Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (26.829)
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- Angegeben von: gesund verNETZt e.V. am 25.06.2026
- Beschreibung: gesund verNETZt e.V. empfiehlt, in dem Entwurf die Vorsorgemöglichkeiten gegenüber elektromagnetischen Feldern zu stärken und zu konkretisieren.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Verein zur Förderung der Umweltverträglichkeit des Verkehrs am 24.06.2026
- Beschreibung: Planungsziel Wohnungsbau; Bereitstellung von Grundstücken angesichts der Preisentwicklung nicht möglich; Gezielter Einsatz der Wertermittlung, um Spekulation herunterzudrücken; Bau. und insbesondere Schallschutzstandards zu reduzieren ist der falsche Weg und setzt nicht an den eigentlichen Missständen an. Experimentelles Mischgebiet wird abgelehnt. TA Lärm Verwässerung ist problematisch. Änderungen der BauNVO werden vorgeschlagen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6588
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts
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BT-Drs. 21/6588
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: ANGA Der Breitbandverband e.V. am 24.06.2026
- Beschreibung: Die Einführung eines § 22a TKG, der in der vorgesehenen Ausgestaltung nicht erforderlich, investitionsgefährdend und mit dem EU-Recht unvereinbar ist, soll verhindert werden. Die Einführung eines § 22b TKG sollte so ausgestaltet werden, dass sie eine Eins-zu-eins-Umsetzung von EU-Recht vornimmt und nicht darüber hinausgeht. Die vorgeschlagene Regelung gefährdet dringend notwendige Investitionsanreize und ist EU-rechtswidrig. Die Bundesregierung soll dazu bewogen werden, die beabsichtigte Änderung des § 144 TKG anzupassen, um einen umfänglichen Bestandsschutz für bestehende Kooperationen zwischen Gebäudeeigentümern und Netzbetreibern zu gewährleisten.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Doctors for Choice Germany e.V. am 24.06.2026
- Beschreibung: Der Verein fordert die Streichung des §12 SchKG. Wie in anderen Bereichen der Medizin auch, sollen Ärzt*innen eine Behandlung, die für die Gesundheit ihrer Patient*innen notwendig ist, für die sie ausgebildet wurden und die nur sie durchführen dürfen, nicht aus Gründen der persönlichen Moral ablehnen dürfen. Insbesondere Kliniken, die öffentliche Gelder erhalten, sollten Schwangerschaftsabbrüche durchführen und sich damit ihrer Verantwortung stellen, den Versorgungsauftrag der Länder sicherzustellen. Der Verein setzt sich auch für weitere konkrete Änderungen des SchKG ein, die auf Landesebene zu einer Verbesserung der Versorgung führen würden. Hier sind Änderungen im §13 und in den jeweiligen Landesgesetzen notwendig.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Doctors for Choice Germany e.V. am 24.06.2026
- Beschreibung: Der Verein setzt sich für die Streichung des §47a AMG Sondervertriebsweg ein. Medikamente für den Schwangerschaftsabbruch sind reguläre verschreibungspflichtige Medikamente, deren Wirksamkeit und Sicherheit belegt ist und so behandelt werden sollten. Die Streichung des Sondervertriebswegs würde Hürden in der Beschaffung der Medikamente minimieren und könnte die Bereitschaft von v.a. niedergelassenen Ärzt*innen erhöhen, die medikamentöse Methode in ihrer Praxis anzubieten. Die Abschaffung des Sondervertriebswegs würde auch eine erheblich Verbesserung der Versorgung bei Fehlgeburten bedeuten, da durch einen vereinfachten Zugang zu den Medikamenten mehr niedergelassene Gynäkolog*innen die Möglichkeit hätten, diese Medikamente zur Behandlung einer sogenannten „Missed Abortion“ zu verschreiben.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Doctors for Choice Germany e.V. am 24.06.2026
- Beschreibung: Der Schwangerschaftsabbruch soll in allen Indikationen eine reguläre Leistung der gesetzlichen Krankenversorgung werden und vollständig übernommen werden. Außerdem muss die Vergütung des Schwangerschaftsabbruchs so angepasst werden, dass ein kostendeckendes Arbeiten für die durchführenden Ärzt*innen möglich ist. Hierzu setzt sich der Verein für die Streichung des §218 StGB sowie nachfolgenden Änderungen im §19 SchKG und §24b SGB V.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13775
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs
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BT-Drs. 20/13775
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: Doctors for Choice Germany e.V. am 24.06.2026
- Beschreibung: Da zur Prävention von ungewollten Schwangerschaften insbesondere der Zugang zur sicheren und kostenfreie Verhütung für alle benötigt, setzt der Verein sich für die Erweiterung der Kostenübernahme von Verhütungsmitteln nach §24a SGB V über das 22. Lebensjahr hinaus ein. Verhütungsmittel müssen unabhängig vom Alter eine Kassenleistung werden. Die Sterilisation als endgültige Verhütungsmethode sollte für alle entschiedenen und informierten Personen – unabhängig vom Geschlecht – zur Verfügung stehen. Eine ausführliche ärztliche Aufklärung über Vor- und Nachteile der verschiedenen Verhütungsmethoden muss ausreichend von den gesetzlichen Krankenkassen entlohnt werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesdruckerei GmbH am 24.06.2026
- Beschreibung: Klarstellung, dass § 19e LuftVG-E keine Ermächtigungsgrundlage für die Erzeugung übertragbarer Identitätsobjekte (Digital Travel Credentials (DTCs)) im Sinne der jeweils geltenden ICAO-Standards (Technical Reports / Guiding Core Principles) oder der EU-Rechtsrahmen für digitale Reiseausweise (COM(2024) 670 final) schafft um Rechtsklarheit für Normadressaten und Vollzugsbehörden zu schaffen und Identitätsmanipulationsrisiken zu minimieren
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6129
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Ermöglichung der digitalen Fluggastabfertigung
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BT-Drs. 21/6129
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Openbank Deutschland AG am 24.06.2026
- Beschreibung: Wir unterstützen grundsätzlich die Reform der privaten Altersvorsorge (pAV) sowie die Einführung einer Frühstart-Rente. Wir unterstützen dabei die Abschaffung bisheriger Garantievorgaben und sprechen uns dafür aus, dass private Produktlösungen einem staatlich organisierten Produkt vorzuziehen sind. Nur in Verbindung mit einer kapitalgedeckten pAV, die bereits in jungen Jahren beginnt, können künftige Generationen ihr finanzielles Wohlergehen im Alter sichern. Wir begrüßen daher die Einführung einer Frühstart-Rente und sprechen uns dafür aus, dass diese auf alle Kinder ab Geburt ausgeweitet wird. Zudem unterstützen wir Initiativen, die die finanzielle Bildung stärken, da diese die Basis für persönliche Investitionsentscheidungen und einen wirkungsvollen Vermögensaufbau legt.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Openbank Deutschland AG am 24.06.2026
- Beschreibung: Wir begrüßen die Konsultation der EU-Kommission zur Wettbewerbsfähigkeit des EU Bankensektors. Die daraus zu erwartenden regulatorischen Änderungen müssen geeignet und umfassend genug sein, den europäischen Finanzsektor wirksam zu stärken. Daher sprechen wir uns u.a. für mehr Transparenz und Vorhersehbarkeit bei den Kapitalanforderungen aus. Zudem muss des Aufsichts- und Regulierungsrahmens wieder an übergeordnete politische Ziele angepasst werden. Wir sprechen uns zudem für die Vollendung der Bankenunion und der Savings and Investment Union (SIU) sowie für ein einheitliches Einlagensicherungssystem (EDIS) aus. EDIS ist unerlässlich, um Banken von Staaten zu entkoppeln und grenzüberschreitende Skaleneffekte zu ermöglichen.