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38 Regelungsvorhaben zur Suche nach »"WissZeitVG"« gefunden

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Gefundene Regelungsvorhaben (38)

    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      .../V Novellierung des WissZeitVG 1. Der Deutsche Juristen-Fakultätentag...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...monatelangem Stillstand beim WissZeitVG Die Bundesregierung..., ...Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) geeinigt. Dass dieser..., ...Referentenentwurf des BMBF für das WissZeitVG (03.07.2023) Der Referentenentwurf..., ...schrittweise erfolgen. 4. Ein WissZeitVG ohne klare Karrierepfade..., ...europarechtswidrig. Das bisherige WissZeitVG legalisiert de facto...
  • WissZeitVG

    Aktiv vom 29.05.2024 bis 04.12.2024

    • Angegeben von: Deutscher Verband für Kunstgeschichte am 29.05.2024
    • Beschreibung: Der Deutsche Verband für Kunstgeschichte e.V. sieht mit Besorgnis, dass der am 6. Juni 2023 vorgestellte Referentenentwurf zur Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes die prekären Lebens- und Arbeitsbedingungen des wissenschaftlichen Nachwuchses weiter zu verschärfen droht. Das Versprechen, eine Verbesserung herbeizuführen, löst der Entwurf nicht ein – im Gegenteil. Als größter geisteswissenschaftlicher Fach- und Berufsverband sehen wir uns nach mehreren Stellungsnahmen zu den Novellierungen des WissZeitVG in der Vergangenheit erneut gezwungen, eindringlich vor den zu befürchtenden Auswirkungen des nun vorliegenden neuen Referentenentwurfs zu warnen. Wir fordern eine gründliche Überarbeitung.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 156/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Befristungsrechts für die Wissenschaft
      2. BT-Drs. 20/11559 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Befristungsrechts für die Wissenschaft
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...in der Wissenschaft (WissZeitVG)...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) vom 06.06.2023 Der..., ...den Novellierungen des WissZeitVG in der Vergangenheit..., ...einer Novellierung des WissZeitVG die fachspezifisch unterschiedlichen..., ...abgeschafft wird. Das WissZeitVG hat seit seiner Einführung..., ...Qualifizierungszeit vor Einführung des WissZeitVG lag, dank Beschäftigungszeiten...
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...in der Wissenschaft (WissZeitVG)...
    • Angegeben von: Bundesverband Promovierende am 28.06.2024
    • Beschreibung: Unser Ziel ist primär die Rechte der Promovierenden in der Reform des WissZeitVG zu stärken. Konkret fordern wir Folgendes ein: - 6 Jahre regelmäßige Anstellungsdauer statt systematische Kettenverträge - Muss-Regelungen für Mindestbefristungen, Ausnahmen nur bei Konsens mit der Promovierendenvertretung - Prozentual entsprechende Verlängerung der Befristungsdauer bei Teilzeitstellen - Klare Definition des Qualifikationsbegriffs und Schutz vor qualifikationsunabhängiger Mehrbelastung durch Garantie von 75% der bezahlten Arbeitszeit für eigene Forschung
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11559 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Befristungsrechts für die Wissenschaft
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      .... der Novelle des WisszeitVG unverändert:  6 ..., ...fordern deshalb, dass das WissZeitVG der Statistik folgt ..., ...dass das reformierte WissZeitVG den Qualifikationsbegriff..., ...konsequente Umsetzung im neuen WissZeitVG. Referenzen: ..., ...Kabinettsentwurf des neuen WissZeitVG Am 27. März ..., ...Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) verabschiedet [1]. ..., ...Kabinettsentwurf für das WissZeitVG wurde keine unserer..., ...beauftragte Evaluation des WissZeitVG von 2022 [3]. Hier wird..., ...ausreicht, obwohl das WissZeitVG bereits längere Befristungen..., ...SharedDocs/Downloads/de/2023/WissZeitVG/bundesverband_pro movierende.pdf...
    • Angegeben von: Deutscher Bundesverband für Logopädie e.V. (dbl) am 27.01.2026
    • Beschreibung: Wir fordern gemeinsam mit anderen Fachverbänden, dass die angekündigten Änderungen am WissZeitVG die Besonderheiten der Kleinen Fächer berücksichtigen und keinen Schaden verursachen. Insbesondere soll die Drittmittelbefristung als eigenständiger Befristungsgrund klar erhalten bleiben und von der Qualifizierungsbefristung getrennt werden. Außerdem darf die Höchstbefristungsdauer von 6+6 Jahren nicht weiter verkürzt werden, da dies den Druck erhöht und Fachkräfte aus dem System drängt. Zusätzlich braucht es bundesweit einheitliche Regelungen zu HiWi-Verträgen, Elternzeit und familienbezogenen Verlängerungen. Nur so bleiben die Kleinen Fächer als wichtiger Teil der deutschen Wissenschaftslandschaft langfristig handlungs- und zukunftsfähig.
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Kurztitel der Bundesgesetze
      ...WissZeitVG-Befristungsdauer-Verlängerungs-Verordnung...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Forderungen WissZeitVG Kleine Fächer Wir, ..., ...angekündigte Überarbeitung des WissZeitVG in den Austausch zu ..., ... Befristungsgrund im WissZeitVG erhalten bzw. auch klar...
    • Angegeben von: Deutsche Gesellschaft für Psychologie e. V. am 12.08.2024
    • Beschreibung: Da der Referentenentwurf des BMBF vom 06. Juni 2023 zur Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) unverändert in das Kabinett eingebracht und am 27.03.2024 als Regierungsentwurf beschlossen wurde, möchten wir als Vertretung der Jungmitglieder der Deutschen Gesellschaft für Psychologie (DGPs) nochmals auf die für uns kritischen zentralen Punkte hinweisen.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...WissZeitVG - Stellungnahme der ..., ...Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG), der gestern vom Kabinett..., ...details/novellierung-deswisszeitvg-strukturelle-probleme-im-wissenschaftssystem-systematisch-angehen...
    • Angegeben von: German U15 e.V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: German U15 setzt sich für eine Ausgestaltung der Befristungsregeln in der Wissenschaft ein, die Beschäftigten längerfristige und möglichst verlässliche Perspektiven bietet und gleichzeitg genügend zeitlichen Spielraum für die Erarbeitung eines eigenständigen akademischen Profils erlaubt. Hierfür sollen Mindestlaufzeiten für Erstverträge von Doktorandinnen und Doktoranden von drei Jahren und von zwei Jahren für PostDocs eingeführt werden. Im Postdocbereich sollte die Maximalbefristung nicht hinter die im Kabinettsentwurf veranschlagte 4+2-Regel zurückfallen. Wir sprechen uns gegen eine Öffnung der Tarifsperre aus.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11559 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Befristungsrechts für die Wissenschaft
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Karrieresysteme gearbeitet.  Das WissZeitVG stellt eine wichtige..., ...nichts mit dem Zweck des WissZeitVG zu tun und sollten ..., ...Übersteuerungsgefahr). Das WissZeitVG sollte ferner so allgemein..., ...Karriere unter dem jetzigen WissZeitVG begonnen haben, sollte..., ...Vertragsverlängerungsoptionen nach § 2 (1) WissZeitVG. Obwohl wir die Intention..., ...einer Novellierung des WissZeitVG entlang des Gesetzesentwurfs..., ...die Novellierung des WissZeitVG mit bereits bestehenden..., ...Postdoc-Phase im bisherigen WissZeitVG begonnen haben, sieht...
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...in der Wissenschaft (WissZeitVG)...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...für die Wissenschaft (WissZeitVG) Sehr geehrte…, ..., ...der Novellierung des WissZeitVG Stellung genommen. Diese..., ...mathematisch-naturwissenschaftliche-gesellschaften-nehmen-stellung-zur-geplanten-novelle-des-wissenschaftszeitvertragsgesetzes-wisszeitvg ...
    • Angegeben von: Deutsche Vereinigung für Politikwissenschaft (DVPW) e.V. am 12.06.2024
    • Beschreibung: Auch nach der Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) im Jahr 2016 sind Vertragslaufzeiten von weniger als drei Jahren in der (Politik-)Wissenschaft nach wie vor häufig gegeben. Der hohe Anteil an Kurzzeitbefristungen mindert nach Einschätzung der DVPW die Attraktivität einer wissenschaftlichen Laufbahn in Deutschland, erschwert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und hemmt innovative Forschung. Deshalb setzt sich die DVPW seit 2021 für eine umfassende Reform des WissZeitVG ein. Das Sonderbefristungsrecht in der Wissenschaft sollte grundsätzlich beibehalten werden, allerdings fordert die DVPW insbesondere die Einführung von Mindestvertragslaufzeiten und eine verbindliche Entfristungsperspektive für Postdoktorand*innen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 156/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Befristungsrechts für die Wissenschaft
      2. BT-Drs. 20/11559 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Befristungsrechts für die Wissenschaft
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...in der Wissenschaft (WissZeitVG)...
    • Angegeben von: Zusammenkunft aller Physik Fachschaften e.V. (ZaPF) am 10.09.2024
    • Beschreibung: Die ZaPF fordert, Beschäftigungsverhältnisse von wissenschaftlichen Hilfskräften an Hochschulen zu prüfen und Regelungen zu schaffen, die verhindern, dass wissenschaftliche Hilfskräfte Tätigkeiten ausführen, die durch Tarifverträge (insbesondere den TV-L in Verwaltung und Technik an Hochschulen) abgedeckt sind. Dies kann durch die Eingrenzung der "wissenschaftlichen Tätigkeit" in § 6 WissZeitVG erfolgen.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...erfordern. Gemäß § 6 WissZeitVG dürfen studentische ..., ...Hilfstätigkeiten im Sinne des WissZeitVG eindeutig als solche..., ...auf der Grundlage des WissZeitVG (ibid). Jedoch ist es...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Hochschulmedizin zum RefE WissZeitVG (3.7.2023) Die Deutsche..., ...Sonderreglung Medizin aus dem WissZeitVG in das ÄArbVrtG Der Wunsch, das WissZeitVG transparent zu gestalten..., ...Aufhebung des Vorrangs des WissZeitVG gegenüber dem ÄArbVrtG...
    • Angegeben von: Dachverband der Geowissenschaften e.V. (DVGeo) am 23.04.2024
    • Beschreibung: Der DVGeo wirbt dafür, den Entwurf für das WissZeitVG den Gegebenheiten in den Geowissenschaften anzupassen. Das betrifft insbesondere die Befristungsregelung für die PostDoc Phase, die die untere zeitliche Grenze einer Befristung darstellen sollte, da mathematisch-naturwissenschaftliche Forschung oft mehr Zeit benötigt, um belastbare Ergebnisse zu erzielen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11479 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/11265 - Prekäre Arbeitsverhältnisse in der Wissenschaft - Zur Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...für die Wissenschaft (WissZeitVG) Sehr geehrter XXXX...
    • Angegeben von: Bundespsychotherapeutenkammer am 28.06.2024
    • Beschreibung: Die BPtK wirbt dafür, dass in den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Befristungsrechts für die Wissenschaft eine Ergänzung aufgenommen wird, um eine Harmonisierung der Vorschriften hinsichtlich aller für Psychotherapeut*innen und Ärzt*innen zu erwerbenden Qualifikationen zu erreichen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11559 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Befristungsrechts für die Wissenschaft
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...in der Wissenschaft (WissZeitVG) vor dem ÄArbVtrG sowie..., ...Anwendungsvorrangs des WissZeitVG ermöglicht es den Hochschulen...
    • Angegeben von: Fakultätentag Psychologie (FTPs) am 29.05.2024
    • Beschreibung: Es wird Stellung zur Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) und des Gesetzes über befristete Arbeitsverträge mit Ärzten in der Weiterbildung (ÄArbVrtG) genommen. Zwar wird eine verbesserte Planbarkeit von Karrieren im wissenschaftlichen Bereich begrüßt, aber ohne die Bereitstellung zusätzlicher Finanzmittel für die Einrichtung von mehr unbefristeten Stellen für den wissenschaftlichen Nachwuchs wird jegliche Verkürzung der Befristungshöchstgrenzen für Postdocs die Situation des wissenschaftlichen Nachwuchses und die Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Wissenschaftsstandorts weiter verschlechtern statt verbessern. Als wichtig wird die Vereinbarkeit von wissenschaftlicher Qualifikation und Weiterbildung für Psychotherapeuten gesehen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 156/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Befristungsrechts für die Wissenschaft
      2. BT-Drs. 20/11559 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Befristungsrechts für die Wissenschaft
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...in der Wissenschaft (WissZeitVG)...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Novellierung des WissZeitVG: Strukturelle Probleme..., ...zur Novellierung des WissZeitVG und des ÄArbVrtG Die..., ...Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) und des Gesetzes über..., ...vorgelegten Entwurf des WissZeitVG aber nur unter einer..., ...Artikel 1 Änderung des WissZeitVG • Festlegung einer..., ...Aufhebung des Vorrangs des WissZeitVG vor ÄArbVtrG §1 (6),..., ...Anwendungsvorrangs des WissZeitVG ermöglicht es den Hochschulen..., ...Artikel 1 Änderung des WissZeitVG: • Erweiterung der ..., ...Artikel 1 Änderung des WissZeitVG: • In vier Jahren nach..., ...von den Regelungen des WissZeitVG abzuweichen, erschwert..., ...alleinige Reform des WissZeitVG zu kurz greift, da sie...
    • Angegeben von: Deutsche Gesellschaft für Psychologie e. V. am 16.07.2024
    • Beschreibung: Es wird Stellung zur Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) und des Gesetzes über befristete Arbeitsverträge mit Ärzten in der Weiterbildung (ÄArbVrtG) genommen. Zwar wird eine verbesserte Planbarkeit von Karrieren im wissenschaftlichen Bereich begrüßt, aber ohne die Bereitstellung zusätzlicher Finanzmittel für die Einrichtung von mehr unbefristeten Stellen für den wissenschaftlichen Nachwuchs wird jegliche Verkürzung der Befristungshöchstgrenzen für Postdocs die Situation des wissenschaftlichen Nachwuchses und die Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Wissenschaftsstandorts weiter verschlechtern statt verbessern. Als wichtig wird die Vereinbarkeit von wissenschaftlicher Qualifikation und Weiterbildung für Psychotherapeuten gesehen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 156/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Befristungsrechts für die Wissenschaft
      2. BT-Drs. 20/11559 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Befristungsrechts für die Wissenschaft
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...in der Wissenschaft (WissZeitVG)...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Novellierung des WissZeitVG: Strukturelle Probleme..., ...zur Novellierung des WissZeitVG und des ÄArbVrtG Die..., ...Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) und des Gesetzes ..., ...vorgelegten Entwurf des WissZeitVG aber nur unter einer..., ...Artikel 1 Änderung des WissZeitVG • Festlegung einer ..., ...Aufhebung des Vorrangs des WissZeitVG vor ÄArbVtrG §1 (6),..., ...Anwendungsvorrangs des WissZeitVG ermöglicht es den Hochschulen..., ...Artikel 1 Änderung des WissZeitVG: • Erweiterung der ..., ...Artikel 1 Änderung des WissZeitVG: • In vier Jahren nach..., ...von den Regelungen des WissZeitVG abzuweichen, erschwert..., ...alleinige Reform des WissZeitVG zu kurz greift, da sie...
    • Angegeben von: Leibniz-Gemeinschaft am 26.06.2024
    • Beschreibung: - Einführung von Mindestvertragslaufzeiten für Erstverträge vor und nach der Promotion - Beibehaltung der Verlängerungsgründe und -zeiten für familien- und inklusionspolitische Regelungen sowie Zeiten z.B. für Gremientätigkeiten - Angemessene Höchstbefristungsdauer in der Qualifizierungsbefristung nach der Promotion, die Orientierung, Kompetenzerwerb und erste Profilierung ermöglicht - Einführung einer verbindlichen Beratung zu Karriereperspektiven - Rechtssicherheit und Vermeidung eines „Flickenteppichs“ von Regelungen durch Beibehaltung der bestehenden Tarifsperre
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 156/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Befristungsrechts für die Wissenschaft
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Novellierung Stellung genommen (WissZeitVG: Eine Antwort auf das...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...für die Wissenschaft (WissZeitVG) Sehr geehrter ...
    • Kurztitel der Bundesgesetze
      ...WissZeitVG-Befristungsdauer-Verlängerungs-Verordnung...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) Ohne eine verlässliche..., ...Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) sollte zu einer Verbesserung...
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...in der Wissenschaft (WissZeitVG)...
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...in der Wissenschaft (WissZeitVG)...
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...in der Wissenschaft (WissZeitVG)...
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...in der Wissenschaft (WissZeitVG)...
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