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431 Regelungsvorhaben zur Suche nach »digitale gewalt« gefunden

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Gefundene Regelungsvorhaben (431)

    • Angegeben von: Eckiger Tisch e.V. am 23.09.2024
    • Beschreibung: Das geplante Gesetz soll den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexuellem Missbrauch verbessern, indem es präventive Strukturen stärkt und nachhaltige Maßnahmen auf Bundesebene zur Bekämpfung und Verhinderung von Kindesmissbrauch etabliert. Der Verein unterstützt das Gesetzesvorhaben und insbesondere die Verankerung von UBSKM, Betroffenenrat und der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs. Optimierungspotenzial wird insbesondere dahingehend gesehen, Unterstützungs- und Beratungsbedarfe für Betroffene sowie das Themenfeld Aufarbeitung im Gesetzesvorhaben zu stärken.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 368/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen
      2. BT-Drs. 20/13183 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Strukturen ge-gen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen..., ...Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Mädchen und Jungen ..., ...den Schutz vor sexueller Gewalt zu verbessern und zugleich..., ...Der Kampf gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen..., ...sind tangiert. Die Digitalpolitik wird immer wichtiger..., ... neue Formen sexueller Gewalt sowie auf datenschutzrechtliche..., ...Herausforderungen im Kampf gegen Gewalt und Missbrauch. Von daher..., ...einer jeden von sexueller Gewalt in Kindheit und Jugend..., ...in den Blick. Sexuelle Gewalt ist zwar individuelles..., ...war, mit der erfahrenen Gewalt umgegangen ist. Aufarbeitung..., ...Aufarbeitung der jeweiligen Gewaltgeschichte von Kirchen, Heimen..., ...Jugendlichen vor sexueller Gewalt versagt wurde, arbeitet..., ...Betroffenen be-richteten Gewalterfahrungen verhalten haben...., ...über stattgefundene Gewalthandlungen aussehen sollten...., ...Folgen von sexueller Gewalterfahrung bietet. Dieser „Fonds..., ...die Opfer von sexueller Gewalt in institutionellen Kontex-ten..., ...Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen...
    • Angegeben von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 13.08.2026
    • Beschreibung: Beim vorgelegten Reformvorschlag geht es darum, sich im Familienrecht stärker vom Wohl des Kindes leiten zu lassen sowie häusliche Gewalt zulasten des Gewalttäters im Sorge- und Umgangsrecht maßgeblich zu berücksichtigen. Außerdem widmet er sich Fragen des Abstammungs- und Adoptionsrechts. Der Paritätische fordert allgemein eine Modernisierung des Familienrechts, u. a. eine Verbesserung der Situation von Opfern von häuslicher- und Partnerschaftsgewalt im Sorge- und Umgangsrecht, eine Stärkung der Kinderrechte und ein transparentes und zeitgemäßes Adoptions- und Abstammungsrecht, das alle Familienkonstellationen umfasst. Besonders wichtig ist ihm auch eine Stärkung der Täterarbeit, die noch über den vorgelegten Reformvorschlag hinausgeht.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Reform des Kindschaftsrechts (Kindschaftsrechtsmodernisierungsgesetz - KiMoG) (Vorgang) [alle RV hierzu]
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... Der Umfang häuslicher Gewalt wurde spätestens mit ..., ...die Tatsache häuslicher Gewalt im Kontext der Regelungen..., ...Verbandes müsste der Gewaltbegriff (und Gewalt) im Sinne..., ...mit Blick auf häusliche Gewalt, Familienrichter*innen..., ... Partnerschaftsgewalt ergänzt. Die Erwähnung..., ... 3 Nr. 5 die Form der digitalen Gewalt. Auch das Miterleben von digitaler Gewalt zwischen Bezugspersonen..., ... wird „häusliche Gewalt“ nun durch die Vorgaben..., ...auch Fälle häuslicher Gewalt gibt, die aus Furcht vor..., ...auszugehen. Miterlebte Gewalt In § 1626 Abs. 3 Nummer..., ...der Schutz vor direkter Gewalt und vor miterlebter Gewalt..., ... soll bei Gewalt die Vermutung nicht gelten..., ... Regel bei häuslicher Gewalt gegeben ist. Alleiniges..., ...Sorgerecht bei häuslicher Gewalt Bei häuslicher Gewalt..., ...bei Fällen häuslicher Gewalt. Ebenfalls ist in § 1637..., ...infolge von häuslicher Gewalt unter Druck steht oder..., ...Mütter, die häusliche Gewalt bzw. Partnerschaftsgewalt..., ...die Opfer von häuslicher Gewalt unter Generalverdacht..., ...Praxis gezwungen, Partnerschaftsgewalt oder häusliche Gewalt auch gegenüber dem Kind...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... insbesondere schwerer Gewalt- und Sexualstraftaten ..., ... insbesondere schwerer Gewalt- und Sexualstraftaten ..., ... einer Gewaltform, die mit erheblichen..., ...Formen geschlechtsbezogener Gewalt bei der Bestellung eines..., ... Betroffene häuslicher Gewalt erleben Angriffe auf ihre..., ...standen. Diese erlittene Gewalt begründet auch nach dem..., ...geschlechtsspezifischer Gewalt auszuweiten. 2. Zu Nr..., ...Intimbereichsverletzung vor. Auch digitale Gewalt ist heute eine..., ... Ausprägung häuslicher Gewalt; sie tritt auch sonst ..., ...sowie § 4 Satz 1 Gewaltschutzgesetz ein*e Rechtsanwält..., ...Begriff der häuslichen Gewalt grundsätzlich wie in Art..., ... Gewalt (sog. Gewaltschutzrichtlinie..., ...gravierender“ häuslicher Gewalt, also insbesondere um ..., ...gravierender“ häuslichen Gewalt abzusehen. Zurecht ..., ...Betroffene von häuslicher Gewalt; diese droht nun über ..., ...einiger Formen häuslicher Gewalt, wie z. B. digitale Gewalt..., ...geschlechtsspezifischer Gewalt ermöglicht werden.[17]..., ...geschlechtsspezifischer Gewalt adressiert werden. Eine..., ...geschlechtsspezifischen Gewalt auf Art. 3 lit. a und ..., ..., die aufgrund der Gewaltsituation am meisten auf sie...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Einleitung: Gewaltschutz kostet Geld und rettet..., ...anderen Nahbeziehungen Gewalt erleben. Seit fast 50 ..., ...Leistungen“ oder die von Gewalt Betroffenen selbst werden..., ...genommen. Der Schutz vor Gewalt ist keine Sozialleistung. Der Schutz vor Gewalt ist keine freiwillige ..., ... zum Thema „Schutz vor Gewalt“ zu lesen: „Wir werden..., ...politische Strategie gegen Gewalt entwickeln, die Gewaltprävention..., ...das Recht auf Schutz vor Gewalt für jede Frau und ihre..., ...Regelfinanzierung.“ Gewaltschutz kostet Geld Leider..., ...geschlechtsspezifischer Gewalt“ der Firma Kienbaum, die..., ... und im geplanten Gewalthilfegesetz ab 2025 für den ..., ...geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt (Gewalthilfegesetz – GewHG..., ...geschlechtsspezifischer Gewalt und häuslicher Gewalt ..., .... „Häuslichen Gewalt“ sollte hier nicht beschränkt werden auf Gewalt durch Personen aus dem..., ...familiären Umfeld, Partnerschaftsgewalt oder Gewalt durch..., ...und anderen Formen von (digitaler) Gewalt hier auch mitgedacht..., ... beispielsweise der gewalttätige Partner die Gewaltgefährdung..., ...wieder den von Gewalt betroffenen Müttern, sich..., ..., dass Gewalt ein individuelles Problem...
    • Angegeben von: Bundespsychotherapeutenkammer am 19.03.2024
    • Beschreibung: Die BPtK wirbt dafür, dass neben der Strafverfolgung auch Maßnahmen der Information und Aufklärung, Prävention sowie des Kinderschutzes notwendig sind, um Minderjährige vor sexualisierter Gewalt zu schützen und der Entstehung von Bildmaterial mit Inhalten sexualisierter Gewalt gegen Minderjährige vorzubeugen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/10540 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Mindeststrafen des § 184b Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3 des Strafgesetzbuches - Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Inhalten sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche..., ...jedweder Form sexualisierter Gewalt muss höchste Priorität..., ...Gesellschaft haben. Gewalterfahrungen können für Kinder..., ...bildbasierter sexualisierter Gewalt werden, wenn Nacktaufnahmen..., ...Cybergrooming“) oder über digitale Bildbearbeitung gefälschte..., ...Inhalten sexualisierter Gewalt sowie bildbasierte sexualisierte Gewalt erleben Opfer als extrem..., ...entsprechendem Bildmaterial im digitalen Raum die Aufnahmen immer..., ...bildbasierte sexualisierte Gewalt aufgeklärt werden. Dazu..., ...sie von sexualisierter Gewalt bedroht sind oder diese..., ...Bildmaterial sexualisierter Gewalt gegen Minderjährige sowie..., ...Bildmaterial mit sexualisierter Gewalt den zuständigen Behörden..., ...Für Opfer sexualisierter Gewalt müssen niedrigschwellige..., ...Online-Bildmaterial mit sexualisierter Gewalt gegen Minderjährige muss..., ...Gefahren sexualisierter Gewalt gegen Minderjährige im...
    • Angegeben von: bff: Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe / Frauen gegen Gewalt e.V. am 15.09.2026
    • Beschreibung: Der bff setzt sich dafür ein, dass die im Plan 17 des Bundeshaushalts 2027 vorgesehenen Mittel für Gewaltschutz und -prävention sowie die Bekämpfung des Menschenhandels nicht reduziert, sondern mindestens tarif- und inflationsgerecht erhöht werden. Ziel ist die langfristige Sicherung der bundesweiten fachlichen Vernetzungs- und Koordinierungsstrukturen, die zur Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt und des Menschenhandels, zum Schutz Betroffener sowie zur fachpolitischen Weiterentwicklung des Hilfesystems beitragen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/7300 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2027 (Haushaltsgesetz 2027 - HG 2027)
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Bundeshaushalt 2027: Kürzung bei Gewaltschutz und Bekämpfung des ..., ...Gleichstellungspolitik zu Gewaltschutz und -prävention sowie..., ...die Strukturen, die Gewaltschutz und die Bekämpfung ..., ...Gesetzesvorhaben - etwa zum Gewalthilfegesetz, zum Gewaltschutzgesetz..., ...Kindschaftsrecht oder gegen digitale Gewalt – brauchen unsere..., ...des enormen Ausmaßes der Gewalt wäre es ein fatales Signal...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... schwächt das den gewaltbetroffenen Elternteil. In der..., ...Fortwirken der ausgeübten Gewalt in den Entscheidungen ..., ...erwirken wollen. Der gewalttätige Elternteil wird nach..., ...schaffen und der erlebten Gewalt Rechnung zu tragen. ..., ...GG, wenn der bisher gewalttätige Eltern-teil / Partner..., ..., die Opfer häuslicher Gewalt sind, und ihren Kindern..., ...gewaltbetroffene Person möglich sein..., ...die von sog. häuslicher Gewalt betroffenen Personen. ..., ... für die Gewalt sowie die Teilnahme an..., ...Das gesamte Ausmaß der Gewalt kommt oft erst nach und..., ... Gewaltschutzanordnung zu koppeln, wird..., ... Antrag nach § 1 Gewaltschutzgesetz stellen. Quelle:..., ... weiter digital Kontakt aufnimmt. Wenn..., ...Fällen ist eine Gewaltschutzanordnung nicht sinnvoll..., ... gewaltbetroffenen Elternteils möglichst..., ... Gewaltschutzverfahren gezwungen würden..., ... Gewalt verabschiedet. Dort wird..., ...insbesondere auch die digitale Gewalt definiert. Europarecht..., ... Gewalt und ihrer Dynamiken, ihrer..., ...die Wissen zu häuslicher Gewalt und sexualisierter Gewalt...
    • Angegeben von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 06.12.2024
    • Beschreibung: Der djb nimmt die aktuellen politischen Entwicklungen zum Anlass, seine Wahlforderungen für die anstehende Wahlperiode des 21. Deutschen Bundestages zu veröffentlichen. Zu den zentralen Forderungen des djb gehören der umfassende Gewaltschutz für Frauen, die rechtliche Sicherung der reproduktiven Selbstbestimmung und entschlossene Schritte zur ökonomischen Gleichberechtigung. Der djb fordert umfassende Reformen im Aufenthaltsrecht, um Frauen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, unabhängig von ihrem aufenthaltsrechtlichen Status Schutz zu gewähren. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... aktualisieren. 1. Gewaltschutz a) Gewaltschutz im..., ...Betroffenen von häuslicher Gewalt, deren Aufenthaltstitel..., ...Istanbul-Konvention). b) Schutz vor digitaler Gewalt Im digitalen..., ...stärkere Gesetzgebung gegen digitale Gewalt und die zügige..., ... Gewalt hin, etwa im Bereich der..., ...sexualisierten bildbasierten Gewalt[4]. Mit der EU-Gewaltschutzrichtlinie..., ...strafrechtlichen Erfassung von digitaler Gewalt verpflichtet,..., ...auch sexualisierter und digitaler Gewalt, beinhalten.[..., ...und Art. 36 EU-Gewaltschutzrichtlinie gerecht werden. f) Gewaltprävention Neben einer Bekämpfung..., ...Verabschiedung des Gewalthilfegesetzes ein, das einen ..., ... Gewalt oder von Wiederholungsdelikten..., ..., sodass Gewaltkreisläufe langfristig durchbrochen..., ... Täterarbeit Häusliche Gewalt e.V. erfolgen, wobei es..., ...16, Art. 19 EU-Gewaltschutzrichtlinie gerecht werden..., ...geschlechtsspezifischer Gewalt Der djb setzt sich ..., ...als auch die EU-Gewaltschutzrichtlinie (Art. 34, 35 EU-Gewaltschutzrichtlinie..., ...werden kann oder ob sich digitale Gewalt und digitale Diskriminierungsphänomene in Form des Digital Gender Gap und des Gender..., ... Digital- und Datenpolitik weist...
    • Angegeben von: Bundesvereinigung Lebenshilfe am 11.06.2024
    • Beschreibung: Bei der Ausschreibung von Leistungen für Fahrdienste zu berücksichtigende und zu refinanzierende Anforderungen: Maßnahmen zum Schutz von Menschen mit Behinderung während Fahrten mit Beförderungsdiensten vor Gewalt und sexuellen Übergriffen. Schulungen für Fahrzeugführer*innen von Fahrdiensten zum Schutz der beförderten Menschen mit Behinderung vor Gewalt. Selbstbestimmte Mobilität z. B. durch einen Anspruch auf Mobilitätsassistenz. Angemessene Fahrzeiten bei Fahrten zu Schule & WfbM. Sichere Beförderung von Rollstuhlfahrer*innen. Ergänzung des § 83 SGB IX um einen Leistungsanspruch der hauptsächlich befördernden Sorgeberechtigten zur Deckung des behinderungsbedingten Mehraufwands bei der Beförderung von minderjährigen Kindern mit Behinderung. Streichung des § 8 Abs. 3 S. 4 PBefG.
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Betroffenen. 1. Schutz vor Gewalt und sexuellen Übergriffen..., ...hohen Risiko ausgesetzt, Gewalt und sexuelle Übergriffe..., ...versetzen und hierdurch gewalttätiges Verhalten auslösen. Gewalt in diesen Settings ist..., ...Risikofaktoren, die Gewaltvorkommnisse in derartigen Situationen..., ...Beförderungsdiensten vor Gewalt und sexuellen Übergriffen..., ...Bundesministerium für Digitales und Verkehr in Auftrag..., ...Bundesministerium für Digitales und Verkehr in Auftrag..., ... nicht hinreichend vor Gewalt und sexuellen Übergriffen..., ...schwert. 1. Schutz vor Gewalt und sexuellen Übergriffen..., ...Haltestellen des ÖPNV kann es zu Gewalt und sexuellen Übergriffen..., ...Verkehrsmitteln des ÖPNV vor Gewalt und sexuellen Übergriffen..., ...Verkehrsbetriebe des ÖPNV über Gewaltschutzkonzepte verfügen müssen...
    • Titel der Bundesgesetze
      ...Gesetz zum zivilrechtlichen Schutz vor Gewalttaten und Nachstellungen...
    • Kurztitel der Bundesgesetze
      ...Gewaltschutzgesetz...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...innerfamiliäre und Partnerschaftsgewalt gegen Frauen und..., ...in Mädchenbildung oder digitale Bildung von Frauen entgehen..., ... und ihrer gewaltbetroffenen Eltern nicht länger..., ...und Umgangsrecht gewaltschutzkonform reformieren ..., ... Das Miterleben von Gewalt gegen einen Elternteil..., ...Berücksichtigung von häuslicher Gewalt ..., ...geschlechtsspezifischer Gewalt oder erleben Übergriffe..., ...vom Ehebestand für Gewaltbetroffene Arbeitsaufnahme..., ... Frauen im Gewaltfall Schutz in einem Frauenhaus..., ... Wir erkennen an, dass Gewalt und Gewalterfahrungen ..., ...GEWALTSCHUTZ Kompakt-Briefing für..., ... jeder Mensch frei von Gewalt leben kann. Frauen sind..., ... Gewalt, sexualisierte Gewalt und digitale Gewalt nehmen immer weiter..., ... an Maßnahmen zur Gewaltprävention. Mit dem Gewalthilfegesetz..., ...verpflichtende Weiterbildungen zu Gewalt Lücken im Gewaltschutz..., ...stärken Prävention von Gewalt, Bekämpfung digitaler Gewalt sowie Schutz für besonders..., ...Für die Sicherheit gewaltbetroffener Mütter und ihrer..., ...Polizei. Das Gewaltschutzgesetz reformieren wir ...
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