Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (239)
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Fördern statt Fordern: neuer Steuerkurs für Lebensmittel
Aktiv vom 07.10.2024 bis 21.07.2025
- Angegeben von: Climate Guardians UG am 07.10.2024
- Beschreibung: Die Umsetzung der 5. Empfehlung des Bürgerrats: Fördern statt Fordern – neuer Steuerkurs für Lebensmittel
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutsche Forschungsgemeinschaft e.V. am 04.10.2024
- Beschreibung: Neuregelung der Umsatzsteuerbarkeit von Wissenschaftskooperationen ohne Gewinnerzielungsabsicht zwischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts und/oder außerhochschulischen Forschungseinrichtungen nach Ablauf der Übergangsfrist zu §2b UStG mit dem Ziel der finanziellen Entlastung und des Bürokratieabbaus in Wissenschaftseinrichtungen
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Beibehaltung der Umsatzsteuerbefreiung für Eigentümer und Betreiber von Weiterbildungen
Aktiv vom 20.09.2024 bis 19.10.2025
- Angegeben von: DGfB e.V., Deutsche Gesellschaft für Beratung - German Association for Counseling am 20.09.2024
- Beschreibung: Die bisherige Befreiung der Umsatzsteuer für Eigentümer und Betreiber von Weiterbildungen soll nicht abgeschafft, sondern beibehalten werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13419
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/12780, 20/13157, 20/13328 Nr. 11 - Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) - b) zu dem Antrag der Abgeordneten Caren Lay, Dr. Gesine Lötzsch, Christian Görke, weiterer Abgeordneter und der Gruppe Die Linke - Drucksache 20/12109 - Eine starke neue Wohngemeinnützigkeit als nicht-profitorientierten Sektor auf dem Wohnungsmarkt einführen
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BT-Drs. 20/13419
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Flughafen München GmbH am 05.09.2024
- Beschreibung: Bei der Einfuhr von Gütern nach Deutschland verursacht das in Deutschland aktuell angewandte Verfahren zur Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer eine unnötige Bindung von Liquidität und damit erhöhte Kosten für Importeure, die in den EU-Nachbarstaaten nicht anfallen. Zwar haben Bund und Länder mit dem Fristenmodell einen wichtigen Schritt zur Annäherung getan. Doch nur durch ein Verrechnungsmodell können Kosten für Wirtschaft und Verwaltung weiter gesenkt und der Anreiz für Importeure gestärkt werden, deutsche Flug- und Seehäfen zu nutzen. Logistikzentren sowie Niederlassungen von Dienstleistern und Unternehmen würde das Verrechnungsmodell neue Anreize bieten, sich hierzulande anzusiedeln. Mit dem Verrechnungsmodell können öffentl. Einnahmen und die Ökobilanz von Güterströmen optimiert werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V. am 29.08.2024
- Beschreibung: Neuregelung der Umsatzsteuerbarkeit von Wissenschaftskooperationen ohne Gewinnerzielungsabsicht zwischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts und/oder außerhochschulischen Forschungseinrichtungen nach Ablauf der Übergangsfrist zu §2b UStG mit dem Ziel der finanziellen Entlastung und des Bürokratieabbaus in Wissenschaftseinrichtungen
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Allianz der Wissenschaftsorganisationen am 06.08.2024
- Beschreibung: Neuregelung der Umsatzsteuerbarkeit von Wissenschaftskooperationen ohne Gewinnerzielungsabsicht zwischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts und/oder außerhochschulischen Forschungseinrichtungen nach Ablauf der Übergangsfrist zu §2b UStG mit dem Ziel der finanziellen Entlastung und des Bürokratieabbaus in Wissenschaftseinrichtungen
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Verband der Chemischen Industrie e.V. am 02.08.2024
- Beschreibung: Vereinfachung und Digitalisierung von Steuerverfahren, Entlastung Wirtschaft und Verwaltung sowie Erreichung von EU-Standards.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: VDP Verband Deutscher Privatschulverbände e.V. am 29.07.2024
- Beschreibung: Interessenvertretung des VDP e. V. gegenüber Bundestag und Bundesregierung im Gesetzgebungsverfahren zum Jahressteuergesetz 2024 mit dem Ziel, die Umsatzsteuerbefreiung für Bildungs- und Fortbildungsleistungen freier Bildungsträger gemäß § 4 Nr. 21 UStG diskriminierungsfrei und ohne Gewinnerzielungsprüfung zu erhalten.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Steuerberaterverband e.V. am 24.07.2024
- Beschreibung: Der DStV befürwortet die Einführung der obligatorischen E-Rechnung für Umsätze zwischen inländischen Unternehmen. Dabei ist eine ausreichende Übergangsfrist zu gewähren. Auch sind rechtliche und technische Anforderungen an die Prozesse und Abläufe zur Erstellung und Verarbeitung von E-Rechnungen so auszugestalten, dass Unternehmen, allen voran KMU, nicht überfordert werden. Der DStV setzt sich insbesondere für folgende Verbesserungen ein: Regelmäßige Prüfung der Normen und Formate moderate Anforderung an Digitalisierung von Prozessen und Abläufen Vorrang getroffener zivilrechtlicher Vereinbarungen über E-Rechnungsformate Abbau technischer Hürden für KMU Minimierung der Risiken für den Vorsteuerabzug und zusätzlicher Steuerbelastungen Vermeidung unnötigen Bürokratieaufwands
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/8628
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz)
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BT-Drs. 20/8628
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: DER AGRARHANDEL-Bundesverband Agrarhandel und Verein der Getreidehändler der Hamburger Börse e.V. am 08.07.2024
- Beschreibung: Der DAH kritisiert die Absenkung des Umsatzsteuer-Pauschalierungssatzes in 24 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 und Satz 3 UStG durch Art. 20 Nr. 13. Dadurch, dass keine Übergangszeit, bzw. ein konkretes Datum des Inkrafttretens des neuen Steuersatzes im Entwurf aufgenommen wurde, ist dieser am Tag nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt verpflichtend anzusetzen. Dies wird zu Unsicherheiten und einem hohen bürokratischen Aufwand in der Praxis führen, zumal zum 1.1.2025 die nächste Absenkung geplant ist und somit innerhalb kurzer Zeit mit hohem Aufwand buchhalterische Umstellungen in den Unternehmen vorgenommen werden müssen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):