Regelungsvorhaben
Anpassungsvorschläge zum geplanten Gesetz zur Reform der Besteuerung bestimmter Kryptowerte im Privatvermögen
Angegeben von:
Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) (R001693)
am
15.10.2026
Beschreibung:
Mit vorliegendem Referentenentwurf zu einem Artikelgesetz sollen die erforderlichen gesetzlichen Regelungen geschaffen werden, ab dem 01.01.2027 Einkünfte aus der Nutzung und Veräußerung von Tauschkryptowerten des Privatvermögen nach § 20 EStG als Einkünfte aus Kapitalvermögen im Rahmen der Einkommensteuer zu besteuern und ab dem 01.01.2028 einem Kapitalertragsteuerabzug durch die auszahlenden Stellen zu unterwerfen. Ziel der Lobbytätigkeit ist es, auf eine praxisgerechte Ausgestaltung hinzuwirken.
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Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Besteuerung bestimmter Kryptowerte im Privatvermögen Datum des Referentenentwurfs: 30.09.2026 Federführendes Ministerium: Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle RV hierzu]
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 06.10.2026 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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