- Registernummer: R005497
- Ersteintrag: 29.11.2022
- Letzte Änderung: 18.06.2024
- Letzte Jahresaktualisierung: 18.06.2024
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Tätigkeitskategorie:
Berufsverband
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Weberstr. 59 a53113 BonnDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +4922818034182
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E-Mail-Adressen:
- info@kunstgeschichte.org
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23Mitgliedsbeiträge
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/230 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/231,70
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (2):
- Prof. Dr. Thomas Kerstin
- Prof. Dr. Schmidt Peter
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Gesamtzahl der Mitglieder:
5.720 Mitglieder am 29.05.2024, ausschließlich natürliche Personen
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Mitgliedschaften (5):
- Deutscher Kunstrat
- Comité International d’Histoire de l’Art
- Deutsches Nationalkomitee für Denkmalschutz
- NFDI4Culture
- NFDI e.V.
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Interessen- und Vorhabenbereiche (5):
Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Hochschulbildung; Schulische Bildung; Kultur; Wissenschaft, Forschung und Technologie
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Der Deutsche Verband für Kunstgeschichte, 1948 gegründet als Verband Deutscher Kunsthistoriker, setzt sich als Berufsverband für die Interessen seiner Mitglieder ein, die als Kunsthistorikerinnen und Kunsthistoriker in Deutschland und in deutschen Institutionen im Ausland arbeiten. Innerhalb seiner stetig steigenden Anzahl von Mitgliedern, derzeit rund 5700, gibt es viele Nationalitäten. Der Deutsche Verband für Kunstgeschichte vertritt seine Mitglieder in politischen Gremien wie dem Deutschen Kunstrat, stößt Prozesse des Nachdenkens an und positioniert sich in kulturpolitischen, denkmalpflegerischen und rechtlichen Zusammenhängen sowie zu Fragen der akademischen Ausbildung. Politische Überzeugungsarbeit im Sinne seiner Mitglieder und für das Fach Kunstgeschichte sowie die Verbesserung der beruflichen Situation sind dabei zentral. Der Deutsche Verband für Kunstgeschichte widmet sich den Interessen aller seiner Mitglieder: denen an den Museen, in der Denkmalpflege, an Hochschulen und Forschungseinrichtungen, den Selbständigen, dem Nachwuchs und denjenigen, die ins Berufsleben starten. Mitglied kann werden, wer mindestens den Bachelor in Kunstgeschichte absolviert hat. Alle zwei Jahre organisiert der Deutsche Verband für Kunstgeschichte den Deutschen Kongress für Kunstgeschichte (bis 2022: Deutscher Kunsthistorikertag), an unterschiedlichen Orten, um sich gemeinschaftlich den neuen Fragestellungen, Impulsen und Herausforderungen des Fachs zu widmen. Regional, national und international ausgerichtet, bietet der Kongress seinen Mitgliedern und allen Gästen mit zahlreichen Plattformen, Sektionen, Diskussionsangeboten, Salons und Fachforen immer neue Anregungen und Möglichkeiten des Austauschs.
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WissZeitVG
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Beschreibung:
Der Deutsche Verband für Kunstgeschichte e.V. sieht mit Besorgnis, dass der am 6. Juni 2023 vorgestellte Referentenentwurf zur Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes die prekären Lebens- und Arbeitsbedingungen des wissenschaftlichen Nachwuchses weiter zu verschärfen droht. Das Versprechen, eine Verbesserung herbeizuführen, löst der Entwurf nicht ein – im Gegenteil. Als größter geisteswissenschaftlicher Fach- und Berufsverband sehen wir uns nach mehreren Stellungsnahmen zu den Novellierungen des WissZeitVG in der Vergangenheit erneut gezwungen, eindringlich vor den zu befürchtenden Auswirkungen des nun vorliegenden neuen Referentenentwurfs zu warnen. Wir fordern eine gründliche Überarbeitung.
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Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 156/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Befristungsrechts für die Wissenschaft Zuständiges Ministerium: BMBF (20. WP) [alle RV hierzu]
Zuvor:
Referentenentwurf (BMBF) (20. WP): Gesetz über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft (WissZeitVG) (Vorgang) -
Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/11559 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Befristungsrechts für die Wissenschaft Zuständiges Ministerium: BMBF (20. WP) [alle RV hierzu]
Zuvor:
Referentenentwurf (BMBF) (20. WP): Gesetz über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft (WissZeitVG) (Vorgang) -
Interessenbereiche:
- Hochschulbildung [alle RV hierzu];
- Wissenschaft, Forschung und Technologie [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 01.03.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro erhalten.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
0 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
250.001 bis 260.000 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23