Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (46)
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- Angegeben von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 18.03.2025
- Beschreibung: Das Elterngeld ist auch als gleichstellungsorientiertes Instrument konzipiert. Zu diskutieren ist, wie es weiterentwickelt werden kann, damit beiden Geschlechtern die gleichberechtigte Teilhabe am Familien- und Erwerbsleben möglich ist und auch mit Blick auf den Lebensverlauf Chancen und Risiken ausgewogen verteilt sind. Der Deutsche Verein begrüßt die positiven Effekte der Partnermonate beim Elterngeld und spricht sich für Maßnahmen aus, die eine Stärkung der Väterbeteiligung begünstigen. Insoweit ist eine Ausweitung der Partnermonate beim Elterngeld zu empfehlen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bündnis Sorgearbeit fair teilen am 28.06.2024
- Beschreibung: Die Anzahl der Elterngeldmonate, die für einen Elternteil reserviert sind und nicht auf den anderen Elternteil übertragen werden können, soll auf mindestens vier Monate erhöht werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Mother Hood e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Umsetzung aus unserer Sicht familienfreundliche Regelung der Elternzeit und des Elterngeldes
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Verhinderung einer Einführung der Familienstartzeit
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Förderung der Vereinbarkeit von Unternehmertum und Familie
Aktiv vom 07.06.2024 bis 18.06.2026
- Angegeben von: Bundesverband Deutsche Startups e.V. am 07.06.2024
- Beschreibung: Der Startup-Verband setzt sich für die bessere Vereinbarkeit von Familie und Unternehmertum, im Speziellen der Förderung von Mutterschutzleistungen für Selbstständige und die Anpassung der Elterngeld Berechnungszeiträume, sowie die Absetzbarkeit von Kinderbertreuungskosten ein.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Arbeitsgemeinschaft der dt. Familienorganisationen am 21.09.2026
- Beschreibung: Erhöhung des Mindes- und Maximalbetrages bei Elterngeldes
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Familienbund der Katholiken (Bundesverband) e.V. am 19.06.2026
- Beschreibung: Elterngeld erhöhen: Der Mindestbetrag des Elterngeldes muss von 300 Euro auf 500 Euro erhöht werden. Der Höchstbetrag von 1.800 Euro muss deutlich angehoben werden. Beide Beträge sind seit der Einführung des Elterngeldes (2007) konstant und durch die Inflation stark entwertet. Nur eine hinreichende Höhe des Elterngeldes gewährleistet Wahlfreiheit und Geschlechtergerechtigkeit. Mehr Zeit für Familie durch zusätzliche Partnermonate: Die Partnermonate sind eine Erfolgsgeschichte: Immer mehr Väter nehmen Elternzeit. Diese Entwicklung muss gefördert werden – unter Beibehaltung der flexibel von beiden Eltern nutzbaren zwölf Monate.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: evangelische Arbeitsgemeinschaft familie e.V. am 29.09.2025
- Beschreibung: Die eaf macht sich für die Einführung einer zehntägigen bezahlten Freistellung für den zweiten Elternteil nach der Geburt eines Kindes als „Familienstartzeit“ stark. Zudem befürwortet die eaf eine Weiterentwicklung des Elterngeldes zu einem frei aufteilbaren Modell von 6+6+6 Elterngeldmonaten mit einem Höchstbezug für einen Elternteil von mindestens 12 Monaten und zusätzlich mindestens 6 Monaten Basiselterngeld für den zweiten Elternteil. Der Mindestbetrag des Basiselterngelds von derzeit 300 Euro muss deutlich erhöht werden. Im weiteren setzt sich die eaf für die Einführung einer dynamischen Familienarbeitszeit ein.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 23.09.2025
- Beschreibung: Pflegeeltern haben, anders als rechtliche Eltern in der ersten Phase der Erziehung ihres Kindes, keinen Anspruch auf Elterngeld in der Anfangsphase nach Aufnahme eines Kindes, obwohl sie ihre Arbeitszeit in dieser Phase häufig deutlich oder gänzlich reduzieren. Um die Benachteiligung beim Elterngeld auszugleichen und den Kommunen die Suche nach geeigneten Pflegeeltern nicht zusätzlich zu erschweren, fordert der Deutsche Verein die Bundesregierung auf, entsprechend dem im Koalitionsvertrag formulierten Vorhaben, einen Elterngeldanspruch für Pflegeeltern einzuführen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen (IGfH) am 22.08.2025
- Beschreibung: Bisher waren Pflegeeltern von der sehr erfolgreichen Familienleistung Elterngeld ausgeschlossen. Gleichzeitig wird aber erwartet, dass sie Elternzeit nutzen, wenn sie ein Pflegekind neu in ihre Familie aufnehmen. Bei einer Vielzahl der Pflegeverhältnisse werden Pflegeeltern dauerhaft zu den neuen sozialen Eltern des Kindes und man kann von bleibenden familiären Beziehungen ausgehen, die auch über das offizielle Ende des Pflegeverhältnisses Bestand haben. Es wird gefordert, dass Pflegeeltern analog zu Adoptiveltern zu den Anspruchsberechtigten auf Elterngeld gehören.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):