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7 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Besteuerung bestimmter Kryptowerte im Privatvermögen"« gefunden
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (7)
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Zu Regelungsvorhaben:
Mit vorliegendem Referentenentwurf zu einem Artikelgesetz sollen die erforderlichen gesetzlichen Regelungen geschaffen werden, ab dem 01.01.2027 Einkünfte aus der Nutzung und Veräußerung von Tauschkryptowerten des Privatvermögen nach § 20 EStG als Einkünfte aus Kapitalvermögen im Rahmen der Einkommensteuer zu besteuern und ab dem 01.01.2028 einem Kapitalertragsteuerabzug durch die auszahlenden Stellen zu unterwerfen. Ziel der Lobbytätigkeit ist es, auf eine praxisgerechte Ausgestaltung hinzuwirken.
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 15.10.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Besteuerung bestimmter Kryptowerte im Privatvermögen
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Adressatenkreis:
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06.10.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Mit vorliegendem Referentenentwurf zu einem Artikelgesetz sollen die erforderlichen gesetzlichen Regelungen geschaffen werden, ab dem 01.01.2027 Einkünfte aus der Nutzung und Veräußerung von Tauschkryptowerten des Privatvermögen nach § 20 EStG als Einkünfte aus Kapitalvermögen im Rahmen der Einkommensteuer zu besteuern und ab dem 01.01.2028 einem Kapitalertragsteuerabzug durch die auszahlenden Stellen zu unterwerfen. Ziel der Lobbytätigkeit ist es, auf eine praxisgerechte Ausgestaltung hinzuwirken.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 15.10.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Besteuerung bestimmter Kryptowerte im Privatvermögen
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Adressatenkreis:
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06.10.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Besteuerung bestimmter Kryptowerte im Privatvermögen
Mit vorliegendem Referentenentwurf zu einem Artikelgesetz sollen die erforderlichen gesetzlichen Regelungen geschaffen werden, ab dem 01.01.2027 Einkünfte aus der Nutzung und Veräußerung von Tauschkryptowerten des Privatvermögen nach § 20 EStG als Einkünfte aus Kapitalvermögen im Rahmen der Einkommensteuer zu besteuern und ab dem 01.01.2028 einem Kapitalertragsteuerabzug durch die auszahlenden Stellen zu unterwerfen. Ziel der Lobbytätigkeit ist es, auf eine praxisgerechte Ausgestaltung hinzuwirken.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 15.10.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Besteuerung bestimmter Kryptowerte im Privatvermögen
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Adressatenkreis:
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06.10.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Mit vorliegendem Referentenentwurf zu einem Artikelgesetz sollen die erforderlichen gesetzlichen Regelungen geschaffen werden, ab dem 01.01.2027 Einkünfte aus der Nutzung und Veräußerung von Tauschkryptowerten des Privatvermögen nach § 20 EStG als Einkünfte aus Kapitalvermögen im Rahmen der Einkommensteuer zu besteuern und ab dem 01.01.2028 einem Kapitalertragsteuerabzug durch die auszahlenden Stellen zu unterwerfen. Ziel der Lobbytätigkeit ist es, auf eine praxisgerechte Ausgestaltung hinzuwirken.
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 15.10.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Besteuerung bestimmter Kryptowerte im Privatvermögen
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Adressatenkreis:
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06.10.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Mit vorliegendem Referentenentwurf zu einem Artikelgesetz sollen die erforderlichen gesetzlichen Regelungen geschaffen werden, ab dem 01.01.2027 Einkünfte aus der Nutzung und Veräußerung von Tauschkryptowerten des Privatvermögen nach § 20 EStG als Einkünfte aus Kapitalvermögen im Rahmen der Einkommensteuer zu besteuern und ab dem 01.01.2028 einem Kapitalertragsteuerabzug durch die auszahlenden Stellen zu unterwerfen. Ziel der Lobbytätigkeit ist es, auf eine praxisgerechte Ausgestaltung hinzuwirken.
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 15.10.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Besteuerung bestimmter Kryptowerte im Privatvermögen
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Adressatenkreis:
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06.10.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Rechtssichere und digital vollziehbare Besteuerung bestimmter Kryptowerte im Privatvermögen
Das IDSt setzt sich für eine rechtssichere, digital vollziehbare und praxistaugliche Ausgestaltung der geplanten Reform der Besteuerung bestimmter Kryptowerte im Privatvermögen ein. Angestrebt werden eindeutige gesetzliche Vorgaben für die automatisierte steuerliche Einordnung von Kryptowerten und Transaktionen, standardisierte Datenübermittlungen und Abgleichmöglichkeiten sowie eine angemessene Berücksichtigung der technischen Umsetzbarkeit und des Vollzugsaufwands.
- Bereitgestellt von: Institut für Digitalisierung im Steuerrecht am 09.10.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Besteuerung bestimmter Kryptowerte im Privatvermögen
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Adressatenkreis:
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05.10.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wir stehen einer Neuregelung in der Besteuerungssystematik bei Kryptowerten ablehnend gegenüber und sind für die Beibehaltung der aktuellen Regelung mit Haltefrist, da die bestehende Haltefristregelung rechtssicher, unbürokratisch ist und zudem langfristiges Investieren bei Privatanlegern fördert. Sollte der Gesetzgeber dennoch eine Besteuerung von Einkünften aus der Nutzung und Veräußerung von Tauschkryptowerten des Privatvermögens nach § 20 EStG vorantreiben, sehen wir substantiellen Änderungsbedarf im Referentenentwurf.
- Bereitgestellt von: Vereinigung Baden-Württembergische Wertpapierbörse e.V. am 08.10.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Besteuerung bestimmter Kryptowerte im Privatvermögen
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Adressatenkreis:
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06.10.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben: