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134 Regelungsvorhaben zur Suche nach »"AsylbLG"« gefunden

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Gefundene Regelungsvorhaben (134)

    • Angegeben von: RSBK Strategie Beratung Kommunikation AG am 25.07.2024
    • Beschreibung: Einführung einer Bezahlkarte für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz; Vortrag von Sachargumenten hinsichtlich Einschränkungen von Karteneinsatzmöglichkeiten und Begleitung von Gesetzgebungsvorhaben
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
    • Angegeben von: Ärzte der Welt e. V. am 27.06.2024
    • Beschreibung: 1. Diskriminierungsfreien Zugang zu Gesundheitsversorgung für Geflüchtete (Abschaffung AsylbG, eGK, qualifizierte Sprachmittlung); 2. Menschenwürdige Unterbringung von Geflüchteten (Abschaffung von Ankerzentren, Aufhebung der Wohnpflicht und der Residenzpflicht, Verkürzung der maximalen Aufenthaltsdauer in AEs auf drei Monate); 3. Konsequente Umsetzung gesetzlicher Vorschriften und ihre Überwachung (med. Versorgung nach Art.19 EU-Aufnahmerichtlinie, Art. 12 UN-Sozialpakt; max. Aufenthaltsdauer nach §47 AsylG, Identifizierung und Versorgung Schutzbedürftiger nach Art. 21 EU-Aufnahmerichtlinie, Art. 24 EU-Asylverfahrensrichtlinie, Präambel und Art. 60 Istanbul Konvention; Bereitstellung von Sprachmittlung nach §6 Abs. 1 AsylbLG, Bereitstellung von Hebammenversorgung nach §4 Abs. 2 AsylbLG)
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 21/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Gesetz zur Verbesserung der Rückführung (Rückführungsverbesserungsgesetz)
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 20.08.2025
    • Beschreibung: Der DAV ist der Auffassung, dass die mit dem Entwurf des Leistungsrechtsanpassungsgesetzes beabsichtigte Absenkung der Leistungen für Geflüchtete aus der Ukraine auf das Niveau des AsylbLG integrationspolitisch kontraproduktive Wirkungen und erheblichen Folgekosten nach sich zieht und keine migrationssteuernde Wirkung hat und plädiert dafür, die Absenkung nicht umzusetzen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/3539 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gewährung von Leistungen für Personen, die in Anwendung der Richtlinie 2001/55/EG eine Aufenthaltserlaubnis zur Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz erhalten oder beantragt haben (Leistungsrechtsanpassungsgesetz)
    • Betroffene Bundesgesetze (4):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...das Leistungsniveau des AsylbLG abzusenken, das deutlich..., ...Ukraine auf das Niveau des AsylbLG weder verfassungsrechtlich..., ...werden. Leistungen nach dem AsylbLG liegen deutlich unterhalb..., ...2025 eingereist sind, dem AsylbLG zuzuordnen (Rn. 3100 ..., ... von den Regelungen im AsylbLG ab. Die erwerbstätigen..., ...in den Rechtskreis des AsylbLG wechseln. Die in § 7 Abs. 3 AsylbLG normierten geringeren..., ...Regelbedarfsstufe nach dem AsylbLG schwächt die Motivation..., ... nicht von § 4 und § 6 AsylbLG erfasst sind, fortgeführt..., ...Grundleistungsempfänger (§ 3 AsylbLG) ausgeschlossen. Für ..., ...Pflegeleistungen werden im AsylbLG nur als Sachleistungen..., ...Leistungsberechtigten nach dem AsylbLG von der obligatorischen..., ...nach Maßgabe der §§ 4, 6 AsylbLG. Das BSG hatte in seinem..., ...Schwangerschaft und Geburt nach § 4 AsylbLG nicht denen der §§ 47..., ...II-Leistungen beziehen. § 7 AsylbLG, der lediglich einen ..., ...SGB II, SGB XII und dem AsylbLG jeweils kein anrechenbares..., ...Umstellung von SGB II- auf AsylbLG-Leistungen einen erheblichen..., ...Datenverarbeitungssysteme der AsylbLG-Behörden. Die strukturellen...
    • Angegeben von: Ärzte der Welt e. V. am 27.06.2024
    • Beschreibung: 1. Einschränkungen im Leistungsanspruch für Geflüchtete abschaffen 2. Bundesweite Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte für Geflüchtete 3. Ausnahme von den Übermittlungspflichten (§87 AufenthG und § 11 AsylbLG) öffentlicher Stellen, wenn sie Leistungen zur Sicherung der Gesundheit sowie bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt erbringen oder gewähren.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/8062 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/7924 - Entbürokratisierung in der Krankenhausversorgung
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Angegeben von: Katholisches Forum "Leben in der Illegalität" am 21.06.2024
    • Beschreibung: Für Menschen in der aufenthaltsrechtlichen Illegalität gilt das Menschenrecht auf Gesundheit. Sie haben einen Anspruch auf Hilfen gemäß § 4 AsylbLG, und § 6 Abs. 1 AsylbLG. Für die Gewährung dieser Leistungen sind die Sozialämter zuständig. Diese sind gemäß § 87 Abs. 2 AufenthG verpflichtet, die Ausländerbehörden zu informieren, wenn sie Kenntnis vom Aufenthalt eines Ausländers ohne Aufenthaltstitel erlangen und dessen Abschiebung nicht ausgesetzt ist. Aufgrund dieser Übermittlungspflicht vermeiden Menschen in der aufenthaltsrechtlichen Illegalität aus Angst vor einer Abschiebung Arztbesuche und gehen nur im Notfall zum Arzt oder Ins Krankenhaus. Dies kann zu erheblichen Gefahren für die Betroffenen führen bzw. die stationären Kosten sind ungleich höher als bei rechtzeitiger Behandlung.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Anspruch auf Hilfen gemäß § 4 AsylbLG, wonach die erforderlichen..., ..., und gemäß § 6 Abs. 1 AsylbLG, wonach sonstige Leistungen..., ... Verweis in § 9 Abs. 5 AsylbLG auf § 118 SGB XII führt..., ...Einschränkung in § 11 Abs. 3 AsylbLG ist klarzustellen, dass..., ...Abs. 5 und § 11 Abs. 3 AsylbLG • § 211 SGB VII Grundsätzlich..., ...Gesundheitsdienstleistungen nach dem AsylbLG in Anspruch zu nehmen...
    • Angegeben von: Ärzte der Welt e. V. am 27.06.2024
    • Beschreibung: 1. Keine Verlängerung des Bezugszeitraums von Leistungen nach AsylbLG von 18 auf 36 Monate 2. Anspruch auf Gesundheitsleistungen gemäß Leistungskatalog der GKV für Geflüchtete gesetzlich verankern 3. Einführung elektronischer Gesundheitskarte für Geflüchtete in allen Bundesländern 4. Anspruch auf qualifizierte Sprachmittlung gesetzlich verankern 5. EU-Aufnahmerichtlinie flächendeckend und systematisch umsetzen
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 21/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Gesetz zur Verbesserung der Rückführung (Rückführungsverbesserungsgesetz)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Einschränkungen durch § 4 AsylbLG (und Öffnung durch § 6 AsylbLG) und das in einigen Bundesländern..., ...Datenabgleich nach § 11 AsylbLG angepasst werden, damit..., ...Gesundheitsleistungen nach § 4 AsylbLG (klar definierter Anspruch..., ...§ 87 AufenthG und § 11 AsylbLG) der öffentlichen Stellen..., ...Probleme im Einzelnen: § 4 AsylbLG beschränkt die Leistungen..., ...unerlässlich sind, nach § 6 AsylbLG gewährt werden. •..., ...Regelung durch §§ 4 und 6 AsylbLG gibt es keinen eindeutig..., ...Gesundheitsleistungen nach § 6 AsylbLG bei Sozialämtern angesiedelt..., ...Leistungsanspruch nach §§ 4 und 6 AsylbLG schaffen Komplexität ...
    • Angegeben von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetz und Überführung in die regulären sozialen Sicherungssysteme; Überarbeitung der Regelungen zur Gewährleistung verfassungsgemäßer Leistungen; Abschaffung jeglicher "Sonderbedarfsstufen" für alleinstehende erwachsene Personen in Gemeinschaftsunterkünften; bundesweite Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte für AsylbLG-Bezieher*innen.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: KOK - Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. am 29.11.2024
    • Beschreibung: Betroffene von Menschenhandel müssen schnell und unbürokratisch medizinisch / therapeutisch versorgt werden. Ein flächendeckendes Versorgungssystem besteht nicht. Der KOK setzt sich für eine umfassende, gesundheitliche Versorgung von Betroffenen von Menschenhandel ein. Ungewollt schwangere Betroffene muss der Zugang zu einem Schwangerschaftsabbruch ermöglicht werden. Der KOK setzt sich deshalb für die Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs ein. Nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) besteht zudem für geflüchtete Betroffene oftmals nur ein eingeschränkter Zugang zur Versorgung bei akuten Erkrankungen und Schmerzen. Der KOK plädiert dafür, dass AsylbLG außer Kraft zu setzen und Geflüchtete in das reguläre Sozialleitungssystem zu integrieren.
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (4):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...lediglich Leistungen nach dem AsylbLG. Die nur eingeschränkte...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Ausreise Leistungen nach AsylbLG. Der Gesetzentwurf sieht..., ...entsprechend ergänzten § 1 Abs. 4 AsylbLG-E vor, dass dieser Personenkreis..., ...sonstige Leistungen“ nach § 6 AsylbLG zu gewähren, sollen gestrichen..., ... Abs. 4 Sätze 5 und 6 AsylbLG-E). Bewertung Die geplante...
    • Angegeben von: Handicap International e.V. am 21.06.2024
    • Beschreibung: Zielsetzung ist der diskriminierungsfreie und voll umfängliche Zugang zu Versorgungs- und Teilhabeleistungen für Menschen mit Behinderung im Einklang mit den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention; betroffene Regelungen sind v.a. das AsylbLG und der 2. Abschnitt des SGB IX.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
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