Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (1.103)
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- Angegeben von: Stiftung Familienunternehmen und Politik am 08.12.2025
- Beschreibung: Familienunternehmen können in unterschiedlichsten Rechtsformen agieren. Entsprechende Regelungen des BGB, des Aktien-, GmbH-Gesetzes, der EWIV- und SE-Gesetzgebung und des HGB sollten insoweit typustauglich ausgestaltet sein. Reformvorschläge wie die Gesellschaft mit gebundenem Vermögen müssen sich an der Frage messen lassen, ob Bedürfnisse nicht besser durch die Fortentwicklung bestehender Strukturen adressiert werden können. Der Numerus Clausus dient der Typisierung und dem Schutz des Rechtsverkehrs durch Transparenz. Neue Rechtsformen sollten nur geschaffen werden, wenn sie identifizierbaren Mehrwert bieten und zentrale Fragen (einschließlich der Besteuerung und möglicher Wettbewerbsverzerrungen) befriedigend beantwortet werden können.
- Betroffene Bundesgesetze (5):
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- Angegeben von: Deutscher Designtag e.V. am 21.06.2024
- Beschreibung: Bei Ausschreibungen von Designleistungen auf Basis der UVgO werden oft unvergütete Leistungen wie Entwürfe/Konzepte gefordert. Dies verstößt u.U. gegen das Werkvertragsrecht §632 BGB, gegen den Rechtsanspruch von Urhebern auf angemessene Vergütung §32 UrhG und widerspricht dem Gebot der Wirtschaftlichkeit. Ziele: - Angleichung der UVgO an die VgV: Übernahme der Vergütungsregelung §77 VgV, des Wettbewerblichen Dialogs §18 VgV und der Innovationspartnerschaft §19 VgV in die UVgO - Stärkung der funktionalen Leistungsbeschreibung - Vereinheitlichung der Vergabeplattformen - Verbesserung der Schnittstellen - Begrenzung der Eignungskriterien auf den Auftragsgegenstand, um Solo-Selbständige/Start-Ups nicht auszuschließen - Professionalisierung der Vergabestellen und Verfahren
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- Angegeben von: Baden-Württembergischer Genossenschaftsverband e.V. (BWGV) am 25.06.2024
- Beschreibung: Das BGH-Urteil zur Unwirksamkeit des AGB-Änderungsmechanismus lässt weitgehend nur noch den Weg der ausdrücklichen Zustimmung zu. Kreditinstitute sind jedoch bei Dauerver- trägen wiederkehrend veranlasst, ihre AGB den sich ändernden Marktfaktoren auch bezogen auf innovative und preisliche Aspekte anzupassen. Wenn sie dabei auf eine ausdrückliche Kundenzustimmung angewiesen sind und diese mangels Reaktion der Kunden ausbleibt, kann die Geschäftsbeziehung letztlich nicht auf einer belastbaren Grundlage fortgesetzt werden. Die Interessenvertretung zielt auf eine Verbesserung der Gesetzeslage zugunsten einer AGB-Anpassung für auf Dauer angelegte Bankverträge. Bereits eine Ergänzung von § 675g BGB würde der aktuellen Misere bei bankrechtl. Dauerschuldverhältnissen Abhilfe leisten.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 129/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
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BR-Drs. 129/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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§§ 1, 12 Höfeordnung ab 1.1.2025
Aktiv vom 11.06.2024 bis 16.01.2025
- Angegeben von: Westfälisch-Lippischer Landwirtschaftsverband e.V. am 11.06.2024
- Beschreibung: Änderungsvorschlag des WLV Der Mindest-Hofeswert in § 1 Abs. 1 HöfeO soll auf 54.000,- Euro festgesetzt werden, bei Vorliegen eines Hofvermerkes, § 1 Abs. 3 HöfeO, 27.000,- Euro. Der Hofeswert iSv § 12 Abs. 2 HöfeO soll auf sechs Zehntel des zuletzt festgesetzten Grund-steuerwertes des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft gem. § 239 BewG festgesetzt wer-den. Der Schuldenabzug gem. § 12 Abs. 3 S. 2 HöfeO ist bis ein Fünftel des Hofeswertes möglich. Es ist eine Übergangsregelung für 10 Jahre zu ergänzen, wonach das Höferecht auch auf kleinere Höfe, die mit der Novelle die Hofeigenschaft verloren haben, Anwendung findet. Zu-dem ist der Hofeswert auf den Ertragswert nach § 2049 BGB zu begrenzen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 388/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Höfeordnung und zur Änderung der Verfahrensordnung für Höfesachen -
BT-Drs. 20/12788
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gestzes zur Änderung der Höfeordnung und zur Änderung der Verfahrensordnung für Höfesachen
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BR-Drs. 388/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Repräsentanz Transparente Gebäudehülle GbR am 21.08.2024
- Beschreibung: Referentenentwurf Gebäudetyp E - Ergänzung des Entwurfs im Hinblick auf Artikel 1 Nr. 2, Artikel 1 Nr. 4 sowie Stellungnahme zum Erfüllungsaufwand.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)
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BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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RV eingestellt von IV mit Rechtsformen
...bürgerlichen Rechts (GbR; BGB-Gesellschaft)... -
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... 1. § 650a Abs. 3 Nr. 1 BGB Neufassung „Es wird..., ... 2. § 650o Abs. 3 Nr. 2 BGB Neufassung (3) Ist..., ... den § 650o Abs. 3 Nr. 2 BGB ganz zu streichen, hilfsweise..., ...unter § 650a Abs. 3 Nr. 1 BGB aufgeführt werden. Dies...
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- Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.V. am 04.09.2024
- Beschreibung: Einführung einer Regelung zu den anerkannten Regeln der Technik sowie eines Gebäudebauvertrages zwischen fachkundigen Unternehmern
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)
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BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...des Werkvertragsrechts im BGB den Gebäudetyp-E zivilrechtlich..., ...Vermutungsregelung in § 650a Abs. 3 BGB-E und den Regelungen für..., ...fachkundigen Unternehmern in § 650o BGB-E. Den ersten Baustein,..., ...Vermutungsregelung in § 650a Abs. 3 BGB-E, begrüßen wir als in ..., ...Anwendungsbereich des § 650o BGB-E auf Gebäudebauverträge..., ...Einzelnen I. § 650a Abs. 3 BGB-E: Vermutungsregelung für..., ...Bewertung In § 650a Abs. 3 Nr. 1 BGB-E soll eine widerlegliche..., ...nach § 650a Abs. 3 Nr. 2 BGB-E widerleglich vermutet..., ... des § 650a Abs. 3 Nr. 2 BGB-E stark verengen, weil ..., ...systematischen Stellung des § 650a BGB-E beim Bauvertrag sehen..., ...Normen handelt. II. § 650o BGB-E: Gebäudebauvertrag zwischen..., ...Bewertung a) § 650o Abs. 1 BGB-E Der Entwurf stellt in..., ...Unternehmer anzusehen sind. § 650o BGB-E gilt in diesen Fällen..., ...im Sinne des § 14 Abs. 1 BGB zur Anwendung kommt. Damit..., .... 2 BGB-E Eine Aufklärung über ..., ...entbehrlich ist. c) § 650o Abs. 3 BGB-E Bei den Voraussetzungen des § 650o Abs. 3 BGB-E geben wir zu bedenken..., ...nach § 633 Abs. 2 Satz 2 BGB vor. In der Praxis sehen..., ...Verbrauchern i. S. d. § 13 BGB) in Haftung genommen zu..., ...der Möglichkeit des § 650o BGB-E in seiner jetzigen Gestalt...
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- Angegeben von: Bundesarchitektenkammer e.V. am 03.06.2024
- Beschreibung: Planen und Bauen müssen einfach, kostengünstig, innovativ und damit auch klimafreundlich werden. Das Ziel, in Zukunft kostengünstiger und ressourcenschonender zu bauen, darf nicht durch Rechtsunsicherheit auf Seiten aller am Bau Beteiligten konterkariert werden. Die BAK setzt sich daher ein für: Erleichterung bei Abweichung von bauaufsichtlich eingeführten Technischen Baubestimmungen. Erleichterung von Abweichungen von den sog. anerkannten Regeln der Techik (aaRdTRechtliche Grundlagen zur Möglichkeit der Vereinbarung eines Gebäudetyps-e.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)
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BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... (§ 650o Abs. 2 BGB) Artikel 1 Nummer 4 Gebäudetyp-E-Gesetz-E (§ 650o Abs. 3 BGB) Artikel 1 Nummer 5 Gebäudetyp-E-Gesetz-E..., ...einem neuen § 650a Abs. 3 BGB zunächst eine Regelung ..., ... in § 650a Abs. 3 Nr. 1 BGB-E lässt sich als Maßstab..., ...des § 650a Abs. 3 Nr. 1 BGB-E bereits jede Normung ..., ...des § 650a Abs. 3 Nr. 2 BGB-E daher nur solche Normungen..., ...Normung. • § 650a Abs. 3 Nr. 2 BGB-E: Auch hier Abstellen..., .... Üblich ist bislang im BGB nur die Unterscheidung zwischen Verbraucher (§ 13 BGB) und Unternehmer (§ 14 BGB). Der Begriff des fachkundigen..., ...bekannten und bewährten § 310 BGB und damit auf Unternehmer..., ...einem neuen § 650a Abs. 3 BGB zunächst eine Regelung ..., ... in § 650a Abs. 3 Nr. 1 BGB-E lässt sich als Maßstab..., ...des § 650a Abs. 3 Nr. 1 BGB-E bereits jede Normung ..., ...des § 650a Abs. 3 Nr. 2 BGB-E daher nur solche Normungen..., ...Normung. • § 650a Abs. 3 Nr. 2 BGB-E: Auch hier Abstellen..., .... Üblich ist bislang im BGB nur die Unterscheidung zwischen Verbraucher (§ 13 BGB) und Unternehmer (§ 14 BGB). Der Begriff des fachkundigen..., ...bekannten und bewährten § 310 BGB und damit auf Unternehmer...
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- Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 23.07.2025
- Beschreibung: Kein Gold-Plating bei der Umsetzung: -Anwendungsbereich auf 100.00 EUR beschränken -Kreditkarten vom Anwendungsbereich ausnehmen -Keine Kreditwürdigkeitsprüfung bei der geduldeter Überziehung -Restschuldversicherung als zulässiges Bündelungsgeschäft Das Widerrufsrecht muss ohne besondere Formalien an die Widerrufsinformation erlöschen. Beibehaltung der Widerrufsinformationsmuster. Entfall Schriftformerfordernis auch für Änderungen von Altverträgen und Immobiliar-Verbraucherdarlehen. Konkretisierung bei Kopplungsverbot zu Wertpapierkrediten. Einheitliche Auswahl von „dauerhaften Datenträgern“ für die gesamte Kundenkommunikation. Konkretisierung des Diskriminierungsverbotes im Gesetzestext. Konkretisierung zur Verwendung von Daten bei der Kreditwürdigkeitsprüfung.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJ) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... § 491 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 BGB-neu 11 7. Vertragsschluss..., ...und Wirksamkeit nach § 492 BGB-neu 12 8. Wucherähnliches..., ... nach § 497a BGB-neu 16 11. Angaben zur..., ... nach §§ 504 ff. BGB-neu 17 13. Verpflichtung..., ..., §§ 505a, 505b Abs. 2 BGB-neu 20 a. §§ 505a, 505b Abs. 2 BGB-neu - Ausnahme bzgl. besonderen..., ...dass die Regelung in § 501 BGB praktisch leerlaufe, da..., ... nach § 356b Abs. 2 S. 5 BGB-neu Die DK begrüßt die..., ... § 491 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 BGB-neu ist zu eng und dürfte..., ...2024, 28468 Rn. 18; MüKo/BGB/Weber, 9. Auflage 2023,..., ...2024, 28468 Rn. 18; MüKo/BGB/Weber, 9. Auflage 2023,..., ...S. 3 BGB-neu sollen künftig auch..., ...Nr. 2 BGB könnte dann mangels möglicher..., ... Auch § 502 Abs. 2 Nr. 2 BGB wäre dann ersatzlos zu ..., ...BGB-alt konnten Dispositionskredite..., ...5 BGB-neu) sieht vor, dass der..., ... Abs. 2 BGB-neu - Ausnahme bzgl. besonderen..., ... nach § 356b Abs. 2 S. 5 BGB-neu ......................, ... nach § 504 Abs. 1 S. 1 BGB-neu zu prüfen sein, ob ..., ...BGB-alt konnten Dispositionskredite...
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- Angegeben von: Bundesverband freier Berufsbetreuer e.V. am 26.06.2024
- Beschreibung: Entbürokratiserung der rechtlichen Betreuung im Bereich der Aufsicht
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Angelegen-heiten (1821 Abs. 5 BGB) und die Anwendung des ..., ...Innenverhältnis (§ 1821 Abs. 1 Satz 2 BGB) nicht praktikabel sind..., ...sind (§§ 1859, 1849 Abs.1 BGB). Bereits jetzt sieht das..., ...1860, 1849 Abs. 2, Abs. 3 BGB). Insgesamt sind die Regelungen..., ...§ 1845, 1865, 1866, 1849 BGB sollten ersatzlos gestrichen..., ...Nrn. 1-3, Abs. 2, Abs. 3 BGB könnten ebenfalls gestrichen..., ...wie folgt lauten: § 1859 BGB - Vermögensübersicht Betreuer..., ...einzureichen ist. § 1860 BGB müsste entsprechend angepasst..., ...Generalklausel in § 1862 BGB und die Auskunfts- und Mitteilungspflichten gemäß § 1864 BGB gewährleistet und könnte..., ...gehandhabt werden. § 1862 Abs. 2 BGB (persönliche Anhörung der..., ...Prüfungspflicht nach § 1866 BGB) in der Praxis an Bedeutung..., ...Insoweit könnt in § 1862 Abs. 2 BGB klargestellt werden, dass..., ...Regelung in § 1872 Abs. 2 BGB über die Ausnahmen von ..., ...Regelung in § 1872 Abs. 3 BGB angepasst werden könnten..., ...Änderung der §§ 1856, 1858 BGB Genehmigungspflichtige..., ...Betreuungsge-richts. § 1858 BGB könnte entfallen oder sich..., ..., 1848, 1851, 1853, 1854 BGB – sollten angesichts der..., ...Regelung in § 1821 Abs. 3 BGB rechtlichen Betreuern bei..., ...könnte § 1816 Abs. 5 Satz 3 BGB enthalten. § 27 Abs. 1...
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Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts
Aktiv vom 18.06.2024 bis 30.06.2025
- Angegeben von: Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V., Bundesverband am 18.06.2024
- Beschreibung: Der VAMV begrüßt, dass durch die Neuregelung die Möglichkeiten der Namensgebung erweitert und Namensänderungen erleichtert werden, die eindeutig im Interesse des Kindes sind. Da die Lebensläufe von Familien immer individueller und vielfältiger werden, ist es ein guter Schritt, dass auch das Namensrecht sich dieser Vielfalt durch mehr Flexibilität anpasst. Dies ist nicht zuletzt im Interesse der Kinder, die in diesen vielfältigen Lebensmodellen aufwachsen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/9041
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts
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BT-Drs. 20/9041
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...gemeinsamer Sorge gem. § 1617 BGB-E Bei Geburt des Kindes..., ... geltenden § 1617 Abs. 1 BGB. Dabei können sie entweder..., ...Alleinsorge gem. § 1617 a Abs. 2 BGB-E Nach dem geltenden § 1617a Abs. 1 BGB erhält das Kind bei Alleinsorge..., ...führen. Nach § 1617a Abs. 2 BGB kann der Elternteil, der..., ...Elternteils gem. § 1617d BGB - E Nimmt ein Elternteil..., ...gem. § 1354 Abs. 5 Nr. 3 BGB-E entscheidet, besteht ..., ...Rückbenennung gem. § 1617e BGB-E In § 1617e Abs. 1 BGB-E..., ...nach dem aktuellen § 1618 BGB bestehende Mög-lichkeit..., ...bedarf nach § 1617e Abs. 2 BGB-E der Einwilligung des ..., .... Nach § 1617e Absatz 3 BGB-E kann diese Einbenennung..., ...Kindes nach § 1617 e Abs. 2 BGB-E. Bewertung: Auch nach...