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19 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"TzBfG"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (19)

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... und Befristungsgesetz (TzBfG), § 625 Bürgerliches Gesetzbuch..., ...war, § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG. Dies ist aber nicht der..., ... und Befristungsgesetz (TzBfG) einen Befristungsgrund..., ...im Sinne des § 14 Abs. 1 TzBfG dar. Vielmehr müsste ..., ...Arbeitsleistung“, § 14 Abs. 1 Nr. 1 TzBfG. Dieser Sachgrund wirkt..., ...Sachgrund des § 14 Abs. 1 Nr. 6 TzBfG, wonach ein in der Person..., ...Sachgründe in § 14 Abs. 1 Nr. 6 TzBfG In § 14 Abs. 1 TzBfG ..., ...Formulierungsvorschlag § 14 Abs. 1 Nr. 6 TzBfG Die Befristung eines ..., ...Vorbeschäftigungsverbots in § 14 Abs. 2 TzBfG Alternativ könnte bei..., ...Sachgrund gem. § 14 Abs. 2 TzBfG das sog. Vorbeschäftigungsverbot..., ...Sonderregelung des § 14 Abs. 3 TzBfG - der sachgrundlosen Beschäftigung..., ...Formulierungsvorschlag § 14 Abs. 3 a TzBfG Die kalendermäßige Befristung...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Erörterungspflicht in § 8 Abs. 3 TzBfG muss so ausgestaltet werden..., ...Brückenteilzeit nach dem TzBfG müssen Arbeitnehmer mit..., ...Harmonisierung im Sinne des TzBfG mit einer Frist von drei..., ...Arbeitsplatzteilung sind in § 13 TzBfG geregelt. Die hier vorgesehenen..., ...Formmängeln Nach § 14 Abs. 4 TzBfG bedarf die Befristung ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Vorbeschäftigungsverbots (§ 14 Abs. 2 TzBfG) nicht möglich. Zwar gibt..., ...beschäftigungslos waren (§ 14 Abs. 3 TzBfG). Allerdings ist es umstritten..., ...Grund ist (§ 14 Abs. 1 TzBfG). Das Arbeitsrecht bietet...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Entlastung der Wirtschaft durch ambitionierten Bürokratieabbau und effektive Verwaltungsdigitalisierung, u.a. im Kontext des Bürokratieentlastungsgesetzes IV, der Bürokratieentlastungsverordnung und von Initiativen zum Bürokratieabbau auf EU-Ebene (z.B. deutsch-baltischer „Innovationsclub“)

    • Bereitgestellt von: Bertelsmann SE & Co. KGaA am 21.06.2024
    • Adressatenkreis:
      • 07.06.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...BEG IV die in §14 Abs. 4 TzBfG enthaltene Schriftformerfordernis...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Im Rahmen des Bürokratieentlastungsgesetzes (BEG-IV) soll die Textform als Nachweis der wesentlichen Bestandteile des Arbeitsvertrages ausreichend sein (§ 2 NachweisG). Auch im Mietrecht soll eine Entlastung angestrebt werde, indem der Verweis auf § 550 BGB in § 578 BGB gestrichen wird. Dies würde das aufwendige IDNow-Verfahren überflüssig machen. Im Handelsrecht ist seit April 2022 der elektronische CMR-Frachtbrief (e-CMR) in Deutschland für internationale Transporte zulässig, jedoch fehlt eine Regelung für den innerdeutschen Transport. Die Bundesregierung sollte daher § 408 III HGB nutzen, um den digitalen Frachtbrief zu ermöglichen.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Deutsche Startups e.V. am 28.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 129/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
      2. BT-Drs. 20/11306 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (4):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...der Befristung, § 14 IV TzBfG. Das gilt auch für den...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Als Bitkom fordern wir den kontinuierlichen Bürokratieabbau durch die Digitalisierung von (Verwaltungs-)Prozessen. Vor diesem Hintergrund begrüßen wir die Initiative der Bundesregierung, Bürokratiekosten zu mindern. Der Gesetzentwurf weist jedoch eine Reihe von Schwächen auf. Wir setzen uns vor allem dafür ein, Schriftformerfordernisse abzubauen, doppelte Berichtspflichten zu vermeiden und den automatisierten Datenaustausch zwischen Behörden voranzutreiben.

    • Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11306 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Arbeitsverträgen (§ 14 Abs. 4 TzBfG), bei der Zweckerreichung..., ...Arbeitsverträge (§ 15 Abs. 2 TzBfG)  Beendigung befristeter..., ...Arbeitsverträge (§ 17 S. 3 TzBfG)  Beendigung eines Arbeitsverhältnisses...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... und Befristungsgesetz (TzBfG) ist der Abschluss eines...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... und Befristungsgesetz (TzBfG) ist der Abschluss eines...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... und Befristungsgesetz (TzBfG) ist der Abschluss eines...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... und Befristungsgesetz (TzBfG) ist der Abschluss eines...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... und Befristungsgesetz (TzBfG) ist der Abschluss eines...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die BMW Group begrüßt, dass im Rahmen des Bürokratieentlastungspakets auch das Nachweisgesetz überprüft wurde und vertritt die Position, dass die Europäische Richtlinie die Textform zum Nachweis von Arbeitsbedingungen zulassen soll. Dementsprechend sollte die Möglichkeit zur Textform ebenso im Nachweisgesetz verankert werden

    • Bereitgestellt von: Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft am 27.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11306 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      .................. 22 31. TzBfG: Abrufarbeit erleichtern..., ... Problem: § 14 Abs. 2-3 TzBfG und § 41 Satz 3 SGB VI..., ... ausgenommen sein. 31. TzBfG: Abrufarbeit erleichtern..., ... Arbeit auf Abruf (§ 12 TzBfG) ist eine Arbeitsform,..., ... ist die in § 12 Abs. 2 TzBfG geregelte Ankündigungsfrist...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... und Befristungsgesetz (TzBfG), da die aktuelle Rechtslage..., ...die aktuelle Regelung des TzBfG so abgeändert wird, dass...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der djb legt eine Konzeption vor, die im ersten Teil einen Vorschlag für ein Gleichstellungsgesetz in der Privatwirtschaft enthält und im zweiten Teil umfassende Handlungshinweise für Unternehmen und die Interessenvertretungen der Beschäftigten gibt. Der Gesetzesvorschlag und die Handlungshinweise zeigen Wege zur Diskriminierungsfreiheit in Unternehmen auf. Ziel ist es, Unternehmen der Privatwirtschaft in Richtung einer diskriminierungsfreien Unternehmenskultur weiterzuentwickeln, in der alle Geschlechter gleiche Verwirklichungschancen haben. Der in Art. 3 Abs. 2 GG verbriefte Handlungsauftrag adressiert Frauen und nichtbinäre Personen in ihrer Vielfalt. Das verlangt die Berücksichtigung von Diskriminierungslagen in ihrer intersektionalen Dimension.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 31.01.2025
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Familienpflegezeitgesetz), § 8 TzBfG (Teilzeit- und Befristungsgesetz), § 9 TzBfG und § 9a TzBfG (sog. Brückenteilzeit..., ...17.9.2024). [172] § 9a TzBfG. [173] Vgl. hierzu ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das 2019 von der ILO verabschiedete Übereinkommen gegen Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt (ILO-Übereinkommen Nr. 190) wurde durch Gesetz vom 22. Mai 2023 endlich auch von Deutschland ratifiziert und ist am 24. Juni 2024 für Deutschland in Kraft getreten. Nach Aussage der Bundesregierung soll das nationale Umsetzungsgesetz eine Regelungslücke schließen. Der djb begrüßt das Gesetz, kritisiert jedoch, dass das Umsetzungsgesetz deutlich hinter den Erwartungen an eine echte Umsetzung des ILO-Übereinkommens in das deutsche Recht zurückbleibt und so die Chance verpasst wird, den Rechtsschutz gegen Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt im Sinne des Übereinkommens und damit völkerrechtskonform tatsächlich und effektiv zu verbessern.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 11.10.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/5652 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zum Übereinkommen Nr. 190 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 21. Juni 2019 über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Diskriminierungsverbote (§ 4 Abs. 1 und 2 TzBfG). Eine aktuelle internationale...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... nicht unter das in § 4 TzBfG geregelte Diskriminierungsverbot...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Regierung plant die Einführung einer Aktivrente. Wer das gesetzliche Rentenalter erreicht und freiwillig weiterarbeitet, soll bis zu 2.000 € im Monat steuerfrei erhalten. Zudem plant die Regierung die Steuerfreiheit von Überstundenzuschlägen einzuführen. Damit sich Mehrarbeit auszahlt, sollen Zuschläge für Mehrarbeit, die über die tariflich vereinbarte Vollzeitarbeit hinausgehen, steuerfrei gestellt werden. Als Vollzeitarbeit soll dabei für tarifliche Regelungen eine Wochenarbeitszeit von 34+ Stunden, für nicht tariflich festgelegte Arbeitszeiten von 40 Stunden gelten. Geplant ist zudem, Anreize zur Ausweitung der Arbeitszeit von Teilzeitbeschäftigten zu schaffen. Wenn Arbeitgeber eine Prämie zur Ausweitung der Arbeitszeit zahlen, soll die Prämie steuerlich begünstigt werden.

    • Bereitgestellt von: Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. am 28.07.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
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