Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (8)
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- Angegeben von: Penguin Random House Verlagsgruppe GmbH am 24.06.2024
- Beschreibung: Effektive Umsetzung und gezielte Nachschärfung des Digital Services Act, u.a. durch geeignete Aufsichtsstrukturen, komplementäre EU-Implementing Regulation und zeitnahe Überprüfung.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bertelsmann SE & Co. KGaA am 21.06.2024
- Beschreibung: Effektive Umsetzung und gezielte Nachschärfung des Digital Services Act, u.a. durch geeignete Aufsichtsstrukturen, komplementäre EU-implementing regulation und zeitnahe Überprüfung.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Google Germany GmbH am 28.06.2024
- Beschreibung: Klare Regeln für die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte sind für die weitere Entwicklung der KI von entscheidender Bedeutung. In Europa hat die Urheberrechtsrichtlinie von 2019 den Weg für Text-und Data-Mining geebnet und gleichzeitig den Urhebern die Möglichkeit gegeben, die Nutzung ihrer Inhalte für das KI-Training abzulehnen. Der AI Act bestätigt diesen Ansatz, führt aber auch neue Regeln für die Transparenz ein, die im Rahmen eines neuen Verhaltenskodex vereinbart werden sollen. Ein ausgewogener urheberrechtlicher Rahmen ist entscheidend für KI-Innovationen, die für alle Branchen relevant sein können, und sollte daher nicht leichtfertig geändert werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: RTL Deutschland am 25.06.2024
- Beschreibung: Effektive Durchsetzung und gezielte Nachschärfung des Digital Services Act, u.a. durch geeignete Aufsichtsstrukturen, komplementäre EU-implementing regulation und zeitnahe Überprüfung.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: game - Verband der deutschen Games-Branche am 31.01.2026
- Beschreibung: Gegenstand des Regelungsvorhabens sind die politischen und rechtlichen Folgerungen aus der vom Bundesministerium der Justiz beauftragten Studie zur angemessenen Vergütung im Urheberrecht im Kontext von Streaming- und Plattformmodellen. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob und inwieweit die Studienergebnisse auf die Games-Branche übertragbar sind und ob gesetzliche oder außerrechtliche Anpassungen des Vergütungssystems für gesetzlich erlaubte Nutzungen erforderlich oder sachgerecht erscheinen. Dabei werden insbesondere die spezifischen Markt- und Beschäftigungsstrukturen der Games-Branche sowie bestehende Vergütungsmodelle berücksichtigt.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Direktvergütungsansprüche nach dem UrhDaG bei Games gar nicht wahrgenommen...
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 22.05.2026
- Beschreibung: Der DAV teilt das Anliegen, den Persönlichkeitsrechtsschutz im digitalen Raum auch durch Strafrecht zu stärken, und begrüßt insbesondere die Bündelung sexualisierter Bildaufnahmedelikte in einem eigenständigen Tatbestand des Kernstrafrechts. Gleichwohl gibt der Entwurf in seinem strafrechtlichen Teil auch Anlass zu Kritik. An manchen Stellen ist seine expansive Tendenz unverhältnismäßig. Auch in zivilrechtlicher Hinsicht begegnet der Gesetzentwurf einigen Bedenken. Insbesondere betrifft dies die weitreichende Nutzung von Vorratsdaten, die Definition der „Rechtsverletzung“ sowie die problematische Ausgestaltung der Accountsperre. Bedenken bestehen auch gegen die Prozessführungsbefugnis zivilgesellschaftlicher Organisationen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (5):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: HateAid gGmbH am 05.06.2026
- Beschreibung: HateAid sieht im vorliegenden Referentenentwurf wichtige Impulse für eine Verbesserung der Rechtsdurchsetzung bei digitaler Gewalt, fordert jedoch auch Nachbesserungen. Vor allem der Schutz gegen nicht einvernehmlich erstellte sexualisierte Deepfakes soll verbessert werden. Des Weiteren soll die zivilrechtliche Rechtsdurchsetzung vereinfacht werden. HateAid verweist auf weiterhin bestehende Schutzlücken: der Tatbestand zur Erfassung sexualisierter Deepfakes darf nicht als Privatklagedelikt ausgestaltet sein. Die Reform von zivilrechtlichen Auskunftsansprüchen für Daten von Accountinhaber*innen zu begrüßen, aber auch hier besteht Nachbesserungsbedarf, um die Ansprüche möglichst wirkungsvoll und kostengünstig für Betroffene von digitaler Gewalt auszugestalten.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (9):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: TikTok Germany GmbH am 18.05.2026
- Beschreibung: TikTok begrüßt das geplante digitale Gewaltschutzgesetz grundsätzlich, setzt sich aber dafür ein, dass die Umsetzung praktikabel bleibt und eine mögliche Überschneidung mit dem DSA vermieden wird. Auch sollen Diensteanbieter nicht die Kosten für Auskunftsverfahren übernehmen müssen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (10):