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Gefundene Regelungsvorhaben (26.706)

    • Angegeben von: figawa e.V. am 11.06.2026
    • Beschreibung: Praxistaugliche Weiterentwicklung des Gebäudeenergiegesetzes. Schaffung von Innovationsklauseln und differenzierte Betrachtung bei Nichtwohngebäuden. Hallengebäude sollen im Kontext der GEG Novellierung energetisch differenzierter betrachtet und bewertet werden. Eine pauschale Betrachtung als Nichtwohngebäude ist nicht sinnvoll und sollte überarbeitet werden. Zudem sollen innovative Lösungen schneller anrechenbar werden, da Normungsarbeiten teilweise zu langwierig sind
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: figawa e.V. am 11.06.2026
    • Beschreibung: Renovierungsanforderungen an bestehende Nichtwohngebäude Die Vorgabe, die energetisch schlechtesten 16 % der Gebäude bis 2030 und die schlechtesten 26 % bis 2033 zu sanieren, basiert für alle Nichtwohngebäude auf identischen Grenzwerten. Aus unserer Sicht ist es erforderlich, dass bei den Modernisierungsanforderungen an NICHT-Wohngebäude eine weitere Differenzierung erfolgt. Insbesondere für die industriell und gewerblich genutzten Hallen (Geschosshöhe größer 4 Meter) möchten wir noch einmal auf den Punkt der Renovierungsanforderungen an bestehende Nichtwohngebäude hinweisen. Nicht-Wohngebäude mit 2,5 Metern Geschosshöhe lassen sich nicht sinnvoll mit Hallen von mehr als 4 Metern Geschosshöhe vergleichen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/6278 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: eins energie in sachsen GmbH & Co.KG am 11.06.2026
    • Beschreibung: Die vom Bundeskabinett beschlossene Fassung des Entwurfs für ein WPGÄndG enthält Formulierungen, die geeignet sind, die Hürden für erneuerbare Gase und insbesondere Wasserstoff, die mit der Änderung des GEG begrüßenswerterweise abgeschafft werden sollen, quasi durch die Hintertür wiederzuerrichten, und die so das Ziel der Regierungskoalition, im Wärmesektor wieder Technologieoffenheit herzustellen, konterkarieren würden. Diese Problematik ergibt sich aus einem Zusammenspiel der Vorgaben im WPGÄndG zur sogenannten kleinen Wärmeplanung mit Regelungen der derzeit ebenfalls im parlamentarischen Verfahren befindlichen Umsetzung des EU-Gas-und- Wasserstoffbinnenmarkt-Pakets in deutsches Recht.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Referentenentwurf (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wärmeplanungsgesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu]
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: decarbon1ze GmbH am 11.06.2026
    • Beschreibung: Selbsterklärtes Ziel der BNetzA ist es, eine Netzentgeltsystematik zu entwickeln, die ein freies und faires Agieren aller Netznutzer an den verschiedenen Märkten ermöglicht, ohne die Belange der Netze zu vernachlässigen. Sie soll zudem den veränderten Rahmenbedingungen durch die Energiewende gerecht werden. Hierzu wurden und werden die wichtigsten Themen und Thesen rund um den öffentlichen Diskurs ermittelt, diskutiert und erste Denkanstöße gesetzt - wobei die Entwicklung einer allgemeinen Systematik zur Bildung der Netzentgelte unter Berücksichtigung der Belange von Netzbetreibern und Netznutzern gleichermaßen erfolgen sollen.
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: decarbon1ze GmbH am 11.06.2026
    • Beschreibung: Einführung des Energy Sharing entsprechend den Vorgaben von §15a der Erneuerbare Energien Richtlinie (EU-RL 2018/2001). § 42c des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) regelt das sogenannte Energy Sharing, welches Haushalten und Unternehmen die gemeinschaftliche Nutzung von lokal erzeugtem erneuerbarem Strom über das öffentliche Netz ermöglicht.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1497 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Fachvereinigung Kaltwalzwerke e.V. am 11.06.2026
    • Beschreibung: Die Fachvereinigung Kaltwalzwerke unterstützt die aus der GERPISA-Studie abgeleiteten Forderungen nach einer verbindlichen European-Content-Regelung für stahlhaltige Erzeugnisse. Diese soll vorsehen, dass ein Mindestanteil der Wertschöpfung von etwa 80% aus europäischer Herkunft stammen muss, um Güter auf dem EU-Binnenmarkt in Verkehr bringen zu dürfen.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Contemporary Amperex Technology AG am 10.06.2026
    • Beschreibung: Gegenstand des Regelungsvorhabens ist die Ausgestaltung und Weiterentwicklung staatlicher Entlastungsmechanismen für stromintensive Unternehmen in Deutschland angesichts anhaltend hoher Energiekosten im internationalen Vergleich. Im Fokus stehen insbesondere die nationale Umsetzung und Fortentwicklung der Strompreiskompensation zum Ausgleich indirekter CO2-Kosten im Strompreis und die Einführung eines Industriestrompreises. Die Ausgestaltung der beihilfefähigen Sektoren und die Zugangsvoraussetzungen sollten sich an der KUEBLL-Liste orientieren, insbesondere unter Berücksichtigung der dort vorgesehen Sektorenliste. Flankierend werden Maßnahmen zur Einführung bzw. Ausgestaltung eines Industriestrompreises thematisiert, um die Wettbewerbsfähigkeit stromintensiver Unternehmen zu sichern.
    • Angegeben von: BASF InfraService & Solutions Lausitz GmbH am 10.06.2026
    • Beschreibung: Wir vermitteln der Bundesregierung die Betroffenheit der Chemie durch EU-Beschlüsse zum ETS und CBAM und setzen uns dabei für eine wettbewerbsfähigkeitsfördernde Umsetzung ein. Wir fordern die Berücksichtigung von CCU im ETS auch für kurzlebigere Produkte und internationaler Zertifikate. Die Chemie braucht Carbon Leakage Schutz. Dies umfasst: 1/ Erhalt ETS 2/ Erweiterung der Liste der förderfähigen Sektoren für SPK auf pre-2020-Level, 2/ Erhalt freier Zuteilung 3/ faire sektorale Lastenteilung, 4/ realistischer Abschmelzpfad und 5/ pragmatisches und realistisches 2040 Ziel, gekoppelt an Verfügbarkeit notwendiger politischen, wettbewerblichen und infrastrukturellen Rahmenbedingungen. Eine Überführung in den CBAM lehnen wir aufgrund von fehlender Schutzwirkungen für die Chemie ab.
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