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Gefundene Regelungsvorhaben (26.812)

    • Angegeben von: Nordzucker AG am 22.06.2026
    • Beschreibung: Wir unterstützen die Zielsetzung, etwas gegen Übergewicht und Adipositas bei Kindern und Jugendlichen und dadurch mitbedingte Erkrankungen zu unternehmen, voll und ganz. Allerdings ist die Entstehung von Adipositas und Übergewicht komplex, und die Ursachen sind multifaktoriell. Für Übergewicht sind nicht einzelne Lebensmittel verantwortlich. Entscheidend für die Entstehung von Übergewicht und Adipositas ist eine unausgeglichene Kalorienbilanz. Es gibt keine Evidenz dafür, dass eine Zuckersteuer / -abgabe einen Beitrag zur Senkung der Übergewichtsprävalenz leistet.
    • Stellungnahmen/Gutachten (3):
    • Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 22.06.2026
    • Beschreibung: Der VDA begrüßt die Leitlinien der EU-Kommission zur Einstufung von Hochrisiko-KI-Systemen nach dem AI Act, sieht jedoch weiteren Konkretisierungsbedarf. Er fordert eine innovationsfreundliche und verhältnismäßige Anwendung, insbesondere für die Automobilindustrie. Hochrisiko-KI soll nur dann vorliegen, wenn eine tatsächliche Sicherheitsrelevanz besteht und eine Drittstellen-Konformitätsbewertung erforderlich ist. Zudem fordert der VDA klarere Definitionen von „Safety Components“, die stärkere Berücksichtigung bestehender Typgenehmigungs-, Sicherheits- und Cybersecurity-Regime sowie die Vermeidung von Doppelregulierung. Auch bei modularen KI-Systemen, dem Filtermechanismus und der Zuordnung von Verantwortlichkeiten entlang der Wertschöpfungskette wird mehr Rechtssicherheit gefordert.
    • Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 22.06.2026
    • Beschreibung: Der VDA begrüßt die Zielsetzung der KRITIS-Verordnung zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen, sieht jedoch Anpassungsbedarf bei der Ausgestaltung. Insbesondere die weitreichende Einbeziehung zentraler digitaler Steuerungs-, Überwachungs- und Plattformsysteme kann erhebliche Auswirkungen auf die Automobilindustrie haben. Der VDA fordert daher klare und verhältnismäßige Definitionen, eine rechtssichere Abgrenzung zu allgemeinen Industrie- und Unternehmenssystemen sowie die Vermeidung von Doppelregulierungen mit bestehenden Vorgaben wie NIS-2, BSIG und Cyber Resilience Act. Zudem sind praxisgerechte Schwellenwerte, Übergangsregelungen und die Berücksichtigung globaler Betriebsmodelle erforderlich.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Landvolk Niedersachsen Landesbauernverband e.V. am 22.06.2026
    • Beschreibung: Das Landvolk Niedersachsen setzt sich für eine grundlegende Überarbeitung der Umsetzung der EU-WiederherstellungsVO sowie des Nationalen Wiederherstellungsplans ein. Ziel ist die Verankerung von Freiwilligkeit, echter Beteiligung der Land- und Forstwirtschaft, belastbaren Datengrundlagen und einer gesicherten Finanzierung. Gefordert werden praxistaugliche Vertragsnaturschutzprogramme, produktionsintegrierter Naturschutz statt Flächenstilllegung, freiwillige Wiedervernässungsmaßnahmen mit wirtschaftlicher Perspektive sowie der Verzicht auf staatliche Flächenankäufe. Zudem sollen zusätzliche Bürokratie vermieden, die Auswirkungen des Klimawandels stärker berücksichtigt und der fortschreitende Verlust landwirtschaftlicher Flächen durch Siedlungs- und Infrastrukturentwicklung begrenzt werden.
    • Angegeben von: Bischöfliches Hilfswerk Misereor e.V. am 22.06.2026
    • Beschreibung: Schaffung einer gesetzlichen Grundlage, die die Beteiligung privater Gläubiger an internationalen Schuldenrestrukturierungen fördert und Hold-out Verhalten begrenzt. Das Regelungsvorhaben soll die gleichberechtigte Einbeziehung privater Gläubiger sicherstellen und die Durchsetzung vereinbarter Umschuldungen erleichtern. Ziel ist eine effizientere Bewältigung von Staatsschuldenkrisen und die Wiederherstellung tragfähiger öffentlicher Finanzen in überschuldeten Ländern.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 22.06.2026
    • Beschreibung: Ziel der Interessenvertretung ist eine verhältnismäßige und praktikable Umsetzung der Richtlinie (EU)2024/2881 in nationales Recht. Insbesondere sollen nationale Umsetzungsspielräume genutzt werden, um unverhältnismäßige Maßnahmen, insbesondere im Verkehrsbereich, zu vermeiden. Es soll klargestellt werden, dass Verkehrsbeschränkungen nur als letztes Mittel angewendet werden. Zudem sollen Anforderungen an Luftreinhalteplanung und Luftreinhaltefahrpläne so ausgestaltet werden, dass auf zusätzliche Maßnahmen verzichtet werden kann, wenn Grenzwerte prognostisch eingehalten werden. Mess- und Berichtspflichten sollen auf entscheidungsrelevante Daten beschränkt und Haftungsregelungen präzisiert werden. Technologische Entwicklungen und Flexibilitätsinstrumente der EU sollen berücksichtigt werden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Referentenentwurf (BMUKN): Referentenentwurf zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zur Umsetzung der EU Luftqualitäts-Richtlinie (Vorgang) [alle RV hierzu]
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Bundesverband Wärmepumpe (BWP) e.V. am 22.06.2026
    • Beschreibung: Der vorliegende Gesetzentwurf verfolgt das Ziel, die Versorgungssicherheit im Stromsystem in ei-nem zunehmend erneuerbaren Energiesystem zu gewährleisten. Dieses Ziel wird vom Bundesver-band Wärmepumpe ausdrücklich unterstützt. Die konkrete Ausgestaltung des vorgesehenen Kapazitätsmechanismus wirft jedoch erhebliche energiepreispolitische Fragen auf. Insbesondere die perspektivisch vorgesehene Finanzierung über eine Umlage birgt die Gefahr zusätzlicher Belastungen des Strompreises. Dies steht im Widerspruch zu den zentralen energiepolitischen Zielsetzungen, Strom als Leitenergie der Dekarbonisierung zu stärken und die Elektrifizierung des Wärmesektors voranzutreiben.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/6279 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten und zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BNetzA
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Bundesverband Wärmepumpe (BWP) e.V. am 22.06.2026
    • Beschreibung: Der BWP schlägt daher vor, in der vereinfachten Wärmeplanung grundsätzlich auf die Ausweisung von Prüfgebieten zu verzichten. Zumindest sollten Prüfgebiete nur unter klar definierten Voraus-setzungen und zeitlich befristet ausgewiesen werden. Zudem muss sichergestellt werden, dass In-vestitionen in erneuerbare dezentrale Wärmeversorgungssysteme während der Prüfphase dauer-haft Bestandsschutz genießen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 332/26 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wärmeplanungsgesetzes
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
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