Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (25.322)
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- Angegeben von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 28.06.2024
- Beschreibung: Zweck der Einflussnahme ist eine gesetzliche Vorgabe zur Ausrüstung von Pannenhilfsfahrzeugen, welche durch eine Änderung der Richtlinie über die Mindestanforderungen an Bauart oder Ausrüstung von Pannenhilfsfahrzeugen - StV 22/7341, 1/40-00 erfolgen soll, sich an der Realität des Einsatzes solcher Fahrzeuge orientiert und nicht das Mitführen unnötiger oder den tatsächlichen Anforderungen im Pannenhilfsfall nicht genügender Ausrüstungsgegenstände erfordert, da dies zu unnötigem Platzverbrauch, Zusatzgewicht und damit letztendlich zu einem unnötig hohen Energieverbrauch der Fahrzeuge führt.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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Nachhaltigen Flugverkehr durch Beibehaltung Regulation(EU)2023/2405, Anpassung Regulation(EU)2023/18
- Angegeben von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 28.06.2024
- Beschreibung: Das fossile Kerosin sollte entsprechend der ReFuel Aviation schrittweise auf erneuerbare Kraftstoffe umgestellt werden, zudem müssen alternative Antriebe stärker forciert werden. Sämtliche technische und organisatorische Einsparpotenziale für das Erreichen der CO2-Neutralität müssen verfolgt werden. Bestehende Emissionen müssen durch das seit 2012 etablierte CO2-Bepreisungsinstrument (EU ETS) ausgeglichen werden. In Erwägung einer Kerosinsteuer sollte eine europäische Luftverkehrsabgabe nach dem deutschen Vorbild entstehen. Einnahmen sollten zur Finanzierung und Produktionsförderung von nachhaltigen Flugkraftstoffen oder den Infrastrukturaufbau von nachhaltigen Flugkraftstoffe beziehungsweise Wasserstoff verwendet werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 152/21
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote -
BR-Drs. 737/21
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - "Fit für 55": auf dem Weg zur Klimaneutralität - Umsetzung des EU-Klimaziels für 2030 -
BT-Drs. 20/8150
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Klimaschutzprogramm 2023 der Bundesregierung -
BT-Drs. 20/7910
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Fortschreibung der Nationalen Wasserstoffstrategie -
BT-Drs. 20/6706
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Wasserstoffhochlauf pragmatisch, schnell und technologieoffen voranbringen - Für eine starke Wirtschaft, für Klimaneutralität -
BT-Drs. 20/10646
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
zu der Verordnung der Bundesregierung - Drucksachen 20/9844, 20/10131 Nr. 2 - Verordnung zur Neufassung der Siebenunddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - (Verordnung zur Anrechnung von strombasierten Kraftstoffen und mitverarbeiteten biogenen Ölen auf die Treibhausgasquote - 37. BImSchV) -
BT-Drs. 20/9755
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Klimaaußenpolitikstrategie der Bundesregierung -
BT-Drs. 20/8273
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/8110 - Äußerungen der Bundesministerin für Bildung und Forschung zur Elektrifizierung des Schwerlast- und Flugverkehrs
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BR-Drs. 152/21
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 28.06.2024
- Beschreibung: Der nationale CO2-Preis im Rahmen des BEHG sollte ursprünglich ab 2027 in den europäischen Emissionshandel (ETS II) übergehen. Dies verzögert sich nun auf 2028. Der ADAC setzt sich dafür ein, die notwendigen gesetzlichen Maßnahmen zu ergreifen, damit der nationale CO2-Preis im Jahr 2027 nicht weiter steigt. Der ADAC betont darüber hinaus, dass eine weitere Erhöhung des CO2-Preises nur dann akzeptabel ist, wenn die Politik zuerst ausreichende Entlastungen und mehr Alternativen zu fossiler Energie schafft. Daher fordert der ADAC, dass die Einnahmen künftig stärker als bisher im Verkehr eingesetzt werden, damit schneller mehr Alternativen zu fossiler Energie bereitstehen, und jetzt zügig, vor Beginn des ETS 2, wirksame Kompensationsmechanismen für steigende CO2-Preise geschaffen werden.
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Betroffene Bundesgesetze (2):
- TEHG 2011 [alle RV hierzu]
- BEHG [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (7):
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Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG)
Aktiv vom 28.06.2024 bis 05.01.2026
- Angegeben von: Bundesverband Promovierende am 28.06.2024
- Beschreibung: Unser Ziel ist primär die Rechte der Promovierenden in der Reform des WissZeitVG zu stärken. Konkret fordern wir Folgendes ein: - 6 Jahre regelmäßige Anstellungsdauer statt systematische Kettenverträge - Muss-Regelungen für Mindestbefristungen, Ausnahmen nur bei Konsens mit der Promovierendenvertretung - Prozentual entsprechende Verlängerung der Befristungsdauer bei Teilzeitstellen - Klare Definition des Qualifikationsbegriffs und Schutz vor qualifikationsunabhängiger Mehrbelastung durch Garantie von 75% der bezahlten Arbeitszeit für eigene Forschung
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11559
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Befristungsrechts für die Wissenschaft
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BT-Drs. 20/11559
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: GASCADE Gastransport GmbH am 28.06.2024
- Beschreibung: Der Aufbau des Wasserstoffkernnetzes bedarf zusätzlicher regulatorischer Rahmenbedingungen. Dazu gehören u.a. ein kapitalmarktfähiges Finanzierungsmodell. Zudem braucht es für die Weiterentwicklung des Kernnetzes Regelungen für die integrierte Netzentwicklungsplanung Gas und Wasserstoff. Die Interessenvertretung wird zur Unterstützung dieser genannten Punkte betrieben.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11017
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/10014 - Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
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BT-Drs. 20/11017
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutsche Bank AG am 28.06.2024
- Beschreibung: Überarbeitung und Verbesserung der technischen Kriterien der EU Taxonomie-Verordnung (Technical Screening Criteria), um die Anwendbarkeit für Unternehmen zu verbessern und auch für die Transformation wesentliche ökonomische Tätigkeiten einzuschließen („enabling Activities“). Etablierung von Prinzipien für Transitionspläne sowie Transformationsfinanzierungen (Transition Finance).
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutsche Bank AG am 28.06.2024
- Beschreibung: Bedenken bestehen darin, dass die Reform letztlich die Bedingungen für den Zugang zu den Mitteln des Abwicklungs- und Einlagensicherungssystems senkt und damit die Anreize für ein angemessenes Risikomanagement verringern könnte. Die Reform sollte auch die Fortschritte widerspiegeln, die bisher bei der Abwicklungsplanung und -vorsorge der EU-Banken erzielt wurden, beispielsweise bei der Berücksichtigung des Aufbaus verlustabsorbierender Schulden.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutsche Bank AG am 28.06.2024
- Beschreibung: Dies ist eine Gelegenheit, den makroprudenziellen Rahmen der EU weiter zu harmonisieren und mehr Transparenz, einschließlich Kapitalpuffern, zu schaffen und damit ungleiche Wettbewerbsbedingungen innerhalb der EU zu beseitigen. Außerdem bietet sich damit die Gelegenheit, den Rahmen besser abzustimmen und sicherzustellen, dass Kapitalpuffer in Krisenzeiten tatsächlich nutzbar und verfügbar sind. Und schließlich bietet sich die Gelegenheit, die Toolbox für andere Sektoren als Banken zu verfeinern, wie zum Beispiel NBFI.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutsche Bank AG am 28.06.2024
- Beschreibung: Die Verbriefung trägt zur Entwicklung der europäischen Kapitalmärkte bei und ist Teil des umfassenderen Projekts der Kapitalmarktunion (CMU). Die regulatorische Behandlung von Verbriefungen in der EU ist im Vergleich zu der Leistung dieser Anlageklasse im Laufe der Jahre und im Vergleich zu anderen Rechtsräumen nachteilig. Damit die Verbriefungen in der EU wachsen können und die europäische grüne und digitale Transformation unterstützt wird, sind Änderungen bei der regulatorischen Behandlung bei Banken und Versicherern erforderlich.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutsche Bank AG am 28.06.2024
- Beschreibung: Mit CRR III und CRD VI (final) geht die Durchführungsphase nun auf die Produkte der Stufe 2, z. B. technische Regulierungsstandards/technische Durchführungsstandards (RTS/ITS) und Leitlinien der EBA. Viele dieser Standards werden wichtige Details darüber enthalten, wie der Rahmen auf EU-Banken angewendet werden sollte. Es ist wichtig, dass bei diesem Prozess die von den EU-Co-Gesetzgebern in CRR III und CRD VI vorgesehene Gesamtkapitalbilanz beibehalten wird. Dies ist auch eine Gelegenheit, Teile des Rahmens zu überarbeiten, die unbeabsichtigte Folgen haben könnten oder mit anderen Rechtsordnungen falsch abgestimmt sind und somit einen Wettbewerbsnachteil für EU-Banken darstellen könnten, wie etwa die neuen Regeln für das Marktrisiko (Fundamental Review of the Trading Book - FRTB).
- Stellungnahmen/Gutachten (1):