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7 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"C5-Äquivalenz-Verordnung"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (7)

  • Zusätzlich gefunden in:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Referentenentwurf der C5-Äquivalenz-Verordnung vom 19.12.2024..., ...soll durch die C5-Äquivalenz-Verordnung für eine Übergangszeit..., ...Vorgehensweise nach C5-Äquivalenz-Verordnung § 1 Absatz (2..., ...erreichen. Die C5-Äquivalenz-Verordnung bezieht sich ..., ...Absatz (2) der C5-Äquivalenz-Verordnung benannten Fristen..., ...Ausweitung der C5-Äquivalenz-Verordnung auch auf Typ2...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Mit dem durch das Digital-Gesetz neu eingeführten § 393 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) wurde im Jahr 2024 der „Kriterienkatalog C5 (Cloud Computing Compliance Criteria Catalogue)“ als verpflichtend einzuhaltender Sicherheitsmaßstab für das Gesundheitswesen festgelegt. Darüber hinaus sind laut Gesetz weitere Testate oder Zertifikate möglich, deren „Befolgung ein im Vergleich zum C5-Standard vergleichbares oder höheres Sicherheitsniveau sicherstellt“. Die C5-Äquivalenz-Verordnung soll der Festlegung dienen, welche Standards diese Anforderungen erfüllen.

    • Bereitgestellt von: Medtronic GmbH am 30.03.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Referentenentwurf (BMG): C5-Äquivalenz-Verordnung (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das DigiG hat den Zweck, die Digitalisierung im Gesundheitswesen zu beschleunigen. Insb. soll der Behandlungsalltag für Ärztinnen und Ärzte sowie für Patientinnen und Patienten mit digitalen Lösungen vereinfacht werden. Zentraler Bestandteil des Gesetzes ist die Einrichtung der elektronischen Patientenakte (ePA) für alle. Bitkom begrüßt das im März 2024 in Kraft getretene Gesetz und bringt sich in den konkreten Umsetzungsmaßnahmen des Gesetzes ein, die vor allem Auswirkungen auf die Mitgliedsunternehmen haben.

    • Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 03.02.2025
    • Adressatenkreis:
      • 24.01.2025

    Zusätzlich gefunden in:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Entwurfes der C5-Äquivalenz-Verordnung auch neue Services...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Wir unterstützen bessere Datennutzung und funktionierende Vernetzung von digitalen Lösungen über die bevorzugte Festlegung von international bzw. EU-weit akzeptierten Standards und Schnittstellen durch die entsprechenden Gremien und Institutionen - vor der aufwändigen und in der Umsetzung komplexen Neuentwicklung nationaler Lösungen. Zudem setzen wir uns für die Einbindung von Industrieexpertise in die Erarbeitungsprozesse ein, um die Anwendbarkeit von Standards und Schnittstellen durch Unternehmen sicherzustellen.

    • Bereitgestellt von: Janssen-Cilag GmbH am 28.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Referentenentwurf (BMG): C5-Äquivalenz-Verordnung (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Wir unterstützen bessere Datennutzung und funktionierende Vernetzung von digitalen Lösungen über die bevorzugte Festlegung von international bzw. EU-weit akzeptierten Standards und Schnittstellen durch die entsprechenden Gremien und Institutionen - vor der aufwändigen und in der Umsetzung komplexen Neuentwicklung nationaler Lösungen. Zudem setzen wir uns für die Einbindung von Industrieexpertise in die Erarbeitungsprozesse ein, um die Anwendbarkeit von Standards und Schnittstellen durch Unternehmen sicherzustellen.

    • Bereitgestellt von: Janssen-Cilag GmbH am 11.04.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Referentenentwurf (BMG): C5-Äquivalenz-Verordnung (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
    • Adressatenkreis:
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