Stellungnahmen/Gutachten
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23 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"SchKG"« gefunden
Anzahl Ergebnisse pro Seite
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (23)
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes
Der djb begrüßt bundeseinheitliche Verbotsnormen sowie Sanktionsmechanismen für sogenannte Gehsteigbelästigungen und weitere flankierende Maßnahmen. Gehsteigbelästigungen verletzen das reproduktive Selbstbestimmungsrecht schwangerer Personen. Einzelheiten des Entwurfs, insbesondere die konkrete Ausgestaltung der Tathandlungen der Verbots- sowie Sanktionsnormen, werden kritisieret.
- Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 21.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10861
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes
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BT-Drs. 20/10861
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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09.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... 1 S. 1 und § 13 Abs. 2 SchKG-E Der djb begrüßt die..., ...Länder in § 8 Abs. 1 S. 1 SchKG-E für Beratungsstellen sowie in § 13 Abs. 2 SchKG-E für Einrichtungen zur..., .... 2, 3 und 13 Abs. 3, 4 SchKG-E Der djb begrüßt eine..., ...Schutzzonen in § 8 Abs. 2 SchKG-E für Beratungsstellen und in § 13 Abs. 3 SchKG-E für Einrichtungen zur..., ... Abs. 3 und § 13 Abs. 4 SchKG-E geregelte Verbot, Personal..., ...1 und § 13 Abs. 3 Nr. 1 SchKG-E zu streichen. Denn eine..., ... Nr. 3, Nr. 4 und Nr. 5 SchKG-E einen einfachen Vorsatz..., ...2 und § 13 Abs. 3 Nr. 2 SchKG-E Auch die subjektive..., ...2 und § 13 Abs. 3 Nr. 2 SchKG-E ist aus Sicht des djb..., ...3 und § 13 Abs. 3 Nr. 3 SchKG-E Der djb spricht sich..., ...3 und § 13 Abs. 3 Nr. 3 SchKG-E das Tatbestandsmerkmal..., ...und § 13 Abs. 3 Nr. 5 b) SchKG-E, um ein „geeignet sein..., ... Abs. 3 und § 13 Abs. 4 SchKG-E Auch das Erfordernis..., ...OWi -Tatbestandes, § 35 SchKG-E Der Entwurf sieht ..., ... § 14 SchKG ersetzen soll. Er knüpft..., ... § 13 Abs. 3 und Abs. 4 SchKG-E. Ein OWi-Tatbestand ..., ...und § 13 Abs. 3, Abs. 4 SchKG-E anknüpft und selbst ..., ...Schwangerschaftsabbrüchen, § 16 SchKG-E Nach § 16 Abs. 3 SchKG-E...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beseitigung rechtlicher Unklarheiten im vorliegenden Regelungsvorschlags, welcher Schwangere in räumlicher Nähe zu Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, wirksamer vor sogenannten Gehsteigbelästigungen schützen soll, sowie Erweiterung des Regelungsvorschlags, um dem Fachpersonal der Beratungsstellen und Enrichtungen noch besser zu errmöglichen, ihrer Tätigkeit ungestört nachgehen zu können.
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 30.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10861
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes
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BT-Drs. 20/10861
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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06.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...§ 8 Abs. 2; § 13 Abs. 3 SchKG-E 3 § 8 Abs. 3; § 13 Abs. 4 SchKG-E 4 Artikel 1 Nummer ..., ...Bundesamt 5 § 16 Abs. 3 und 4 SchKG-E 5 3. Ergänzender Änderungsbedarf..., ...Schwangerschaftskonfliktgesetzes (SchKG) vorgeschlagenen Ergänzungen des SchKG sollen ein bundeseinheitlicher..., ...§ 8 Abs. 2; § 13 Abs. 3 SchKG-E A) Beabsichtigte Neuregelung..., ...§ 8 Abs. 3; § 13 Abs. 4 SchKG-E A) Beabsichtigte Neuregelung..., ...Mitarbeitenden ist durch das SchKG die Aufgabe der Umsetzung..., ...deshalb erforderlich, in das SchKG eine Regelung aufzunehmen..., ...Bundesamt § 16 Abs. 3 und 4 SchKG-E A) Beabsichtigte Neuregelung..., ...Bundesärztekammer nach § 13 SchKG aufnehmen lassen. Hiervon...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung der Regelung der §§ 218, 219 StGB
Beibehaltung der Regelungen der §§ 218a und 219 im StGB; gleichermaßen Schutz des Selbstbestimmungsrechts der Frau und des Lebensrechtes des ungeborgenen Kindes im Schwangerschaftskonflikt; Erhalt der Beratungspflicht; Verbesserung von Frauen- und Familienförderden Maßnahmen; keine Verpflichtung kirchlicher Träger zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen
- Bereitgestellt von: Deutscher Caritasverband e. V. am 08.05.2026
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Adressatenkreis:
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14.04.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Länder nach § 13 Absatz 2 SchKG; auch die Bedarfsplanung..., ... Änderung § 12 Absatz 2 SchKG Die Forderung, § 12 SchKG..., ...Krankenhäusern. Nach § 12 Abs. 1 SchKG ist niemand verpflichtet..., ...." Die Forderung, § 12 SchKG wie beantragt zu verändern...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Appell Versorgungslücken bei Schwangerschaftsabbrüchen schließen
Der gesetzliche Versorgungsauftrag wird nicht erfüllt. Insbesondere kommen die Bundesländer ihrer Verpflichtung zur Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung nicht ausreichend nach. Eine solche Planung ist verfassungsrechtlich geboten, wird bislang jedoch nicht umgesetzt. Der djb fordert daher die Bundesregierung auf, unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen. Die Länder müssen endlich ihrem gesetzlichen Versorgungsauftrag nachkommen und eine flächendeckende und sichere Versorgung sicherstellen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 06.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3909
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Versorgung bei Schwangerschaftsabbrüchen sichern
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BT-Drs. 21/3909
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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22.04.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) nachzukommen, für rechtlich..., ... nicht auf § 12 Abs. 2 SchKG gestützt werden kann (..., ...Ausweislich § 13 Abs. 2 SchKG besteht zunächst nach ..., ...Gesetzgeber also mit § 13 Abs. 2 SchKG für medizinische Einrichtungen..., ...wie also mit § 13 Abs. 2 SchKG geschehen. Kommen allerdings..., ...Ergänzung von § 12 Abs. 2 SchKG Aufgrund der aktuellen..., ...Weigerungsrecht nach § 12 Abs. 1 SchKG. Ein kollektives Weigerungsrecht..., ...Arzt“. Auch § 12 Abs. 1 SchKG besagt, dass niemand verpflichtet..., ...Bundesländern die gemäß § 13 Abs. 2 SchKG verpflichtende verlässliche..., ...Vorschrift des § 12 Abs. 2 SchKG, wie im vorliegenden Antrag..., ...Verpflichtung aus § 13 Abs. 2 SchKG die Versorgungssicherheit..., ...Bundesländer i.V.m. § 13 Abs. 2 SchKG bis heute deshalb defizitär..., ... und §§ 12, 13, 5 bis 7 SchKG umgesetzt hat. Denn in...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Appell zum Versorgungsauftrag auch bei gemischt-konfessionellen Krankenhäusern
Die Länder sind gesetzlich verpflichtet, ein ausreichendes Angebot an ambulanten und stationären Einrichtungen zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen sicherzustellen. Dieser Sicherstellungsauftrag umfasst verfassungsrechtlich zwingend eine entsprechende Planungspflicht. Dieser Planungspflicht sind die Länder bislang nicht nachgekommen. Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) sieht sich vor diesem Hintergrund anlässlich aktueller Klinikfusionen, bei denen sich evangelische und katholische Träger zusammenschließen, veranlasst, den Versorgungsauftrag von Kliniken bei Schwangerschaftsabbrüchen erneut verfassungsrechtlich einzuordnen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 05.05.2026
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Adressatenkreis:
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23.01.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... besteht in § 13 Abs. 2 SchKG ein gesetzlicher Versorgungs..., ...Einrichtungen in § 13 Abs. 2 SchKG geregelt. Zu beachten..., ...Versorgungsauftrag in § 13 Abs. 2 SchKG dient – dies lässt sich..., ...Weigerungsrecht nach § 12 Abs. 1 SchKG. Doch dieser Vorschrift..., ...derzeit geltenden § 12 Abs. 1 SchKG wie auch in den Berufsordnungen..., ...entfällt nach § 12 Abs. 2 SchKG nur, wenn es gilt, „von..., ... Rede. Auch § 12 Abs. 1 SchKG besagt, dass „niemand ..., ...Versorgungsauftrag nach § 13 Abs. 2 SchKG. Könnten sich die Krankenhäuser..., ... die Begründung zu § 13 SchKG, BT-Drs. 13/1850, S. 22..., ...Angebot nach§ 13 Abs. 2 SchKG“ hinzuwirken habe. Krankenhäuser...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Das aktuelle Schutz- und Beratungskonzept zum Schwangerschaftsabbruch hat sich bewährt
Am 15. November 2024 hat eine Gruppe von Bundestagsabgeordneten von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Linke einen Gesetzentwurf zur rechtlichen Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs vorgestellt. Vor einer etwaigen Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs sollte jedoch eine differenzierte, sachgerechte und ethisch reflektierte Diskussion geführt werden. Eine solche Debatte in Gesellschaft und Parlament braucht Zeit, die angesichts der weitreichenden Änderungen des Gesetzesvorschlags eingeräumt werden muss. Die dafür notwendige Zeit ist unser Erachtens durch die kurzfristig anstehende Bundestagswahl nicht mehr gegeben.
- Bereitgestellt von: donum vitae zur Förderung des Schutzes des menschlichen Lebens e.V. am 19.03.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13775
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs
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BT-Drs. 20/13775
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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13.03.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...beratung nach §§ 2, 5 und 6 SchKG tätig. Darüber hinaus ..., ...Auftrag der §§ 2, 5 und 6 SchKG insgesamt passgenauer ..., ... §§ 218 ff. StGB i.V.m. SchKG zu ergreifen. Bundesgesetzliche...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Das aktuelle Schutz- und Beratungskonzept zum Schwangerschaftsabbruch hat sich bewährt
Am 15. November 2024 hat eine Gruppe von Bundestagsabgeordneten von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Linke einen Gesetzentwurf zur rechtlichen Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs vorgestellt. Vor einer etwaigen Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs sollte jedoch eine differenzierte, sachgerechte und ethisch reflektierte Diskussion geführt werden. Eine solche Debatte in Gesellschaft und Parlament braucht Zeit, die angesichts der weitreichenden Änderungen des Gesetzesvorschlags eingeräumt werden muss. Die dafür notwendige Zeit ist unser Erachtens durch die kurzfristig anstehende Bundestagswahl nicht mehr gegeben.
- Bereitgestellt von: donum vitae zur Förderung des Schutzes des menschlichen Lebens e.V. am 11.02.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13775
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs
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BT-Drs. 20/13775
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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07.02.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...geltendem Recht (§ 5 (2) SchKG) umfasst die Beratung ..., ...Abtreibungswunsches suchen (§ 5 (2) SchKG neu: „Die Beratung umfasst..., ...ungeborenen Lebens.“ (§ 5 (1) SchKG). Laut den Verfassern..., ...bevormunden soll (§ 5 (1) SchKG). Die Beratung bietet ..., ...Länder nach § 13 Abs. 2 SchKG gesetzlich verpflichtet...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Errichtung eines Bundesinstituts für Prävention und Aufklärung in der Medizin (BIPAM)
Die gesetzliche Initiative zur Stärkung der öffentlichen Gesundheit ist im Kern zu begrüßen. Kritisiert wird vor allem die geplante Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen dem neu zu errichtenden BIPAM (für nicht-übertragbare Krankheiten) und dem RKI (für übertragbare Krankheiten). Eine solche Aufteilung ist fachlich nicht zu begründen und provoziert Doppelstrukturen sowie Reibungsverluste. Zudem verkörpert der avisierte Name mitnichten die notwendige und ursprünglich angekündigte, ressortübergreifende Ausrichtung und Arbeitsweise des Instituts.
- Bereitgestellt von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 03.01.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12790
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit
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BT-Drs. 20/12790
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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14.10.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (10):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Schwanger-schaftskonfliktgesetz (SchKG) übertragen sind (s.u...., ...Familienplanung anderer-seits. Im SchKG wird der BZgA zu letzterem..., ... BZgA wird auch in § 1a SchKG sicht-bar. Dort heißt ..., ... den Aufga-ben nach dem SchKG sowie bei der Entwicklung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Errichtung eines Bundesinstituts für Prävention und Aufklärung in der Medizin (BIPAM)
Die gesetzliche Initiative zur Stärkung der öffentlichen Gesundheit ist im Kern zu begrüßen. Kritisiert wird vor allem die geplante Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen dem neu zu errichtenden BIPAM (für nicht-übertragbare Krankheiten) und dem RKI (für übertragbare Krankheiten). Eine solche Aufteilung ist fachlich nicht zu begründen und provoziert Doppelstrukturen sowie Reibungsverluste. Zudem verkörpert der avisierte Name mitnichten die notwendige und ursprünglich angekündigte, ressortübergreifende Ausrichtung und Arbeitsweise des Instituts.
- Bereitgestellt von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 23.10.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12790
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit
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BT-Drs. 20/12790
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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17.07.2024
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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14.10.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Betroffene Bundesgesetze (12):
- BGA-NachfG [alle SG hierzu]
- BKRG [alle SG hierzu]
- TPG-GewV [alle SG hierzu]
- TFG [alle SG hierzu]
- TabakerzG [alle SG hierzu]
- IfSG [alle SG hierzu]
- BeratungsG [alle SG hierzu]
- KonvBehSchG [alle SG hierzu]
- AlkopopStG [alle SG hierzu]
- AlkopopStV [alle SG hierzu]
- SGB 5 [alle SG hierzu]
- KCanG [alle SG hierzu]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Schwanger-schaftskonfliktgesetz (SchKG) übertragen sind (s.u...., ...Familienplanung anderer-seits. Im SchKG wird der BZgA zu letzterem..., ... BZgA wird auch in § 1a SchKG sicht-bar. Dort heißt ..., ... den Aufga-ben nach dem SchKG sowie bei der Entwicklung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Errichtung eines Bundesinstituts für Prävention und Aufklärung in der Medizin (BIPAM)
Die gesetzliche Initiative zur Stärkung der öffentlichen Gesundheit ist im Kern zu begrüßen. Kritisiert wird vor allem die geplante Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen dem neu zu errichtenden BIPAM (für nicht-übertragbare Krankheiten) und dem RKI (für übertragbare Krankheiten). Eine solche Aufteilung ist fachlich nicht zu begründen und provoziert Doppelstrukturen sowie Reibungsverluste. Zudem verkörpert der avisierte Name mitnichten die notwendige und ursprünglich angekündigte, ressortübergreifende Ausrichtung und Arbeitsweise des Instituts.
- Bereitgestellt von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 19.07.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12790
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit
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BT-Drs. 20/12790
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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02.07.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (10):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) übertragen sind (s.u...., ...Familienplanung anderer-seits. Im SchKG wird der BZgA zu letzterem..., ... BZgA wird auch in § 1a SchKG sichtbar. Dort heißt es..., ...bei den Aufgaben nach dem SchKG sowie bei der Entwicklung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung Prävention und Gesundheitsförderung
Stärkung der Gesundheitsförderung und Prävention ressortübergreifend und mit Fokus auf Verhältnisprävention; beratende Stimme der BAGFW in der Präventionskonferenz; Aufwertung des Präventionsforums durch Schaffung einer ganzjährigen Arbeitsstruktur unter Einbindung der maßgeblichen Verbände; Beteiligung der BAGFW bzw. der Ligen bei der Erarbeitung der Bundes- bzw. Landesrahmenempfehlungen zur Prävention und Stellungnahmemöglichkeit zu Landesrahmenvereinbarungen; bei Errichtung eines BIPAM Belange und Interessen der Partner der BZgA aus dem Geschäftsbereich des BMFSFJ umfassend berücksichtigen; keine Direktzuweisung von E-Rezept in stationären Pflegeinrichtungen..
- Bereitgestellt von: Deutscher Caritasverband e. V. am 25.11.2024
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Adressatenkreis:
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15.10.2024
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) übertragen sind (s.u...., ...Familienplanung andererseits. Im SchKG wird der BZgA zu letzterem..., ... BZgA wird auch in § 1a SchKG sichtbar. Dort heißt ..., ... den Aufgaben nach dem SchKG sowie bei der Entwicklung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs
Der djb unterstützt den fraktionsübergreifenden, von 328 Bundestagsabgeordneten eingebrachten Gesetzentwurf zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs. Der Entwurf ist ein notwendiger und längst überfälliger Schritt hin zu reproduktiver Gerechtigkeit, wie ihn der djb schon lange fordert. Es ist unerlässlich, dass noch in dieser Legislatur über ihn entschieden wird. Der djb appelliert daher an alle Abgeordneten der demokratischen Parteien, den Gesetzentwurf auf den Weg zu bringen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 28.02.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13775
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs
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BT-Drs. 20/13775
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
19.02.2025
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) überführt werden. Das..., ...durch die Überführung ins SchKG baut er finanzielle Barrieren...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Das aktuelle Schutz- und Beratungskonzept zum Schwangerschaftsabbruch hat sich bewährt
Am 15. November 2024 hat eine Gruppe von Bundestagsabgeordneten von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Linke einen Gesetzentwurf zur rechtlichen Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs vorgestellt. Vor einer etwaigen Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs sollte jedoch eine differenzierte, sachgerechte und ethisch reflektierte Diskussion geführt werden. Eine solche Debatte in Gesellschaft und Parlament braucht Zeit, die angesichts der weitreichenden Änderungen des Gesetzesvorschlags eingeräumt werden muss. Die dafür notwendige Zeit ist unser Erachtens durch die kurzfristig anstehende Bundestagswahl nicht mehr gegeben.
- Bereitgestellt von: donum vitae zur Förderung des Schutzes des menschlichen Lebens e.V. am 15.01.2025
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/13775
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs
-
BT-Drs. 20/13775
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
04.12.2024
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Länder nach § 13 Abs. 2 SchKG gesetzlich verpflichtet...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Entkriminalisierung / weltanschaulich neutrale Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs
Wir setzen uns für die ersatzlose Streichung des § 218 StGB ein. Bei einer gesetzlichen Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs fordern wir weltanschauliche Neutralität, damit ungewollt Schwangere nicht länger durch den Staat gezwungen werden, sich religiös bzw. weltanschaulich beeinflussten Normen zu unterwerfen.
- Bereitgestellt von: Zentralrat der Konfessionsfreien am 25.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11530
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Bericht der Kommission zur Reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin (Kurzbericht)
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BT-Drs. 20/11530
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
01.03.2024
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Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Beratungspflicht (§219 StGB und SchKG) muss ersetzt werden durch...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Anmerkungen zum Ergebnisbericht der Kommission für reproduktive Selbstbestimmung
Die Bundesärztekammer fordert, dass die Diskussion zu den Regelungen des Schwangerschaftsabbruchs mit Augenmaß und unter Einbeziehung der Ärzteschaft erfolgt, sie übermittelt den Bundesministerien für Familie, Gesundheit und Justiz ihre gegenüber der Kommission für reproduktive Selbstbestimmung abgegebene Stellungnahme
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 30.06.2024
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Adressatenkreis:
-
21.06.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Schwangerschaftskonfliktgesetzes (SchKG)“ sowie „Beratung zu unterschiedlichen..., ...aufzufassende Regelung des § 12 SchKG aufrechtzuerhalten, dass...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Reproduktive Rechte im Kontext von Behinderung stärken
Der djb hat anlässlich des Europäischen Protesttags zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung ein Policy Paper zum Thema „Reproduktive Rechte im Kontext von Behinderung“ veröffentlicht. Der djb fordert darin die uneingeschränkte Anerkennung und Umsetzung reproduktiver Rechte für Menschen mit Behinderung und kritisiert, dass gesetzliche Regelungen und gesellschaftliche Vorstellungen die Selbstbestimmung in diesem Bereich bis heute erheblich beschneiden. Zentrale Kritikpunkte des djb sind die immer noch bestehende Möglichkeit von Zwangssterilisationen nach § 1830 BGB sowie das Spannungsverhältnis zwischen reproduktiver Selbstbestimmung und gesellschaftlichem Ableismus im Kontext der Pränataldiagnostik.
- Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 10.06.2025
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Adressatenkreis:
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22.05.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Beratungsanspruch nach § 2 SchKG hinzuweisen. Nach vorheriger..., ...zu beraten (§ 2a Abs. 1 SchKG). Die schwangere Person..., ...Beratungsregelung in § 2a SchKG bereits einen Versuch ..., ...Kindes. Nach § 2a Satz 1 SchKG muss die schwangere Person..., ...Person soll nach § 2a Satz 4 SchKG insbesondere der Kontakt..., ...Ärzt*in gem. § 2a Abs. 1 SchKG durchgeführt werden. Da..., ...196] Nach § 2a Abs. 2 SchKG ist zudem eine Beratung..., ...Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG). Die Neuregelung soll...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung der Regelung der §§ 218, 219 StGB
Beibehaltung der Regelungen des § 218a und 219 im StGB, gleichermaßen Schutz des Selbstbestimmungsrechts der Frau und des Lebensrechtes des ungeborenen Kindes im Schwangerschaftskonflikt. Beratungspflicht erhalten. Frauen- und familienfördernde Maßnahmen verbessern.
- Bereitgestellt von: Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e.V. am 11.02.2025
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Adressatenkreis:
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04.02.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...geplante Regelung in § 5 SchKG n.F. zum Inhalt der Beratung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Appell für umfassende Geschlechtergerechtigkeit zur Wahlperiode des 21. Deutschen Bundestages
Das Papier stellt die zentralen Wahlforderungen des djb zur Wahlperiode des 21. Deutschen Bundestages dar. Schwerpunkte sind Gewaltschutz, reproduktive Selbstbestimmung und selbstbestimmte Familiengründung, ökonomische Gleichberechtigung und soziale Teilhabe, die Sicherung des Rechtsstaats und das Widerstand gegen den antifeministischen Rechtsruck, geschlechtergerechte Digital- und Datenpolitik sowie die Umsetzung des Gender Equality Acquis.
- Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 05.11.2024
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Adressatenkreis:
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16.10.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) vor, nach der ein Schwangerschaftsabbruch...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Schwangerschaftsabbruch entkriminalisieren
Während Frankreich in diesem Jahr die Freiheit, einen Schwangerschaftsabbruch durchführen zu lassen, in die Verfassung aufgenommen hat, zieht man sich in Deutschland auf die vermeintliche Bindungswirkung der Bundesverfassungsgerichtsurteile aus den Jahren 1975 und 1993 zurück. Die Bundesregierung hat eine Sachverständigenkommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin ins Leben gerufen. Ihre Ergebnisse zeigen, dass eine Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafgesetzbuches innerhalb der ersten zwölf Schwangerschaftswochen geboten und auch danach verfassungsrechtlich möglich ist. Der djb hält an seiner Forderung fest, Schwangerschaftsabbrüche zu entkriminalisieren und flankierende Maßnahmen zur Verbesserung der Versorgungslage zu treffen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 11.10.2024
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Adressatenkreis:
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06.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) vor, nach der ein Schwangerschaftsabbruch...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wahlforderungen zur Wahlperiode des 21. Deutschen Bundestages
Der djb nimmt die aktuellen politischen Entwicklungen zum Anlass, seine Wahlforderungen für die anstehende Wahlperiode des 21. Deutschen Bundestages zu veröffentlichen. Zu den zentralen Forderungen des djb gehören der umfassende Gewaltschutz für Frauen, die rechtliche Sicherung der reproduktiven Selbstbestimmung und entschlossene Schritte zur ökonomischen Gleichberechtigung. Der djb fordert umfassende Reformen im Aufenthaltsrecht, um Frauen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, unabhängig von ihrem aufenthaltsrechtlichen Status Schutz zu gewähren. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs.
- Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 06.12.2024
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Adressatenkreis:
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07.11.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) vor, nach der ein Schwangerschaftsabbruch...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Finanzierung der Suchtberatung
Vor dem Hintergrund einer wachsenden Komplexität der Fälle und einer höheren Nachfrage bei gleichzeitigem Personal- und Fachkräftemangel stehen Suchtberatungsstellen vielerorts unter erheblichem Druck: Sprech- und Öffnungszeiten müssen gekürzt werden. Schließungen von Suchtberatungsstellen sind bereits erfolgt, weitere Schließungen stehen bevor. Dreiviertel der öffentlich finanzierten Suchtberatungsstellen in Deutschland können ihre Kosten in 2024 nicht decken. Von einem Defizit ihrer Angebote bis zu 20 % berichten über die Hälfte der Befragten. Ein Drittel der befragten Einrichtungen liegt sogar darüber. Das sind die alarmierenden Ergebnisse eines von der DHS veröffentlichten Berichts zur Finanzierung der Suchtberatungsstellen.
- Bereitgestellt von: Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e.V. am 05.02.2025
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Adressatenkreis:
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26.09.2024
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Beratungsstelle ist in § 2 SchKG geregelt. Die Länder sind...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Eckpunkte für gesetzliche Regelungen zur Finanzierung der Suchtberatung
Mehr als eine halbe Million Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen und ihre Angehörigen werden jährlich in circa 1.400 Suchtberatungsstellen beraten, begleitet und unterstützt. Dennoch sind Suchtberatungsstellen chronisch unterfinanziert. Die Problematik besteht seit Jahrzehnten und spitzt sich aktuell aufgrund der schwierigen finanziellen Situation vieler Kommunen sowie aufgrund der steigenden Preissteigerungen bei den Personalkosten, den Mieten und der Energie weiter zu. Im Austausch mit politischen Entscheidungsträger:innen auf allen Ebenen, Kostenträgern, anderen Verbänden und weiteren Akteur:innen aus der Suchthilfe geht es darum, mögliche gesetzliche Änderungen unter der Fragestellung zu diskutieren, inwieweit die Finanzierung der Suchtberatung gesichert werden kann.
- Bereitgestellt von: Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e.V. am 26.09.2024
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Adressatenkreis:
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26.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Beratungsstelle ist in § 2 SchKG geregelt. Die Länder sind...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Abbau von Bürokratie im Gesundheitswesen
Der vdek hat Vorschläge erarbeitet, mit denen Verwaltungs- und Bürokratieaufwände im Gesundheitswesen abgebaut werden könnten.
- Bereitgestellt von: Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek) am 20.06.2024
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Adressatenkreis:
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08.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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21.10.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Schwangerschaftskonflikten nach § 34 SchKG · Datenaustausch zur ...
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Zu Regelungsvorhaben: