Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (8)
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- Angegeben von: Medizinischer Fakultätentag der Bundesrepublik Deutschland e.V. am 26.06.2024
- Beschreibung: Anpassung des ÄArbVtrG auf Grund der Änderungen im WissZeitVG. Die bessere Ermöglichung von wissenschaftlicher Tätigkeit während der ärztlichen Weiterbildung. Eine Klarstellung, dass Wissenschaft als eine wichtige ärztliche Tätigkeit auch in der klinischen Weiterbildung betrieben werden kann. Eine längere Befristungsdauer, wenn Wissenschaft während der Facharztweiterbildung betrieben wird.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 156/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Befristungsrechts für die Wissenschaft
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BR-Drs. 156/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundespsychotherapeutenkammer am 28.06.2024
- Beschreibung: Die BPtK wirbt dafür, dass in den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Befristungsrechts für die Wissenschaft eine Ergänzung aufgenommen wird, um eine Harmonisierung der Vorschriften hinsichtlich aller für Psychotherapeut*innen und Ärzt*innen zu erwerbenden Qualifikationen zu erreichen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11559
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Befristungsrechts für die Wissenschaft
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BT-Drs. 20/11559
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Anstellungsverträgen gemäß ÄArbVtrG macht es dem wissenschaftlichen..., ...Ergänzung in § 1 Absatz 6 ÄArbVtrG NEU erforderlich. Denn..., ...in der Weiterbil-dung (ÄArbVtrG), die die Vereinbarkeit..., ... (WissZeitVG) vor dem ÄArbVtrG sowie den Einbezug einer..., ...Ergänzung in Absatz 1 ÄArbVtrG) werden befristete Arbeitsverträge..., ...psychotherapeutischem Personal nach dem ÄArbVtrG damit auch an Hochschulen..., ...Anwendungsbereich des ÄArbVtrG nicht auf die ärztliche..., ...Befristung nach § 1 Absatz 4 ÄArbVtrG um maxi-mal zwei Jahre..., ...eingefügten Absatz 4a ÄArbVtrG macht es dem wissen-schaftlichen..., ...Harmonisierung des § 1 Absatz 1 ÄArbVtrG und des § 1 Absatz 6 ÄArbVtrG NEU hinsichtlich aller...
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- Angegeben von: Fakultätentag Psychologie (FTPs) am 29.05.2024
- Beschreibung: Es wird Stellung zur Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) und des Gesetzes über befristete Arbeitsverträge mit Ärzten in der Weiterbildung (ÄArbVrtG) genommen. Zwar wird eine verbesserte Planbarkeit von Karrieren im wissenschaftlichen Bereich begrüßt, aber ohne die Bereitstellung zusätzlicher Finanzmittel für die Einrichtung von mehr unbefristeten Stellen für den wissenschaftlichen Nachwuchs wird jegliche Verkürzung der Befristungshöchstgrenzen für Postdocs die Situation des wissenschaftlichen Nachwuchses und die Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Wissenschaftsstandorts weiter verschlechtern statt verbessern. Als wichtig wird die Vereinbarkeit von wissenschaftlicher Qualifikation und Weiterbildung für Psychotherapeuten gesehen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 156/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Befristungsrechts für die Wissenschaft -
BT-Drs. 20/11559
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Befristungsrechts für die Wissenschaft
-
BR-Drs. 156/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Regelungen zur Änderung des ÄArbVtrG, verbessern die Vereinbarkeit..., ...Artikel 2 Änderung des ÄArbVtrG • Einbezug einer gleichzeitigen..., ...Vorrangs des WissZeitVG vor ÄArbVtrG §1 (6), die Psychotherapeuten..., ...Harmonisierung des § 1 Absatz 1 ÄArbVtrG und des § 1 Absatz 6 ÄArbVtrG NEU hinsichtlich aller..., ...wir die Änderungen des ÄArbVtrG durchweg begrüßen, jedoch...
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- Angegeben von: Deutsche Gesellschaft für Psychologie e. V. am 16.07.2024
- Beschreibung: Es wird Stellung zur Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) und des Gesetzes über befristete Arbeitsverträge mit Ärzten in der Weiterbildung (ÄArbVrtG) genommen. Zwar wird eine verbesserte Planbarkeit von Karrieren im wissenschaftlichen Bereich begrüßt, aber ohne die Bereitstellung zusätzlicher Finanzmittel für die Einrichtung von mehr unbefristeten Stellen für den wissenschaftlichen Nachwuchs wird jegliche Verkürzung der Befristungshöchstgrenzen für Postdocs die Situation des wissenschaftlichen Nachwuchses und die Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Wissenschaftsstandorts weiter verschlechtern statt verbessern. Als wichtig wird die Vereinbarkeit von wissenschaftlicher Qualifikation und Weiterbildung für Psychotherapeuten gesehen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 156/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Befristungsrechts für die Wissenschaft -
BT-Drs. 20/11559
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Befristungsrechts für die Wissenschaft
-
BR-Drs. 156/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Regelungen zur Änderung des ÄArbVtrG, verbessern die Vereinbarkeit..., ...Artikel 2 Änderung des ÄArbVtrG • Einbezug einer gleichzeitigen..., ...Vorrangs des WissZeitVG vor ÄArbVtrG §1 (6), die Psychotherapeuten..., ...Harmonisierung des § 1 Absatz 1 ÄArbVtrG und des § 1 Absatz 6 ÄArbVtrG NEU hinsichtlich aller..., ...wir die Änderungen des ÄArbVtrG durchweg begrüßen, ...
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- Angegeben von: German U15 e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: German U15 setzt sich für eine Ausgestaltung der Befristungsregeln in der Wissenschaft ein, die Beschäftigten längerfristige und möglichst verlässliche Perspektiven bietet und gleichzeitg genügend zeitlichen Spielraum für die Erarbeitung eines eigenständigen akademischen Profils erlaubt. Hierfür sollen Mindestlaufzeiten für Erstverträge von Doktorandinnen und Doktoranden von drei Jahren und von zwei Jahren für PostDocs eingeführt werden. Im Postdocbereich sollte die Maximalbefristung nicht hinter die im Kabinettsentwurf veranschlagte 4+2-Regel zurückfallen. Wir sprechen uns gegen eine Öffnung der Tarifsperre aus.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11559
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Befristungsrechts für die Wissenschaft
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BT-Drs. 20/11559
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... Die Regelungen über ÄArbVtrG sind sinnvoll. ÜBERGANGSPHASEN..., ...in der Weiterbildung (ÄArbVtrG) zu regeln. Diese Verlagerung..., ...zudem die Ergänzungen im ÄArbVtrG, wo die Gründe, aus denen...
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- Angegeben von: Fakultätentag Psychologie (FTPs) am 11.04.2025
- Beschreibung: Die Deutsche Gesellschaft für Psychologie (DGPs) und der Fakultätentag Psychologie (FTPs) sprechen sich für eine stärkere Einbindung psychologischer Expertise in politische Entscheidungsprozesse aus. In Schreiben an die Arbeitsgruppen der Koalitionsverhandlungen von CDU und SPD benennen sie sieben zentrale Handlungsfelder – und geben evidenzbasierte Empfehlungen für eine zukunftsfähige Politikgestaltung.
- Betroffene Bundesgesetze (9):
- Stellungnahmen/Gutachten (8):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...in der Weiterbildung (ÄArbVtrG) geregelt werden (siehe..., ...Sonderregelung im WissZeitVG oder ÄArbVtrG geschaffen, die parallele...
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- Angegeben von: Verband der Universitätsklinika Deutschlands (VUD) am 27.06.2024
- Beschreibung: Überführung der Besonderheiten für Mediziner in das Ärztebefristungsgesetz
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 156/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Befristungsrechts für die Wissenschaft -
BT-Drs. 20/11559
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Befristungsrechts für die Wissenschaft
-
BR-Drs. 156/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Deutsche Hochschulmedizin (DHM) am 26.06.2024
- Beschreibung: Überführung der Besonderheiten für Mediziner in das Ärztebefristungsgesetz
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 156/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Befristungsrechts für die Wissenschaft -
BT-Drs. 20/11559
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Befristungsrechts für die Wissenschaft
-
BR-Drs. 156/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):