Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (342)
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- Angegeben von: KOK - Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. am 29.07.2024
- Beschreibung: Der Bundesweite Koordinierungskreis gegen Menschenhandel – KOK e.V. fordert die im Koalitionsvertrag vorgesehene Schaffung eines vom Strafverfahren unabhängigen Aufenthaltstitels für Betroffene von Menschenhandel und Ausbeutung. Derzeit bestehen in der Praxis aufgrund der hohen, kumulativen Voraussetzungen des § 25 Abs. 4a AufenthG erhebliche Hürden für Betroffene von Menschenhandel und Ausbeutung. Die aktuelle Regelung trägt insgesamt der Bedeutung von schutzsuchenden Betroffenen von Menschenhandel i.S.e. Menschenrechtsverletzung nicht hinreichend Rechnung. Der KOK e.V. schlägt daher eine Änderung des § 25 Abs. 4a AufenthG vor.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...machen. Ein Gesetz gegen digitale Gewalt gibt es, trotz..., ..., welche Ausprägungen digitale Gewalt hat. Es bedarf..., ...Insgesamt erfordert der digitale Menschenhandel die Übernahme..., ... und Richter*innen zu digitaler Gewalt allgemein und..., ...Cybersicherheitsagenda, die die Bekämpfung digitaler Gewalt in all ihren ..., ...physische und/oder psychische Gewalt erfahren haben, befinden..., ... etwa auf den Einsatz digitaler Tools, die Ausbeutung befördern oder auch digitale Gewalt reagieren zu können..., ...Hier müssen zusätzlich digitale Beratung- und Unterstützung..., ... Ländern über das Gewalthilfegesetz, das den Zugang ..., ... und Beratung für gewaltbetroffene Personen bundeseinheitlich..., ...das Recht auf Schutz vor Gewalt und Ausbeutung sowie Anspruch..., ...zur Weiterleitung gewaltbetroffener Personen an bedarfsgerechte..., ...Vulnerabilität von Frauen*, die von Gewalt im Rahmen von Flucht/Migration..., ...vulnerablen Gruppen. Der Gewaltschutz in Unterkünften muss..., ...Menschenhandel und gewaltbetroffene Migrantinnen* wurde..., ...Betroffener und die Bekämpfung digitaler Gewalt umfasst. Maßnahmen..., ...konsequente Umsetzung des Gewalthilfegesetzes hinaus: Schaffung...
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- Angegeben von: AWO Bundesverband e.V. am 09.07.2024
- Beschreibung: Die Digitalisierung hat in den letzten Jahrzehnten unsere gesamte Lebenswelt in einem beispiellosen Ausmaß verändert. Sie beeinflusst grundlegend, wie wir arbeiten und unser Leben gestalten. Sie hat tiefgreifende Auswirkungen auf unsere Wahrnehmung der Welt und die Art, wie wir kommunizieren. Auch aus den Handlungsfeldern der AWO ist die Digitalisierung dementsprechend nicht mehr wegzudenken. Alle Einrichtungen und Gliederungen der AWO stehen hier vor Herausforderungen, aber auch vor großen Chancen. Ob Unterstützung in der Pflege, Vergabe von Kita-Plätzen, Beratungsangebote oder im bürgerschaftlichen Engagement – überall bringt die Digitalisierung Veränderungen mit sich.
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Betroffene Bundesgesetze (1):
- HG 2024 [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Warum wird die AWO digitalpolitisch aktiv? Die Pflicht zur Digitalpolitik Die Digitalisierung..., ...Digitale Teilhabe Digitale Teilhabe..., .... Digitale Teilhabe ist Voraussetzung..., ... von digitaler Teil-habe inzwischen..., .... Digitale Gewalt und Diskriminierung..., .... Digitale Gewalt umfasst verschiedene..., ...Umfeld statt. Viele Formen digitaler Gewalt richten sich ..., ...und Unterstützung gegen digitale Gewalt zu schaffen. Betroffenen digitaler Ge-walt müssen praktische..., ...Jugend-hilfe-Einrichtungen zum Umgang mit digitaler Gewalt qualifiziert ..., ...Digitale Teilhabe Digitale Teilhabe..., .... Digitale Teilhabe ist Voraussetzung..., ... von digitaler Teil-habe inzwischen..., .... Digitale Gewalt und Diskriminierung..., .... Digitale Gewalt umfasst verschiedene..., ...Umfeld statt. Viele Formen digitaler Gewalt richten sich ..., ...und Unterstützung gegen digitale Gewalt zu schaffen. Betroffenen digitaler Ge-walt müssen praktische..., ...Jugend-hilfe-Einrichtungen zum Umgang mit digitaler Gewalt qualifiziert ...
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- Angegeben von: KOK - Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. am 29.07.2024
- Beschreibung: Die Sicherung der Lebensgrundlage und der Zugang zu medizinischer sowie psychotherapeutischer Versorgung ist für Betroffene von Menschenhandel essentiell. Die Beratungspraxis zeigt jedoch, dass für die Gruppe der von Menschenhandel betroffenen Unionsbürger*innen häufig Schwierigkeiten beim Leistungsbezug bestehen. Gründe dafür sind, dass aufgrund der Freizügigkeitsberechtigung kein Aufenthaltstitel vorgelegt werden kann und spezielle Vorschriften von den Jobcentern nicht oder mit hohen Anforderungen angewendet werden. Betroffene Unionsbürger*innen müssen Sozialleistungsbezüge erhalten, um sich hinreichend genug erholen und stabilisieren zu können. Der KOK setzt sich für die Verbesserung der rechtlichen Stellung von Betroffenen von Menschenhandel und die Durchsetzung ihrer Rechte ein.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...machen. Ein Gesetz gegen digitale Gewalt gibt es, trotz..., ..., welche Ausprägungen digitale Gewalt hat. Es bedarf..., ...Insgesamt erfordert der digitale Menschenhandel die Übernahme..., ... und Richter*innen zu digitaler Gewalt allgemein und..., ...Cybersicherheitsagenda, die die Bekämpfung digitaler Gewalt in all ihren ..., ...physische und/oder psychische Gewalt erfahren haben, befinden..., ... etwa auf den Einsatz digitaler Tools, die Ausbeutung befördern oder auch digitale Gewalt reagieren zu können..., ...Hier müssen zusätzlich digitale Beratung- und Unterstützung..., ... Ländern über das Gewalthilfegesetz, das den Zugang ..., ... und Beratung für gewaltbetroffene Personen bundeseinheitlich..., ...das Recht auf Schutz vor Gewalt und Ausbeutung sowie Anspruch..., ...zur Weiterleitung gewaltbetroffener Personen an bedarfsgerechte..., ...Vulnerabilität von Frauen*, die von Gewalt im Rahmen von Flucht/Migration..., ...vulnerablen Gruppen. Der Gewaltschutz in Unterkünften muss..., ...Menschenhandel und gewaltbetroffene Migrantinnen* wurde...
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- Angegeben von: KOK - Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. am 29.07.2024
- Beschreibung: Das Recht auf Absehen von Strafe für Betroffene von Menschenhandel, das sogenannte Non-Punishment Prinzip (NPP), ist Ausdruck eines betroffenen-zentrierten und menschenrechtsbasierten Ansatzes bei der Bekämpfung von Menschenhandel. Es soll Betroffene des Menschenhandels vor der Bestrafung für rechtswidrige Handlungen schützen, die im Zuge oder als Folge des Menschenhandels begangen wurden. Anders als die restriktive Umsetzung des NPP in Deutschland i.S.d. § 154c Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) es vorsieht, zielt der Grundsatz der Straffreiheit grundsätzlich auf alle rechtswidrigen Handlungen (Straf-, Einwanderungs-, Verwaltungs- und Zivildelikte) und unabhängig von der Schwere der Straftat ab. Daher muss die StPO diesbezüglich angepasst werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...machen. Ein Gesetz gegen digitale Gewalt gibt es, trotz..., ..., welche Ausprägungen digitale Gewalt hat. Es bedarf..., ...Insgesamt erfordert der digitale Menschenhandel die Übernahme..., ... und Richter*innen zu digitaler Gewalt allgemein und..., ...Cybersicherheitsagenda, die die Bekämpfung digitaler Gewalt in all ihren ..., ...physische und/oder psychische Gewalt erfahren haben, befinden..., ... etwa auf den Einsatz digitaler Tools, die Ausbeutung befördern oder auch digitale Gewalt reagieren zu können..., ...Hier müssen zusätzlich digitale Beratung- und Unterstützung..., ... Ländern über das Gewalthilfegesetz, das den Zugang ..., ... und Beratung für gewaltbetroffene Personen bundeseinheitlich..., ...das Recht auf Schutz vor Gewalt und Ausbeutung sowie Anspruch..., ...zur Weiterleitung gewaltbetroffener Personen an bedarfsgerechte..., ...Vulnerabilität von Frauen*, die von Gewalt im Rahmen von Flucht/Migration..., ...vulnerablen Gruppen. Der Gewaltschutz in Unterkünften muss..., ...Menschenhandel und gewaltbetroffene Migrantinnen* wurde...
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- Angegeben von: KOK - Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. am 29.07.2024
- Beschreibung: Der KOK setzt sich für ein Zeugnisverweigerungsrecht für Mitarbeitende in Fachberatungsstellen (FBS) für Betroffene von Menschenhandel ein. Sie unterstützen ihre Klient*innen bei der Unterbringung und Versorgung, klären sie über ihre Rechte auf und stabilisieren sie. Diese Tätigkeiten setzen ein Vertrauensverhältnis voraus. In diesem Zusammenhang stellt sich jedoch das Problem, dass die Mitarbeiter*innen nicht zeugnisverweigerungsberechtigt sind und als Zeug*innen in Verfahren über das Anvertraute aussagen müssen. Das hat Auswirkungen auf das Vertrauensverhältnis und kann die Berater*innen bei öffentlichem Auftreten in Gericht in Gefährdungslagen bringen. § 53 StPO muss folglich um den Kreis der Mitarbeiter*innen von FBS für Betroffene von Menschenhandel erweitert werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...machen. Ein Gesetz gegen digitale Gewalt gibt es, trotz..., ..., welche Ausprägungen digitale Gewalt hat. Es bedarf..., ...Insgesamt erfordert der digitale Menschenhandel die Übernahme..., ... und Richter*innen zu digitaler Gewalt allgemein und..., ...Cybersicherheitsagenda, die die Bekämpfung digitaler Gewalt in all ihren ..., ...physische und/oder psychische Gewalt erfahren haben, befinden..., ... etwa auf den Einsatz digitaler Tools, die Ausbeutung befördern oder auch digitale Gewalt reagieren zu können..., ...Hier müssen zusätzlich digitale Beratung- und Unterstützung..., ... Ländern über das Gewalthilfegesetz, das den Zugang ..., ... und Beratung für gewaltbetroffene Personen bundeseinheitlich..., ...das Recht auf Schutz vor Gewalt und Ausbeutung sowie Anspruch..., ...zur Weiterleitung gewaltbetroffener Personen an bedarfsgerechte..., ...Vulnerabilität von Frauen*, die von Gewalt im Rahmen von Flucht/Migration..., ...vulnerablen Gruppen. Der Gewaltschutz in Unterkünften muss..., ...Menschenhandel und gewaltbetroffene Migrantinnen* wurde...
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- Angegeben von: Deutsches Komitee für UNICEF e.V. am 26.06.2024
- Beschreibung: Ziel ist die vollständige Implementierung der UN-Kinderrechtskonvention anhand der im Staatenverfahren mit dem Kinderrechtsausschuss der Vereinten Nationen formulierten Maßgaben.
- Stellungnahmen/Gutachten (7):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...(2025). Childhood in a digital world: Screen time, digital..., ...zugänglich sind.15 c. Fazit digitale Lebenswelten Die digitale..., .../digitaleducation/accessible-digital-textbooks..., ... nutzen digitale Tools bereits im Alltag..., ...Schutz vor Risiken und Gewalt Digitale Räume bieten..., ...Gewalt ist und bleibt Gewalt Die Gewalterfahrungen von Kindern in digitalen..., ...UNICEF-Studie “Childhood in a Digital World, Screen time, digital..., ...(2025). Childhood in a digital world: Screen time, digital..., ...(2025). Childhood in a digital world: Screen time, digital..., ... Gewalt und Ausbeutung aus. Dabei..., ...(2025). Childhood in a digital world: Screen time, digital..., ...(2025). Childhood in a digital world: Screen time, digital..., ... Juni). Childhood in a digital world: Screen time, digital..., ... Juni). Childhood in a digital world: Screen time, digital..., ...(2025). Childhood in a digital world: Screen time, digital..., ...2025). Childhood in a digital world: Screen time, digital..., ...(2025). Childhood in a digital world: Screen time, digital..., ...(2025). Childhood in a digital world: Screen time, digital..., ...(2025). Childhood in a digital world: Screen time, digital...
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- Angegeben von: Sozialverband VdK Deutschland e.V. am 16.12.2025
- Beschreibung: Der vorliegende Gesetzentwurf hat im privaten Sektor das Ziel, den Zugang zu privaten Waren und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen zu erleichtern, ohne dabei eine übermäßige Belastung für Unternehmen zu erzeugen. Im öffentlichen Sektor zielt der Entwurf darauf ab, die bauliche und kommunikative Barrierefreiheit in den Bundesbehörden sowie anderen öffentlichen Einrichtungen des Bundes zu verbessern
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMAS): Gesetz zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...aufgenommen. Träger öffentlicher Gewalt sollen künftig darauf ..., ...sowohl Täger öffentlicher Gewalt des Bundes, als auch für..., ...für Träger öffentlicher Gewalt des Bundes gilt, auch ..., ...für Träger öffentlicher Gewalt sowie für Unternehmen ..., .... Träger öffentlicher Gewalt sollen künftig bei vom..., ...die Träger öffentlicher Gewalt künftig darauf hinwirken..., ...denen Träger öffentlicher Gewalt Zuwendungen nach den §..., ...wären ein Verein, der ein digitales Informationsportal mit..., ...für Träger öffentlicher Gewalt besteht, sondern, dass..., ...sowohl Täger öffentlicher Gewalt des Bundes als auch für..., ...für Träger öffentlicher Gewalt (Abs. 1) wird neu gefasst..., ...die Träger öffentlicher Gewalt dazugehören, aber zweitens..., ...treffen Träger öffentlicher Gewalt unmittelbar kraft ihrer..., ...einem Träger öffentlicher Gewalt oder einem Unternehmen..., ...Bei Trägern öffentlicher Gewalt bleibt es wie bisher nur..., ...auf Träger öffentlicher Gewalt sowie auf Öffentliche ..., ...Träger der öffentlichen Gewalt nicht unverhältnismäßig..., ...der Träger öffentlicher Gewalt, Menschen mit geistigen..., ...die Träger öffentlicher Gewalt die der Allgemeinheit ..., ...der Träger öffentlicher Gewalt, im Falle von Gefahren...
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Zugang zu Recht für und Unterstützung von Betroffenen von Menschenhandel und Ausbeutung
Aktiv vom 29.05.2024 bis 29.07.2024
- Angegeben von: KOK - Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. am 29.05.2024
- Beschreibung: Der KOK wirkt daraufhin, dass im Kontext dieser Gesetze Rechte von Betroffenen von Menschenhandel gestärkt und damit zusammenhängende Verfahren betroffenensensibel ausgestaltet werden.
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Betroffene Bundesgesetze (18):
- AufenthG 2004 [alle RV hierzu]
- AsylbLG [alle RV hierzu]
- AsylVfG 1992 [alle RV hierzu]
- AsylVfGNG [alle RV hierzu]
- AGG [alle RV hierzu]
- BMG [alle RV hierzu]
- FreizügG/EU 2004 [alle RV hierzu]
- AÜG [alle RV hierzu]
- ProstG [alle RV hierzu]
- ProstSchG [alle RV hierzu]
- StGB [alle RV hierzu]
- StPO [alle RV hierzu]
- SGB 2 [alle RV hierzu]
- SGB 12 [alle RV hierzu]
- SGB 8 [alle RV hierzu]
- SGB 14 [alle RV hierzu]
- SchwarzArbG 2004 [alle RV hierzu]
- LkSG [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen..., ...Ausbeutung sowie für von Gewalt betroffene Migrant*innen..., ...Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen..., ...Kinder und Jugendliche vor Gewalt und Ausbeutung zu schützen..., ...auf Schutz vor sexueller Gewalt und Ausbeutung Der KOK..., ...auf Schutz vor sexueller Gewalt und Ausbeutung sowie die..., ...Herausforderungen des digitalen Raums gelegt wird. Die..., ...Bereich der sexuellen Gewalt vorsieht. Diesbezüglich..., ...Schutzes vor sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche..., ...zum Themenfeld sexuelle Gewalt gegen und Ausbeutung von..., ...Betroffene von sexueller Gewalt in Kindheit und Jugend..., ...Betroffene von sexueller Gewalt in Kindheit und Jugend..., ...Betroffene von sexueller Gewalt in Kindheit und Jugend..., ... Ansatz zum Schutz vor Gewalt und sexueller Ausbeutung..., ...zum Schutz vor sexueller Gewalt und Ausbeutung durch ..., ...dem Schutz vor sexueller Gewalt an oder Ausbeutung von..., ...das Ausmaß von sexueller Gewalt gegen und Ausbeutung von..., ... Bereich der sexuellen Gewalt und sexuellen Ausbeutung..., ...vernachlässigt. Gewaltschutzkonzepte müssen jedoch ..., ...allen Formen sexueller Gewalt und Ausbeutung geschützt...
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- Angegeben von: KOK - Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. am 29.07.2024
- Beschreibung: Die überarbeitete EU-Richtlinie zur Bekämpfung des Menschenhandels muss so in nationale Gesetzgebung implementiert werden, dass neben den notwendigen Änderungen bei den Straftatbeständen zu Menschenhandel und Ausbeutung auch Verbesserungen in den Bereichen Opferschutz und Opferrechte realisiert werden (bspw. beim Aufenthalt für Betroffene von Menschenhandel, Durchsetzung von Entschädigungsansprüchen, dem Non-Punishment Prinzip).
- Betroffene Bundesgesetze (7):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...machen. Ein Gesetz gegen digitale Gewalt gibt es, trotz..., ..., welche Ausprägungen digitale Gewalt hat. Es bedarf..., ...Insgesamt erfordert der digitale Menschenhandel die Übernahme..., ... und Richter*innen zu digitaler Gewalt allgemein und..., ...Cybersicherheitsagenda, die die Bekämpfung digitaler Gewalt in all ihren ..., ...physische und/oder psychische Gewalt erfahren haben, befinden..., ... etwa auf den Einsatz digitaler Tools, die Ausbeutung befördern oder auch digitale Gewalt reagieren zu können..., ...Hier müssen zusätzlich digitale Beratung- und Unterstützung..., ... Ländern über das Gewalthilfegesetz, das den Zugang ..., ... und Beratung für gewaltbetroffene Personen bundeseinheitlich..., ...das Recht auf Schutz vor Gewalt und Ausbeutung sowie Anspruch..., ...zur Weiterleitung gewaltbetroffener Personen an bedarfsgerechte..., ...Vulnerabilität von Frauen*, die von Gewalt im Rahmen von Flucht/Migration..., ...vulnerablen Gruppen. Der Gewaltschutz in Unterkünften muss..., ...Menschenhandel und gewaltbetroffene Migrantinnen* wurde..., ...Betroffener und die Bekämpfung digitaler Gewalt umfasst. Maßnahmen..., ...konsequente Umsetzung des Gewalthilfegesetzes hinaus: Schaffung...
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- Angegeben von: KOK - Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. am 29.11.2024
- Beschreibung: Betroffene von Menschenhandel müssen schnell und unbürokratisch medizinisch / therapeutisch versorgt werden. Ein flächendeckendes Versorgungssystem besteht nicht. Der KOK setzt sich für eine umfassende, gesundheitliche Versorgung von Betroffenen von Menschenhandel ein. Ungewollt schwangere Betroffene muss der Zugang zu einem Schwangerschaftsabbruch ermöglicht werden. Der KOK setzt sich deshalb für die Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs ein. Nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) besteht zudem für geflüchtete Betroffene oftmals nur ein eingeschränkter Zugang zur Versorgung bei akuten Erkrankungen und Schmerzen. Der KOK plädiert dafür, dass AsylbLG außer Kraft zu setzen und Geflüchtete in das reguläre Sozialleitungssystem zu integrieren.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...machen. Ein Gesetz gegen digitale Gewalt gibt es, trotz..., ..., welche Ausprägungen digitale Gewalt hat. Es bedarf..., ...Insgesamt erfordert der digitale Menschenhandel die Übernahme..., ... und Richter*innen zu digitaler Gewalt allgemein und..., ...Cybersicherheitsagenda, die die Bekämpfung digitaler Gewalt in all ihren ..., ...physische und/oder psychische Gewalt erfahren haben, befinden..., ... etwa auf den Einsatz digitaler Tools, die Ausbeutung befördern oder auch digitale Gewalt reagieren zu können..., ...Hier müssen zusätzlich digitale Beratung- und Unterstützung..., ... Ländern über das Gewalthilfegesetz, das den Zugang ..., ... und Beratung für gewaltbetroffene Personen bundeseinheitlich..., ...das Recht auf Schutz vor Gewalt und Ausbeutung sowie Anspruch..., ...zur Weiterleitung gewaltbetroffener Personen an bedarfsgerechte..., ...Vulnerabilität von Frauen*, die von Gewalt im Rahmen von Flucht/Migration..., ...vulnerablen Gruppen. Der Gewaltschutz in Unterkünften muss..., ...Menschenhandel und gewaltbetroffene Migrantinnen* wurde..., ...Betroffener und die Bekämpfung digitaler Gewalt umfasst. Maßnahmen..., ...konsequente Umsetzung des Gewalthilfegesetzes hinaus: Schaffung...