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24 Regelungsvorhaben zur Suche nach »"BattDG"« gefunden

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Gefundene Regelungsvorhaben (24)

    • Angegeben von: Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Mindestabholmenge für LV-Batterien streichen, um das Brandrisiko zu senken, keine Ausweitung der Rücknahmepflicht auf LV-Altbatterien, keine Ausweitung der Informationspflichten für die Lebensmitteleinzelhändler, Markenregistrierung an EU-Verordnungstext anpassen
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/13953 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Batterierechts an die Verordnung (EU) 2023/1542 (Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz - Batt-EU-AnpG)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...LV-Batterien streichen (§ 8 BattDG) Hinsichtlich des Brandrisikos..., ... das Brandrisiko (§ 14 BattDG) Eine Rücknahmepflicht..., ...Informationspflichten (§ 23 BattDG) Die bisher geltenden..., ...Verordnungstext anpassen (§ 5 BattDG) Bezüglich der Registrierungsinformationen..., ...Für die Formulierung im BattDG sollte daher die Formulierung...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...betrifft: In §33 Abs.1 BattDG sieht der Entwurf Aufgaben..., ... die zukünftig gem. §9 BattDG erforderlichen Sicherheitsleistungen..., ...eines § 34 bzw. § 33a BattDG), eingefügt werden. Sollten..., ...entspricht § 30 Abs. 3 BattDG-RE (inhaltlich unverändert..., ...entspricht § 30 Abs. 4 BattDG-RE (inhaltlich unverändert..., ...entspricht § 31 Abs. 2 BattDG-RE (inhaltlich unverändert..., ...Regelung wurde aus § 25 BattDG-RE (dort an die Gesamtheit..., ...Anlehnung an § 30 Abs. 7 BattDG-RE, der infolgedessen ..., ...Die bisherigen §§ 29 ff. BattDG-RE werden zu §§ 33 ff...., ... und 4 sowie 31 Abs. 2 BattDG-RE (die dortigen Aufgaben..., ... Weitere Änderung des BattDG-RE in § 34 – Ermächtigung..., ...entspricht § 30 Abs. 3 BattDG-RE (inhaltlich unverändert..., ...entspricht § 30 Abs. 4 BattDG-RE (inhaltlich unverändert..., ...entspricht § 31 Abs. 2 BattDG-RE (inhaltlich unverändert..., ...Regelung wurde aus § 25 BattDG-RE (dort an die Gesamtheit..., ...Anlehnung an § 30 Abs. 7 BattDG-RE, der infolgedessen ..., ...Die bisherigen §§ 29 ff. BattDG-RE werden zu §§ 33 ff...., ... und 4 sowie 31 Abs. 2 BattDG-RE (die dortigen Aufgaben..., ... Weitere Änderung des BattDG-RE in § 34 – Ermächtigung..., ...den Themen Übergang zum BattDG sowie einer Gemeinsamen...
    • Angegeben von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 30.12.2025
    • Beschreibung: Die erweiterte Herstellerverantwortung für Alttextilien in der neuen Abfallrahmenrichtlinie ist offenkundig auf Länder ausgerichtet, in denen bislang kaum oder keine Textil-sammlungssysteme bestehen. Dies ist in Deutschland nicht der Fall; hier gibt es tradierte und bewährte Sammelstrukturen, insbesondere der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) und der gemeinnützigen Sammler. örE sammeln zuverlässig mit ortsangepasster und flächendeckender Infrastruktur auf geeigneten Flächen, zu denen sie häufig einen exklusiven, rechtlich gesicherten Zugang haben. In Deutschland muss die Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie deshalb auf eine Weiterentwicklung und Integration der bestehenden Strukturen abzielen, nicht auf deren Ersetzung.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... RL 2006/66/EG Nein BattDG VO 2023/1542 Ja: Art..., ...Die PROs, die gem. § 8 BattDG einer Zulassung bedürfen..., ... 11 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BattDG vielmehr verpflichtet,..., ...von Händlern nach § 18 BattDG, örE und Wirtschaftsakteuren..., .... 233. 102 § 7 Abs. 1 BattDG. 103 siehe auch Art. ..., ...durch Händler nach § 18 BattDG, örE, Wirtschaftsakteure..., ... Nach § 20 Abs. 2 S. 1 BattDG können örE sämtliche Starter..., ... nach § 20 Abs. 2 S. 2 BattDG dann selbst gemäß den ..., ...zu.111 Nach § 37 Abs. 1 BattDG ist das UBA ermächtigt..., ...LV-Altbatterien §§ 14 ff. BattDG und für die Rücknahme ..., ... 3 Nr. 2, Abs. 4 Nr. 2 BattDG. 106 § 15 BattDG. 107 § 20 BattDG. 108 Art. 66 Abs. 2 Buchstabe..., ... 30.05.2025. 110 § 30 BattDG. 111 Siehe dazu § 31 BattDG. 42 wird deshalb auch..., ...beliehen ist. Nach dem BattDG sind die PROs verpflichtet..., ...einräumen. 112 § 10 Abs. 1 BattDG. 113 § 10 Abs. 2 BattDG..., ...Ebenso wie künftig das BattDG geht auch das ElektroG..., ...dagegen den Ansatz des BattDG im Bereich der Ökomodula-tion..., ...ElektroG, § 24 BattG, § 30 BattDG. 185 Entsprechend § 29..., ...VerpackG. 186 § 10 Abs. 2 BattDG. 65 E. Zusammenfassung...
    • Angegeben von: GRS Service GmbH am 26.03.2025
    • Beschreibung: Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz insbesondere Schaffung einer Gemeinsamen Stelle der Organisationen für Herstellerverantwortung
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/13953 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Batterierechts an die Verordnung (EU) 2023/1542 (Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz - Batt-EU-AnpG)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... die zukünftig gem. §9 BattDG erforderlichen Sicherheitsleistungen..., ...eines § 34 bzw. § 33a BattDG), eingefügt werden. ...
    • Angegeben von: Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie e.V. am 19.01.2026
    • Beschreibung: Eine Übertragung behördlicher oder behördennaher Aufgaben im Bereich der EPR für Textilien soll nich auf bestehende, aber brachenfremde Organisationen wie z.B. die Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) oder die Zentrale Stelle Verpackungsregister übertragen werden. Dies ist weder fachlich noch rechtlich möglich ist und widerspricht in wesentlichen Punkten den etablierten Grundprinzipien der Herstellerverantwortung und des Verursacherprinzips. Für den Textilbereich ist, analog zu den bestehenden Strukturen in anderen Produktbereichen, eine von der eigenen Branche getragene Organisation erforderlich.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Kreislaufwirtschaftsbereiche ElektroG, BattDG, VerpackG) wahr. Sofern..., ...Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) übertragen werden, wird...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...der EU-BattVO, noch im BattDG ist eine Definition dieses..., ...Konsequenzen und Tragweite des §9 BattDG-E im Hinblick auf die ..., ...den Auswirkungen des § 9 BattDG-E auseinandergesetzt und..., ...der EU-BattVO, noch im BattDG ist eine Definition dieses...
    • Angegeben von: Made for Germany am 31.12.2025
    • Beschreibung: Europa verfügt über erhebliches wirtschaftliches Potenzial, dessen Nutzung durch kohärentere Regulierung, effizientere Berichts- und Nachweispflichten sowie eine einheitliche Umsetzung europäischer Vorgaben unterstützt werden kann. Der Aufbau strategischer Wertschöpfungsketten bei Schlüsseltechnologien trägt zur Sicherung von Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung bei. Die europäische Klimapolitik sollte marktbasiert, technologieoffen und wettbewerbsneutral ausgestaltet sein. Dies betrifft insbesondere das Zusammenspiel von ETS 1 und 2, CBAM, RED III, CSRD, Taxonomie, ReFuelEU, Batterie-Verordnung, EUDR und ESPR, aber auch Regelwerke wie die Energiesteuerrichtlinie, die Eurovignette und Anforderungen an die CO2-Bilanzierung.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1491 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze
      2. BT-Drs. 21/2075 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze - Drucksache 21/1491 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Apple Inc. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Beratung der Position Deutschlands zum Ausnahmevorschlag zur Batterieverordnung (EU) 2023/1542. Apple setzt sich dafür ein, Reparaturen zu ermöglichen, sofern sie die Sicherheit der Verbraucher und die Langlebigkeit des Produkts gewährleisten. Bei kleinen tragbaren Geräten sollte der Austausch von Batterien ausschließlich von professionellen Reparaturdienstleistern durchgeführt werden, um die höchsten Standards in Bezug auf Sicherheit, Wasserdichtigkeit und Stresstests nach der Reparatur zu gewährleisten. Daher sollten sie von der in Artikel 11 der Batterieverordnung vorgesehenen Ausnahmeregelung profitieren.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...betrieben werden wie beim BattDG. Anmerkungen zum Artikel...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Online-Plattformen (§ 4 Abs. 4 BattDG-E): § 4 Abs. 4 BattDG-E..., ...Regelung in § 4 Abs. 4 BattDG-E sollte ersatzlos gestrichen...
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