Stellungnahmen/Gutachten
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26 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"ZKG"« gefunden
Anzahl Ergebnisse pro Seite
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (26)
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Zu Regelungsvorhaben:
Abschaffung des Schriftformerfordernisses bei Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen
Am 18.05.26 wurde die EU-Verbraucherkreditrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Nach europäischem Recht gibt es bei Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen keine Formvorgaben. Der deutsche Gesetzgeber entschied sich jedoch dafür, das Schriftformerfordernis beizubehalten. Für Allgemein-Verbraucherdarlehensverträge wird die Schriftform hingegen EU-konform am 20.11.26 abgeschafft. Es erschließt sich nicht, warum das Schriftformerfordernis bei Immobiliar-Verbraucherdarlehen explizit beibehalten wird. Der deutsche Gesetzgeber sollte auch bei Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen auf das Schriftformerfordernis verzichten.
- Bereitgestellt von: Genossenschaftsverband Bayern e. V. am 13.08.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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12.08.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Zahlungskontengesetzes (ZKG) sowie der darauf aufbauenden...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Weder die Wohnimmobilienkredit- noch die Verbraucherkreditrichtlinie fordern eine Aufzeichnung elektronischer Kommunikation, also insbesondere von Telefon- und Videogesprächen, obwohl dies im modernen Bankgeschäft mittlerweile alltäglich sein dürfte. Lediglich die Wertpapier-Richtlinie MiFid II fordert eine solche Aufzeichnung. Der deutsche Gesetzgeber sollte sich auf europäischer Ebene für die Abschaffung der Pflicht zur Aufzeichnung elektronischer Kommunikation nach Art. 16 Abs. 7 MiFID II einsetzen.
- Bereitgestellt von: Genossenschaftsverband Bayern e. V. am 13.08.2026
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Adressatenkreis:
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12.08.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Zahlungskontengesetzes (ZKG) sowie der darauf aufbauenden...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Im Zusammenhang mit der Eröffnung eines Wertpapierdepots ist eine Zusatzvereinbarung über den „Verzicht des Kunden auf Herausgabe von Vertriebsvergütungen“ zu treffen. Hintergrund dieser Regelung ist die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 14. Januar 2014 (Az.: XI ZR 355/12). Mit seiner Entscheidung hat er die Wirksamkeit einer entsprechenden Vereinbarung / Klausel bestätigt. Zivilrechtlich besteht hier jedoch eine gesetzliche Regelungslücke. Diese soll mittels des Abschlusses einer entsprechenden Vereinbarung auf der Grundlage der vorgenannten Entscheidung des Bundesgerichtshofes geschlossen werden.
- Bereitgestellt von: Genossenschaftsverband Bayern e. V. am 13.08.2026
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Adressatenkreis:
-
12.08.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Zahlungskontengesetzes (ZKG) sowie der darauf aufbauenden...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Dauerzulagenantrag auch bei Wohnungsbauprämie erlauben
Beim Riestervertrag kann der Zulagenantrag als Dauerzulagenantrag gestellt werden. Bei der Wohnungsbauprämie kann ein Zulagenantrag als Dauerauftrag nicht gestellt werden. Die Prämie gemäß §4 Wohnungsbau-Prämiengesetz ist daher zeit- und kostenintensiv jährlich zu beantragen. Auch bei der Wohnungsbauprämie sollte ein Dauerzulagenantrag gestellt werden können.
- Bereitgestellt von: Genossenschaftsverband Bayern e. V. am 13.08.2026
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Adressatenkreis:
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12.08.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Zahlungskontengesetzes (ZKG) sowie der darauf aufbauenden...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Abschlussprüfung nach §84 WpHG lockern
Das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sieht eine jährliche Überprüfung der Einhaltung der in §84 WpHG genannten Anforderungen vor. Die zuständige Aufsichtsbehörde sollte das Recht erhalten, auf die Beurteilung der Einhaltung der Anforderungen des Art. 20 der Richtlinie 2006/73/EG ganz oder teilweise zu verzichten, sofern dafür konkrete Gründe angegeben werden.
- Bereitgestellt von: Genossenschaftsverband Bayern e. V. am 13.08.2026
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Adressatenkreis:
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12.08.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Zahlungskontengesetzes (ZKG) sowie der darauf aufbauenden...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
ESG-Risiken im Risikomanagement: Auf nationales Gold-Plating verzichten
In Artikel 76 der CRD VI-Richtlinie werden die „technischen Kriterien für die Organisation und Behandlung von Risiken“ festgelegt. Er wurde im Rahmen der nationalen Gesetzgebung in § 26c KWG „ESG-Risiken im Risikomanagement“ überführt. Hier wurde Gold-Plating betrieben: - Mindest-Zeitraum von 10 Jahren, für den die ESG-Risiken betrachtet werden sollen - Anforderung an die "fachliche Eignung" der Mitglieder des Leitungsorgans. Der nationale Gesetzgeber sollte hier auf Gold-Plating verzichten.
- Bereitgestellt von: Genossenschaftsverband Bayern e. V. am 13.08.2026
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Adressatenkreis:
-
12.08.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Zahlungskontengesetzes (ZKG) sowie der darauf aufbauenden...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzungs - und Auslegungsfragen der EU-Anti-Geldwäsche-Gesetzgebung
Ziel ist ein Dialog zu Auslegungsfragen, die sich aus dem europäischen Geldwäscherecht (AMLR, AMLD6, AMLAR) ergeben. Insbesondere soll eruiert werden, wie eine Umsetzung der AMLD6 in nationales Recht erfolgen soll.
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 31.03.2026
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Adressatenkreis:
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16.02.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...verwendet wird. § 42 Abs. 4 Nr.1 ZKG liefe leer. (Fußnote 2...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzungs - und Auslegungsfragen der EU-Anti-Geldwäsche-Gesetzgebung
Ziel ist ein Dialog zu Auslegungsfragen, die sich aus dem europäischen Geldwäscherecht (AMLR, AMLD6, AMLAR) ergeben. Insbesondere soll eruiert werden, wie eine Umsetzung der AMLD6 in nationales Recht erfolgen soll.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 31.03.2026
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Adressatenkreis:
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16.02.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...verwendet wird. § 42 Abs. 4 Nr.1 ZKG liefe leer. ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzungs - und Auslegungsfragen der EU-Anti-Geldwäsche-Gesetzgebung
Ziel ist ein Dialog zu Auslegungsfragen, die sich aus dem europäischen Geldwäscherecht (AMLR, AMLD6, AMLAR) ergeben. Insbesondere soll eruiert werden, wie eine Umsetzung der AMLD6 in nationales Recht erfolgen soll.
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 30.03.2026
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Adressatenkreis:
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16.02.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...verwendet wird. § 42 Abs. 4 Nr.1 ZKG liefe leer. 2Art. 2(1...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzungs- und Auslegungsfragen der EU-Anti-Geldwäsche-Gesetzgebung
Ziel ist ein Dialog zu Auslegungsfragen, die sich aus dem europäischen Geldwäscherecht (AMLR, AMLD6, AMLAR) ergeben. Insbesondere soll eruiert werden, wie eine Umsetzung der AMLD6 in nationales Recht erfolgen soll.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 30.03.2026
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Adressatenkreis:
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16.02.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...verwendet wird. § 42 Abs. 4 Nr.1 ZKG liefe leer. 2 Art. 2(1...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzungs- und Auslegungsfragen der EU-Anti-Geldwäsche-Gesetzgebung
Ziel ist ein Dialog zu Auslegungsfragen, die sich aus dem europäischen Geldwäscherecht (AMLR, AMLD6, AMLAR) ergeben. Insbesondere soll eruiert werden, wie eine Umsetzung der AMLD6 in nationales Recht erfolgen soll.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 30.03.2026
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Adressatenkreis:
-
16.02.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...verwendet wird. § 42 Abs. 4 Nr.1 ZKG liefe leer. 2Art. 2(1...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzungs - und Auslegungsfragen der EU-Anti-Geldwäsche-Gesetzgebung
Ziel ist ein Dialog zu Auslegungsfragen, die sich aus dem europäischen Geldwäscherecht (AMLR, AMLD6, AMLAR) ergeben. Insbesondere soll eruiert werden, wie eine Umsetzung der AMLD6 in nationales Recht erfolgen soll.
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 27.03.2026
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Adressatenkreis:
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16.02.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...verwendet wird. § 42 Abs. 4 Nr.1 ZKG liefe leer. 2Art. 2(1...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Erleichterung des Kapitalmarktzugangs für KMU, Entbürokratisierung durch Erhöhung der Meldeschwelle bei Millionenkrediten, Abschaffung des Betriebsausgabenabzugsverbots für Zinszahlungen auf Unternehmens- und Bankanleihen sowie Verbriefungen ab 2025, Einführung praxistauglicher Regelungen für AGB-Änderungen und Echtzeitüberweisungen. Fokus auf steuerliche Verbesserungen zur Sicherung der Attraktivität des Finanzstandorts Deutschland und Stärkung des europäischen Kapitalmarktes.
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 20.09.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen
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Adressatenkreis:
-
13.09.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (9):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... 2 Zahlungskontengesetz (ZKG) verpflichtet, bestimmte..., ...Vergleichswebsite (vgl. § 16 ZKG) verwenden kann und diese...
-
Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Erleichterung des Kapitalmarktzugangs für KMU, Entbürokratisierung durch Erhöhung der Meldeschwelle bei Millionenkrediten, Abschaffung des Betriebsausgabenabzugsverbots für Zinszahlungen auf Unternehmens- und Bankanleihen sowie Verbriefungen ab 2025, Einführung praxistauglicher Regelungen für AGB-Änderungen und Echtzeitüberweisungen. Fokus auf steuerliche Verbesserungen zur Sicherung der Attraktivität des Finanzstandorts Deutschland und Stärkung des europäischen Kapitalmarktes.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 23.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichern- den Investitionen
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Adressatenkreis:
-
13.09.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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18.09.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (9):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... 2 Zahlungskontengesetz (ZKG) verpflichtet, bestimmte..., ...Vergleichswebsite (vgl. § 16 ZKG) verwenden kann und diese...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Erleichterung des Kapitalmarktzugangs für KMU, Entbürokratisierung durch Erhöhung der Meldeschwelle bei Millionenkrediten, Abschaffung des Betriebsausgabenabzugsverbots für Zinszahlungen auf Unternehmens- und Bankanleihen sowie Verbriefungen ab 2025, Einführung praxistauglicher Regelungen für AGB-Änderungen und Echtzeitüberweisungen. Fokus auf steuerliche Verbesserungen zur Sicherung der Attraktivität des Finanzstandorts Deutschland und Stärkung des europäischen Kapitalmarktes.
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 19.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14513
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG II)
-
BT-Drs. 20/14513
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
13.09.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
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18.09.2024
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (9):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... 2 Zahlungskontengesetz (ZKG) verpflichtet, bestimmte..., ...Vergleichswebsite (vgl. § 16 ZKG) verwenden kann und diese...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Erleichterung des Kapitalmarktzugangs für KMU, Entbürokratisierung durch Erhöhung der Meldeschwelle bei Millionenkrediten, Abschaffung des Betriebsausgabenabzugsverbots für Zinszahlungen auf Unternehmens- und Bankanleihen sowie Verbriefungen ab 2025, Einführung praxistauglicher Regelungen für AGB-Änderungen und Echtzeitüberweisungen. Fokus auf steuerliche Verbesserungen zur Sicherung der Attraktivität des Finanzstandorts Deutschland und Stärkung des europäischen Kapitalmarktes.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 30.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssicheren Investitionen
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Adressatenkreis:
-
13.09.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
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18.09.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (9):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... 2 Zahlungskontengesetz (ZKG) verpflichtet, bestimmte..., ...Vergleichswebsite (vgl. § 16 ZKG) verwenden kann und diese...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Erleichterung des Kapitalmarktzugangs für KMU, Entbürokratisierung durch Erhöhung der Meldeschwelle bei Millionenkrediten, Abschaffung des Betriebsausgabenabzugsverbots für Zinszahlungen auf Unternehmens- und Bankanleihen sowie Verbriefungen ab 2025, Einführung praxistauglicher Regelungen für AGB-Änderungen und Echtzeitüberweisungen. Fokus auf steuerliche Verbesserungen zur Sicherung der Attraktivität des Finanzstandorts Deutschland und Stärkung des europäischen Kapitalmarktes.
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 23.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen
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Adressatenkreis:
-
18.09.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (9):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... 2 Zahlungskontengesetz (ZKG) verpflichtet, bestimmte..., ...Vergleichswebsite (vgl. § 16 ZKG) verwenden kann und diese...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Erleichterung des Kapitalmarktzugangs für KMU, Entbürokratisierung durch Erhöhung der Meldeschwelle bei Millionenkrediten, Abschaffung des Betriebsausgabenabzugsverbots für Zinszahlungen auf Unternehmens- und Bankanleihen sowie Verbriefungen ab 2025, Einführung praxistauglicher Regelungen für AGB-Änderungen und Echtzeitüberweisungen. Fokus auf steuerliche Verbesserungen zur Sicherung der Attraktivität des Finanzstandorts Deutschland und Stärkung des europäischen Kapitalmarktes.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 20.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichern- den Investitionen
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Adressatenkreis:
-
13.09.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
18.09.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (9):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... 2 Zahlungskontengesetz (ZKG) verpflichtet, bestimmte..., ...Vergleichswebsite (vgl. § 16 ZKG) verwenden kann und diese...
-
Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Erleichterung des Kapitalmarktzugangs für KMU, Entbürokratisierung durch Erhöhung der Meldeschwelle bei Millionenkrediten, Abschaffung des Betriebsausgabenabzugsverbots für Zinszahlungen auf Unternehmens- und Bankanleihen sowie Verbriefungen ab 2025, Einführung praxistauglicher Regelungen für AGB-Änderungen und Echtzeitüberweisungen. Fokus auf steuerliche Verbesserungen zur Sicherung der Attraktivität des Finanzstandorts Deutschland und Stärkung des europäischen Kapitalmarktes.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 20.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichern- den Investitionen
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Adressatenkreis:
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13.09.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (9):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... 2 Zahlungskontengesetz (ZKG) verpflichtet, bestimmte..., ...Vergleichswebsite (vgl. § 16 ZKG) verwenden kann und diese...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Erleichterung des Kapitalmarktzugangs für KMU, Entbürokratisierung durch Erhöhung der Meldeschwelle bei Millionenkrediten, Abschaffung des Betriebsausgabenabzugsverbots für Zinszahlungen auf Unternehmens- und Bankanleihen sowie Verbriefungen ab 2025, Einführung praxistauglicher Regelungen für AGB-Änderungen und Echtzeitüberweisungen. Fokus auf steuerliche Verbesserungen zur Sicherung der Attraktivität des Finanzstandorts Deutschland und Stärkung des europäischen Kapitalmarktes.
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 20.09.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/14513
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG II)
-
BT-Drs. 20/14513
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
13.09.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
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-
18.09.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (9):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... 2 Zahlungskontengesetz (ZKG) verpflichtet, bestimmte..., ...Vergleichswebsite (vgl. § 16 ZKG) verwenden kann und diese...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung eines AGB-Anpassungsverfahrens (Zustimmungsfiktionslösung)
Wir fordern, die durch das BGH-Urteil vom 27. April 2021 (XI ZR 26/20) zum AGB-Änderungsmechanismus fortbestehende Rechtsunsicherheit durch eine geeignete Gesetzesanpassung zu beseitigen. Bezogen auf Vertragsänderungen, die nicht wesentlicher Art sind, fordern wir eine Verbesserung der kreditwirtschaftlichen Gesetzeslage zugunsten einer praktikablen AGB-Anpassung bei Dauerverträgen (z. B. Giroverträge) per Zustimmungsfiktion.
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 17.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
09.04.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Änderungsangeboten ausdrücklich im ZKG verankert (§ 42 Abs. 2..., .../Linardatos, 15.07.2022, ZKG § 42 Rn. 28. 44 Etwas ..., ...Kontowechselhilfe in §§ 20 ff. ZKG sowie der deutlichen Wettbewerbssituation...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verzicht auf weitergehende Eingriffe in die Preisgestaltung bei Basiskonten
Wir setzen uns dafür ein, auf weitere Beschränkungen im Hinblick auf die Preisgestaltung bei Basiskonten zu verzichten
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 16.05.2026
-
Adressatenkreis:
-
13.05.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verzicht auf weitergehende Eingriffe in die Preisgestaltung bei Basiskonten
Wir setzen uns dafür ein, auf weitere Beschränkungen im Hinblick auf die Preisgestaltung bei Basiskonten zu verzichten.
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 15.05.2026
-
Adressatenkreis:
-
13.05.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verzicht auf weitergehende Eingriffe in die Preisgestaltung bei Basiskonten
Wir setzen uns dafür ein, auf weitere Beschränkungen im Hinblick auf die Preisgestaltung bei Basiskonten zu verzichten.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 19.05.2026
-
Adressatenkreis:
-
13.05.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verzicht auf weitergehende Eingriffe in die Preisgestaltung bei Basiskonten.
Wir setzen uns dafür ein, auf weitere Beschränkungen im Hinblick auf die Preisgestaltung bei Basiskonten zu verzichten.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 15.05.2026
-
Adressatenkreis:
-
13.05.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben: