Stellungnahmen/Gutachten
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43 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"ARegV"« gefunden
Anzahl Ergebnisse pro Seite
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (43)
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Zu Regelungsvorhaben:
Aufnahme von Verbraucherschutz und Klimaschutz als Regulierungszweck, Aufnahme von "Energiewendekompetenz“ in die ARegV, Verpflichtung für Netzbetreiber Rückstellungen für Stilllegungs- und - und Rückbaukosten zu bilden https://foes.de/publikationen/2024/FOES_2024_Stellungnahme_zum_BNETZA_Eckpunktepapier_NETZE._EFFIZIENT._SICHER._TRANSFORMIERT.pdf
- Bereitgestellt von: Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft e. V. am 01.08.2025
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Adressatenkreis:
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01.03.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Energiewendekompetenz“ in die ARegV Die Integration von..., ...zukünftigen Bestandteile der ARegV sollten außerdem transparent...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Richtige Weichen für eine klimafreundliche Energieversorgung stellen
Netzorientierten EE-Ausbau für eine bezahlbare Energiewende ermöglichen. Netzdienlichen Einsatz von Speichern und Flexibilitäten anreizen. Digitalisierung für bessere Kapazitätsnutzung und Sektorenkopplung fördern. Zukunftsfähige Regulierung für das Klimaneutralitätsnetz gewährleisten. Genehmigungsverfahren auf allen (Netz-)Ebenen beschleunigen und Bürokratie abbauen.
- Bereitgestellt von: HanseWerk AG am 01.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14235
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen
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BT-Drs. 20/14235
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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27.11.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Anreizregulierungsverordnung (ARegV) vor, wo definiert ist..., ...der Forderung, §11 Abs. 2 ARegV beizubehalten. Als Antwort...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der VCI weißt auf die anhaltende Relevanz einer sicheren Erdgasversorgung für die chemische Industrie hin - insbesondere zur stofflichen Nutzung. Die Transformation der Fernleitungs- und Verteilernetze darf nicht zu einer abnehmenden Versorgungssicherheit führen. Stilllegungen und Umwidmungen bestehender Netzinfrastruktur müssen mit genügend Vorlaufzeit mit Verbrauchern abgestimmt werden.
- Bereitgestellt von: Verband der Chemischen Industrie e.V. am 27.06.2024
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Adressatenkreis:
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04.03.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...die StromNEV, GasNEV und ARegV schrittweise ersetzen....
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Integration der erneuerbaren Energien in die Stromverteilnetze
Das Gelingen der Energiewende hängt entscheidend davon ab, den Ausbau der Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien mit den vorhandenen und künftigen Stromverteilnetzen in Einklang zu bringen. Dazu braucht es insbesondere eine Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren für die Verteilnetze.
- Bereitgestellt von: envia Mitteldeutsche Energie AG am 28.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 318/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Gesetzes für den Ausbau erneuerbarer Energien und des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung
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BR-Drs. 318/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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05.06.2024
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...und eine Änderung in der ARegV oder im EnFG vorzunehmen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Sicherstellung von Maßnahmen zur Gewährleistung von Systemstabilität und Versorgungssicherheit
Sicherstellung ausreichender Kraftwerkskapazitäten zur Gewährleistung von Systemstabilität im Rahmen der aktuell laufenden Diskussionen zur Kraftwerksstrategie und der Einführung eines Kapazitätsmechanismus in Deutschland. Neben der ausreichenden gesicherten Erzeugungskapazität zur Sicherstellung von Systemstabilität und Versorgungssicherheit geht es auch um die Verortung der Kraftwerkskapazität, z.B. zur Sicherstellung ausreichender Redispatch-Kapazitäten.). Maßnahmen zur Erfüllung von nichtfrequenzgebundenen Systemdienstleistungen zur Sicherstellung der Systemstabilität.
- Bereitgestellt von: 50Hertz Transmission GmbH am 20.12.2024
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Adressatenkreis:
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25.10.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Anreizregulierungsverordnung (ARegV) geregelt. Im aktuellen..., ...Zwei-Jahres-Verzug in der ARegV vorgesehen (§ 11 (2) Nr..., ... i.V.m. § 4 (3) Nr. 2 ARegV). Die aktuell gültige ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Sicherstellung von Maßnahmen zur Gewährleistung von Systemstabilität und Versorgungssicherheit
Sicherstellung ausreichender Kraftwerkskapazitäten zur Gewährleistung von Systemstabilität im Rahmen der aktuell laufenden Diskussionen zur Kraftwerksstrategie und der Einführung eines Kapazitätsmechanismus in Deutschland sowie eines systemdienlichen Verhaltens von Erneuerbare Energien-Anlagen. Neben der ausreichenden gesicherten Erzeugungskapazität zur Sicherstellung von Systemstabilität und Versorgungssicherheit geht es auch um die Verortung der Kraftwerkskapazität, z.B. zur Sicherstellung ausreichender Redispatch-Kapazitäten sowie um Maßnahmen zur Erfüllung von nichtfrequenzgebunden Systemdienstleistungen zur Sicherstellung der Systemstabilität und um Maßnahmen zur Höherauslastung des Strom-Übertragungsnetzes.
- Bereitgestellt von: TenneT TSO GmbH am 18.12.2024
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Adressatenkreis:
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25.10.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Anreizregulierungsverordnung (ARegV) geregelt. Im aktuellen..., ...Zwei-Jahres-Verzug in der ARegV vorgesehen (§ 11 (2) Nr..., ...12 i.V.m. § 4 (3) Nr. 2 ARegV). Die aktuell gültige ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Sicherstellung von Versorgungssicherheit und Systemstabilität
Sicherstellung ausreichender Kraftwerkskapazitäten zur Gewährleistung von Systemstabilität. In diesem Zusammenhang zügige Umsetzung der Kraftwerksstrategie und der Einführung eines Kapazitätsmechanismus in Deutschland. Neben der ausreichenden gesicherten Erzeugungskapazität zur Sicherstellung von Systemstabilität und Versorgungssicherheit geht es auch um die Verortung der Kraftwerkskapazität, z.B. zur Sicherstellung ausreichender Redispatch-Kapazitäten, sowie Maßnahmen zur Erfüllung von nichtfrequenzgebunden Systemdienstleistungen zur Sicherstellung der Systemstabilität.
- Bereitgestellt von: Amprion GmbH am 17.12.2024
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Adressatenkreis:
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25.10.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Anreizregulierungsverordnung (ARegV) geregelt. Im aktuellen..., ...Zwei-Jahres-Verzug in der ARegV vorgesehen (§ 11 (2) Nr..., ...12 i.V.m. § 4 (3) Nr. 2 ARegV). Die aktuell gültige ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Empfehlungen aus Branchendialog zur Beschleunigung von Netzanschlüssen
Im Rahmen des Netzanschlussgipfels des BMWK, der im April 2024 stattgefunden hat, waren verschiedene Fragen angesprochen worden, die im Rahmen eines Branchendialogs konsultiert wurden. Der ZIA hat verschiedene Vorschläge zur Beschleunigung der Netzanschlussverfahren gemacht. Das sind verpflichtende Rückmeldefristen für Netzbetreiber, die bundesweite Vereinheitlichung und Digitalisierung von Antragsverfahren, die Vereinheitlichung der TAB und TAR.
- Bereitgestellt von: Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) e.V. am 27.06.2024
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Adressatenkreis:
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22.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Energiewende-Kompetenz (ARegV) haben, um Anreize für...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Sicherstellung von Maßnahmen zur Gewährleistung von Versorgungssicherheit und Systemstabilität
Sicherstellung ausreichender Kraftwerkskapazitäten zur Gewährleistung von Systemstabilität im Rahmen der aktuell laufenden Diskussionen zur Kraftwerksstrategie und der Einführung eines Kapazitätsmechanismus in Deutschland. Neben der ausreichenden gesicherten Erzeugungskapazität zur Sicherstellung von Systemstabilität und Versorgungssicherheit geht es auch um die Verortung der Kraftwerkskapazität, z.B. zur Sicherstellung ausreichender Redispatch-Kapazitäten.). Maßnahmen zur Erfüllung von nichtfrequenzgebunden Systemdienstleistungen zur Sicherstellung der Systemstabilität.
- Bereitgestellt von: TransnetBW GmbH am 19.12.2024
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Adressatenkreis:
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25.10.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Anreizregulierungsverordnung (ARegV) geregelt. Im aktuellen..., ...Zwei-Jahres-Verzug in der ARegV vorgesehen (§ 11 (2) Nr..., ...12 i.V.m. § 4 (3) Nr. 2 ARegV). Die aktuell gültige ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
GEODE setzt sich für eine Nachjustierung der EnWG-Novelle 2023 ein, um das Gleichgewicht zwischen Gesetzgeber, Bundesregierung und Bundesnetzagentur (BNetzA) wiederherzustellen. Der Bundesgesetzgeber wird aufgefordert, die wesentlichen energiepolitischen und -strukturellen Entscheidungen der nationalen Regulierungssystematik in Wahrnehmung der eigenen Legislativfunktion durch Vorgabe der wesentlichen politischen Leitlinien im europarechtlich gegebenen Rahmen (wieder) selbst im Energiewirtschaftsgesetz zu regeln. Die fachspezifische Ausgestaltung der eu-ropäischen Vorgaben muss dabei der Bundesnetzagentur vorbehalten bleiben.
- Bereitgestellt von: GEODE Deutschland e.V am 28.10.2025
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Adressatenkreis:
-
20.10.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Verordnungen (StromNEV/GasNEV, ARegV) durch eigene Festlegungen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Praxisgerechte Umsetzung des KRITIS-Dachgesetzes
Praxisgerechte Umsetzung des KRITIS-Dachgesetzes Die DB setzt sich dafür ein, dass ihr und dem Verkehrsträger Schiene kein Wettbewerbsnachteil durch die Vorgaben des KRITIS-Dachgesetzes entstehen. Anpassungsbedarf sieht die DB insbesondere bei der Verwendung einheitlicher Begrifflichkeiten in KRITIS und NIS2-UmsuCG. Dies gilt insbesondere bei der Bestimmung kritischer Anlagen sowie bei den Resilienzmaßnahmen.
- Bereitgestellt von: Deutsche Bahn am 30.09.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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04.09.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...beeinflussbare Kostenanteile (ARegV). ▪ Gesetzesbegründung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beschleunigung Netzanschlüsse / Energy Share
Nach aktueller EU-Gesetzgebung werden unter anderem Regelungen für Verträge mit Festpreistarifen aufgenommen und Energielieferanten verpflichtet, angemessene Absicherungsstrategien zu entwickeln und einzuhalten. Mit Änderungen im EnWG und durch weitere Vorschriften im Verbraucherbereich und Veröffentlichungspflichten der Übertragungsnetzbetreiber wird u.a. sichergestellt, dass Letztverbraucher aktiv am Markt teilnehmen und informierte Entscheidungen treffen können. Der ZIA begrüßt daher die hier angestrebten Vereinheitlichungen und die Digitalisierung der Prozesse beim Netzanschluss, wobei Detailregelungen verbesserungsbedürftig sind.
- Bereitgestellt von: Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) e.V. am 22.10.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14199
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Bereich der Endkundenmärkte, des Netzausbaus und der Netzregulierung
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BT-Drs. 20/14199
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
16.09.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Energiewende-Kompetenz (ARegV) haben, um Anreize für...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beschleunigung von Netzanschlüssen
Der BVES setzt für ein möglichst effizientes Anschlussverfahren ein. Dies schließt detaillierte Ausführungen in einem Gesetzesentwurf zu den Informationen, die Netzbetreiber bei Anschlussbegehren einfordern dürfen ein, feste Fristen zu denen Rückmeldungen erfolgen müssen, die Verhinderung von Fristumgehungsmöglichkeiten und eine elektronische Auskunftsplattform. Die Kosten für den Netzausbau dürfen auf keinen Fall auf die Anschlusspetenten abgewälzt werden. Weiterhin muss die Reservierung von Kapazitäten diskriminierungsfrei und transparent erfolgen.
- Bereitgestellt von: BVES Bundesverband Energiespeicher Systeme e.V. am 28.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Vorabkonsultation zu den Regelungsentwürfen für die Beschleunigung von Netzanschlüssen
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Adressatenkreis:
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18.04.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Energiewendekompetenz (ARegV) gedacht werden sollte...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Energiewende mit höherem Tempo umsetzen und dabei Bezahlbarkeit wahren
Der Ausbau der erneuerbaren Energien und der Energieinfrastruktur muss mit deutlich mehr Tempo vorangebracht werden. Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit müssen unbedingt gewährleistet werden. Mit dem Monitoring der Energiewende zeigen wir jährlich, wo der Bund bei der Erreichung seiner eigenen Ziele steht. Wir fordern auf dieser Basis eine Energiepolitik, die die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts sichert. Dazu zählen Entlastungstatbestände wie ein Brückenstrompreis, Zuschüsse zu den Netzentgelten und eine dauerhafte Absenkung der Stromsteuer. Planungs- und Genehmigungsverfahren müssen auf allen Ebenen weiter entschlackt, modernisiert und vereinfacht werden. Bayern muss zügig auch an eine Wasserstoff- und CO2-Infrastruktur angeschlossen werden.
- Bereitgestellt von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 31.03.2025
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Adressatenkreis:
-
31.01.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Anreizregulierungsverordnung (ARegV) im Jahr 2022 hat zu Recht..., ...ausgebaut werden sollten. Die ARegV wird zum 31. Dezember ...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Überführung der Gasnetzzugangsverordnung in neue Regelungsvorhaben
Mit der Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes wurden Festlegungsbefugnisse für die Bundesnetzagentur geschaffen, damit sie unter anderem die bisherigen Regelungsinhalte der GasNZV in Festlegungen selbst regeln kann. Der Gesetzgeber hat die Befugnisse der BNetzA so ausgestaltet, dass sie von bestehenden Regelungen abweichen oder ergänzende Regelungen treffen kann.
- Bereitgestellt von: Initiative Energien Speichern e.V. (INES) am 10.10.2024
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Adressatenkreis:
-
03.07.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... StromNZV, StromNEV und ARegV stellte einen Verstoß ...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
DENEFF und DENEFF EDL_HUB begrüßen die geplante EnWG-Novelle, insbesondere Maßnahmen zur Beschleunigung und Digitalisierung von Netzanschlüssen. Für die Dekarbonisierung der Prozesswärme sind schnelle, verlässliche Netzanschlüsse essenziell – aktuell stellen langwierige Verfahren ein zentrales Hemmnis dar. Die vorgeschlagenen Regelungen zu Rückmeldefristen, digitaler Sofortauskunft und Kapazitätsreservierung sind wichtige Schritte. Entscheidend ist, dass unnötige Verfahrenshürden abgebaut und Automatisierungspotenziale genutzt werden. Nur mit einem konsequenten Ausbau der Stromnetze und effizienten Prozessen kann die Wärmewende in Industrie und Gebäuden gelingen.
- Bereitgestellt von: Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz e. V. (DENEFF) am 28.05.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14199
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Bereich der Endkundenmärkte, des Netzausbaus und der Netzregulierung
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BT-Drs. 20/14199
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
16.04.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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-
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Erzeugungsüberschüssen an. 23 §19 ARegV besagt, dass auf die Erlösobergrenzen...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Sicherstellung von Maßnahmen zur Gewährleistung von Systemstabilität und Versorgungssicherheit
Sicherstellung ausreichender Kraftwerkskapazitäten zur Gewährleistung von Systemstabilität im Rahmen der aktuell laufenden Diskussionen zur Kraftwerksstrategie und der Einführung eines Kapazitätsmechanismus in Deutschland. Neben der ausreichenden gesicherten Erzeugungskapazität zur Sicherstellung von Systemstabilität und Versorgungssicherheit geht es auch um die Verortung der Kraftwerkskapazität, z.B. zur Sicherstellung ausreichender Redispatch-Kapazitäten.). Maßnahmen zur Erfüllung von nichtfrequenzgebundenen Systemdienstleistungen zur Sicherstellung der Systemstabilität.
- Bereitgestellt von: 50Hertz Transmission GmbH am 31.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
15.01.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Netzentgelte ist nach § 4 Abs. 3 ARegV grundsätzlich nicht vorgesehen...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Wasserstoffhochlauf ermöglichen. Schnelle Schaffung eines Wasserstoffnetzes in Deutschland - sowohl auf der Fernleitungsebene (Kernnetz) als auch auf der Verteilnetzebene. Transformation Gasnetzinfrastruktur in Richtung Wasserstoff als Beitrag zur Klimaneutralität und dem Gelingen der Energiewende ermöglichen (Umwidmung, Ergänzungsneubau, Stilllegung; Schaffung entsprechender regulatorischer Rahmenbedingungen bzw. Finanzierungsbedingungen für Fernleitungs- und Verteilnetze via EnWG und Festlegungen der BNetzA). Einalssungen zum BMW-Greenpaper Transformation Gas-/Wasserstoff-Verteilernetze im Rahmen öff. Konsultation. Sinnvolle Überführung EU-Gaspaket in dt. Recht. Zudem Instrumente für schnelle H2-Marktdurchdringung - wie bspw. Grünngasquote - etablieren.
- Bereitgestellt von: Thüga Aktiengesellschaft am 01.07.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/10014
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
-
BT-Drs. 20/10014
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
28.06.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Netzübergänge nach § 26 ARegV nur geringfügig angepasst...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens Klima- und Transformationsfonds
Ausgestaltung und Implementierung des KTFG im Sinne des Klimaschutzes
- Bereitgestellt von: WWF Deutschland am 03.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
20.06.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...genehmigt wurden (vgl. § 23 ARegV), sind rechtlich bereits...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens Klima- und Transformationsfonds
Ausgestaltung und Implementierung des KTFG im Sinne des Klimaschutzes
- Bereitgestellt von: WWF Deutschland am 01.07.2025
-
Adressatenkreis:
-
20.06.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...genehmigt wurden (vgl. § 23 ARegV), sind rechtlich bereits...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Aufnahme einer gesetzlichen Regelung, die es ermöglicht, Banken staatliche Garantien oder Bürgschaften zur Absicherung von Fremdkapital-Investitionen in den Glasfaserausbau zu gewähren.
- Bereitgestellt von: Deutsche Glasfaser Management am 15.04.2025
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Adressatenkreis:
-
18.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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-
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Anreizregulierungsverordnung (ARegV)167 ein Rahmen, der Anreize..., ...Anreizregulierungs-verordnung - ARegV). 168 S. hier. cepStudie...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Vereinfachungen am Regelungsrahmen für den SMRO
E.ON hat Vorschläge entwickelt, wie der Smart-Meter-Rollout günstiger, effizienter und kundenfreundlicher in die Fläche gebracht werden kann. Die Änderungsvorschläge umfassen die Reduzierung der Tarifanwendungsfälle, die Abschaffung des Mehrsparten-Meterings, die Sicherstellung der Kompatibilität des Smart-Meter-Gateways mit Kundenanlagen und die Abschaffung des wettbewerblichen Messstellenbetreibers. Im längerfristigen Zielbild spricht E.ON sich für einen „Smart-Meter light“ aus, der allen Kunden zu geringen Kosten zur Verfügung gestellt werden kann.
- Bereitgestellt von: E.ON SE am 16.09.2024
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Adressatenkreis:
-
09.09.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Netzanschlussverordnung ARegV Anreizregulierungsverordnung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ergänzungsvorschläge für das Gesetz zur Änderung des EnWG und weiterer Gesetze 2024/2025
Das EnWG soll voraussichtlich ab Sommer 2024 angepasst werden. Das dient voraussichtlich der Umsetzung des EU-Binnenmarktpaketes Gas/Wasserstoff aus 2024 sowie der Umsetzung der EU-Richtlinie zum Strommarktdesign aus 2024. BDEW möchte sich hier im Sinne der Branche einbringen und wird diverse Regelungen versuchen im Sinne der Wettbewerbsfähigkeit und der optimalen Gestaltung von Prozessen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen mitzugestalten. Eine Positionierung/Stellungnahme ist geplant. Aktuell werden bereits Vorschläge zum energy-sharing eingebracht.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 01.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
22.07.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...wonach die Vorgaben der ARegV und der Strom-/GasNEV ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Abschaffung Doppelbelastung V2G
Beim bidirektionalen Laden fällt weiterhin die volle Stromsteuer an, wenn Strom aus dem öffentlichen Netz bezogen wird - unabhängig davon, ob der Strom tatsächlich "verfahren" wird oder nur zwischengespeichert wird, um ihn zu einem späteren Zeitpunkt wieder ins Netz einzuspeisen. Für diese Zwischenspeicherung soll ein Befreiungstatbestand definiert werden. Nur mit einer Befreiung wird sich bidirektionales Laden durchsetzen können.
- Bereitgestellt von: The Mobility House am 21.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht -
BT-Drs. 20/12351
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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11.03.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...vor dem Hintergrund der ARegV-Novelle für Verteilernetzbetreiber...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Investitionsfreundlicher Regulierungsrahmen für die Investitionen in das Strom-Übertragungsnetz
Sicherstellung einer ausreichenden Eigenkapitalverzinsung sowie weiterer Rahmenbedingungen im Rahmen der Anreizregulierung zur Durchführung der im Rahmen der Energiewende erforderlichen Investitionen in den Um- und Ausbau des Strom-Übertragungsnetzes.
- Bereitgestellt von: TransnetBW GmbH am 30.06.2025
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Adressatenkreis:
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02.04.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Investitionsfreundlicher Regulierungsrahmen für die Investitionen in das Strom-Übertragungsnetz
Sicherstellung einer ausreichenden Eigenkapitalverzinsung sowie weiterer Rahmenbedingungen im Zuge der Anreizregulierung zur Durchführung der im Rahmen der Energiewende erforderlichen Investitionen in den Um- und Ausbau des Strom-Übertragungsnetzes. Themen in diesem Zusammenhang sind z.B. der Regulierungsrahmen allgemein, die Diskussion über einen Bundeszuschuss zu den Übertragungsnetzentgelten, um die Einführung eines Amortisationskontos für Übertragungsnetzentgelte sowie die Offshore-Netzumlage nach § 17f EnWG.
- Bereitgestellt von: TenneT TSO GmbH am 30.06.2025
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Adressatenkreis:
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02.04.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Investitionsfreundlicher Regulierungsrahmen für die Investitionen in das Strom-Übertragungsnetz
Sicherstellung einer ausreichenden Eigenkapitalverzinsung sowie weiterer Rahmenbedingungen im Zuge der Anreizregulierung zur Durchführung der im Rahmen der Energiewende erforderlichen Investitionen in den Um- und Ausbau des Strom-Übertragungsnetzes. Themen in diesem Zusammenhang sind z.B. der Regulierungsrahmen allgemein, die Diskussion über einen Bundeszuschuss zu den Übertragungsnetzentgelten sowie die Offshore-Netzumlage nach § 17f EnWG.
- Bereitgestellt von: 50Hertz Transmission GmbH am 27.06.2025
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Adressatenkreis:
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02.04.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Investitionsfreundlicher Regulierungsrahmen für die Investitionen in das Strom-Übertragungsnetz
Sicherstellung einer ausreichenden Eigenkapitalverzinsung sowie weiterer Rahmenbedingungen im Zuge der Anreizregulierung zur Durchführung der im Rahmen der Energiewende erforderlichen Investitionen in den Um- und Ausbau des Strom-Übertragungsnetzes. Themen in diesem Zusammenhang sind z.B. der Regulierungsrahmen allgemein, die Diskussion über einen Bundeszuschuss zu den Übertragungsnetzentgelten, um die Einführung eines Amortisationskontos für Übertragungsnetzentgelte sowie die Offshore-Netzumlage nach § 17f EnWG.
- Bereitgestellt von: TenneT TSO GmbH am 26.03.2025
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Adressatenkreis:
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13.03.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Finanzierung und Kosteneffizienz der Energiewende gewährleisten
Energiewende erfordert Investitionen der Energiewirtschaft in beispiellosem Umfang. Kosteneffizienz sollte im Mittelpunkt stehen. Notwendig sind schlankere, vereinfachte Rahmenbedingungen, die auf marktwirtschaftliche Anreize setzen und langfristige Investitionssicherheit bieten. Wir benötigen langfristig verlässliche regulatorische Rahmenbedingungen, um Investitionen und Finanzmittel anzureizen. Gleichzeitig müssen für Investitionen in die Transformation auch im internationalen Vergleich attraktive, marktgerechte Renditen ermöglicht werden, und zwar sowohl im regulierten als auch im unregulierten Bereich. Darüber hinaus sollte die Idee eines Energiewendefonds unter Rückgriff auf staatliche Ausfallgarantien weiterverfolgt werden.
- Bereitgestellt von: Thüga Aktiengesellschaft am 17.12.2024
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Adressatenkreis:
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02.12.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Investitionsfreundlicher Regulierungsrahmen für die Investitionen in das Strom-Übertragungsnetz
Sicherstellung einer ausreichenden Eigenkapitalverzinsung sowie weiterer Rahmenbedingungen im Zuge der Anreizregulierung zur Durchführung der im Rahmen der Energiewende erforderlichen Investitionen in den Um- und Ausbau des Strom-Übertragungsnetzes. Themen in diesem Zusammenhang sind z.B. der Regulierungsrahmen allgemein, die Diskussion über einen Bundeszuschuss zu den Übertragungsnetzentgelten sowie die Offshore-Netzumlage nach § 17f EnWG.
- Bereitgestellt von: 50Hertz Transmission GmbH am 29.09.2025
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Adressatenkreis:
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22.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Investitionsfreundlicher Regulierungsrahmen für die Investitionen in das Strom-Übertragungsnetz
Sicherstellung einer ausreichenden Eigenkapitalverzinsung sowie weiterer Rahmenbedingungen im Rahmen der Anreizregulierung zur Durchführung der im Rahmen der Energiewende erforderlichen Investitionen in den Um- und Ausbau des Strom-Übertragungsnetzes.
- Bereitgestellt von: TransnetBW GmbH am 30.06.2025
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Adressatenkreis:
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10.04.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Investitionsfreundlicher Regulierungsrahmen für die Investitionen in das Strom-Übertragungsnetz
Sicherstellung einer ausreichenden Eigenkapitalverzinsung sowie weiterer Rahmenbedingungen im Zuge der Anreizregulierung zur Durchführung der im Rahmen der Energiewende erforderlichen Investitionen in den Um- und Ausbau des Strom-Übertragungsnetzes. Themen in diesem Zusammenhang sind z.B. der Regulierungsrahmen allgemein, die Diskussion über einen Bundeszuschuss zu den Übertragungsnetzentgelten, um die Einführung eines Amortisationskontos für Übertragungsnetzentgelte sowie die Offshore-Netzumlage nach § 17f EnWG.
- Bereitgestellt von: TenneT TSO GmbH am 30.06.2025
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Adressatenkreis:
-
10.04.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Investitionsfreundlicher Regulierungsrahmen für die Investitionen in das Strom-Übertragungsnetz
Sicherstellung einer ausreichenden Eigenkapitalverzinsung sowie weiterer Rahmenbedingungen im Rahmen der Anreizregulierung zur Durchführung der im Rahmen der Energiewende erforderlichen Investitionen in den Um- und Ausbau des Strom-Übertragungsnetzes
- Bereitgestellt von: Amprion GmbH am 30.06.2025
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Adressatenkreis:
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02.04.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Investitionsfreundlicher Regulierungsrahmen für die Investitionen in das Strom-Übertragungsnetz
Sicherstellung einer ausreichenden Eigenkapitalverzinsung sowie weiterer Rahmenbedingungen im Rahmen der Anreizregulierung zur Durchführung der im Rahmen der Energiewende erforderlichen Investitionen in den Um- und Ausbau des Strom-Übertragungsnetzes
- Bereitgestellt von: Amprion GmbH am 30.06.2025
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Adressatenkreis:
-
10.04.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Investitionsfreundlicher Regulierungsrahmen für die Investitionen in das Strom-Übertragungsnetz
Sicherstellung einer ausreichenden Eigenkapitalverzinsung sowie weiterer Rahmenbedingungen im Zuge der Anreizregulierung zur Durchführung der im Rahmen der Energiewende erforderlichen Investitionen in den Um- und Ausbau des Strom-Übertragungsnetzes. Themen in diesem Zusammenhang sind z.B. der Regulierungsrahmen allgemein, die Diskussion über einen Bundeszuschuss zu den Übertragungsnetzentgelten sowie die Offshore-Netzumlage nach § 17f EnWG.
- Bereitgestellt von: 50Hertz Transmission GmbH am 27.06.2025
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Adressatenkreis:
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10.04.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Finanzierung und Kosteneffizienz der Energiewende gewährleisten
Energiewende erfordert Investitionen der Energiewirtschaft in beispiellosem Umfang. Kosteneffizienz sollte im Mittelpunkt stehen. Notwendig sind schlankere, vereinfachte Rahmenbedingungen, die auf marktwirtschaftliche Anreize setzen und langfristige Investitionssicherheit bieten. Wir benötigen langfristig verlässliche regulatorische Rahmenbedingungen, um Investitionen und Finanzmittel anzureizen. Gleichzeitig müssen für Investitionen in die Transformation auch im internationalen Vergleich attraktive, marktgerechte Renditen ermöglicht werden, und zwar sowohl im regulierten als auch im unregulierten Bereich. Darüber hinaus sollte die Idee eines Energiewendefonds unter Rückgriff auf staatliche Ausfallgarantien weiterverfolgt werden.
- Bereitgestellt von: Thüga Aktiengesellschaft am 31.03.2025
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Adressatenkreis:
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06.02.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Finanzierung und Kosteneffizienz der Energiewende gewährleisten
Energiewende erfordert Investitionen der Energiewirtschaft in beispiellosem Umfang. Kosteneffizienz sollte im Mittelpunkt stehen. Notwendig sind schlankere, vereinfachte Rahmenbedingungen, die auf marktwirtschaftliche Anreize setzen und langfristige Investitionssicherheit bieten. Wir benötigen langfristig verlässliche regulatorische Rahmenbedingungen, um Investitionen und Finanzmittel anzureizen. Gleichzeitig müssen für Investitionen in die Transformation auch im internationalen Vergleich attraktive, marktgerechte Renditen ermöglicht werden, und zwar sowohl im regulierten als auch im unregulierten Bereich. Darüber hinaus sollte die Idee eines Energiewendefonds unter Rückgriff auf staatliche Ausfallgarantien weiterverfolgt werden.
- Bereitgestellt von: Thüga Aktiengesellschaft am 17.12.2024
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Adressatenkreis:
-
28.10.2024
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Stromnetze und -regulierung weiterentwickeln
Stromnetze und -regulierung zukunftssicher weiterentwickeln. Es braucht einen Regulierungsrahmen, der grundsätzlich den massiven und vorausschauenden Ausbaubedarf anerkennt, unnötige Bürokratie vermeidet, eine international wettbewerbsfähige und langfristig verlässliche Verzinsung sicherstellt und steigende Betriebskosten berücksichtigt. Zugleich sollte den Netzbetreibern die Nutzung von Batteriespeichern und Elektrolyseuren als Betriebsmittel ermöglicht werden, um schneller erneuerbare Energie aufnehmen und das Netz besser aussteuern zu können.
- Bereitgestellt von: Thüga Aktiengesellschaft am 31.03.2025
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Adressatenkreis:
-
06.02.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Stromnetze und -regulierung weiterentwickeln
Stromnetze und -regulierung zukunftssicher weiterentwickeln. Es braucht einen Regulierungsrahmen, der grundsätzlich den massiven und vorausschauenden Ausbaubedarf anerkennt, unnötige Bürokratie vermeidet, eine international wettbewerbsfähige und langfristig verlässliche Verzinsung sicherstellt und steigende Betriebskosten berücksichtigt. Zugleich sollte den Netzbetreibern die Nutzung von Batteriespeichern und Elektrolyseuren als Betriebsmittel ermöglicht werden, um schneller erneuerbare Energie aufnehmen und das Netz besser aussteuern zu können.
- Bereitgestellt von: Thüga Aktiengesellschaft am 17.12.2024
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Adressatenkreis:
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28.10.2024
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Tragfähiger rechtlicher Rahmen für eine Transformationsregulierung für Erdgasverteilernetzbetreiber
Mit dem Inkrafttreten des EU-Gasmarktpakets am 4. August 2024 (Richtlinie (EU) 2024/1788 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 über gemeinsame Vorschriften für die Binnenmärkte für erneuerbares Gas, Erdgas und Wasserstoff sowie Verordnung (EU) 2024/1789 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 über die Binnenmärkte für erneuerbares Gas, Erdgas sowie Wasserstoff) wird eine Anpassung des nationalen Rechtsrahmens notwendig. Bei der Ausgestaltung dieses Rahmens sollte sichergestellt werden, dass die künftige Transformationsregulierung Sicherheit für Investitionen in Wasserstoffverteilernetze gewährleistet.
- Bereitgestellt von: inetz GmbH am 31.03.2025
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Adressatenkreis:
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28.01.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Grünpapier Transformation Gas-/Wasserstoff-Verteilernetze
VCI und VIK weisen auf die anhaltende Relevanz einer sicheren Erdgasversorgung für die chemische Industrie hin - insbesondere zur stofflichen Nutzung. Die Transformation der Verteilernetze darf nicht zu einer abnehmenden Versorgungssicherheit führen. Stilllegungen und Umwidmungen bestehender Netzinfrastruktur müssen mit genügend Vorlaufzeit mit Verbrauchern abgestimmt werden.
- Bereitgestellt von: Verband der Chemischen Industrie e.V. am 27.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Grünpapier Transformation Gas-/Wasserstoff Verteilernetze
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Adressatenkreis:
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12.04.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
12.) Reform der Netzentgeltstruktur: Flexibilität der Nachfrage als Element des Strommarktes stärken
Die Flexibilität der Nachfrage kann durch eine Reform der Netzentgeltstruktur deutlich gestärkt werden. Zusätzlich sollen auch Steuern, Abgaben und Umlagen angepasst werden, um Hindernisse für den Einsatz von Flexibilität zu vermeiden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Neue Energiewirtschaft am 30.01.2025
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Adressatenkreis:
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02.07.2024
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (7):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
12.) Reform der Netzentgeltstruktur: Flexibilität der Nachfrage als Element des Strommarktes stärken
Die Flexibilität der Nachfrage kann durch eine Reform der Netzentgeltstruktur deutlich gestärkt werden. Zusätzlich sollen auch Steuern, Abgaben und Umlagen angepasst werden, um Hindernisse für den Einsatz von Flexibilität zu vermeiden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Neue Energiewirtschaft am 30.01.2025
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Adressatenkreis:
-
17.07.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (7):
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Zu Regelungsvorhaben: