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19 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"VDuG"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (19)

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...50 VDuG). Das nicht unwesentlich..., ... (§ 21 VDuG). Hinzu tritt in beiden..., ...Verbandsklagen nach dem VDuG findet. Allerdings soll..., ... KapMuG an sich für das VDuG nicht einschlä- gig sein..., ...findet. 2. Abgrenzung VDuG und KapMuG Allerdings..., ...nach § 11 Abs. 3 Satz 1 VDuG (vgl. § 17 Abs. 2 Satz..., ...Musterfeststellungsklage (§§ 1 Abs. 1 Nr. 2 VDuG, 41 VDuG) als auch unmittelbar..., ...des RegE KapMuG an § 41 VDuG angepasst werden soll (..., ...Obsiegens (= § 11 Abs. 3 VDuG) nicht vorhalten können..., ...Musterfeststellungsklage (§§ 1 Abs. 1 Nr. 2 VDuG, 41 VDuG) diesen Rechtsstreit..., ...vgl. § 11 Abs. 3 Satz 1 VDuG) aberkannt, hat das „nur..., ... (§ 25 VDuG) auskehren oder ihm als..., ... nach § 40 Abs. 2 S. 3 VDuG zu fordern. Nach dieser..., ...Unternehmen (§ 1 Abs. 2 VDuG) schriftlich angezeigt ..., ... von § 13 Abs. 1 Satz 1 VDuG vor. Mithin bleibt es ..., ...§ 50 VDuG ist das VDuG fünf Jahre..., ... VDuG). Die Dauer der Unterbre..., ...§ 46 Abs. 2 VDuG im Verbandskla- geregister..., ...das VDuG auch künftig nebeneinanderstehen..., ... des VDuG am 13. Oktober 2028 vor...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...50 VDuG). Das nicht unwesentlich..., ...Anwendungsbereichs neben dem VDuG bestehen bleiben (vgl...., ... (§ 21 VDuG). Hinzu tritt in beiden..., ...Verbandsklagen nach dem VDuG findet. Allerdings soll..., ... KapMuG an sich für das VDuG nicht einschlägig sein..., ... findet. 2. Abgrenzung VDuG und KapMuG Allerdings ..., ...nach § 11 Abs. 3 Satz 1 VDuG (vgl. § 17 Abs. 2 Satz..., ...Musterfeststellungsklage (§§ 1 Abs. 1 Nr. 2 VDuG, 41 VDuG) als auch unmittelbar..., ...des RegE KapMuG an § 41 VDuG angepasst werden soll (..., ...Obsiegens (= § 11 Abs. 3 VDuG) nicht vorhalten können..., ...Musterfeststellungsklage (§§ 1 Abs. 1 Nr. 2 VDuG, 41 VDuG) diesen Rechtsstreit..., ...vgl. § 11 Abs. 3 Satz 1 VDuG) aberkannt, hat das „nur..., ...Unternehmen (§ 1 Abs. 2 VDuG) aus dem Umsetzungsfonds (§ 25 VDuG) auskehren oder ihm als..., ... nach § 40 Abs. 2 S. 3 VDuG zu fordern. Nach dieser..., ...Unternehmen (§ 1 Abs. 2 VDuG) schriftlich angezeigt ..., ...Wirkungen von § 11 Abs. 3 VDuG schon nicht eintreten ..., ...der Verbandsklage (§ 46 VDuG) nach einem bestimmten ..., ... Kollektiverfahren des VDuG angemeldet als auch im ..., ... von § 13 Abs. 1 Satz 1 VDuG vor. Mithin bleibt es ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... des VDuG am 13. Oktober 2028 vor..., ...nicht bewährt. Gemäß § 10 VDuG ist der Vergleich zwischen..., ...Regelung findet sich im VDuG nicht, sodass das in § ..., ...Wertungswiderspruch zum VDuG darstellt. Sowohl für ..., ...KapMuG, als auch für das VDuG müssen jedoch dieselben..., ...rechtedurchsetzungsgesetz (VDuG). Eine Evaluierung sollte..., ... Da das KapMuG und das VDuG nach dem Referentenentwurf..., ...KapMuG zusammen mit dem VDuG evaluiert werden. Nach § 50 VDuG ist das VDuG fünf Jahre..., ...Anwendungsbereich neben dem VDuG ersetzt wird. ..., ...Abgrenzung KapMuG-E und VDuG Den Bestimmungen des ..., ...hinlängliche Abgrenzung zum VDuG bisher nicht. ..., ...indes nicht zusammen. Das VDuG kennt eine solche Anmeldung..., ... Vorbehalten nicht. Das VDuG differenziert allein danach..., ...Anmeldung nach § 46 Abs. 2 VDuG handelt (vgl. z.B. § 26 VDuG). Die Dauer der Unterbre..., ...§ 46 Abs. 2 VDuG im Verbandskla- geregister..., ...ist daher ersatzlos im VDuG gestrichen worden. In der..., ...Zudem widerspricht es dem VDuG. Da das KapMuG-E und das VDuG auch künftig nebeneinanderstehen...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... des VDuG am 13. Oktober 2028 vor..., ...nicht bewährt. Gemäß § 10 VDuG ist der Vergleich zwischen..., ...Regelung findet sich im VDuG nicht, sodass das in § ..., ...Wertungswiderspruch zum VDuG darstellt. Sowohl für ..., ...KapMuG, als auch für das VDuG müssen jedoch dieselben..., ... Da das KapMuG und das VDuG nach dem Referentenentwurf..., ...KapMuG zusammen mit dem VDuG evaluiert werden. Nach § 50 VDuG ist das VDuG fünf Jahre..., ... KapMuG-E und VDuG Den Bestimmungen des KapMuG-E..., ...hinlängliche Abgrenzung zum VDuG bisher nicht. Aus § 1 ..., ...indes nicht zusammen. Das VDuG kennt eine solche Anmeldung..., ... Vorbehalten nicht. Das VDuG differenziert allein danach..., ...Anmeldung nach § 46 Abs. 2 VDuG handelt (vgl. z.B. § 26 VDuG). Die Dauer der Unterbrechung..., ...Prüfungskanon nach § 46 Abs. 2 VDuG. Wer sich wirksam nach § 46 Abs. 2 VDuG im Verbandsklageregister..., ...ist daher ersatzlos im VDuG gestrichen worden. In der..., ...Wertungswiderspruch zum VDuG dar. Das Quorum beschränkt..., ...Zudem widerspricht es dem VDuG. Da das KapMuG-E und das VDuG auch künftig nebeneinanderstehen...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...50 VDuG). Das nicht unwesentlich..., ... (§ 21 VDuG). Hinzu tritt in beiden..., ...Verbandsklagen nach dem VDuG findet. Allerdings soll..., ... KapMuG an sich für das VDuG nicht einschlä- gig sein..., ...findet. 2. Abgrenzung VDuG und KapMuG Allerdings..., ...nach § 11 Abs. 3 Satz 1 VDuG (vgl. § 17 Abs. 2 Satz..., ...Musterfeststellungsklage (§§ 1 Abs. 1 Nr. 2 VDuG, 41 VDuG) als auch unmittelbar..., ...des RegE KapMuG an § 41 VDuG angepasst werden soll (..., ...Obsiegens (= § 11 Abs. 3 VDuG) nicht vorhalten können..., ...Musterfeststellungsklage (§§ 1 Abs. 1 Nr. 2 VDuG, 41 VDuG) diesen Rechtsstreit..., ...vgl. § 11 Abs. 3 Satz 1 VDuG) aberkannt, hat das „nur..., ... (§ 25 VDuG) auskehren oder ihm als..., ... nach § 40 Abs. 2 S. 3 VDuG zu fordern. Nach dieser..., ...Unternehmen (§ 1 Abs. 2 VDuG) schriftlich angezeigt ..., ... von § 13 Abs. 1 Satz 1 VDuG vor. Mithin bleibt es ..., ...§ 50 VDuG ist das VDuG fünf Jahre..., ... VDuG). Die Dauer der Unterbre..., ...§ 46 Abs. 2 VDuG im Verbandskla- geregister..., ...das VDuG auch künftig nebeneinanderstehen..., ... des VDuG am 13. Oktober 2028 vor...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...50 VDuG). Das nicht unwesentlich..., ... (§ 21 VDuG). Hinzu tritt in beiden..., ...Verbandsklagen nach dem VDuG findet. Allerdings soll..., ... KapMuG an sich für das VDuG nicht einschlägig sein ..., ... findet. 2. Abgrenzung VDuG und KapMuG Allerdings ..., ...nach § 11 Abs. 3 Satz 1 VDuG (vgl. § 17 Abs. 2 Satz..., ...Musterfeststellungsklage (§§ 1 Abs. 1 Nr. 2 VDuG, 41 VDuG) als auch unmittelbar..., ...des RegE KapMuG an § 41 VDuG angepasst werden soll (..., ...Obsiegens (= § 11 Abs. 3 VDuG) nicht vorhalten können..., ...Musterfeststellungsklage (§§ 1 Abs. 1 Nr. 2 VDuG, 41 VDuG) diesen Rechtsstreit..., ... (§ 25 VDuG) auskehren oder ihm als..., ... nach § 40 Abs. 2 S. 3 VDuG zu fordern. Nach dieser..., ...Unternehmen (§ 1 Abs. 2 VDuG) schriftlich angezeigt ..., ...der Verbandsklage (§ 46 VDuG) nach einem bestimmten ..., ...§ 50 VDuG ist das VDuG fünf Jahre..., ... KapMuG-E und VDuG Den Bestimmungen des KapMuG-E..., ... VDuG). Die Dauer der Unterbrechung..., ...§ 46 Abs. 2 VDuG im Verbandsklageregister..., ... VDuG auch künftig nebeneinanderstehen..., ... des VDuG am 13. Oktober 2028 vor...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... des VDuG am 13. Oktober 2028 vor..., ...nicht bewährt. Gemäß § 10 VDuG ist der Vergleich zwischen..., ...Regelung findet sich im VDuG nicht, sodass das in § ..., ...Wertungswiderspruch zum VDuG darstellt. Sowohl für ..., ...KapMuG, als auch für das VDuG müssen jedoch dieselben..., ...rechtedurchsetzungsgesetz (VDuG). Eine Evaluierung sollte..., ... Da das KapMuG und das VDuG nach dem Referentenentwurf..., ...KapMuG zusammen mit dem VDuG evaluiert werden. Nach § 50 VDuG ist das VDuG fünf Jahre..., ...Anwendungsbereich neben dem VDuG ersetzt wird. ..., ...Abgrenzung KapMuG-E und VDuG Den Bestimmungen des ..., ...hinlängliche Abgrenzung zum VDuG bisher nicht. ..., ...indes nicht zusammen. Das VDuG kennt eine solche Anmeldung..., ... Vorbehalten nicht. Das VDuG differenziert allein danach..., ...Anmeldung nach § 46 Abs. 2 VDuG handelt (vgl. z.B. § 26 VDuG). Die Dauer der Unterbre..., ...§ 46 Abs. 2 VDuG im Verbandskla- geregister..., ...ist daher ersatzlos im VDuG gestrichen worden. In der..., ...Zudem widerspricht es dem VDuG. Da das KapMuG-E und das VDuG auch künftig nebeneinanderstehen...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... des VDuG am 13. Oktober 2028 vor..., ...nicht bewährt. Gemäß § 10 VDuG ist der Vergleich zwischen..., ...Regelung findet sich im VDuG nicht, sodass das in § ..., ...Wertungswiderspruch zum VDuG darstellt. Sowohl für ..., ...KapMuG, als auch für das VDuG müssen jedoch dieselben..., ... Da das KapMuG und das VDuG nach dem Referentenentwurf..., ...KapMuG zusammen mit dem VDuG evaluiert werden. Nach § 50 VDuG ist das VDuG fünf Jahre..., ... KapMuG-E und VDuG Den Bestimmungen des KapMuG-E..., ...hinlängliche Abgrenzung zum VDuG bisher nicht. Aus § 1 ..., ...indes nicht zusammen. Das VDuG kennt eine solche Anmeldung..., ... Vorbehalten nicht. Das VDuG differenziert allein danach..., ...Anmeldung nach § 46 Abs. 2 VDuG handelt (vgl. z.B. § 26 VDuG). Die Dauer der Unterbrechung..., ...Prüfungskanon nach § 46 Abs. 2 VDuG. Wer sich wirksam nach § 46 Abs. 2 VDuG im Verbandsklageregister..., ...ist daher ersatzlos im VDuG gestrichen worden. In der..., ...Wertungswiderspruch zum VDuG dar. Das Quorum beschränkt..., ...Zudem widerspricht es dem VDuG. Da das KapMuG-E und das VDuG auch künftig nebeneinanderstehen...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz (VDuG) künftig nebeneinanderstehen..., ...weiter verdeutlicht. § 50 VDuG sieht ebenfalls eine Evaluation des VDuG am 13. Oktober 2028 vor..., ...nicht bewährt. Gemäß § 10 VDuG ist der Vergleich zwischen..., ...Regelung findet sich im VDuG nicht, sodass das in § ..., ...Wertungswiderspruch zum VDuG darstellt. Sowohl für ..., ...KapMuG, als auch für das VDuG müssen jedoch dieselben...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz („VDuG“) und dessen Verbandsklageinstrument..., ...Einklang mit den Vorgaben des VDuG und der europäi-schen Verbandsklagerichtlinie..., ...Einrichtungen im Sinne des § 2 VDuG erhoben werden dürfen. Wie bereits im VDuG vorgesehen, ist si-cherzustellen...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Einrichtungen im Sinne des § 2 VDuG erhoben werden dürfen. Wie bereits im VDuG vorgesehen, muss bei Verbandsklagen...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Keine Erweiterung des Katalogs der Diskriminierungsmerkmale gem. § 1 AGG. Streichung der Beschränkung des zivilrechtlichen Benachteiligungsverbots auf Massengeschäfte (§ 19 AGG). Keine Einführung von Sondervorschriften zum Schutz vor Diskriminierung durch künstliche Intelligenz (KI) im AGG sowie keine Fristverlängerung zur Geltendmachung von Ansprüchen (§ 21 Abs. 5 AGG). Keine Erweiterung der Beweiserleichterungen für Betroffene nach § 22 AGG. Die Einführung eines Verbandsklagerechts soll vermieden werden.

    • Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 28.06.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...für 2028 vorgesehen (§ 50 VDuG). Daher erscheint es geboten..., ...Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz (VDuG) abzuwarten, bevor neue..., ...ermöglichen, deutlich über die im VdUG vorgesehenen Möglichkeiten..., ...hinaus. Nach § 4 Abs. 1 VDuG ist eine Verbandsklage ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...für 2028 vorgesehen (§ 50 VDuG). Daher erscheint es geboten..., ...Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz (VDuG) abzuwarten, bevor neue..., ...ermöglichen, deutlich über die im VdUG vorgesehenen Möglichkeiten..., ...hinaus. Nach § 4 Abs. 1 VDuG ist eine Verbandsklage ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...für 2028 vorgesehen (§ 50 VDuG). Daher erscheint es geboten..., ...Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz (VDuG) abzuwarten, bevor neue..., ...ermöglichen, deutlich über die im VdUG vorgesehenen Möglichkeiten..., ...hinaus. Nach § 4 Abs. 1 VDuG ist eine Verbandsklage ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Insbesondere mittelständische Unternehmen ohne eigene Rechtsabteilungen dürfen durch Neuregelungen im AGG und den damit verbundenen Rechtsunsicherheiten nicht belastet werden. Der Rechtsschutz der Betroffenen sollte nicht mit weitere Beweiserleichterungen und verlängerten Fristen zur Geltendmachung etwaiger Ansprüche erweitert werden. Die mittelständische Wirtschaft darf nicht durch weitere bürokratische Vorgaben (z. B. durch eine Verpflichtung zur Gewährleistung angemessener Vorkehrungen im Hinblick auf die Barrierefreiheit) belastet werden. Eine Erweiterung des Anwendungsbereichs durch neue Diskriminierungsmerkmale wird abgelehnt. Der Gesetzgeber sollte sich – wenn überhaupt – auf klarstellende Regelungen beschränken.

    • Bereitgestellt von: Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. am 28.06.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...für 2028 vorgesehen (§ 50 VDuG). Daher erscheint es geboten..., ...Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz (VDuG) abzuwarten, bevor neue..., ...ermöglichen, deutlich über die im VdUG vorgesehenen Möglichkeiten..., ...hinaus. Nach § 4 Abs. 1 VDuG ist eine Verbandsklage ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die mittelständische Wirtschaft bekennt sich ausdrücklich zum verfassungsmäßigen Gleichheitsgrundsatz und lehnt ungerechtfertigte Ungleichbehandlungen im Zivilrechtsverkehr ebenso wie Diskriminierungen ab. Sie unterstützt Maßnahmen, welche eine Durchsetzung des Gleichheitsgrundsatzes unter Beachtung des Prinzips der Verhältnismäßigkeit gewährleisten. Gleichzeitig darf dies berechtigte und rechtlich zulässige Differenzierungen im Zivilrechtsverkehr nicht ausschließen. Die Vorschläge sind insgesamt zu weitgehend. Insbesondere mittelständische Unternehmen ohne eigene Rechtsabteilungen würden durch die Neuregelungen und die damit verbundenen Rechtsunsicherheiten belastet. Eine Novelle des AGG ist nicht erforderlich. Zu schließende Schutzlücken sind bisher nicht überzeugend dargelegt worden.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Raiffeisenverband e.V. am 25.06.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...für 2028 vorgesehen (§ 50 VDuG). Daher erscheint es geboten..., ...Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz (VDuG) abzuwarten, bevor neue..., ...ermöglichen, deutlich über die im VdUG vorgesehenen Möglichkeiten..., ...hinaus. Nach § 4 Abs. 1 VDuG ist eine Verbandsklage ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Wir setzen uns dafür ein, dass das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in seiner bisher geltenden Fassung beibehalten wird: - Verzicht auf die Einführung eines neuen Diskriminierungsmerkmals "soziale Herkunft"; - Beibehaltung der abschließenden Aufzählung von Diskriminierungsmerkmalen; - Beibehaltung der Beschränkung der Diskriminierungsmerkmale auf Massengeschäfte. In jedem Falle sollten vor einer Überarbeitung des AGG die Auswirkungen des neuen Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes abgewartet werden.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 25.06.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...für 2028 vorgesehen (§ 50 VDuG). Daher erscheint es geboten..., ...Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz (VDuG) abzuwarten, bevor neue..., ...ermöglichen, deutlich über die im VdUG vorgesehenen Möglichkeiten..., ...hinaus. Nach § 4 Abs. 1 VDuG ist eine Verbandsklage ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...EU, umgesetzt im GWB und VDuG), im materiellen Recht ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Verbandsklagen nach dem VDuG stehen nach dem RegE-KapMuG...
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