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10 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"GasGVV"« gefunden
Anzahl Ergebnisse pro Seite
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (10)
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Zu Regelungsvorhaben:
Praxistaugliche Gestaltung der Abwendungsvereinbarungen in der Strom- und Gasgrundversorgung
Ablehnung einer bis zum Ablauf des 30.04.2025 befristeten Wei-tergeltung der Regelungen zu zur Aussetzung der monatlichen Ra-tenzahlungsvereinbarungen für max. 3 Monate während der Dau-er einer Abwendungsvereinbarung in § 19 Abs. 5 Satz 9 StromGVV und GasGVV
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 27.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK): Entwurf einer Verordnung zur Anpassung der Stromgrundversorgungsverord-nung und der Gasgrundversor-gungsverordnung zur befristeten Verlängerung der Regelung zur Aussetzung der monatlichen Ratenzahlungsvereinbarungen während der Dauer einer Abwen-dungsvereinbarung
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Adressatenkreis:
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12.04.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Gasgrundversorgungsverordnungen (StromGVV / GasGVV) betreffen eine Vielzahl..., .... 5 Satz 9 Strom- und GasGVV bis zum Ablauf des 30.04.2025..., .... 5 Satz 9 Strom- und GasGVV und die Notwendigkeit ..., .... 5 Satz 9 Strom- und GasGVV beantwortet. Grundlage..., ...Abs. 5 Satz 9 Strom- und GasGVV (maximal dreimonatige..., ...Änderungen von §§ 19 Strom- und GasGVV haben keine signifikanten..., .... 5 Satz 9 Strom- und GasGVV bedarf es vielmehr mangels..., ... Nrn. 1 – 4 Strom- und GasGVV genannten Möglichkeiten..., ... Nrn. 1 – 4 Strom- und GasGVV genannten Möglichkeiten...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
22.) Faire Wettbewerbsbedingungen für Erzeuger und Lieferanten
Markteingriffe wie Preisbremsen oder Erlösobergrenzen sind für den Strommarkt völlig kontraproduktiv und hebeln den Wettbewerb aus. Stattdessen braucht es unbürokratische, zielgerichtete Transferleistungen an bedürftige Kundengruppen. Außerdem sind übermäßig restriktive Vorgaben für Lieferanten innovationsfeindlich und müssen deshalb vermieden werden. Grundsätzlich kann der Wettbewerb zwischen den Lieferanten für Verbraucher gute Angebote hervorbringen, deshalb sollte dem Wettbewerb immer genug Raum gegeben werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Neue Energiewirtschaft am 27.06.2024
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Adressatenkreis:
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12.04.2024
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Bundestag:
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (6):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Entwurf StromGVV und GasGVV Stellungnahme zur Verordnung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verlängerung der Regelungen zu Abwendungsvereinbarungen zur Verhinderung von Energiesperren
Mit der Verordnung soll eine Regelung zum Schutz der Verbraucher:innen vor Energiesperren verlängert werden, die im Rahmen der Entlastungspakete zur Bewältigung der Energiekrise 2022 von der Bundesregierung auf den Weg gebracht wurde. Durch diese Regelung haben Kund:innen in der Grundversorgung, die mit ihrem Versorger eine Abwendungsvereinbarung zur Verhinderung einer Energiesperre geschlossen haben, die Möglichkeit eine Aussetzung ihrer Ratenzahlungen für bis zu drei Monate zu verlangen. Voraussetzung hierfür ist, dass dieKund:innen ihre laufenden Zahlungsverpflichtungen aus dem Grundversorgungsvertrag erfüllen.
- Bereitgestellt von: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. am 27.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 192/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Verordnung zur Anpassung der Stromgrundversorgungsverordnung und der Gasgrundversorgungsverordnung zur befristeten Verlängerung der Regelung zur Aussetzung der monatlichen Ratenzahlungsvereinbarungen während der Dauer einer Abwendungsvereinbarung
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BR-Drs. 192/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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12.06.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) 12. April 2024 VERBRAUCHERRELEVANZ..., ...in der StromGVV und der GasGVV festgelegte Möglichkeit...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Stärkung der Planungs- und Investitionssicherheit in der Fernwärmeversorgung
Die angekündigte Novellierung stellt eine gute Gelegenheit dar, um die für den Klimaschutz erforderliche Planungs- und Investitionssicherheit zu stärken. Weil durch die sukzessive Umstellung des Erzeugungsund Brennstoffmixes in der Fernwärme nun häufiger die Notwendigkeit bestehen wird, die Preisänderungsklauseln an die jeweils neue Situation anzupassen, sollte das Novellierungsverfahren genutzt werden, um die Änderung einer Preisanpassungsklausel für sämtliche Fälle, in denen die Änderung einer unwirksam gewordenen Klausel notwendig ist, durch öffentliche Bekanntgabe rechtssicher (wieder) zu ermöglichen. Darüber hinaus sollten kundenseitige Vertragsanpassungsrechte europarechtlich konform ausgestaltet werden
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 21.01.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWK): Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme und zur Aufhebung der Verordnung über die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme oder Fernkälte (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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20.08.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...hierzu auch §§ 2 Strom- und GasGVV, s. auch § 3 Abs. 1 AVBFernwärmeV-E..., ...§§ 5 Abs. 2 Strom- und GasGVV einerseits und §§ 4 Abs..., ...gemäß §§ 10 Strom- und GasGVV. Insoweit fragt sich aber..., ...§ 10 Abs. 2 Strom- und GasGVV zum Verlangen einer Vertragsstrafe..., ...wie nach §§ 7 Strom- und GasGVV muss auch der Fernwärmekunde..., ... (1) Satz 1 Strom- und GasGVV erfolgen und daher nach..., ...entsprechend §§ 22 Strom- und GasGVV durch die Formulierung..., ...Regelungen der §§ 22 Strom- und GasGVV haben sich in der Praxis...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Stärkung der Planungs- und Investitionssicherheit in der Fernwärmeversorgung
Die angekündigte Novellierung stellt eine gute Gelegenheit dar, um die für den Klimaschutz erforderliche Planungs- und Investitionssicherheit zu stärken. Weil durch die sukzessive Umstellung des Erzeugungsund Brennstoffmixes in der Fernwärme nun häufiger die Notwendigkeit bestehen wird, die Preisänderungsklauseln an die jeweils neue Situation anzupassen, sollte das Novellierungsverfahren genutzt werden, um die Änderung einer Preisanpassungsklausel für sämtliche Fälle, in denen die Änderung einer unwirksam gewordenen Klausel notwendig ist, durch öffentliche Bekanntgabe rechtssicher (wieder) zu ermöglichen. Darüber hinaus sollten kundenseitige Vertragsanpassungsrechte europarechtlich konform ausgestaltet werden
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 21.01.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWK): Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme und zur Aufhebung der Verordnung über die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme oder Fernkälte (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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10.12.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...§§ 5 Abs. 2 Strom- und GasGVV einerseits und §§ 4 Abs..., ...gemäß §§ 10 Strom- und GasGVV. Insoweit fragt sich ..., ...§ 10 Abs. 2 Strom- und GasGVV zum Verlangen einer Vertragsstrafe..., ...wie nach §§ 7 Strom- und GasGVV muss auch der Fernwärmekunde...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Netzanschluss von elektrischen Anlagen digitalisieren und standardisieren
Die geplante Einführung von Rückmeldefristen im Netzanschlussverfahren, die Einführung der unverbindlichen Netzanschlussauskunft auf Mittelspannungsebene und die vorgesehenen Vorgaben für einen Kapazitätsreservierungsmechanismus werden unterstützt. Die unverbindliche Netzanschlussauskunft sollte jedoch auch auf Niederspannungsebene angeboten werden. Weiterhin sollte die Möglichkeit geschaffen werden alle Netzanschlüsse in der Niederspannung innerhalb eines Webportals vorzunehmen sowie ein bundesweit gültigen Messkonzept-Katalog für verschiedene PV-Betriebsmodelle erstellt werden.
- Bereitgestellt von: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. am 30.09.2024
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Adressatenkreis:
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10.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Gasgrundversorgungsverordnung (StromGVV und GasGVV) und den im April 2024..., ...19 Abs. 5 StromGVV und GasGVV sowie § 118b Abs. 7 EnWG...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Erhalt der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für den Ausbau und die Transformation der Fernwärme
- Bereitgestellt von: AGFW | Der Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und KWK e.V. am 15.10.2024
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Adressatenkreis:
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20.08.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...9 StromGVV und mit § 9 GasGVV als gesetzliches Zu-trittsrecht..., ...§ 22 StromGVV und § 22 GasGVV zu fassen. Damit erfolgt...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Oberstes Ziel der Wärmewende ist, die Klimaneutralität auch im Wärmesektor bis 2045 zu verwirklichen. Die Fernwärmeversorger sind sich ihrer Rolle sowie ihrer Verantwortung zur Erreichung dieses Zieles bewusst. Ebenso, dass die dafür notwendigen Maßnahmen nur bei hoher Akzeptanz in der Bevölkerung gelingen können. Dazu gehört auch, dass niemand wirtschaftlich überfordert werden sollte. Mit dem Aufbau der Preistransparenz-Plattform für Wärmenetze hat die Branche bereits eine Kernforderung der Monopolkommission erfüllt. Die Unternehmen und die beteiligten Verbände sind sich der Bedeutung bewusst und tragen damit selbst entscheidend zur Schaffung von mehr Transparenz bei. Dies ist wichtig, um die Akzeptanz, aber auch das Verständnis für die Wirkungsweise der Fernwärmeversorgung zu erhöhen.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 19.12.2024
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Adressatenkreis:
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27.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...StromGVV) und Gas (§ 5 Abs. 2 GasGVV) hat der Fernwärmeversorger...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Mit dem Verordnungsentwurf ist es dem Verordnungsgeber aus Sicht des BDEW insgesamt gelungen, ein ausgewogenes Regelwerk aufzustellen; jedoch fehlt an einigen Stellen die notwendige Klarheit über die Intention sowie die Kriterien für die praktische Umsetzung einzelner Anforderungen. Außerdem bedarf es u.a. einer höheren Flexibilisierung bei der Preisanpassung. Es ist wichtig, dass Versorger einen klaren Rechtsrahmen für Preisänderungen erhalten, um künftige, durch die Dekarbonisierung bedingte Kostensteigerungen abzubilden. Veröffentlichungspflichten sollten in einem angemessenen Verhältnis zum Kundennutzen sehen. Um den Besonderheiten der individuellen Wärmeversorgung gerecht zu werden, müssen für Contracting-Lösungen noch weitere Sonderregelungen gefunden werden.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 19.12.2024
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Adressatenkreis:
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06.12.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... 19 Abs. 3 und 5 Strom/GasGVV dar. Diese gelten aber...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der BDEW begrüßt, dass das BMWK das Erfordernis für die Weiterentwicklung des Rechtsrahmens für Gas- und Wasserstoffverteilernetze anerkennt und wichtige von der Branche adressierte Themen aufgreift. Die Entscheidungsträger auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene müssen für die Energiewende einen geeigneten Rahmen setzen. Ebenso entscheidend für die Umsetzung einer erfolgreichen Wärmewende ist eine breite Akzeptanz vor Ort. Wichtig ist nun, dass die BMWK-Konsultation noch in dieser Legislaturperiode in entsprechende Gesetzgebungsinitiativen mündet, diese mit der Branche angemessen konsultiert werden, so dass die Unternehmen schnell ausreichende Planungssicherheit und Handlungsspielräume für die Infrastrukturentscheidungen erhalten.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 26.06.2024
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Adressatenkreis:
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12.04.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Grundversorgung in § 6 Abs. 3 GasGVV enthalten, wonach der ...
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Zu Regelungsvorhaben: