Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (62)
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- Angegeben von: EUTOP Europe GmbH (EUTOP) am 08.07.2026
- Beschreibung: Effiziente, unbürokratische und vereinfachte Umschreibung von Drittstaatenführerscheinen im Zusammenhang mit dem Führen von Elektrofahrzeugen bis 4,25t.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (10):
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- Angegeben von: Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmen e. V. am 18.06.2026
- Beschreibung: Ziel der Interessenvertretung ist die Änderung des Personenbeförderungsgesetzes, der Fahrerlaubnis-Verordnung und weiterer verkehrsrechtlicher Vorschriften im Rahmen des Gesetzes und der Verordnung zum Bürokratierückbau im Verkehrsbereich. Der bdo setzt sich dafür ein, die geplante Änderung des § 39 PBefG zur Ausweitung der Anzeigepflicht bei allgemeinen Vorschriften zu verhindern, Entlastungen im Fernbus-Genehmigungsverfahren und bei der Betriebspflicht umzusetzen sowie bei § 48 FeV klarzustellen, dass Fahrerinnen und Fahrer mit den Klassen D/D1 nicht durch landesrechtliche Fachkundeanforderungen zusätzlich belastet werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMV): Entwurf einer Verordnung zum Bürokratierückbau im Verkehrsbereich (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutscher Verkehrsgerichtstag am 05.02.2026
- Beschreibung: Die Qualität der Fahrausbildung darf nicht aus Kostengesichtspunkten eingeschränkt werden. Die derzeitige Fahrerlaubnisprüfung wird qualitativ und quantitativ den fachlichen Anforderungen gerecht. Abstriche aus finanziellen Gründen sind zu vermeiden. Stattdessen ist ein Mobilitätszuschuss einzuführen, um den Erwerb der Fahrerlaubnis zur gesellschaftlichen Teilhabe zu erleichtern.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: VDIK e.V. am 02.09.2024
- Beschreibung: Es soll eine Konkretisierung und Anwendungserleichterung der bestehenden Regelung erreicht werden. Auf welches Vergleichsfahrzeug wird im Einzelfall abgestellt.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen am 07.08.2024
- Beschreibung: Augenoptikermeister mit entsprechender Ausstattung an Messgeräten sollen Sehtests nach Anlage 6 Nr. 2.1 FeV für Inhaber bzw. Bewerber einer Führerscheinklasselassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE bzw. D1E durchführen dürfen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Verkehrssicherheitsrat (DVR) e.V. am 24.06.2024
- Beschreibung: Um einen Fahrausbildungszugang für den Erwerb der Fahrerlaubnisklasse B bereits mit 16 Jahren zu ermöglichen, fordert der DVR vom Verordnungsgeber den § 21 Absatz 4 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) durch folgenden zweiten Satz zu ergänzen: „Die Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klassen B und BE im Rahmen des „Begleiteten Fahrens ab 17 Jahre“ nach § 48a FeV kann frühestens zwölf Monate vor Erreichen des nach § 10 FeV vorgeschriebenen Mindestalters bei der nach Landesrecht zuständigen Behörde beantragt werden.“ § 16 Absatz 3 zweiter Satz soll wie folgt geändert werden: „Sie darf frühestens drei Monate, im Falle des „Begleiteten Fahrens ab 17“ sechs Monate vor Erreichen des Mindestalters abgenommen werden.“
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Verkehrssicherheitsrat (DVR) e.V. am 24.06.2024
- Beschreibung: Verpflichtende Fahreignungstests für alle älteren Pkw-Fahrerinnen und Pkw-Fahrer, also auch ohne begründete Zweifel an deren Fahreignung, werden als nicht zielführend zur Ermittlung der Fahrkompetenz erachtet und abgelehnt.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutscher Verkehrssicherheitsrat (DVR) e.V. am 24.06.2024
- Beschreibung: Der DVR empfiehlt, die Indikation für die Anordnung einer Fahreignungsbegutachtung nach Alkoholkonsum von derzeit 1,6 Promille BAK bzw. 0,8 mg/l Atemalkoholkonzentration auf 1,1 Promille bzw. 0,55 mg/l im § 13 FeV Nr. 2 c) anzupassen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Uber Germany GmbH am 07.06.2024
- Beschreibung: Ausgestaltung des Fachkundenachweises: das Berufsfeld Fahrgastbeförderung muss weiterhin niederschwellig und unbürokratisch zugänglich sein. Notwendige Kenntnisse und Voraussetzungen sind bereits ohne einen Fachkundenachweis sichergestellt.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Michael Odenwald am 08.07.2026
- Beschreibung: Effiziente, unbürokratische und vereinfachte Umschreibung von Drittstaatenführerscheinen im Zusammenhang mit dem Führen von Elektrofahrzeugen bis 4,25t.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Michael Odenwald