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10 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"IRegG"« gefunden
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (10)
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Zu Regelungsvorhaben:
Die für die Meldung des Kostenträgerwechsels nach § 17 Abs. 2 IRegG erforderlichen Datenverarbeitungsbefugnisse der Kostenträger sollten ausdrücklich geregelt werden.
- Bereitgestellt von: Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. am 02.07.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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06.06.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Ergänzungen des § 17 Abs. 4 IRegG, des § 2 Abs. 1 IRegBV..., ... § 17 Abs. 4 S. 1 und 3 IRegG dahingehend, dass die ..., ...bilden, ist § 17 Abs. 4 IRegG. Die datenschutzrechtlichen..., ... Maßnahme i. S. v. § 17 IRegG an. Aber auch in diesen..., ... nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 IRegG, wenn sie bei den verpflichtenden..., ...können und dem Zweck des IRegG Genüge zu tun. Im IRegG..., ...einher geht. § 17 Abs. 4 IRegG sollte wie folgt angepasst..., ...Änderung des § 17 Abs. 4 IRegG soll die Pflicht der PKV-Unternehmen..., ...vorgeschlagenen Änderung des IRegG, um die für KVNR-Bildung..., ...Änderung des § 17 Abs. 4 IRegG würden die in § 362 Abs..., ... von Meldungen nach dem IRegG bei Kostenträgerwechseln..., ...Fassung des § 17 Abs. 2 IRegG sind die jeweiligen Kostenträger...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Unternehmen der Privaten Krankenversicherung müssen die Berechtigung erhalten, unabhängig von einer Einwilligung der Versicherten eine Krankenversicherungsnummer (KVNR) zu vergeben und für die Services der Telematikinfrastruktur zu nutzen.
- Bereitgestellt von: Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. am 01.07.2024
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Adressatenkreis:
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06.06.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Ergänzungen des § 17 Abs. 4 IRegG, des § 2 Abs. 1 IRegBV..., ... § 17 Abs. 4 S. 1 und 3 IRegG dahingehend, dass die ..., ...bilden, ist § 17 Abs. 4 IRegG. Die datenschutzrechtlichen..., ... Maßnahme i. S. v. § 17 IRegG an. Aber auch in diesen..., ... nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 IRegG, wenn sie bei den verpflichtenden..., ...können und dem Zweck des IRegG Genüge zu tun. Im IRegG..., ...einher geht. § 17 Abs. 4 IRegG sollte wie folgt angepasst..., ...Änderung des § 17 Abs. 4 IRegG soll die Pflicht der PKV-Unternehmen..., ...vorgeschlagenen Änderung des IRegG, um die für KVNR-Bildung..., ...Änderung des § 17 Abs. 4 IRegG würden die in § 362 Abs..., ... von Meldungen nach dem IRegG bei Kostenträgerwechseln..., ...Fassung des § 17 Abs. 2 IRegG sind die jeweiligen Kostenträger...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
GDAG: eHealth-Versorgung der Privatversicherten sicherstellen
Es müssen die Voraussetzungen für eine gleichberechtigte Nutzung der digitalen Infrastruktur durch Privatpatienten geschaffen werden. Die Digitalagentur soll - zumindest für Versicherten-Anwendungen - keine konkreten, anwendungsbezogenen Vorgaben machen.
- Bereitgestellt von: Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. am 01.07.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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06.06.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Ergänzungen des § 17 Abs. 4 IRegG, des § 2 Abs. 1 IRegBV..., ... § 17 Abs. 4 S. 1 und 3 IRegG dahingehend, dass die ..., ...bilden, ist § 17 Abs. 4 IRegG. Die datenschutzrechtlichen..., ... Maßnahme i. S. v. § 17 IRegG an. Aber auch in diesen..., ... nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 IRegG, wenn sie bei den verpflichtenden..., ...können und dem Zweck des IRegG Genüge zu tun. Im IRegG..., ...einher geht. § 17 Abs. 4 IRegG sollte wie folgt angepasst..., ...Änderung des § 17 Abs. 4 IRegG soll die Pflicht der PKV-Unternehmen..., ...vorgeschlagenen Änderung des IRegG, um die für KVNR-Bildung..., ...Änderung des § 17 Abs. 4 IRegG würden die in § 362 Abs..., ... von Meldungen nach dem IRegG bei Kostenträgerwechseln..., ...Fassung des § 17 Abs. 2 IRegG sind die jeweiligen Kostenträger...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Es sollte sichergestellt werden, dass die neu vorgesehene Pflicht zur Datenbereitstellung durch die Hersteller Informationstechnischer Systeme an die Leistungserbringer auch für die PKV gilt.
- Bereitgestellt von: Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. am 02.07.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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06.06.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Ergänzungen des § 17 Abs. 4 IRegG, des § 2 Abs. 1 IRegBV..., ... § 17 Abs. 4 S. 1 und 3 IRegG dahingehend, dass die ..., ...bilden, ist § 17 Abs. 4 IRegG. Die datenschutzrechtlichen..., ... Maßnahme i. S. v. § 17 IRegG an. Aber auch in diesen..., ... nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 IRegG, wenn sie bei den verpflichtenden..., ...können und dem Zweck des IRegG Genüge zu tun. Im IRegG..., ...einher geht. § 17 Abs. 4 IRegG sollte wie folgt angepasst..., ...Änderung des § 17 Abs. 4 IRegG soll die Pflicht der PKV-Unternehmen..., ...vorgeschlagenen Änderung des IRegG, um die für KVNR-Bildung..., ...Änderung des § 17 Abs. 4 IRegG würden die in § 362 Abs..., ... von Meldungen nach dem IRegG bei Kostenträgerwechseln..., ...Fassung des § 17 Abs. 2 IRegG sind die jeweiligen Kostenträger...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Telematikinfrastruktur: Ergänzung des PKV-Verbandes in der Gesellschafterliste der Digitalagentur
Die Beteiligung des PKV-Verbandes an der gematik GmbH / Digitalagentur sowie die Mitfinanzierung der Kosten der TI durch die PKV müssen im SGB V hinreichend abgeildet werden.
- Bereitgestellt von: Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. am 01.07.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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06.06.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Ergänzungen des § 17 Abs. 4 IRegG, des § 2 Abs. 1 IRegBV..., ... § 17 Abs. 4 S. 1 und 3 IRegG dahingehend, dass die ..., ...bilden, ist § 17 Abs. 4 IRegG. Die datenschutzrechtlichen..., ... Maßnahme i. S. v. § 17 IRegG an. Aber auch in diesen..., ... nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 IRegG, wenn sie bei den verpflichtenden..., ...können und dem Zweck des IRegG Genüge zu tun. Im IRegG..., ...einher geht. § 17 Abs. 4 IRegG sollte wie folgt angepasst..., ...Änderung des § 17 Abs. 4 IRegG soll die Pflicht der PKV-Unternehmen..., ...vorgeschlagenen Änderung des IRegG, um die für KVNR-Bildung..., ...Änderung des § 17 Abs. 4 IRegG würden die in § 362 Abs..., ... von Meldungen nach dem IRegG bei Kostenträgerwechseln..., ...Fassung des § 17 Abs. 2 IRegG sind die jeweiligen Kostenträger...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Erhalt des EPRD Deutsche Endoprothesenregister gGmbH / Zusammenarbeit EPRD / IRD
Das EPRD strebt eine Zusammenarbeit mit dem Implantateregister Deutschland (IRD) an, um die Versorgungsqualität im Bereich der Orthopädie (Hüft- und Kniegelenke) weiterhin zu verbessern.
- Bereitgestellt von: EPRD Deutsche Endoprothesenregister gGmbH am 25.06.2024
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Adressatenkreis:
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10.06.2024
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Implantateregistergesetz (IRegG) als auch durch das GDNG...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Stellungnahme zum Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes (MFG)
Als medizinische Fachgesellschaft schreibt die DGOOC der einrichtungsübergreifenden Forschung über Register eine entscheidende, grundlegende Bedeutung für den Erkenntnisgewinns zu; es ist problematisch, den Erkenntnisgewinn allein auf die Resultate von randomisierten klinischen Studien zu stützen. Zur Sicherstellung einer hochwertigen Versorgungsforschung in der Zukunft, bedarf es eines vereinfachten und zugleich datenschutzkonformen Umgangs mit Gesundheitsdaten. Ziel ist es somit, die Nutzung von Gesundheitsdaten für Forschungszwecke forschungsfreundlicher zu regeln. Dies muss im Medizinforschungsgesetz Berücksichtigung finden.
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie e. V. am 12.07.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes
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BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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10.06.2024
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin]
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Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Implantateregistergesetz (IRegG) als auch durch das GDNG...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zum Implantateregister Deutschland (Implantateregistergesetz - IRegG)
Verbesserung der Versorgungsqualität im Bereich der Orthopädie; damit einhergehend wird die Möglichkeit einer Zusammenarbeit des EPRD mit dem Implantateregister Deutschland (IRD) geprüft
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie e. V. am 03.01.2025
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Adressatenkreis:
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23.08.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zum Implantateregister Deutschland (Implantateregistergesetz - IRegG)
Verbesserung der Versorgungsqualität im Bereich der Orthopädie; damit einhergehend wird die Möglichkeit einer Zusammenarbeit des EPRD mit dem Implantateregister Deutschland (IRD) geprüft
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie e. V. am 03.01.2025
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Adressatenkreis:
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15.10.2024
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Überarbeitung Verordnung zur Änderung der Implantateregister-Betriebsverordnung
Der DVTA begrüßt die aktuelle Ergänzung um Endoprothesen für Hüfte und Knie sowie um Aortenklappen-Implantate.
- Bereitgestellt von: Dachverband für Technologen/-innen und Analytiker/-innen in der Medizin Deutschland e.V. DVTA am 10.09.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
-
12.08.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben: