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1.431 Regelungsvorhaben zur Suche nach »"BGB"« gefunden

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Gefundene Regelungsvorhaben (1.431)

    • Angegeben von: Bundesverband Direktvertrieb Deutschland (BDD) e.V. am 27.07.2026
    • Beschreibung: Ziel der Interessenvertretung ist eine grundlegende Überarbeitung des Referentenentwurfs zur sozialversicherungsrechtlichen Statusfeststellung. § 7 SGB IV soll vorrangig an § 611a BGB ausgerichtet und das Fehlen persönlicher Weisungsgebundenheit als zentrales Abgrenzungsmerkmal verankert werden. Hilfsweise sollen die Kriterien der vorgesehenen „neuen Selbständigkeit“ praxisgerecht angepasst, das Vertretungsrecht flexibilisiert, das Vorbeschäftigungsverbot gestrichen, eine gründungsfreundliche Karenzzeit vorgesehen und das Melde- und Beitragsverfahren auf eine Eigenmeldung der Selbständigen bei der Deutschen Rentenversicherung umgestellt werden. Zudem sollen die bestehenden Statusfeststellungsverfahren rechtssicherer und schneller ausgestaltet werden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Erleichterung der Feststellung des Erwerbsstatus der Selbständigkeit im Sozialversicherungsrecht
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Regelungsansatz: Ausrichtung an § 611a BGB Zielführender wäre es ..., ...Sicht, § 7 SGB IV an § 611a BGB auszurichten und als zentrales..., ...Scheingeschäft iSd § 117 BGB zur Nichtigkeit dieser ..., ...Rechnung gemäß §§ 433, 929 BGB erwerben und weiterveräußern..., ...Weisungsgebundenheit nach § 611a BGB unterscheidet. Diese digitale..., ...Arbeitnehmers in § 611a Abs. 1 BGB anzupassen. Das kann dadurch..., ...Sinne des § 611a Abs. 1 S. 2 BGB abgestellt wird. Denn dieses..., ...2017 in § 611a Abs. 1 S. 2 BGB positiv geregelt. Danach..., ...verrichten ist (§ 613 S. 1 BGB) und die geschuldete Arbeitskraft...
    • Angegeben von: E.ON SE am 08.07.2025
    • Beschreibung: Viele Vermieter würden ihre Bestandsgebäude gerne auf eine Versorgung mit Fern- oder Nahwärme umstellen. Allerdings erschwert die Regelung des § 556c Abs. 1 Nr. 2 BGB die Umlage der Wärmelieferkosten als Betriebskosten auf die Mieter, da die erforderliche Betriebskostenneutralität nicht immer gewahrt werden kann. In der Folge bleibt der Anschluss von Bestandsobjekten an Wärmenetze durch die Eigentümer oft aus. Eine rückwirkende Betrachtung der Wärmevergleichspreise gemäß Verordnung über die Umstellung auf gewerbliche Wärmelieferung für Mietwohnraum (WärmeLV) ist weder sachgerecht noch zukunftsorientiert.
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Angegeben von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 30.10.2024
    • Beschreibung: Neuregelung der ordentlichen Kündigung analog zu den Regelungen der außerordentlichen Kündigung nach § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB zur Sicherstellung einer „Heilung“ einer außerordentlichen fristlosen Kündigung aufgrund von Mietrückständen. Mietschuldenübernahme als Beihilfe auch für Beziehende von SGB II-Leistungen (Hilfen zur Sicherung der Unterkunft nach § 22 Abs. 8 SGB II) analog der Regelungen in § 36 Abs. 1 SGB XII. Ausweitung der Mitteilungspflichten der Amtsgerichte bezüglich Räumungsklagen (§ 22 Abs. 9 SGB II sowie § 36 Abs. 2 SGB XII) auf alle Räumungsklagen.
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...außerordentlich fristlos (§ 543 BGB) oder ordentlich fristgebunden (§ 573, Fristen: § 573c BGB) gekündigt werden kann,..., ...außerordentlichen Kündigung nach § 543 BGB mit einer ordentlichen Kündigung nach § 573 BGB,27 die mittlerweile seitens..., ... nach § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB. Denn danach lässt sich..., ...vorlegt (§ 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB). Aufgrund der herausragenden..., ... 490–500. 32 Nach § 574 BGB haben Mieterinnen und Mieter..., ... gekündigt werden (§ 543 BGB), auch in Verbindung mit..., ...ordentlichen Kündigung nach § 573 BGB. Da die Regelung des Art..., ...240 § 2 BGBEG setzt § 366 BGB nicht außer Kraft. In § 366 Abs. 2 BGB ist geregelt, dass ohne...
    • Angegeben von: Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) e.V. am 27.06.2024
    • Beschreibung: Der Regierungsentwurf zum BEG IV sieht die Ersetzung des Schriftformerfordernisses beim Abschluss von Gewerbemietverträgen durch die Textform vor. Die Textform wird jedoch aus unserer Sicht nicht die Praxisprobleme rund um eine "Schriftform-Kündigung" beseitigen, weil die vom BGH geforderte Urkundeneinheit sich wahrscheinlich auch bei der Textform auswirken wird. Daher fordern wir eine ersatzlose Streichung des Schriftformerfordernisses nach §§ 579 Abs. 1, 550 BGB, um der weit verbreiteten Rechtsunsicherheit entgegenzuwirken: Rechtsunsicherheit: Im Vertrauen auf die Langfristigkeit geschlossener Mietverträge wird oft aus nicht schutzwürdigen, einseitigen Motiven gekündigt oder nachverhandelt.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11306 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Gewerbemietverträgen nach § 578 Abs. 1 S. 2 BGB-E würde nicht zu einer ..., ... die Verweisung in § 578 BGB auf § 550 BGB entfallen..., ...Verweises in § 578 Abs. 1 BGB aufgehoben werden und durch..., ... Die Regelung des § 550 BGB wurde ursprünglich geschaffen..., ...Erwerber ist durch den in § 566 BGB niedergelegten Grundsatz..., ... Schutzbereich des § 550 BGB von dem ursprünglichen ..., ...Regelung des § 578 Abs. 1 BGB in Verbindung mit § 550 BGB damit entgegen der ursprünglichen..., ...oder ein Schutz über § 242 BGB für den Kündigungsempfänger..., ...der Vorschrift des § 550 BGB grundsätzlich unvereinbar..., ...der Schriftform nach § 126 BGB abgeleitet. Hierfür spricht..., ...unanwendbar macht, da § 126b BGB eine solche Regelung gerade..., ...die Vorschrift des § 550 BGB ursprünglich entwickelt..., ... die Verweisung in § 578 BGB auf § 550 BGB entfallen..., ... die Verweisung in § 578 BGB auf § 550 BGB entfallen..., ... nicht existenten § 580b BGB-E. Der fehlerhafte Verweis auf § 580b BGB-E sollte gestrichen werden..., ... nicht existenten § 580b BGB-E sollten in Art. 229 Abs..., ... Treu und Glauben (§ 242 BGB) die Vorlage von analogen..., .... In § 556 Abs. 4 Satz 1 BGB-E wird daher zunächst das...
    • Angegeben von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 10.06.2025
    • Beschreibung: Der djb hat anlässlich des Europäischen Protesttags zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung ein Policy Paper zum Thema „Reproduktive Rechte im Kontext von Behinderung“ veröffentlicht. Der djb fordert darin die uneingeschränkte Anerkennung und Umsetzung reproduktiver Rechte für Menschen mit Behinderung und kritisiert, dass gesetzliche Regelungen und gesellschaftliche Vorstellungen die Selbstbestimmung in diesem Bereich bis heute erheblich beschneiden. Zentrale Kritikpunkte des djb sind die immer noch bestehende Möglichkeit von Zwangssterilisationen nach § 1830 BGB sowie das Spannungsverhältnis zwischen reproduktiver Selbstbestimmung und gesellschaftlichem Ableismus im Kontext der Pränataldiagnostik.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...kritisierte Norm des § 1830 BGB unterscheidet sich nur ..., ... dass § 1830 BGB nur eine geringe Verbesserung..., ... Deutschland nach § 1830 BGB (§ 1905 BGB a.F.) eine ..., ... Kritikpunkt an § 1830 BGB stellt die Voraussetzung..., ...Sterilisation nach § 1830 BGB ist erforderlich, dass ..., ...Sterilisation nach § 1905 BGB a.F. zulässig, wenn kein..., ... Die Regelung in § 1830 BGB berührt insbesondere die..., ...Sterilisation gem. § 1830 BGB nach den Maßstäben der ..., ...die Anwendung des § 1830 BGB einwilligungsunfähig sein..., ...grundsätzlich von § 1830 BGB eingeschränkt werden. Sie..., ...Sterilisation nach § 1830 BGB kann grundsätzlich vor ..., ...Sterilisationen nach § 1830 BGB (bzw. § 1905 BGB) darauf..., ...Für den Erhalt des § 1830 BGB wird hingegen angeführt..., ...eine Streichung des § 1830 BGB müssen Gehör finden. Zu..., ... sich aus §§ 1666, 1666a BGB ergibt.[99] Zudem hat ein..., ... der Regelung des § 1830 BGB überhaupt sachgerecht die..., ... tragen.[108] Der § 1830 BGB soll aber seinerseits dem..., ...Einwilligung nach § 1830 BGB ist nicht unerlässlich,..., ... werden daher von § 1830 BGB mittelbar diskriminiert..., ... [59] Schneider in MüKo, BGB, 9. Aufl., 2024, § 1830...
    • Angegeben von: Bundesarbeitsgemeinschaft PRO ASYL e.V. am 25.06.2024
    • Beschreibung: Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf beabsichtigt der Gesetzgeber, ein grundlegend neues Konzept und Verfahren zur Verhinderung vermeintlich missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft einzuführen. Während bislang ein diesbezügliches Prüfungsverfahren nur eingeleitet wird, wenn zumindest entsprechende Anhaltspunkte nach § 1597 BGB bestehen, soll künftig stets bei Bestehen eines »aufenthaltsrechtlichen Gefälles«, welches beispielsweise in allen Fällen gesehen wird, in denen Beteiligte sich in einem Asylverfahren befinden, zu einer Prüfpflicht seitens der Ausländerbehörden führen. Die Betroffenen werden so allein auf Grund ihres aufenthaltsrechtlichen Status unter Generalverdacht missbräuchlicher Vaterschaftsanerkennungen gestellt. Dies kann zu Stigmatisierung führen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 382/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft
      2. BT-Drs. 20/13255 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Anhaltspunkte nach § 1597 BGB bestehen, soll künftig ..., ...Vaterschaftsanerkennung nach § 1597a BGB zu prüfen, während die..., ...Vaterschaftsanerkennung im Sinne des § 1597a BGB erheblich steigen. Schon..., ...besitzen (§ 1597a Abs. 2 Nr. 2 BGB). PRO ASYL lehnt das Konzept..., ...wird (§ 1597a Abs. 2 Nr. 1 BGB). Auch hier wird also ein..., ...1597a Abs. 2 Nr. 1 und 2 BGB gesehen wurden, besteht..., ...mit § 1598 Abs. 1 S. 2 BGB verlieren. Nach § 85c Abs..., ...Vaterschaftsanerkennung nach § 1598 BGB-E Nach der aktuell geltenden..., ...Notariate sind nach § 1597a BGB gehalten, bei Anzeichen..., ...Aufzählung von Fällen aus. § 1598 BGB-E sieht vor, dass eine ..., ...Vaterschaftsanerkennungen über § 1598 BGB-E unwirksam werden. Die..., ...Vaterschaft nach § 1597a BGB oder versäumt sie die..., ...Vaterschaftsanerkennung nach § 1598 BGB-E wie oben dargestellt ...
    • Angegeben von: Verband der Sparda-Banken e.V. am 25.06.2024
    • Beschreibung: Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte am 27. April 2021 im Rahmen der Inhaltskontrolle von allgemeinen Geschäftsbedingungen (§ 307 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB) entschieden, dass eine Klausel in den AGB einer Bank unwirksam ist, die ohne inhaltliche Einschränkung die Zustimmung des Kunden zu AGB- und auch Gebührenänderungen fingierten, wenn er auf entsprechende Information schwieg. Der Sparda-Verband hält nach wie vor eine praxistaugliche Lösung im Massengeschäft, die nicht eine explizite Zustimmung des Kunden für jede AGB-Änderung erfordert, für geboten und setzt sich für eine sog. Widerspruchslösung ein.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (3):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...anerkannt: § 675g Abs. 2 Satz 1 BGB normiert die Wi-derspruchslösung..., ...Abs. 1 S. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB) entschieden, dass eine..., ...bestehende Vorschrift des § 675g BGB, der um einen weiteren ..., ...AGB-Prüfung nach den §§ 305 ff. BGB, was zahlreiche gerichtliche...
    • Angegeben von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. am 13.08.2025
    • Beschreibung: Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen und der Eingliederungs- und Kinderhilfe sind unzähligen bürokratischen Vorgaben ausgesetzt, die Personalkapazitäten binden. Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag einen Paradigmenwechsel hin zu mehr Vertrauen und „massiv“ weniger Bürokratie angekündigt. Diesem Versprechen müssen Taten folgen, wo die Einhaltung gesetzlicher Informations- und Belehrungspflichten mit einem immensen Bürokratieaufwand für die Unternehmen einhergeht, ohne dass ein Nutzen in Form eines besseren Schutzniveaus besteht: Die überschießende Umsetzung der Vorgaben der Richtlinie 2011/83/EU durch den deutschen Gesetzgeber ist zu beseitigen und Verträge über soziale Dienstleistungen sind aus dem Anwendungsbereich des Widerrufsrechts nach §§ 355, 356 BGB auszunehmen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Widerrufsrechts nach §§ 355, 356 BGB auszunehmen. Zu den ..., ...und Nr. 3 § 312, § 312g BGB – Verträge über soziale..., ...Anwendungsbereich der §§ 355, 356 BGB (Widerrufsrecht) ausgenommen..., ...Widerrufsrechts nach § 356 Abs. 4 BGB und Erklärung zum Beginn..., ...Verbraucher gemäß § 627 Abs. 1 BGB jederzeit kündigen kann..., ...Anwendungsbereich der §§ 355, 356 BGB auszunehmen. Änderungsvorschlag § 312g Abs. 2 BGB wird um folgende Ausnahme...
    • Angegeben von: Förderverein PRO ASYL e.V. - Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge am 27.06.2024
    • Beschreibung: Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf beabsichtigt der Gesetzgeber, ein grundlegend neues Konzept und Verfahren zur Verhinderung vermeintlich missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft einzuführen. Während bislang ein diesbezügliches Prüfungsverfahren nur eingeleitet wird, wenn zumindest entsprechende Anhaltspunkte nach § 1597 BGB bestehen, soll künftig stets bei Bestehen eines »aufenthaltsrechtlichen Gefälles«, welches beispielsweise in allen Fällen gesehen wird, in denen Beteiligte sich in einem Asylverfahren befinden, zu einer Prüfpflicht seitens der Ausländerbehörden führen. Die Betroffenen werden so allein auf Grund ihres aufenthaltsrechtlichen Status unter Generalverdacht missbräuchlicher Vaterschaftsanerkennungen gestellt. Dies kann zu Stigmatisierung führen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 382/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft
      2. BT-Drs. 20/13255 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Anhaltspunkte nach § 1597 BGB bestehen, soll künftig ..., ...Vaterschaftsanerkennung nach § 1597a BGB zu prüfen, während die ..., ...Vaterschaftsanerkennung im Sinne des § 1597a BGB erheblich steigen. Schon..., ...besitzen (§ 1597a Abs. 2 Nr. 2 BGB). PRO ASYL lehnt das Konzept..., ...wird (§ 1597a Abs. 2 Nr. 1 BGB). Auch hier wird also ein..., ...1597a Abs. 2 Nr. 1 und 2 BGB gesehen wurden, besteht..., ...Verbindung mit § 1598 Abs. 1 S. 2 BGB verlieren. Nach § 85c Abs..., ...Vaterschaftsanerkennung nach § 1598 BGB-E Nach der aktuell geltenden..., ...Notariate sind nach § 1597a BGB gehalten, bei Anzeichen..., ...Aufzählung von Fällen aus. § 1598 BGB-E sieht vor, dass eine ..., ...Vaterschaftsanerkennungen über § 1598 BGB-E unwirksam werden. Die..., ...Vaterschaft nach § 1597a BGB oder versäumt sie die Mitteilung..., ...Vaterschaftsanerkennung nach § 1598 BGB-E wie oben dargestellt ...
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