Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (18)
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- Angegeben von: Deutsche Gesellschaft für Psychologie e. V. am 08.07.2026
- Beschreibung: Die Deutsche Gesellschaft für Psychologie (DGPs) begrüßt den am 26.05.2026 vorgelegten Referentenentwurf zur Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) und des Gesetzes über befristete Arbeitsverträge mit Ärztinnen und Ärzten in der Weiterbildung (ÄArbVtrG). Der Entwurf verfolgt das wichtige Ziel, wissenschaftliche Karrierewege verlässlicher, planbarer und familienfreundlicher zu gestalten und damit die Attraktivität wissenschaftlicher Laufbahnen nachhaltig zu stärken.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMFTR): Entwurf eines Gesetzes über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft (WissZeitVG) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...in der Weiterbildung (ÄArbVtrG) Psychologische Perspektiven..., ...in der Weiterbildung (ÄArbVtrG). Der Entwurf verfolgt..., ...vorgesehenen Änderungen des ÄArbVtrG. Diese stellen einen ..., ...in der Weiterbildung (ÄArbVtrG). Die geplanten Regelungen...
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- Angegeben von: Bundespsychotherapeutenkammer am 29.06.2026
- Beschreibung: Mit dem Gesetzesvorschlag soll die Vereinbarkeit von ärztlicher bzw. psychotherapeutischer Weiterbildung und wissenschaftlicher Qualifizierung verbessert werden, indem befristete Arbeitsverträge mit Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen auch an Hochschulen und Forschungseinrichtungen nach dem ÄArbVtrG zulässig werden. Die BPtK begrüßt die dazu vorgeschlagenen Änderungen. Die Vermeidung des Begriffs „Fachpsychotherapeut“ durch Änderung in § 1 Absatz 6 ÄArbVtrG sieht die BPtK kritisch und fordert, den Begriff „Fachpsychotherapeut“ zu erhalten. Das vermeidet Missverständnisse insbesondere bezüglich der rechtlichen Grundlage der Anerkennung der Bezeichnungen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMFTR): Entwurf eines Gesetzes über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft (WissZeitVG) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...in der Weiterbildung (ÄArbVtrG), die die Vereinbarkeit..., ...vereinbaren. 2 Änderungen des ÄArbVtrG tragen zur Vereinbarkeit..., ... (WissZeitVG) vor dem ÄArbVtrG sowie den Einbezug einer..., ...Ergänzung in § 1 Absatz 1 ÄArbVtrG). Befristete Arbeits-verträge..., ...psychotherapeutischem Personal nach dem ÄArbVtrG sind damit auch an Hochschulen..., ...Anwendungsbereich des ÄArbVtrG nicht auf die ärztliche..., ...Befristung nach § 1 Absatz 3 ÄArbVtrG um maxi-mal zwei Jahre..., ...Änderungsbedarf in § 1 Absatz 6 neu ÄArbVtrG Die Erweiterung des Anwendungsbereichs des ÄArbVtrG auf Psychotherapeut*innen..., ...Facharzt“ in § 1 Absatz 1 ÄArbVtrG genutzt. Bei Psycho-therapeut..., ...dagegen in § 1 Absatz 6 ÄArbVtrG auf die Bezeichnung „..., ...die Anwendbarkeit des ÄArbVtrG auch auf Psychotherapeut..., ...Psychotherapeut*innen im ÄArbVtrG und vermeidet Missver-ständnisse...
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- Angegeben von: Medizinischer Fakultätentag der Bundesrepublik Deutschland e.V. am 26.06.2024
- Beschreibung: Anpassung des ÄArbVtrG auf Grund der Änderungen im WissZeitVG. Die bessere Ermöglichung von wissenschaftlicher Tätigkeit während der ärztlichen Weiterbildung. Eine Klarstellung, dass Wissenschaft als eine wichtige ärztliche Tätigkeit auch in der klinischen Weiterbildung betrieben werden kann. Eine längere Befristungsdauer, wenn Wissenschaft während der Facharztweiterbildung betrieben wird.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 156/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Befristungsrechts für die Wissenschaft
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BR-Drs. 156/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Fakultätentag Psychologie (FTPs) am 08.07.2026
- Beschreibung: Es wird Stellung zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Befristungsrechts im Wissenschaftsbereich (WissZeitVG) genommen. Der Fakultätentag Psychologie begrüßt, dass der aktuelle Referentenentwurf gegenüber früheren Regelungsvorhaben verschiedene Verbesserungen enthält. Insbesondere begrüßen wir die wissenschaftskomptible Regelung der Befristung in er psyhotherapeutischen Weiterbildung im Gesetzes über befristete Arbeitsverträge mit Ärzten in der Weiterbildung (ÄArbVtrG). Zugleich wird jedoch weiterer Änderungsbedarf gesehen, insbesondere hinsichtlich der fehlenden Berücksichtigung der Promotionszeit bei den Postdoc-Befristungszeiten.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMFTR): Entwurf eines Gesetzes über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft (WissZeitVG) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...in der Weiterbildung (ÄArbVtrG) kommentieren zu können..., ...vorgesehenen Änderungen des ÄArbVtrG uneingeschränkt positiv..., ...Artikel 2 Änderung des ÄArbVtrG • Einbezug einer gleichzeitigen..., ...des WissZeitVG vor dem ÄArbVtrG §1 (6), die Psychothera-peutinnen..., ...Jahren, die sich nach dem ÄArbVtrG auf regelhaft acht plus..., ...wir die Änderungen des ÄArbVtrG durchweg sehr begrüßen...
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- Angegeben von: Deutsche Gesellschaft für Kardiologie - Herz- und Kreislaufforschung e.V. am 16.06.2026
- Beschreibung: Die Zielsetzung des Referentenentwurfs, die Beschäftigungsbedingungen für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in frühen Karrierephasen zu verbessern, wird ausdrücklich begrüßt. Besonderen Diskussionsbedarf sehen wir hinsichtlich der vorgesehenen Neuregelungen für die Universitätsmedizin. Die Abschaffung der bisherigen medizinischen Sonderregelung im WissZeitVG und die stärkere Verlagerung ärztlicher Qualifizierungswege in das Gesetz über befristete Arbeitsverträge mit Ärzten und Ärztinnen in der Weiterbildung (ÄArbVtrG) bedürfen einer besonderen Prüfung. Die Karrierewege in der Universitätsmedizin unterscheiden sich wesentlich von denen anderer Fachgebiete. Eine Sonderregelung die dem Rechnung trägt ist uns wichtig.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMFTR): Entwurf eines Gesetzes über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft (WissZeitVG) (Vorgang) [alle RV hierzu]
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- Angegeben von: Bundespsychotherapeutenkammer am 28.06.2024
- Beschreibung: Die BPtK wirbt dafür, dass in den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Befristungsrechts für die Wissenschaft eine Ergänzung aufgenommen wird, um eine Harmonisierung der Vorschriften hinsichtlich aller für Psychotherapeut*innen und Ärzt*innen zu erwerbenden Qualifikationen zu erreichen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11559
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Befristungsrechts für die Wissenschaft
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BT-Drs. 20/11559
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Anstellungsverträgen gemäß ÄArbVtrG macht es dem wissenschaftlichen..., ...Ergänzung in § 1 Absatz 6 ÄArbVtrG NEU erforderlich. Denn..., ...in der Weiterbil-dung (ÄArbVtrG), die die Vereinbarkeit..., ... (WissZeitVG) vor dem ÄArbVtrG sowie den Einbezug einer..., ...Ergänzung in Absatz 1 ÄArbVtrG) werden befristete Arbeitsverträge..., ...psychotherapeutischem Personal nach dem ÄArbVtrG damit auch an Hochschulen..., ...Anwendungsbereich des ÄArbVtrG nicht auf die ärztliche..., ...Befristung nach § 1 Absatz 4 ÄArbVtrG um maxi-mal zwei Jahre..., ...eingefügten Absatz 4a ÄArbVtrG macht es dem wissen-schaftlichen..., ...Harmonisierung des § 1 Absatz 1 ÄArbVtrG und des § 1 Absatz 6 ÄArbVtrG NEU hinsichtlich aller...
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- Angegeben von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 12.06.2026
- Beschreibung: Die Bundesärztekammer setzt sich für sinnvolle Rahmenbedingungen für befristete Arbeitsverträge für Ärztinnen und Ärzte in der Weiterbildung ein, insbesondere für sinnvolle Verlängerungsmöglichkeiten bei wissenschaftlicher Tätigkeit während der Weiterbildung.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMFTR): Entwurf eines Gesetzes über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft (WissZeitVG) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Nummer 3 (§ 1 Abs. 4a ÄArbVtrG) ......................., ...in der Weiterbildung (ÄArbVtrG) vor. Die Bundesärztekammer..., ...WissZeitVG gegenüber dem ÄArbVtrG, da dies für die ärztliche..., ...Härtefallregelung in § 1 Absatz 4a ÄArbVtrG, die eine Verlängerung..., ...Nummer 3 (§ 1 Abs. 4a ÄArbVtrG) A) Beabsichtigte Neuregelung..., ...Regelung in § 1 Absatz 4a ÄArbVtrG ermöglicht unter bestimmten...
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- Angegeben von: Deutsche Gesellschaft für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie e.V. am 24.06.2026
- Beschreibung: Es mögen die Besonderheiten der doppelapprobierten MKG-Chirurgen bei den Vorgaben zur Befristungsmöglichkeit von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sowie in der Weiterbildung berücksichtigt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMFTR): Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Befristungsrechts im Wissenschaftsbereich
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... § 1 Absatz 1 Satz 2 ÄArbVtrG stellte künftig klar,..., ...Arbeitsvertrages nach dem ÄArbVtrG zum Zwecke der Weiterbildung..., ...des Wiss-ZeitVG vor dem ÄArbVtrG. Damit würde gewährleistet..., ...Anwendungsbereich des ÄArbVtrG nicht auf die ärztliche..., ...ärztlichem Personal nach dem ÄArbVtrG wären da-mit auch an ...
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- Angegeben von: RA Sascha Milkereit – Rechtsanwalt am 18.06.2026
- Beschreibung: Es mögen die Besonderheiten der doppelapprobierten MKG-Chirurgen bei den Vorgaben zur Befristungsmöglichkeit von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sowie in der Weiterbildung berücksichtigt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMFTR): Entwurf eines Gesetzes über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft (WissZeitVG) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (3):
- Berufsverband Deutscher Oralchirurgen BDO e.V.
- Deutsche Gesellschaft für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie e.V.
- RA Sascha Milkereit - Rechtsanwalt
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... § 1 Absatz 1 Satz 2 ÄArbVtrG stellte künftig klar,..., ...Arbeitsvertrages nach dem ÄArbVtrG zum Zwecke der Weiterbildung..., ... Wiss ZeitVG vor dem ÄArbVtrG. Damit würde gewährleistet..., ...Anwendungsbereich des ÄArbVtrG nicht auf die ärztliche..., ...ärztlichem Personal nach dem ÄArbVtrG wären da mit auch an...
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- Angegeben von: Fakultätentag Psychologie (FTPs) am 29.05.2024
- Beschreibung: Es wird Stellung zur Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) und des Gesetzes über befristete Arbeitsverträge mit Ärzten in der Weiterbildung (ÄArbVrtG) genommen. Zwar wird eine verbesserte Planbarkeit von Karrieren im wissenschaftlichen Bereich begrüßt, aber ohne die Bereitstellung zusätzlicher Finanzmittel für die Einrichtung von mehr unbefristeten Stellen für den wissenschaftlichen Nachwuchs wird jegliche Verkürzung der Befristungshöchstgrenzen für Postdocs die Situation des wissenschaftlichen Nachwuchses und die Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Wissenschaftsstandorts weiter verschlechtern statt verbessern. Als wichtig wird die Vereinbarkeit von wissenschaftlicher Qualifikation und Weiterbildung für Psychotherapeuten gesehen. (Siehe auch aktuelle Stellungnahme)
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 156/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Befristungsrechts für die Wissenschaft -
BT-Drs. 20/11559
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Befristungsrechts für die Wissenschaft
-
BR-Drs. 156/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Regelungen zur Änderung des ÄArbVtrG, verbessern die Vereinbarkeit..., ...Artikel 2 Änderung des ÄArbVtrG • Einbezug einer gleichzeitigen..., ...Vorrangs des WissZeitVG vor ÄArbVtrG §1 (6), die Psychotherapeuten..., ...Harmonisierung des § 1 Absatz 1 ÄArbVtrG und des § 1 Absatz 6 ÄArbVtrG NEU hinsichtlich aller..., ...wir die Änderungen des ÄArbVtrG durchweg begrüßen, jedoch...
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- Angegeben von: Deutsche Gesellschaft für Psychologie e. V. am 16.07.2024
- Beschreibung: Es wird Stellung zur Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) und des Gesetzes über befristete Arbeitsverträge mit Ärzten in der Weiterbildung (ÄArbVrtG) genommen. Zwar wird eine verbesserte Planbarkeit von Karrieren im wissenschaftlichen Bereich begrüßt, aber ohne die Bereitstellung zusätzlicher Finanzmittel für die Einrichtung von mehr unbefristeten Stellen für den wissenschaftlichen Nachwuchs wird jegliche Verkürzung der Befristungshöchstgrenzen für Postdocs die Situation des wissenschaftlichen Nachwuchses und die Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Wissenschaftsstandorts weiter verschlechtern statt verbessern. Als wichtig wird die Vereinbarkeit von wissenschaftlicher Qualifikation und Weiterbildung für Psychotherapeuten gesehen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 156/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Befristungsrechts für die Wissenschaft -
BT-Drs. 20/11559
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Befristungsrechts für die Wissenschaft
-
BR-Drs. 156/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Regelungen zur Änderung des ÄArbVtrG, verbessern die Vereinbarkeit..., ...Artikel 2 Änderung des ÄArbVtrG • Einbezug einer gleichzeitigen..., ...Vorrangs des WissZeitVG vor ÄArbVtrG §1 (6), die Psychotherapeuten..., ...Harmonisierung des § 1 Absatz 1 ÄArbVtrG und des § 1 Absatz 6 ÄArbVtrG NEU hinsichtlich aller..., ...wir die Änderungen des ÄArbVtrG durchweg begrüßen, ...
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- Angegeben von: German U15 e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: U15 setzt sich für eine Reform der Befristungsregelungen in der Wissenschaft ein, die verlässliche Karriereperspektiven schafft, zugleich die notwendige Flexibilität für wissenschaftliche Qualifizierung und Profilbildung erhält. Im Einklang mit den Zielsetzungen des KoaV sollen Mindestvertragslaufzeiten gestärkt, planbare Karrierewege ermöglicht und prekäre Kurzzeitbefristungen reduziert werden. Im Postdoc-Bereich befürwortet German U15 transparente und verbindliche Rahmenbedingungen für Qualifizierungs- und Tenure-Perspektiven. Eine Absenkung bestehender Höchstbefristungsgrenzen wird kritisch gesehen. Zudem spricht sich German U15 gegen eine Öffnung der Tarifsperre aus und unterstützt klare gesetzliche Leitplanken zur Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen in der Wissenschaft.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11559
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Befristungsrechts für die Wissenschaft
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BT-Drs. 20/11559
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... Die Regelungen über ÄArbVtrG sind sinnvoll. ÜBERGANGSPHASEN..., ...in der Weiterbildung (ÄArbVtrG) zu regeln. Diese Verlagerung..., ...zudem die Ergänzungen im ÄArbVtrG, wo die Gründe, aus denen...
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- Angegeben von: Bundestierärztekammer e.V. - Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Tierärztekammern am 15.06.2026
- Beschreibung: Berücksichtigung der unterschiedlichen Fächerkulturen im WissZeitVG Die Möglichkeit von befristeten Arbeitsverträgen in der Weiterbildung zum Fachtierarzt/zur Fachtierärztin für Tierärzte und Tierärztinnen durch Wegfall dieser Sonderregelung im WissZeitVG, ist für die Veterinärmedizin nicht nachvollziehbar.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMFTR): Entwurf eines Gesetzes über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft (WissZeitVG) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... der Weiterbildung (ÄArbVtrG) mit einbezogen werden...
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- Angegeben von: Deutsches Studierendenwerk am 15.06.2026
- Beschreibung: Das Deutsche Studierendenwerk (DSW) nimmt als Träger der Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung (IBS) zum Referentenentwurf Stellung. Die Stellungnahme beschränkt sich ausdrücklich auf die Einschätzung möglicher inklusionspolitischer Auswirkungen und Potenziale der Gesetzesnovelle. Die bestehenden Schutzmechanismen sollten im weiteren Gesetzgebungsverfahren so weiterentwickelt werden, dass behinderungs- und krankheitsbedingte Nachteile in wissenschaftlichen Qualifizierungsphasen wirksam ausgeglichen und gleichberechtigte Qualifizierungschancen gestärkt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMFTR): Entwurf eines Gesetzes über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft (WissZeitVG) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...sowie § 1 Absatz 4 Nr. 5 ÄArbVtrG genannten Funktionen ...
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- Angegeben von: Fakultätentag Psychologie (FTPs) am 11.04.2025
- Beschreibung: Die Deutsche Gesellschaft für Psychologie (DGPs) und der Fakultätentag Psychologie (FTPs) sprechen sich für eine stärkere Einbindung psychologischer Expertise in politische Entscheidungsprozesse aus. In Schreiben an die Arbeitsgruppen der Koalitionsverhandlungen von CDU und SPD benennen sie sieben zentrale Handlungsfelder – und geben evidenzbasierte Empfehlungen für eine zukunftsfähige Politikgestaltung.
- Betroffene Bundesgesetze (9):
- Stellungnahmen/Gutachten (8):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...in der Weiterbildung (ÄArbVtrG) geregelt werden (siehe..., ...Sonderregelung im WissZeitVG oder ÄArbVtrG geschaffen, die parallele...
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- Angegeben von: Deutsche Hochschulmedizin (DHM) am 26.06.2024
- Beschreibung: Überführung der Besonderheiten für Mediziner in das Ärztebefristungsgesetz
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 156/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Befristungsrechts für die Wissenschaft -
BT-Drs. 20/11559
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Befristungsrechts für die Wissenschaft
-
BR-Drs. 156/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Verband der Universitätsklinika Deutschlands (VUD) am 27.06.2024
- Beschreibung: Überführung der Besonderheiten für Mediziner in das Ärztebefristungsgesetz
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Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 156/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Befristungsrechts für die Wissenschaft -
BT-Drs. 20/11559
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Befristungsrechts für die Wissenschaft
-
BR-Drs. 156/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 30.06.2024
- Beschreibung: Ziel ist es, die Positionen der Ärzteschaft in die Diskussionen und die laufenden Gesetzgebungs- und Regelungsprozesse zur Krankenhausreform einzubringen und so einen konstruktiven Beitrag zur Ausgestaltung zu leisten. Es wird eine umfassende Einbindung in den Reformprozess und dessen Umsetzung auf Bundes- und Landesebene gefordert. Daneben soll die Bedeutung der ärztlichen Personalausstattung hervorgehoben werden, wobei die Bundesärztekammer die gesetzliche Verankerung des von ihr entwickelten Personalbemessungssystems fordert. Die geplante Vorhaltevergütung muss eine patienten- und aufgabengerechte Personalausstattung sichern, wobei auch das ärztliche Personal angemessen zu berücksichtigen ist. Auch wird eine angemessene Berücksichtigung der ärztlichen Weiterbildung gefordert.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) -
BR-Drs. 554/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG) -
BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
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BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Stellungnahmen/Gutachten (10):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...in der Weiterbildung (ÄArbVtrG): Änderungsvorschlag...