Regelungsvorhaben

Telematikinfrastruktur: Interoperabilitätspflicht - Bereitstellung von Patientendaten bei Wechsel des Praxisverwaltungssystems

Aktiv vom 29.06.2024 bis 14.01.2025

Angegeben von:
Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. (R000815) am 29.06.2024

Beschreibung:
Es sollte sichergestellt werden, dass die neu vorgesehene Pflicht zur Datenbereitstellung durch die Hersteller Informationstechnischer Systeme an die Leistungserbringer auch für die PKV gilt.

Zu Regelungsentwurf

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2407020018 (PDF - 9 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 06.06.2024 an:

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