Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (43)
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- Angegeben von: Bündnis Sorgearbeit fair teilen am 28.06.2024
- Beschreibung: Die Anzahl der Elterngeldmonate, die für einen Elternteil reserviert sind und nicht auf den anderen Elternteil übertragen werden können, soll auf mindestens vier Monate erhöht werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Mother Hood e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Umsetzung aus unserer Sicht familienfreundliche Regelung der Elternzeit und des Elterngeldes
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Verhinderung einer Einführung der Familienstartzeit
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Förderung der Vereinbarkeit von Unternehmertum und Familie
Aktiv vom 07.06.2024 bis 18.06.2026
- Angegeben von: Bundesverband Deutsche Startups e.V. am 07.06.2024
- Beschreibung: Der Startup-Verband setzt sich für die bessere Vereinbarkeit von Familie und Unternehmertum, im Speziellen der Förderung von Mutterschutzleistungen für Selbstständige und die Anpassung der Elterngeld Berechnungszeiträume, sowie die Absetzbarkeit von Kinderbertreuungskosten ein.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Familienbund der Katholiken (Bundesverband) e.V. am 19.06.2026
- Beschreibung: Elterngeld erhöhen: Der Mindestbetrag des Elterngeldes muss von 300 Euro auf 500 Euro erhöht werden. Der Höchstbetrag von 1.800 Euro muss deutlich angehoben werden. Beide Beträge sind seit der Einführung des Elterngeldes (2007) konstant und durch die Inflation stark entwertet. Nur eine hinreichende Höhe des Elterngeldes gewährleistet Wahlfreiheit und Geschlechtergerechtigkeit. Mehr Zeit für Familie durch zusätzliche Partnermonate: Die Partnermonate sind eine Erfolgsgeschichte: Immer mehr Väter nehmen Elternzeit. Diese Entwicklung muss gefördert werden – unter Beibehaltung der flexibel von beiden Eltern nutzbaren zwölf Monate.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: evangelische Arbeitsgemeinschaft familie e.V. am 29.09.2025
- Beschreibung: Die eaf macht sich für die Einführung einer zehntägigen bezahlten Freistellung für den zweiten Elternteil nach der Geburt eines Kindes als „Familienstartzeit“ stark. Zudem befürwortet die eaf eine Weiterentwicklung des Elterngeldes zu einem frei aufteilbaren Modell von 6+6+6 Elterngeldmonaten mit einem Höchstbezug für einen Elternteil von mindestens 12 Monaten und zusätzlich mindestens 6 Monaten Basiselterngeld für den zweiten Elternteil. Der Mindestbetrag des Basiselterngelds von derzeit 300 Euro muss deutlich erhöht werden. Im weiteren setzt sich die eaf für die Einführung einer dynamischen Familienarbeitszeit ein.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 23.09.2025
- Beschreibung: Pflegeeltern haben, anders als rechtliche Eltern in der ersten Phase der Erziehung ihres Kindes, keinen Anspruch auf Elterngeld in der Anfangsphase nach Aufnahme eines Kindes, obwohl sie ihre Arbeitszeit in dieser Phase häufig deutlich oder gänzlich reduzieren. Um die Benachteiligung beim Elterngeld auszugleichen und den Kommunen die Suche nach geeigneten Pflegeeltern nicht zusätzlich zu erschweren, fordert der Deutsche Verein die Bundesregierung auf, entsprechend dem im Koalitionsvertrag formulierten Vorhaben, einen Elterngeldanspruch für Pflegeeltern einzuführen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen (IGfH) am 22.08.2025
- Beschreibung: Bisher waren Pflegeeltern von der sehr erfolgreichen Familienleistung Elterngeld ausgeschlossen. Gleichzeitig wird aber erwartet, dass sie Elternzeit nutzen, wenn sie ein Pflegekind neu in ihre Familie aufnehmen. Bei einer Vielzahl der Pflegeverhältnisse werden Pflegeeltern dauerhaft zu den neuen sozialen Eltern des Kindes und man kann von bleibenden familiären Beziehungen ausgehen, die auch über das offizielle Ende des Pflegeverhältnisses Bestand haben. Es wird gefordert, dass Pflegeeltern analog zu Adoptiveltern zu den Anspruchsberechtigten auf Elterngeld gehören.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Verband der Unternehmerinnen in Deutschland e.V. am 28.07.2025
- Beschreibung: Das Elterngeld ist aktuell vor allem auf abhängig Beschäftigte ausgerichtet. Selbstständige haben eine andere Arbeitssituation, ihr Einkommen schwankt in Abhängigkeit von der Auftragslage, welche sich während der geplanten Bezugsdauer von ElterngeldPlus schwer voraussagen lassen und können stark schwanken. Wichtig wäre daher, bei der Beantragung des Elterngelds die Wahlmöglichkeit zu geben, als Bemessungszeitraum das Einkommen in den zwölf Monaten vor der Geburt (analog abhängig Beschäftigter) oder das durchschnittliche Jahreseinkommen mehrerer Jahre zugrunde zu legen. Auch muss das tatsächlich zur Verfügung stehende Einkommen während der Dauer des Elterngeldbezugs bei der Berechnung des Elterngelds in den Blick genommen werden, abzügl. Betriebskosten o.Ä.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesforum Männer - Interessenverband für Jungen, Männer und Väter e.V. am 18.03.2025
- Beschreibung: Weiterentwicklung des Elterngeldes in Bezug auf eine Ausweitung der Partnermonate und eine dynamische Anpassung der Bezugshöhe an die allgemeine Preisentwicklung.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):