Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (508)
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- Angegeben von: HateAid gGmbH am 27.06.2024
- Beschreibung: Die Erstellung und Verbreitung von pornografischen Deepfakes ohne Einverständnis der abgebildeten Person sollten explizit unter Strafe gestellt werden. Darüber hinaus sollten Apps – in der Regel sogenannte „Face Swap Apps“ – sowie KI-Bildgeneratoren für die Erstellung pornografischer Deepfakes ohne Einverständnis der abgebildeten Person haftbar gemacht werden können.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Antragsdelikte (§§185 ff. StGB, §33 KunstUrhG) 2. Reform..., ...Antragsdelikte (§§185 ff. StGB, §33 KunstUrhG) Ehrenamtliche..., ...Inhalten gemäß § 11 Abs. 3 StGB zu knüpfen. HateAid spricht..., ...Gesetz abgebildet. § 201a StGB greift nur in seltenen..., ...Antragsdelikte §§ 185 ff. StGB und § 33 KUG Das Problem..., ... Delikte der §§ 185 ff. StGB und § 33 KUG nicht nur ..., ...Gesetz abgebildet. § 201a StGB greift nur in seltenen ..., ...Videoinhalt (§ 11 Absatz 3 StGB) computertechnisch so verändert..., ...2) – (7) in den § 184 k StGB einzufügen. Der um diese..., ...Regelung ergänzte neue § 184 k StGB könnte dann wie folgt lauten..., ... ergänzend im § 184 k StGB oder als neuer und eigenständiger § 184 m StGB geregelt werden. Möglich..., ...Rahmen eines neuen § 201 b StGB, sofern persönlichkeitsrechtsverletzende...
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- Angegeben von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 29.05.2026
- Beschreibung: Der Deutsche Juristinnenbund begrüßt, dass der vorliegende Gesetzentwurf digitale Gewalt rechtlich regeln möchte und dabei sowohl die strafrechtlichen Lücken als auch Fragen der Rechtsdurchsetzung adressiert. Damit wird eine langjährige Forderung des djb umgesetzt. In der aktuellen Stellungnahme zum Referentenentwurf betont der djb, dass Nachbesserungen erforderlich sind, damit das Gesetz Betroffene wirksam schützt.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Katalog sollte um § 202e StGB-E ergänzt werden. Der neu..., ...ermöglichen. Auch § 232 StGB sollte wie der vom Katalog..., ...bereits erfasste § 176b StGB aufgenommen werden. Denn..., ... 184b Abs. S. 1 Nr. 1b) StGB fallen, wenn das Kind in..., ...Aufzählung In § 184k StGB-E wird aufgezählt, wie ..., ..., § 184c Abs. 1 Nr. 1b) StGB, wenn das Kind oder die..., ... die nicht unter § 184k StGB-E (und § 184b StGB) fallen..., ...Rechtsprechung zu § 184i StGB hinreichend bestimmen.[..., ... § 201b StGB-E hat auch hier als Auffangtatbestand..., ...184k Abs. 1 Nr. 2 und 3 StGB-E: „weibliche Brust” ..., ... In § 184k Abs. 1 Nr. 3 StGB-E wird die Formulierung..., ...des § 184k Abs. 1 Nr. 4 StGB-E ist erforderlich, dass..., ... d. § 184k Abs. 1 Nr. 4 StGB-E ist, andererseits ist..., ...des § 184k Abs. 1 Nr. 4 StGB-E nicht darauf ankommt,..., ... StGB, steht aber in einem deutlichen..., .... 1 Nr. 5, Abs. 2 Nr. 4 StGB erfasst. Anders als im ..., .... 57; Renzikowski, MüKo-StGB, § 184k Rn. 23; Eisele, TK-StGB, § 184k Rn. 21; Noltenius, SK-StGB§ 184k Rn. 21; Bosch, SSW-StGB..., ...184k Rn. 8; Schumann, NK-StGB, § 184k Rn. 11; Seidl /...
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- Angegeben von: Westdeutsche Lotterie GmbH & Co. OHG am 23.05.2024
- Beschreibung: Im November 2023 wurde ein Eckpunktepapier zur Modernisierung des Strafgesetzbuchs durch das Bundesministerium der Justiz veröffentlicht. Darin wurde u. a. die Aufhebung der §§ 284, 285, 286 und 287 im Strafgesetzbuch vorgeschlagen. WestLotto verfolgt das Ziel diese Aufhebung zu verhindern.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...anderem die §§284 bis 287 StGB, also damit die Veranstaltung...
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- Angegeben von: Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V. am 04.06.2025
- Beschreibung: Keine Erweiterung des §240 (4), da die vorgeschlagene Ergänzung §240 Absatz 4 zu einer nicht voraussehbaren Ausweitung der Nötigungsstrafbarkeit führen kann bzw. führen dürfte.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Erweiterung des §240 (4) StGB. §240 „Nötigung“ soll...
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- Angegeben von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 05.05.2026
- Beschreibung: Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) macht im Policy Paper deutlich: Psychische Gewalt ist eine weit verbreitete und schwerwiegende Form geschlechtsspezifischer Gewalt, wird jedoch im deutschen Recht nach wie vor unzureichend erfasst und in der Praxis häufig unterschätzt. Der djb fordert den Gesetzgeber deshalb auf, eine strafrechtliche Erfassung psychischer Gewalt zu prüfen sowie den Gewaltbegriff in allen relevanten Rechtsbereichen klar und im Einklang mit der Istanbul-Konvention auszugestalten.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... des 17. Abschnitts des StGB als „Straftaten gegen die..., ...Unversehrtheit existiert im StGB nicht. Auch gibt es keine..., ...Die Nötigung nach § 240 StGB (und als Sonderfall der..., ...Zwangsheirat nach § 237 StGB) zielen nur auf Teile der..., ... Unversehrtheit wird im StGB sonst allenfalls beiläufig..., ...Tatbestand (§§ 240 und 237 StGB) Der Straftatbestand..., ... sein. Die von § 240 StGB erfasste „Gewalt“ ist im..., ...Drohung im Sinne des § 240 StGB bedarf es einer gewissen..., ...Nötigung ist die in § 237 StGB unter Strafe gestellte ..., ...der Anwendung des § 240 StGB. Der Tatbestand schützt..., ...Nachstellung nach § 238 StGB Charakteristisch für..., ...Nachstellung gemäß § 238 StGB, der an die wiederholte..., ...Beleidigung gemäß § 185 StGB. Darunter wird eine Kundgabe..., ...Drohung im Sinne des § 240 StGB verstanden. Zahlreiche ..., ...Körperverletzung in § 223 StGB.[40] Psychische Gewalt ..., ...gem. § 223 Abs. 1 Var. 2 StGB sollen „rein psychische..., ...einer etwaigen Änderung im StGB. Für die Praxis und ..., ...Lackner/Kühl/Heger § 240 StGB Rn. 4; vgl. auch Çelebi..., ...Pegel § 185 Rn. 9; BeckOK StGB/Valerius § 185 Rn. 25. ..., ...§ 218a II, 218c I Nr. 2 StGB). Die Strafbarkeit knüpft...
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- Angegeben von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 28.02.2025
- Beschreibung: Der djb spricht sich gegen Forderungen nach einem Sexkaufverbot aus. Eine pauschale Kriminalisierung des Sexkaufs im Sinne des sogenannten Nordischen Modells lehnt der djb aus rechtlichen wie tatsächlichen Gründen ab. Die selbstbestimmte Arbeit im Bereich sexueller Dienstleistungen gehört nicht in das Strafrecht. Eine Kriminalisierung des Sexkaufs suggeriert eine einfache und vor allem kostengünstige Lösung für komplexe Problemlagen und versperrt damit den Blick auf tatsächlich notwendige Maßnahmen, um die Situation von Sexarbeiter*innen zu verbessern.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10384
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Menschenunwürdige Zustände in der Prostitution beenden - Sexkauf bestrafen
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BT-Drs. 20/10384
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...2016 von § 232a Absatz 6 StGB unter Strafe gestellt ist..., ...(§ 232a Absatz 6 Satz 2 StGB). Zudem sind sexuelle Handlungen..., ...Übergriff nach § 177 Absatz 1 StGB strafbar. Ein pauschales..., ...stehen mit §§ 232, 232a StGB bereits hinreichende Mittel..., ...Menschenhandels (§§ 232 bis 233a StGB), abrufbar unter https:..., ...Menschenhandels (§§ 232 bis 233a StGB), S. 154 f. [45] Koalitionsvertrag...
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 05.02.2026
- Beschreibung: Der DAV bezweifelt, dass die Anhebung von Strafrahmen und Mindeststrafen sowie die Ausweitung besonderer Schutzdelikte geeignet ist, Personen, die in besonderer Weise für das Gemeinwesen Verantwortung übernehmen, wirksam zu schützen. Der DAV spricht sich stattdessen nachdrücklich für eine Stärkung präventiver Maßnahmen aus. Dazu gehören insbesondere verbesserte Aus- und Fortbildung von Einsatzkräften im Umgang mit psychischen Erkrankungen, regelmäßige Deeskalationstrainings, Supervision sowie der Ausbau interdisziplinärer Einsatzkonzepte. Die vorgesehene Rechtsfolge des Entzugs politischer Mitwirkungsrechte bei einer Verurteilung wegen Volksverhetzung begegnet verfassungsrechtlichen und kriminalpolitischen Bedenken und wird vom DAV als nicht sachgerecht beurteilt.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Einführung eines neuen § 116 StGB zur Einbeziehung weiterer..., ... Volksverhetzung (§ 130 StGB), insbesondere durch die..., ...des § 46 Absatz 2 Satz 2 StGB Die vorgesehene Ergänzung..., ...des § 46 Absatz 2 Satz 2 StGB hat nach Auffassung des..., ...Katalog des § 46 Absatz 2 StGB ist nicht abschließend,..., ...Delikten der §§ 113 bis 115 StGB (und auch dem vorgesehenen..., ...Delikten wie Nötigung (§ 240 StGB) oder Körperverletzung (§ 223 StGB) deutlich erhöhte Strafandrohungen..., ... und die des § 113 StGB auf drei Monate Freiheitsstrafe..., ...Geldstrafe ist bei § 113 StGB damit grundsätzlich nicht..., ...die Neuregelung des § 114 StGB, der künftig bereits für..., ...voraussetzt, wie sie etwa § 223 StGB oder erst recht § 224 StGB..., ...schwere Fälle des § 114 StGB mit einem Strafrahmen von..., ... sich zudem, dass § 114 StGB nicht selten in Situationen..., ...4. Einführung des § 116 StGB Die Einführung eines neuen § 116 StGB zur Einbeziehung weiterer..., ... Rechtsfolgen bei § 130 StGB Die im Referentenentwurf..., ... Rechtsfolgen des § 130 StGB, insbesondere durch die..., ...Anordnung der in § 45 Abs. 2 StGB geregelten Nebenfolgen,..., ... Rechtsfolgen bei § 130 StGB, insbesondere den Entzug...
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 18.02.2026
- Beschreibung: Der DAV bezweifelt, dass die Anhebung von Strafrahmen und Mindeststrafen sowie die Ausweitung besonderer Schutzdelikte geeignet ist, Personen, die in besonderer Weise für das Gemeinwesen Verantwortung übernehmen, wirksam zu schützen. Der DAV spricht sich stattdessen nachdrücklich für eine Stärkung präventiver Maßnahmen aus. Dazu gehören insbesondere verbesserte Aus- und Fortbildung von Einsatzkräften im Umgang mit psychischen Erkrankungen, regelmäßige Deeskalationstrainings, Supervision sowie der Ausbau interdisziplinärer Einsatzkonzepte. Die vorgesehene Rechtsfolge des Entzugs politischer Mitwirkungsrechte bei einer Verurteilung wegen Volksverhetzung begegnet verfassungsrechtlichen und kriminalpolitischen Bedenken und wird vom DAV als nicht sachgerecht beurteilt.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Einführung eines neuen § 116 StGB zur Einbeziehung weiterer..., ... Volksverhetzung (§ 130 StGB), insbesondere durch die..., ...des § 46 Absatz 2 Satz 2 StGB Die vorgesehene Ergänzung..., ...des § 46 Absatz 2 Satz 2 StGB hat nach Auffassung des..., ...Katalog des § 46 Absatz 2 StGB ist nicht abschließend,..., ...Delikten der §§ 113 bis 115 StGB (und auch dem vorgesehenen..., ...Delikten wie Nötigung (§ 240 StGB) oder Körperverletzung (§ 223 StGB) deutlich erhöhte Strafandrohungen..., ... und die des § 113 StGB auf drei Monate Freiheitsstrafe..., ...Geldstrafe ist bei § 113 StGB damit grundsätzlich nicht..., ...die Neuregelung des § 114 StGB, der künftig bereits für..., ...voraussetzt, wie sie etwa § 223 StGB oder erst recht § 224 StGB..., ...schwere Fälle des § 114 StGB mit einem Strafrahmen von..., ... sich zudem, dass § 114 StGB nicht selten in Situationen..., ...4. Einführung des § 116 StGB Die Einführung eines neuen § 116 StGB zur Einbeziehung weiterer..., ... Rechtsfolgen bei § 130 StGB Die im Referentenentwurf..., ... Rechtsfolgen des § 130 StGB, insbesondere durch die..., ...Anordnung der in § 45 Abs. 2 StGB geregelten Nebenfolgen,..., ... Rechtsfolgen bei § 130 StGB, insbesondere den Entzug...
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Anmerkungen zum Ergebnisbericht der Kommission für reproduktive Selbstbestimmung
Aktiv vom 30.06.2024 bis 06.05.2026
- Angegeben von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 30.06.2024
- Beschreibung: Die Bundesärztekammer fordert, dass die Diskussion zu den Regelungen des Schwangerschaftsabbruchs mit Augenmaß und unter Einbeziehung der Ärzteschaft erfolgt, sie übermittelt den Bundesministerien für Familie, Gesundheit und Justiz ihre gegenüber der Kommission für reproduktive Selbstbestimmung abgegebene Stellungnahme
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...die Stelle der §§ 218 ff. StGB i. V. m. den Re- gelungen..., ...Fristenlösung gemäß § 218a Abs. 1 StGB (99.968 von insgesamt 103.927...
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- Angegeben von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 05.05.2026
- Beschreibung: Die Länder sind gesetzlich verpflichtet, ein ausreichendes Angebot an ambulanten und stationären Einrichtungen zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen sicherzustellen. Dieser Sicherstellungsauftrag umfasst verfassungsrechtlich zwingend eine entsprechende Planungspflicht. Dieser Planungspflicht sind die Länder bislang nicht nachgekommen. Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) sieht sich vor diesem Hintergrund anlässlich aktueller Klinikfusionen, bei denen sich evangelische und katholische Träger zusammenschließen, veranlasst, den Versorgungsauftrag von Kliniken bei Schwangerschaftsabbrüchen erneut verfassungsrechtlich einzuordnen.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Indikation (§ 218a Abs. 2 und 3 StGB) dürfte dies zu bejahen..., ...Beratungsmodell (§ 218a Abs. 1 StGB) ist der Gesetzgeber von..., ...nach § 218a Abs. 2 und 3 StGB hinaus zudem insbesondere..., ...Verlangen nach § 218a Abs. 1 StGB sichergestellt wissen. ..., ...Beratung (§ 218a Abs. 1 StGB) tritt nun auch deutlich..., ...Schwangerschaftsabbrüchen (§ 218a Abs. 2 und 3 StGB) hinzu. Diese empirische..., ... mit nach § 218a Abs. 2 StGB rechtmäßigen, weil medizinisch..., ...nach § 218a Abs. 2 und 3 StGB legalen und rechtmäßigen..., ...Vorgängervorschrift des § 218g StGB von 1973[33] keine Mehrheit...