Stellungnahmen/Gutachten
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76 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"WärmeLV"« gefunden
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (76)
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Zu Regelungsvorhaben:
Reform der WärmeLV zum besseren Schutz von Mieter:innen vor überhöhten Wärmelieferkosten
Das Vorhaben bezweckt, Mieter:innen besser vor überhöhten Kosten bei der Wärmelieferung zu schützen. Künftig sollen alle gewerblichen Wärmelieferungen bei vermietetem Wohnraum der WärmeLV unterstellt werden, die verbindliche Vorgaben für die Gestaltung von Wärmelieferverträgen enthalten und einen besseren Schutz vor hohen Wärmelieferkosten gewährleisten soll.
- Bereitgestellt von: Deutscher Mieterbund e.V. (DMB) am 29.09.2025
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Adressatenkreis:
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07.08.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Wärmeliefer-verordnung (WärmeLV). Dabei umfasst die gewerbliche..., ... Reform-diskussion zur WärmeLV auf das Gebot der Kostenneutralität..., ...Kostenneutralität aufzuheben, muss die WärmeLV weiter-entwickelt werden..., ... in § 556c BGB und der WärmeLV verankerte Gebot der ..., ...Einführung des § 556c und der WärmeLV die Umstellung von Eigenversorgung..., ...Umstellung (vgl. § 8, 9, 10 WärmeLV). Dabei werden die bisherigen..., ... sind in § 9 bzw. § 10 WärmeLV geregelt. 14 Das Gebot..., ... AVBFernwärmeV und der WärmeLV in der Praxis haben, ..., ...werden darf. Daher muss die WärmeLV künftig genaue Vorgaben..., ...Modernisierungsmaßnahme. Auch die WärmeLV greift nicht. Die Vermieterin..., ...dieser Fall, dass in der WärmeLV mehr Transparenz bei ..., ... Bereich sollte in der WärmeLV eingeschränkt und an ..., ... Wohnraum generell der WärmeLV und dem § 556c BGB zu..., ...Rahmen einer überarbeiteten WärmeLV genauer geregelt werden..., ...der § 556c BGB und die WärmeLV greifen nicht mehr nur..., ...Ermächtigung zum Erlass der WärmeLV in § 556c Abs. 3 BGB ..., ... Anwendungsbereich der WärmeLV auf alle Wärmelieferverträge..., ...müssen in einer erweiterten WärmeLV konkrete Vertragsbedingungen..., ...Vertragsgestaltung. Die WärmeLV sollte um konkrete Vertragsbedingungen..., ...Preisänderungsklauseln: Im §3 der WärmeLV sollte geregelt werden...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung der Wärmelieferverordnung (WärmeLV) und Verknüpfung mit Wärmeplanungsgesetz (WPG)
Schaffung eines Anreizes für die Umstellung auf erneuerbare Energien und Abwärme. Dabei ist die WärmeLV ein wesentlicher Faktor, um die Bedingungen für eine klimafreundliche Wärmeversorgung voranzubringen. Von zentraler Bedeutung ist dabei ein fairer Vollkostenvergleich zwischen Fernwärme und fossilen Energieträgern. Die kommunale Wärmeplanung dient als Richtschnur für den Weg in die Klimaneutralität und sollte auch als kosteneffizienteste Lösung betrachtet werden. Im Wärmeplanungsgesetz sollte der Begriff der "unvermeidbaren Abwärme" bundeseinheitlich definiert und als 100 Prozent klimaneutral bewertet werden. Hierzu zählt auch die Abwärme aus Abfallverwertungsanlagen.
- Bereitgestellt von: enercity AG am 24.06.2024
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Adressatenkreis:
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07.06.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Wärmelieferverordnung (WärmeLV) ist dabei ein wesentlicher..., ...Energien ausrichten Die WärmeLV gilt für Gebäude, die..., ...aktuellen Form schafft die WärmeLV keinen Anreiz für den..., ...Diese gilt es nun mit der WärmeLV sinnvoll zu verknüpfen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung der Wärmelieferverordnung (WärmeLV) und Verknüpfung mit Wärmeplanungsgesetz (WPG)
Schaffung eines Anreizes für die Umstellung auf erneuerbare Energien und Abwärme. Dabei ist die WärmeLV ein wesentlicher Faktor, um die Bedingungen für eine klimafreundliche Wärmeversorgung voranzubringen. Von zentraler Bedeutung ist dabei ein fairer Vollkostenvergleich zwischen Fernwärme und fossilen Energieträgern. Die kommunale Wärmeplanung dient als Richtschnur für den Weg in die Klimaneutralität und sollte auch als kosteneffizienteste Lösung betrachtet werden. Im Wärmeplanungsgesetz sollte der Begriff der "unvermeidbaren Abwärme" bundeseinheitlich definiert und als 100 Prozent klimaneutral bewertet werden. Hierzu zählt auch die Abwärme aus Abfallverwertungsanlagen.
- Bereitgestellt von: enercity AG am 02.09.2025
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Adressatenkreis:
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22.08.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Wärmelieferverordnung (WärmeLV) ist ein wesentlicher..., ...Energien ausrichten Die WärmeLV gilt für Gebäude, die..., ...Diese gilt es nun mit der WärmeLV sinnvoll zu verknüpfen..., ...sicherzustellen. Vorschlag 9: Die WärmeLV setzt in einer Neuregelung..., ... eine Novellierung der WärmeLV ausgegangen. Zur Beschleunigung..., ...Zeitgleiche Bearbeitung der WärmeLV und der AVBFernwärmeV...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung der Wärmelieferverordnung (WärmeLV) und Verknüpfung mit Wärmeplanungsgesetz (WPG)
Schaffung eines Anreizes für die Umstellung auf erneuerbare Energien und Abwärme. Dabei ist die WärmeLV ein wesentlicher Faktor, um die Bedingungen für eine klimafreundliche Wärmeversorgung voranzubringen. Von zentraler Bedeutung ist dabei ein fairer Vollkostenvergleich zwischen Fernwärme und fossilen Energieträgern. Die kommunale Wärmeplanung dient als Richtschnur für den Weg in die Klimaneutralität und sollte auch als kosteneffizienteste Lösung betrachtet werden. Im Wärmeplanungsgesetz sollte der Begriff der "unvermeidbaren Abwärme" bundeseinheitlich definiert und als 100 Prozent klimaneutral bewertet werden. Hierzu zählt auch die Abwärme aus Abfallverwertungsanlagen.
- Bereitgestellt von: enercity AG am 18.02.2025
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Adressatenkreis:
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18.02.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Wärmelieferverordnung (WärmeLV) ist ein wesentlicher..., ...Energien ausrichten Die WärmeLV gilt für Gebäude, die..., ...Diese gilt es nun mit der WärmeLV sinnvoll zu verknüpfen..., ... eine Novellierung der WärmeLV ausgegan-gen. Zur Beschleunigung..., ...Zeitgleiche Bearbeitung der WärmeLV und der AVBFernwärmeV...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Preiskontrolle und Transparenz bei der Lieferung von Fernwärme
Die Interessenvertretung bezweckt die Verbesserung der Preistransparenz und -kontrolle bei der Fernwärmeversorgung von Mieterinnen und Mietern. Neben der Einführung einer behördlichen Preisaufsicht und -kontrolle werden mieterorientierte Änderungen der AVBFernwärmeV und der WärmeLV gefordert, um klare Vorgaben für Preisanpassungsklauseln in laufenden Lieferverhältnissen und bei der erstmaligen Umstellung von der Eigenversorgung des Vermieters auf eine gewerbliche Wärmelieferung zu schaffen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Mieterbund e.V. (DMB) am 25.06.2024
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Adressatenkreis:
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10.06.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... ausreichend durch die WärmeLV geschützt. So liegen ..., ...Verbindung mit §§ 8 bis 10 WärmeLV. Die Kostenneutralität..., ... Anwendungsbereich der WärmeLV Die WärmeLV schließt..., ...zugeschnitten ist.32 Da der § 3 WärmeLV auf § 24 AVBFernwärmeV..., ...Wärmelieferverträge, die der WärmeLV unterstehen, die Verein-barung..., ...Verträge gebunden, denn die WärmeLV macht keine Vorgaben ..., ...dar. 32 Begründung zur WärmeLV, BAnz. AT 20.06.2013 ..., ...Seite 2. 33 Begründung WärmeLV, BAnz. AT 20.06.2023 ..., ...HeizkV, 5. Aufl. 2022, § 3 WärmeLV, Rz. 1. 34 Vermietende..., ...Anwendungsbereichs der WärmeLV auf alle Versorgungsverträge..., ...Wärmelieferverträgen, die unter die WärmeLV fallen, sind nur zulässig..., ...Anwendungsbereich des § 3 WärmeLV ausschließen 12 Im ..., ...Handlungsbedarf. Die Vorgaben der WärmeLV dür-fen nicht nur für..., ...Deutschen Mieterbundes zur WärmeLV Anwendungsbereich der WärmeLV auf alle Mietverhältnisse..., ...Ermächtigung zum Erlass der WärmeLV in § 556c Abs. 3 BGB ..., ... Anwendungsbereich der WärmeLV ist auf alle Wärmelieferverträge..., ...müssen die Vorschriften der WärmeLV für alle Wärmeliefer-verträge...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Überarbeitung der Wärmelieferverordnung für eine erfolgreiche Wärmewende
Nach aktueller Rechtslage ist die Umlage der Wärmelieferungskosten nur möglich, solange diese unterhalb oder gleichauf mit den bisherigen Kosten der Wärmeversorgung liegen (§ 556c BGB i.V.m. der Wärmelieferverordnung). Das bezieht sich auf fossile Energie und ist in der Praxis nicht erreichbar. Es gilt, eine Lösung zu finden, die eine erneuerbare Wärmeversorgung und/oder den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz ermöglicht und gleichzeitig die berechtigten Interessen der Mieter:innen Rechnung trägt. Unser Vorschlag: Vermieter:in/Gebäudeeigentümer:in und Energiedienstleister gleichberechtigt behandeln durch einen Aufschlag von 50ct/m² und Monat auf die Ist-Kosten im Rahmen des Kostenvergleichs in Anlehnung an §559 BGB bei Einsatz von mindestens 65 % Erneuerbaren Energien
- Bereitgestellt von: vedec Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. am 06.06.2024
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Adressatenkreis:
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29.05.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Verbändebrief WärmeLV konsequent auf Erneuerbare..., ...Kostenneutralität gem. WärmeLV i.V.m. § 556c BGB. Allein..., ...Erneuerbare Energieträger in der WärmeLV mit fossilen Energieträgern..., ...tatbestandlichen Voraussetzungen der WärmeLV i.V.m. § 556c BGB niederschlagen..., ...eine zeitnahe Novelle der WärmeLV einzusetzen, damit wir...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Novellierung der Wärmelieferverordnung
Schaffung eines Anreizes für die Umstellung auf erneuerbare Energien und Abwärme. Sinnvolle Verknüpfung der Wärmelieferverordnung mit dem Instrument der kommunalen Wärmeplanung im Wärmeplanungsgesetz.
- Bereitgestellt von: EWE AG am 02.04.2025
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Adressatenkreis:
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18.02.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Wärmelieferverordnung (WärmeLV) ist ein wesentlicher..., ...Energien ausrichten Die WärmeLV gilt für Gebäude, die..., ...Diese gilt es nun mit der WärmeLV sinnvoll zu verknüpfen..., ... eine Novellierung der WärmeLV ausgegangen. Zur Beschleunigung..., ...Zeitgleiche Bearbeitung der WärmeLV und der AVBFernwärmeV...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Überarbeitung der Wärmelieferverordnung für eine erfolgreiche Wärmewende
Nach aktueller Rechtslage ist die Umlage der Wärmelieferungskosten nur möglich, solange diese unterhalb oder gleichauf mit den bisherigen Kosten der Wärmeversorgung liegen (§ 556c BGB i.V.m. der Wärmelieferverordnung). Das bezieht sich auf fossile Energie und ist in der Praxis nicht erreichbar. Es gilt, eine Lösung zu finden, die eine erneuerbare Wärmeversorgung und/oder den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz ermöglicht und gleichzeitig die berechtigten Interessen der Mieter:innen Rechnung trägt. Unser Vorschlag: Vermieter:in/Gebäudeeigentümer:in und Energiedienstleister gleichberechtigt behandeln durch einen Aufschlag von 50ct/m² und Monat auf die Ist-Kosten im Rahmen des Kostenvergleichs in Anlehnung an §559 BGB bei Einsatz von mindestens 65 % Erneuerbaren Energien
- Bereitgestellt von: vedec Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. am 06.06.2024
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Adressatenkreis:
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29.05.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...mit Verabschiedung der WärmeLV Nach aktueller Rechtslage..., ... § 556c BGB i.V.m. der WärmeLV) Lösungsansatz: •...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der geänderten EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD)
Die EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) soll Mindeststandards für Gebäude setzen. Die Umsetzung sollte zwar das Gesamtziel der Klimaneutralität des Gebäudebereiches nicht aus den Augen verlieren, muss aber zur Umsetzung berücksichtigen, dass Eigentümer von Wohngebäuden, die sich in einem energetisch eher schlechten Zustand befinden, sich die energetischen Maßnahmen überwiegend nicht oder kaum leisten können. Vor der Umsetzung sollten noch Änderungen des sog. Heizungsgesetzes vorgenommen werden.
- Bereitgestellt von: Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e.V. am 12.06.2024
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Adressatenkreis:
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19.04.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...erweisen sich die bestehende WärmeLV beziehungsweise § 556c..., ...dafür ist, dass sich die WärmeLV ausschließlich auf Kosten..., ...von § 556c BGB und der WärmeLV erscheint uns deshalb...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV)
Der Umbau der Fernwärmeversorgung ist kapitalintensiv und erfordert Investitionen in Milliardenhöhe. Die AVBFernwärmeV muss daher ein Regelwerk bereitstellen, welches es ermöglicht, Investitionen vorzunehmen und die Refinanzierung sicherzustellen. Um die Akzeptanz zu erhöhen sollte die Verständlichkeit und Nachvollziehbarkeit erhöht werden (z.B. Nutzung öffentlich zugänglicher Indizes).
- Bereitgestellt von: enercity AG am 24.06.2024
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Adressatenkreis:
-
07.06.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Wärmelieferverordnung (WärmeLV) ist dabei ein wesentlicher..., ...Energien ausrichten Die WärmeLV gilt für Gebäude, die..., ...aktuellen Form schafft die WärmeLV keinen Anreiz für den..., ...Diese gilt es nun mit der WärmeLV sinnvoll zu verknüpfen...
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Zu Regelungsvorhaben: