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68 Regelungsvorhaben
zur Suche nach »"Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen"« gefunden
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Gefundene Regelungsvorhaben (68)
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- Angegeben von: Deutsche PsychotherapeutenVereinigung e. V. am 30.06.2026
- Beschreibung: - freier und direkter Zugang zur psychotherapeutischen Versorgung - digitale Zugangswege unterstützend und nicht verpflichtend - erhöhter Schutz der Daten aus psychotherapeutischen Behandlungen - Berücksichtigung der Psychotherapeut*innen bei den Regelungen zur E-Überweisung - Sicherstellung eines hohen Datenschutzes für Patient*innen - digitales Antrags- und Gutachterverfahren - stabile, sichere und einfache Systeme
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Deutscher Versandapotheken - BVDVA am 25.06.2026
- Beschreibung: 1. Telepharmazie gesetzlich stärken Digitale pharmazeutische Beratung und pharmazeutische Dienstleistungen müssen als regulärer Bestandteil der Versorgung anerkannt werden. 2. Digitale Identitäten vereinfachen Eine einheitliche Gesundheits-ID muss digitale Versorgungsprozesse ohne zusätzliche analoge Hürden ermöglichen. 3. ePA- und E-Rezept-Prozesse versandhandelsfähig ausgestalten Tokenbasierte Zugriffe und digitale Prozessketten müssen auch für Versandapotheken vollständig nutzbar sein. 4. Freie Apothekenwahl digital absichern Patientinnen und Patienten müssen auch in ePA-, E-Rezept- und App-Prozessen frei und unbeeinflusst ihre Apotheke wählen können.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (Vorgang) [alle RV hierzu]
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- Angegeben von: Joschka Fischer & Company GmbH am 30.06.2026
- Beschreibung: Einsatz für eine innovationsfreundliche und wettbewerbsneutrale Ausgestaltung des rechtlichen Rahmens für digitale Gesundheits- und Patientenanwendungen, insbesondere hinsichtlich der Anforderungen an Plattformlösungen im Bereich Terminvermittlung, Patientenkommunikation und der Ausweitung des digitalen Versorgungszuganges.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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- Angegeben von: Doctolib GmbH am 30.06.2026
- Beschreibung: Einsatz für eine innovationsfreundliche und wettbewerbsneutrale Ausgestaltung des rechtlichen Rahmens für digitale Gesundheits- und Patientenanwendungen, insbesondere hinsichtlich der Anforderungen an Plattformlösungen im Bereich Terminvermittlung, Patientenkommunikation und der Ausweitung des digitalen Versorgungszuganges.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Awesome Technologies Innovationslabor GmbH am 17.05.2026
- Beschreibung: Weiterentwicklung der Telematik Infrastruktur inkl. Gematik
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Oviva AG am 07.05.2026
- Beschreibung: Ziel der Interessenvertretung ist die Einflussnahme auf den Referentenentwurf des GeDIG in folgenden Punkten: (1) Verankerung einer verpflichtenden Schnittstelle zwischen Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) und der elektronischen Patientenakte (ePA), damit Versicherte ihre Gesundheitsdaten durchgängig nutzen und Behandelnde besser informierte Therapieentscheidungen treffen können; (2) Sicherstellung der dauerhaften Verordnungs- und Erstattungsfähigkeit von DiGA, um den niedrigschwelligen Zugang zu evidenzbasierten digitalen Versorgungsangeboten zu erhalten; (3) Einräumung erweiterter Rechte für DiGA-Hersteller zur Nutzung anonymisierter Versorgungsdaten aus ePA und Forschungsdatenzentrum Gesundheit, um DiGA kontinuierlich weiterzuentwickeln.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: BKK Dachverband e.V. am 27.07.2026
- Beschreibung: Ziel der Interessenvertretung ist eine Anpassung und Konkretisierung des GeDIG. Angestrebt werden erweiterte Datennutzungsbefugnisse der Krankenkassen, eine klare Ausgestaltung der ePA als Zugang zur digitalen Versorgung, verbindliche Beteiligungsrechte des GKV-Spitzenverbandes bei E-Überweisung, digitaler Bedarfseinschätzung, Terminplattformen und Praxissoftware sowie eindeutige Regelungen zu Finanzierung, Haftung und Zuständigkeiten. Zudem sollen die Befugnisse der gematik begrenzt und kontrolliert, Vorgaben zu EUDI-Wallet, eGK und Datenaustausch präzisiert, die Rechte von Betriebsärzten aufeinander abgestimmt und Krankenkassen bei Richtlinien des Medizinischen Dienstes Bund gleichberechtigt beteiligt werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Werter GmbH am 01.07.2026
- Beschreibung: Eine zentrale Stellschraube für die Förderung von Innovationen sowie von Effizienzen im deutschen Gesundheitswesen ist die Digitalisierung. Das GeDIG (Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen) bietet hierfür einen ersten wichtigen Schritt der konsequent weitergeführt werden muss, um Innovationen zu ermöglichen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/5922
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Medizinregistern und zur Verbesserung der Medizinregisterdatennutzung
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BT-Drs. 21/5922
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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- Angegeben von: Allianz Kommunaler Großkrankenhäuser e. V. am 21.08.2026
- Beschreibung: Die AKG-Kliniken setzen sich im Gesetzgebungsverfahren zum GeDIG-Regierungsentwurf dafür ein, in § 24 Absatz 3 des Gesundheitsdatennutzungsgesetzes (GDNG-E) eine Rechtsgrundlage für die gemeinsame Datenverarbeitung zwischen nach § 6b Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) koordinierungsbeauftragten Krankenhäusern und den mit ihnen kooperierenden Krankenhäusern zu schaffen. Diese soll den Aufbau telemedizinischer Netzwerke, eine regionale Lagebildtransparenz zu Versorgungskapazitäten und Patientenströmen sowie die überregionale Zusammenarbeit koordinierender Krankenhäuser zur Qualitätssicherung erfassen, einschließlich zugehöriger Verordnungsermächtigungen für standardisierte Datensätze. Ergänzend wird eine Anpassung der Finanzierung der Koordinierungsfunktion nach § 6b KHG angestrebt.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Berufsverband Deutscher Pathologinnen und Pathologen (BDP) am 01.06.2026
- Beschreibung: Satz 7 in § 64e Absatz 3 SGB V soll in seiner jetzigen Fassung beibehalten werden und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen die Anforderungen und Voraussetzungen für die Teilnahme der Leistungserbringer nicht ohne Beteiligung der Deutschen Krankenhausgesellschaft formulieren dürfen. Absatz 3 in § 345a SGB V soll aus dem Entwurf gestrichen werden und Krankenkassen keinen erweiterten Zugriff auf Patientendaten erhalten, weil dies sowohl den Schutz der Patientendaten als auch die Zuständigkeit der Leistungserbringer für die Patientensteuerung untergräbt.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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