Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (862)
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- Angegeben von: Hauptstadtbüro Bioenergie am 26.11.2025
- Beschreibung: Die Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) soll neben einer Übergangsregelung zur Rechtsklarheit auch §§ 32, 33 Abs. 10 und 34 GasNZV einbeziehen. Ab 2026 braucht es eine Nachfolgeregelung im EnWG, um Investitionssicherheit zu gewährleisten und europarechtliche Vorgaben einzuhalten. Zentrale Punkte sind: vorrangiger Gasnetzanschluss von Biogasanlagen einschließlich Speicher, eine Kostenprivilegierung bei Netzanschlüssen zur Entlastung von KMU und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, sowie mehr Flexibilität durch individuelle vertragliche Abweichungen. Zudem muss klargestellt werden, dass Biomasse-Verbrennung mit null Emissionen anzusetzen ist. Parallel sind Anpassungen im EEG erforderlich.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1497
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
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BT-Drs. 21/1497
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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Betroffene Bundesgesetze (1):
- GasNZV 2010 [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) fallen (Wasserstoff, ..., ...Methan etc.; § 3 Nr. 10g EnWG), gelten dann folglich ..., ...allgemeinen Regeln des EnWG, speziell § 17 Abs. 1 für..., ... allgemeinen Regeln des EnWG, speziell § 17 Abs. 1 EnWG für den Gasnetzanschluss..., ...allgemeine Regelung des EnWG zum Gasnetzanschluss noch..., ...Zeitpunkt würde dann § 17 EnWG gelten. Dort ist allerdings..., ...Begriffsbestimmungen des EnWG verwiesen (§ 2 Nr. 8 GasNZV..., ...definiert werden (§ 3 Nr. 10g EnWG). Seite 10 Nachfolgeregelung..., ...GasNZV i.V.m. § 17 Abs. 2 EnWG). • Neue Vorgabe zum Umgang..., ...Netzanschluss nur die Regeln des EnWG (nicht-diskriminierender..., ...Zugang; § 17 Abs. 1 und 2 EnWG) und die Kostenbegrenzung...
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- Angegeben von: Hauptstadtbüro Bioenergie am 26.11.2025
- Beschreibung: Die Bioenergieverbände fordern, das Gesetz zur Beschleunigung des Wasserstoffhochlaufs zu einem umfassenden Gesetz für grüne Gase weiterzuentwickeln. Neben Elektrolyse-Wasserstoff müssen auch biogener Wasserstoff aus Biogas-Dampfreformierung oder Biomasse-Pyrolyse, Biomethan sowie alle Wasserstoffderivate einbezogen werden. Die dezentrale Einspeisung von Biomethan auf Verteilnetzebene erleichtert die Umstellung von Hochdruckleitungen auf Wasserstoff. Zudem ist eine Nachfolgeregelung zur GasNZV im EnWG erforderlich, um Einspeisung erneuerbarer Gase ab 2026 abzusichern. Schließlich sollen Biomasseanlagen für die gekoppelte Erzeugung von Wasserstoff und Wasserstoffderivaten rechtlich privilegiert werden, um den Hochlauf schnell und klimawirksam voranzubringen.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
..... 7 3.1. Änderung des EnWG (Artikel 6): Nachfolgeregelung..., ...Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) eine Nachfolgeregelung zur GasNZV ins EnWG eingefügt werden. • Die..., ...Ergänzungsbedarf 3.1. Änderung des EnWG (Artikel 6): Nachfolgeregelung..., ...Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) als „Biogas“ bezeichneten..., ...Definition von „Biogas“ im EnWG fallen, gelten dann nur..., ... allgemeinen Regeln des EnWG, speziell § 17 Abs. 1 für..., ...durch Nachfolgeregeln im EnWG ersetzt werden. In Bezug...
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- Angegeben von: Deutscher Wasserstoff-Verband (DWV) e.V. am 16.05.2024
- Beschreibung: Ziel ist die Ausarbeitung einer ambitionierten Wasserstoffspeicherstrategie in Deutschland zur erneuerbaren resilienten Versorgung mit Energie. Hierzu müssen im EnWG, BImSchG, BBergG und der UVP-Bergbau Änderungen vorgenommen werden, um Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen, die Nutzung von Speichern attraktiv zu machen, bestehende Erdgasspeicher umzuwidmen sowie neue Speicher in Bau gegeben werden. Hierzu braucht es ein Marktdesign, das dies anreizt. Hier kann ein Amortisationskonto, analog zum Wasserstoff-Kernnetz, ein gangbarer Weg sein. Zusätzlich müssen multi-use-Resilienzspeicher definiert werden, die zur Stärkung der Energieversorgungssicherheit und Krisenresilienz beitragen.
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) eine Ausweitung der in..., ...verlängerten § 118 Absatz 6 EnWG rechtssicher auf Wasserstoffspeicher..., ...Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) eine Ausweitung der in..., ...verlängerten § 118 Absatz 6 EnWG rechtssicher auf Wasserstoffspeicher...
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- Angegeben von: Storengy Deutschland GmbH am 01.08.2024
- Beschreibung: Ziel ist eine sachgerechte und für Untergrundspeicher für Wasserstoff förderliche Umsetzung der EU-Richtlinie 2024/1788 über gemeinsame Vorschriften für die Binnenmärkte für erneuerbares Gas, Erdgas und Wasserstoff im Zuge der sich aktuell in der Verbändeanhörung befindlichen EnWG-Novelle, welche die Einführung eines Systems für den regulierten Zugang Dritter ab August 2026 vorsieht. Bei der Umsetzung sollte ein System der Erlösregulierung gewählt werden, das dem wettbewerblichen Charakter des Wasserstoffspeichermarktes entspricht und Anreize zur Entwicklung innovativer Speicherprodukte setzt.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 186/26
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets
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BR-Drs. 186/26
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 26.06.2024
- Beschreibung: Mit der Änderung des Onlinezugangsgesetzes soll der Rahmen für die weitere Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung gesetzt werden. Es gibt eine Verordnungsermächtigung für Verwaltungsleistungen, die der Ausführung von Bundesgesetzen z.B. BImSchG und WHG sowie EnWG dienen. Standards und Schnittstellen für IT-Komponenten werden an zentraler Stelle durch das BMI dokumentiert und veröffentlicht. Der bisherige Ansatz, Softwarelösungen im Frontend nach dem EfA-Prinzip ("Einer für alle") föderativ zu entwickeln und bereitzustellen, wird nicht durch Industrie und Wirtschaft geteilt.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10417
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/8093 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes sowie weiterer Vorschriften zur Digitalisierung der Verwaltung (OZG-Änderungsgesetz - OZGÄndG)
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BT-Drs. 20/10417
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutscher Wasserstoff-Verband (DWV) e.V. am 16.05.2024
- Beschreibung: Die Einführung von Herkunftsnachweisen (HKN) muss so ausgestaltet werden, dass ein bilanzieller Bezug von Wasserstoff in Gasnetzen im Rahmen eines Massenbilanzsystems mit entsprechender bilanzieller Entwertung der jeweiligen Herkunftsnachweise möglich ist. Es muss eine bilanzielle Anrechnung im Herkunftsnachweissystem möglich sein. Auch beauftragte Dritte sollen HKN beantragen können. Bei der Ausgestaltung des Systems ist auf Kohärenz mit der 37. BImSchV und § 13k EnWG zu achten. Im Übrigen Verweis auf das Regelungsvorhaben "Maßnahmen zum Hochlauf der grünen Wasserstoff-Marktwirtschaft".
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10159
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Verordnung über das Herkunftsnachweisregister für Gas und das Herkunftsnachweisregister für Wärme oder Kälte (Gas-Wärme-Kälte-Herkunftsnachweisregister-Verordnung - GWKHV)
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BT-Drs. 20/10159
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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Betroffene Bundesgesetze (3):
- HkNRG [alle RV hierzu]
- 37. BImSchV [alle RV hierzu]
- EnWG 2005 [alle RV hierzu]
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- Angegeben von: Thüga Aktiengesellschaft am 21.06.2024
- Beschreibung: Wasserstoffhochlauf ermöglichen. Schnelle Schaffung eines Wasserstoffnetzes in Deutschland - sowohl auf der Fernleitungsebene (Kernnetz) als auch auf der Verteilnetzebene. Transformation Gasnetzinfrastruktur in Richtung Wasserstoff als Beitrag zur Klimaneutralität und dem Gelingen der Energiewende ermöglichen (Umwidmung, Ergänzungsneubau, Stilllegung; Schaffung entsprechender regulatorischer Rahmenbedingungen bzw. Finanzierungsbedingungen für Fernleitungs- und Verteilnetze via EnWG und Festlegungen der BNetzA). Einalssungen zum BMW-Greenpaper Transformation Gas-/Wasserstoff-Verteilernetze im Rahmen öff. Konsultation. Sinnvolle Überführung EU-Gaspaket in dt. Recht (BMWE Referentenentwurf 2025). Zudem Instrumente für schnelle H2-Marktdurchdringung - wie bspw. Grünngasquote - etablieren.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10014
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
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BT-Drs. 20/10014
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Stellungnahmen/Gutachten (21):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
.... 2 S.1 EnWG normierte Effizienzkriterium..., ...ist das EnWG nur anzuwenden, sofern..., ...Abs.1 S.1 EnWG ist § 21 EnWG nach Maßgabe..., ... EnWG ebenfalls verweist. Die..., ...nach § 23a EnWG nicht anzuwenden ist, ..., .... 3 S. 1 EnWG bestätigt wurden. 24 Siehe..., ...§ 28j Abs.1 EnWG).41 Dies bedeutet, dass..., ...Allgemeine Regelungen im EnWG • Nach § 21 Abs. 1 EnWG..., ... EnWG gilt das Prinzip eines ..., ... EnWG auch für Betreiber von..., ... sind (§ 15 Abs. 3 S. 7 EnWG). § 1 Abs.1 EnWG als ..., ...ist das EnWG nur anzuwenden, sofern..., ...Abs.1 S.1 EnWG ist § 21 EnWG nach Maßgabe..., ... EnWG ebenfalls verweist. Die..., ...nach § 23a EnWG nicht anzuwenden ist, ..., ...§ 28j Abs.1 EnWG).41 Dies bedeutet, dass..., ...Allgemeine Regelungen im EnWG • Nach § 21 Abs. 1 EnWG..., ... EnWG gilt das Prinzip eines ..., ... EnWG auch für Betreiber von..., ...den Regelungen in § 16b EnWG-E ff. und § 14d EnWG ist...
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- Angegeben von: Fachverband Biogas e.V. am 26.11.2025
- Beschreibung: Die Bioenergieverbände fordern, das Gesetz zur Beschleunigung des Wasserstoffhochlaufs zu einem umfassenden Gesetz für grüne Gase weiterzuentwickeln. Neben Elektrolyse-Wasserstoff müssen auch biogener Wasserstoff aus Biogas-Dampfreformierung oder Biomasse-Pyrolyse, Biomethan sowie alle Wasserstoffderivate einbezogen werden. Die dezentrale Einspeisung von Biomethan auf Verteilnetzebene erleichtert die Umstellung von Hochdruckleitungen auf Wasserstoff. Zudem ist eine Nachfolgeregelung zur GasNZV im EnWG erforderlich, um Einspeisung erneuerbarer Gase ab 2026 abzusichern. Schließlich sollen Biomasseanlagen für die gekoppelte Erzeugung von Wasserstoff und Wasserstoffderivaten rechtlich privilegiert werden, um den Hochlauf schnell und klimawirksam voranzubringen.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
..... 7 3.1. Änderung des EnWG (Artikel 6): Nachfolgeregelung..., ...Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) eine Nachfolgeregelung zur GasNZV ins EnWG eingefügt werden. • Die..., ...Ergänzungsbedarf 3.1. Änderung des EnWG (Artikel 6): Nachfolgeregelung..., ...Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) als „Biogas“ bezeichneten..., ...Definition von „Biogas“ im EnWG fallen, gelten dann nur..., ... allgemeinen Regeln des EnWG, speziell § 17 Abs. 1 für..., ...durch Nachfolgeregeln im EnWG ersetzt werden. In Bezug...
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- Angegeben von: Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE) und Fachverband Holzenergie (FVH) im BBE am 09.10.2025
- Beschreibung: Die Bioenergieverbände fordern, das Gesetz zur Beschleunigung des Wasserstoffhochlaufs zu einem umfassenden Gesetz für grüne Gase weiterzuentwickeln. Neben Elektrolyse-Wasserstoff müssen auch biogener Wasserstoff aus Biogas-Dampfreformierung oder Biomasse-Pyrolyse, Biomethan sowie alle Wasserstoffderivate einbezogen werden. Die dezentrale Einspeisung von Biomethan auf Verteilnetzebene erleichtert die Umstellung von Hochdruckleitungen auf Wasserstoff. Zudem ist eine Nachfolgeregelung zur GasNZV im EnWG erforderlich, um Einspeisung erneuerbarer Gase ab 2026 abzusichern. Schließlich sollen Biomasseanlagen für die gekoppelte Erzeugung von Wasserstoff und Wasserstoffderivaten rechtlich privilegiert werden, um den Hochlauf schnell und klimawirksam voranzubringen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2506
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Verfügbarkeit von Wasserstoff und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochlauf und weiterer energierechtlicher Vorschriften
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BT-Drs. 21/2506
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
..... 7 3.1. Änderung des EnWG (Artikel 6): Nachfolgeregelung..., ...Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) eine Nach- folgeregelung zur GasNZV ins EnWG eingefügt werden. • Die..., ...Ergänzungsbedarf 3.1. Änderung des EnWG (Artikel 6): Nachfolgeregelung..., ...Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) als „Biogas“ bezeichneten..., ...Definition von „Biogas“ im EnWG fallen, gelten dann nur..., ... allgemeinen Regeln des EnWG, speziell § 17 Abs. 1 für..., ...durch Nachfolgeregeln im EnWG ersetzt werden. In Bezug...
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- Angegeben von: EFET Deutschland - Verband Deutscher Energiehändler am 30.12.2025
- Beschreibung: Wir setzen uns für die Förderung des Energiehandels in offenen, transparenten und liquiden Großhandelsmärkten ein. In der Stellungnahme zur Umsetzung des EU-Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets im EnWG schlagen wir zu ausgewählten Punkten des Gesetzentwurfs Änderungen vor. Dazu gehören die Anpassung der Energiemix-Kennzeichnung an die EU-Vorgaben mit Verweis auf Herkunftsnachweisregister statt Energiebörsen und Streichung unnötiger Grenzwertregelungen, die Klarstellung des Verbots langfristiger Gaslieferverträge ohne CCS auf Lieferungen nach Deutschland sowie die Sicherstellung eines diskriminierungsfreien Netzzugangs für bestehende Wasserstoffnetze. Zudem wird die Schaffung effizienter Herkunftsnachweisregister und die Gewährleistung eines europäischen Level-Playing-Fields angestrebt.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 186/26
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets
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BR-Drs. 186/26
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...EnWG-Novelle zur Umsetzung des..., ...EU-Richtlinie“ genannt) im EnWG vom 4. November 2025. ..., ...Umfang kaum möglich. § 1b EnWG-E - Grundsätze des Gas-..., ...Wasserstoffmarktes Die mit § 1b EnWG-E vorgelegten Grundsätze..., ... den Strommarkt in § 1a EnWG zu erklären. Dennoch stellt..., ... haben werden. § 42c EnWG-E - Gas- und Wasserstoffkennzeichnung..., ... Die-se sollen in § 42c EnWG-E umgesetzt werden. Die..., ...gefordert. § 42c (1) und (2) EnWG-E verlangt hin-gegen die..., ...dar. Mit § 42c (5) Satz 3 EnWG-E werden zudem zu-sätzlich..., ...Anpassung von § 42c (1) und (2) EnWG-E an die bestehenden europäi-schen..., ...Grenzwertkalkulation nach § 42c (5) Satz3 EnWG-E sollte ersatzlos gestrichen..., ...Durch den Verweis in § 42c EnWG-E auf Gasbörsen würden ..., ...EU-Binnenmarkts werden. § 114 EnWG-E - Verbot von langfristigen..., ... Formulierung von § 114 EnWG soll zu dem wichtigen Ziel..., ...beeinträchtigen.“ § 118b EnWG-E - Ausnahmen von der Regulierung..., ...essenziell. Gemäß § 118b EnWG-E (Artikel 1 Nummer 84)...
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- Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 28.06.2024
- Beschreibung: Der ZDH begrüßt insgesamt den Referentenentwurf. Einige Details wie genauere Definitionen wären wünschenswert, u. a. welche Energieträger insgesamt zu den erneuerbaren Energien hinzurechenbar sind. Stromerzeugung aus Biomasse sollte hier ebenfalls als Strom aus erneuerbaren Energiequellen explizit erwähnt werden. Die Definitionen im EnWG (§ 3 Nummer 24a und 24b) sollten umfangreicher ausgestaltet werden. § 9 Abs. 1 Nummer 6b lässt vermuten, dass auch die KWK-Anlagen selbst als Kundenanlagen gelten. Es fehlt eine ausführliche Abgrenzung des Standort-Begriffs. Insbesondere bei Anlagen, wo der Standort nicht klar abgegrenzt werden kann, können Unklarheiten entstehen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (6):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Petitum: Die Definitionen im EnWG (§ 3 Nummer 24a und 24b..., ...Kundenanlagen gelten (laut EnWG-Definition sind auch PV-Anlagen...
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- Angegeben von: Primagas Energie GmbH am 08.12.2025
- Beschreibung: Korrektur der im Referentenentwurf unter §3 Nr. 19a enthaltenen Fehleinschätzung, dass es eine leitungsgebundene Versorgung mit Flüssiggas (LPG) nach den einschlägigen technischen Regelwerken im Sinne des §49EnWG nicht gibt. Tausende Haushalte werden heute so mit Flüssiggas versorgt. Auch ist diese Versorgung in den einschlägigen technischen Regelwerken des DVGW hinterlegt, wie dieser selbst klargestellt hat. Die vorgeschlagene Änderung des §3 muss entsprechend angepasst/zurückgenommen werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 186/26
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets
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BR-Drs. 186/26
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V. am 20.01.2026
- Beschreibung: Die Bundesregierung sollte rasch einen Runden Tisch zur Kundenanlage einrichten, um gemeinsam Lösungsmöglichkeiten auch mit Blick auf die europäische Ebene zu besprechen. Die unterzeichnenden Organisaonen bieten dafür ihre Unterstützung an. Die Bundesnetzagentur sollte für den derzeigen Schwebezustand klarstellen, dass Neuanschlüssen von Kundenanlagen nichts im Wege steht, sofern sie den aktuell geltenden Regelungen des EnWG Genüge tun. Die Bundesregierung sollte so schnell wie möglich eine Lösung finden, die die etablierte Praxis rechtlich absichert, ohne dabei die Möglichkeiten der Anschlussnutzer innerhalb der Kundenanlage auf freie Lieferantenwahl einzuschränken. Dabei sollte die aktuelle Rechtslage nicht ohne Folgenabschätzungen geändert werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...geltenden Regelungen des EnWG Genüge tun. Die Bundesregierung...
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- Angegeben von: Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE) und Fachverband Holzenergie (FVH) im BBE am 09.10.2025
- Beschreibung: Die Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) soll neben einer Übergangsregelung zur Rechtsklarheit auch §§ 32, 33 Abs. 10 und 34 GasNZV einbeziehen. Ab 2026 braucht es eine Nachfolgeregelung im EnWG, um Investitionssicherheit zu gewährleisten und europarechtliche Vorgaben einzuhalten. Zentrale Punkte sind: vorrangiger Gasnetzanschluss von Biogasanlagen einschließlich Speicher, eine Kostenprivilegierung bei Netzanschlüssen zur Entlastung von KMU und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, sowie mehr Flexibilität durch individuelle vertragliche Abweichungen. Zudem muss klargestellt werden, dass Biomasse-Verbrennung mit null Emissionen anzusetzen ist. Parallel sind Anpassungen im EEG erforderlich.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1497
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
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BT-Drs. 21/1497
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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Betroffene Bundesgesetze (1):
- GasNZV 2010 [alle RV hierzu]
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- Angegeben von: GASCADE Gastransport GmbH am 07.02.2025
- Beschreibung: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat im November 2024 die erste Systementwicklungsstrategie (SES 2024) vorgelegt. Die SES soll Orientierung für die weitere Transformation der Wirtschaft und Gesellschaft zu Klimaneutralität geben und bildet gemäß dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) die Grundlage für die Entwicklung der Energieinfrastrukturen (Szenariorahmen Strom sowie Gas und Wasserstoff). An der betreffenen Konsultation hat sich GASCADE beteiligt, um insbesondere auf die Bedeutung von heimisch gewonnenem Offshore-Wasserstoff für das Gesamtenergiesystem hinzuweisen. Weitere Infos: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Dossier/ses.html
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: E.ON SE am 11.09.2024
- Beschreibung: Als E.ON haben wir neben einer Reihe von organisationsinternen Maßnahmen rund um Digitalisierung, Standardisierung und Automatisierung beim Netzanschluss, auch bereits in Anwendung befindliche Tools zur Prozessverbesserung etabliert (z.B. das SNAP-Tool). Wir begrüßen daher im Allgemeinen weitere gesetzliche Maßnahmen in diesem Handlungsfeld, bewerten allerdings vor allem weitere Fristverkürzung ohne Differenzierung der jeweiligen Netzebene als unsachgemäß (§ 17 Abs. 6 EnWG-Ref-E 2024). Im Niederspannungsbereich ist z.B. eine 8-Wochen-Frist für eine Netzverträglichkeitsprüfung durchaus bereits Praxis, allerdings halten wir die gleiche Frist für den Netzanschluss an die Mittelspannung für überzogen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Bereich der Endkundenmärkte, des Netzausbaus und der Netzregulierung
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... Referentenentwurf zur EnWG-Novelle Stand: 10. September..., ... Weitere Themen für die EnWG-Novelle • Festlegung Xgen-Wert..., .... auf die Änderungen am EnWG und dem EEG. Zudem weisen..., ...unsachgemäß (§ 17 Abs. 6 EnWG-Ref-E 2024). Im Niederspannungsbereich..., ... des Netzzugangs (§ 20b EnWG-Ref-E 2024). Die bestehende..., ...Informationspflichten, § 41 EnWG-Ref-E 2024). Informationen..., ...) auf Kundenseite (§41a EnWG-Ref-E 2024): Kunden erhalten..., ...Stunden-Wechsel Gas (§ 20a EnWG-Ref-E 2024): Hier befürchten..., ...Lieferanten (§ 5 Abs. 4a EnWG-Ref-E 2024): Eine verlässliche..., ... Weitere Themen für die EnWG-Novelle Die Bundesnetzagentur..., ...des § 21a Abs. 3 Satz 7 EnWG erfolgen. Die Implikation..., ...Regelungsvorschläge zu § 38a EnWG. Eine Regelungslücke besteht..., ...Rechnungsstellung von Vertrieben (§ 40b EnWG). Konkret besteht eine ..., ...aufgelöst werden (§40b Abs. 1 EnWG: “(...) die ein Jahr nicht...
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- Angegeben von: Mainova AG am 30.04.2025
- Beschreibung: Schaffung von Regelungen zur Finanzierung von Wasserstoff-Verteilnetzen im EnWG Abschwächung der europarechtlichen Vorgaben an die Wasserstofferzeugung Ermöglichung des Neubaus von Gaskraftwerken an bestehenden Standorten und der Modernisierung von Bestandsanlagen im Kraftwerkssicherheitsgesetz Weiterentwicklung und Verlängerung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes Reform des Strommarktdesigns und Schaffung eines Kapazitätsmechanismus Schaffung eines verlässlichen Förderrahmens für die Wärmewende (KWKG, BEW) Reform des Fernwärmerechts durch Novellen von AVBFernwärmeV und WärmeLV Anpassung der Regelungen zur Gebäudewärme in GEG und WPG Erleichterung von Energie-Contracting Förderung innovativer Modelle (u. a. Mieterstrom, Energy Sharing)
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Ausschreibungen für gesicherte Kraftwerksleistung
- Betroffene Bundesgesetze (7):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Einschätzung und Verbesserungsvorschläge zur Wachstumsinitiative - neue wirtschaftliche Dynamik für Deutschland - Haushalt 2025
Aktiv vom 18.07.2024 bis 15.01.2026
- Angegeben von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 18.07.2024
- Beschreibung: Kapitel V der Wachstumsinitiative behandelt mit den Ziffern Nr. 38 bis 49 weitreichende energiewirtschaftliche Themen. Aber auch in den anderen Kapiteln befinden sich Punkte, die für die Energie- und Wasserwirtschaft relevant sind. Die benannten 49 Punkte werden dann in verschiedene Gesetzesinitiativen einfließen: in das flankierende Haushaltsfinanzierungsgesetz, in das geplante EnWG-Omnibus-Gesetz oder auch in einzelne Fachgesetze. BDEW hat die für seine Branche relevanten Punkte analysiert und kommentiert und setzt sich unter anderem für wettbewerbliche Ausgestaltung, Bürokratieabbau und für eine Priorisierung des Netzausbaus ein.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Ausgestaltung des § 118 Abs. 6 EnWG bzw. der Folgeregelungen..., ...Wasserstoffwirtschaft gelegt. Die 2. EnWG-Novelle hat den für den...
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- Angegeben von: Hamburger Energiewerke GmbH am 27.06.2024
- Beschreibung: Im Rahmen des Ausschusses für Klima und Energie des Deutschen Bundestages wird von Herrn Christian Heine, Sprecher der Geschäftsführung der Hamburger Energiewerke GmbH, auf die drei Arten Wärmespeicher, Stromspeicher und Wasserstoffspeicher wird aus Sicht der HEnW und der Branchenerfahrung im Speziellen eingegangen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/8525
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Energiespeicher jetzt ausbauen
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BT-Drs. 20/8525
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Vorschläge zur Ausgestaltung ökologischer Mindeststandards für Photovoltaik-Freiflächenanlagen Solarpaket I
Aktiv vom 26.06.2024 bis 15.01.2026
- Angegeben von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 26.06.2024
- Beschreibung: In diesem Positionspapier gibt der BDEW eine sowohl praxis- als auch rechtsbezogene Bewertung zu den jeweiligen Kriterien zur Prüfung der ökologischen Mindeststandards sowie zur Vollzugskontrolle durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) und den Netzbetreiber. Es wird klargestellt, was ein Stromnetzbetreiber überhaupt und in welchem Umfang kontrollieren kann. Stromnetzbetreiber betreiben Stromnetze und sind keine Experten für Biodiversität. Dieses Positionspapier enthält neben Hinweisen zur Ausgestaltung des Leitfadens - auch gerade hinsichtlich der Nachweispflichten der Anlagenbetreiber - Forderungen des BDEW zur weiteren Ausgestaltung der entsprechenden gesetzlichen Regelungen, die im Rahmen des anstehenden Solarpakets II/EnWG-Artikelgesetz berücksichtigt werden sollten.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...anstehenden Solarpakets II/EnWG-Artikelgesetz berücksichtigt..., ...Festle-gungen nach § 29 Abs. 1 EnWG zu treffen „zu den Nachweisen...
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- Angegeben von: green flexibility development gmbh am 02.04.2026
- Beschreibung: Der AgNes‑Prozess ist das laufende Festlegungsverfahren der Bundesnetzagentur zur „Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom“ (GBK‑25‑01‑1#3), mit dem ab 2029 ein neues, bundesweites System zur Finanzierung und Preissteuerung von Netznutzungskosten eingeführt werden soll. Im Rahmen dieses Verfahrens werden unter anderem auch die künftigen Speichernetzentgelte für Batterie‑ und andere Stromspeicher konzipiert, die bislang – insbesondere nach § 118 Abs. 6 EnWG – für 20 Jahre von Netzentgelten befreit sind. Green Flexibility geht es im AgNes‑Kontext um die konkrete Ausgestaltung der Speichernetzentgelte sowie die Gestaltung von Übergangs‑ und Vertrauensschutzregeln.
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- Angegeben von: Bitkom e.V. am 01.03.2026
- Beschreibung: Bitkom setzt sich für einen einfachen, wirtschaftlichen und systemdienlichen Regulierungsrahmen ein, der bidirektionales Laden in Deutschland schnell in die Praxis bringt. Bitkom sieht im bidirektionalen Laden (V2H/V2G) großes Potenzial für Flexibilität, Netzstabilität, Resilienz und neue digitale Energiedienstleistungen. Erste regulatorische Schritte wie die EnWG-Novelle (11/2025) und die MiSpeL der Bundesnetzagentur begrüßen wir ausdrücklich. Damit bidirektionales Laden aus Pilotprojekten in die Breite kommt, braucht es einen schnellen Smart-Meter-Rollout, bessere Wirtschaftlichkeit und den Abbau bürokratischer Hürden durch praxistaugliche, standardisierte und unbürokratische Rahmenbedingungen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Kaufland Stiftung & Co. KG am 30.07.2025
- Beschreibung: Nach dem Beschluss des BGH vom 13.05.2025 zum Streit um die „allgemeine“ Kundenanlage nach § 3 Nr. 24a EnWG, mit dem der BGH klarstellt, dass dieser zentrale Begriff des deutschen Energiewirtschaftsrechts nur noch einen geringen Anwendungsbereich hat, empfiehlt es sich, zügig Rechtssicherheit zu schaffen. Insbesondere sollte unnötiger bürokratischer Mehraufwand für Unternehmen möglichst vermieden werden. Sofern es einer Zwischenlösung bedarf, ist die Regulierung auf das europarechtlich erforderliche Mindestmaß zu begrenzen. Eine Änderung der Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie auf europäischer Ebene ist in diesem Fall anzustreben, um dezentrale Versorgungskonzepte wie bislang ohne Regulierung umsetzen zu können.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Lidl Dienstleistung GmbH & Co. KG am 30.07.2025
- Beschreibung: Nach dem Beschluss des BGH vom 13.05.2025 zum Streit um die „allgemeine“ Kundenanlage nach § 3 Nr. 24a EnWG, mit dem der BGH klarstellt, dass dieser zentrale Begriff des deutschen Energiewirtschaftsrechts nur noch einen geringen Anwendungsbereich hat, empfiehlt es sich, zügig Rechtssicherheit zu schaffen. Insbesondere sollte unnötiger bürokratischer Mehraufwand für Unternehmen möglichst vermieden werden. Sofern es einer Zwischenlösung bedarf, ist die Regulierung auf das europarechtlich erforderliche Mindestmaß zu begrenzen. Eine Änderung der Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie auf europäischer Ebene ist in diesem Fall anzustreben, um dezentrale Versorgungskonzepte wie bislang ohne Regulierung umsetzen zu können.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: AquaVentus Förderverein e.V. am 01.10.2024
- Beschreibung: Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sieht dafür Netzentwicklungspläne vor und verpflichtet die Stromübertragungs-, Gasfernleitungs- und regulierten Wasserstofftransportnetzbetreiber diese zu erstellen. Die Pläne müssen alle wirksamen Maßnahmen zur bedarfsgerechten und effizienten Optimierung, zur Verstärkung und zum Ausbau der Netze enthalten, die spätestens zum Ende der jeweiligen Betrachtungszeiträume für einen sicheren und zuverlässigen Netzbetrieb erforderlich und dem Ziel der Klimaneutralität 2045 dienlich sind. Mit der übergreifenden Transformation des Energiesystems geht eine zukünftig stärker aufeinander abgestimmte Netzentwicklungsplanung sowohl für Strom als auch Gas und Wasserstoff einher. Es handelt sich jedoch weiterhin um zwei selbständige Planungsverfahren.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):