentation, Überregulierung, Verhältnismäßigkeit und Angemessenheit (bzw. deren Fehlen), Verwaltungsaufwand in den Aufsichtsbehörden, EU-Regularien und sog. Goldplating, sowie Darstellung konkreter Einzelvorschläge, unter anderem bzgl. CRR, CRD, KWG, GroMiKV, PrüfbV, FinaRisikoV, MaRisk, GwG, Abgabenordnung, Einlagensicherungsgesetz, BörsG, IFR&IFD, WpHG/MiFID, InstitutsVergV.
- Betroffene Bundesgesetze (11):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV Problem/Belastung: -..., ... Die Einführung einer GwGMeldV nur für den Zeitraum ...