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66 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"StromStV"« gefunden
Anzahl Ergebnisse pro Seite
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (66)
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Zu Regelungsvorhaben:
Aufhebung der stromsteuerrechtlichen Nachteile beim Ausbau von PV und von Ladeinfrastruktur
Aufhebung der bisher existierenden Anlagenverklammerung bei PV-Anlagen, Aufhebung der stromsteuerlichen Nachteile im Bereich Elektromobilität
- Bereitgestellt von: Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. am 28.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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26.04.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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06.05.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...überführt die aus § 1a Abs. 9 StromStV bekannte Definition der..., ...Stromsteuer-Durchführungsverordnung (StromStV-E) Zu § 1a Abs. 5a StromStV-E..., ...aktuellen Entwurf des StromStV-E würde der Vermieter..., ...von § 1a Abs. 5a Satz 1 StromStV-E: „Wer Strom innerhalb..., ... Zu § 1a Abs. 6 Nr. 2 StromStV-E Die Änderung in § 1a Abs. 6 Nr. 2 StromStV-E bewirkt, dass der mit..., ... Zu § 1a Abs. 6 Nr. 3 StromStV-E § 1a Abs. 6 Nr. 3 StromStV-E stellt klar, dass der..., ...gelten. Zu § 1a Abs. 8 StromStV-E § 1a Abs. 8 StromStV-E..., ... § 1a Abs. 5a StromStV-E erweitert werden. Zu § 10 Abs. 2 StromStV-E Nach § 10 Abs. 2 Nr. 2 StromStV-E soll zukünftig eine..., ...Zu § 12b Abs. 1 Nr. 1 StromStV-E Nach § 12b Abs. 1 Satz 1 StromStV-E soll ein Verbund aus..., ...Sowohl § 12b Abs. 1 Nr. 1 StromStV-E als auch § 12b Abs...., ...Zu § 12b Abs. 1 Nr. 2 StromStV-E Nach § 12b Abs. 1 Nr. 2 StromStV-E sollen zukünftig auf..., .... Gemäß § 12b Abs. 1 StromStV-E reicht bereits die ..., ...Petitum zu § 1a Abs. 5a StromStV-E eine Folgeänderung in § 12b Abs. 2 StromStV-E erforderlich. Auch ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Interessenvertretung für den bürokratieärmeren Betrieb von Photovoltaik-Anlagen.
Die stromsteuerrechtliche Anlagenverklammerung führt dazu, dass PV-Anlagen mit einer höheren Leistung als 100 Kilowatt-Peak die Stromsteuerbefreiung verlieren, wenn die gesamte elektrische Nennleistung zusammen zwei Megawatt überschreitet. Eigentümer von vielen dezentral betriebenen PV-Anlagen werden stark gegenüber Betreibern mit einer großen PV-Anlage benachteiligt, wo die Stromsteuerbefreiung bestehen bleibt. Dieses Hemmnis führt dazu, dass viele Dachpotenziale nicht vollständig erschlossen werden und PV-Anlagen kleiner dimensioniert werden. Eine Änderung würde die Ungleichbehandlung beenden, die vom Gesetzgeber nicht intendiert ist.
- Bereitgestellt von: ALDI SÜD Dienstleistungs-SE & Co. oHG am 28.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
24.04.2024
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...wird die aus § 1a Abs. 9 StromStV bekannte Definition der..., ...Anlagenbegriff nach § 12b StromStV Erfreulicherweise soll..., ...Tatbestände von StromStG und StromStV geltende Definition der..., ...Der neu gefasste § 12b StromStV soll die im Einzelfall..., ...Nach § 12b Abs. 1 Satz 1 StromStV-Entwurf soll ein Verbund..., ...Sowohl § 12b Abs. 1 Nr. 1 StromStV-Entwurf als auch § 12b Abs. 1 Nr. 2 StromStV-Entwurf definieren Stromerzeugungseinheiten..., ...wobei § 12b Abs. 1 Nr. 2 StromStV-Entwurf zusätzlich eine..., ...auf § 12b Abs. 1 Nr. 1 StromStV-Entwurf zu verzichten..., ...von § 12b Abs. 1 Nr. 2 StromStV-Entwurf umfasst ist. ..., ...Nach § 12b Abs. 1 Nr. 2 StromStV-Entwurf sollen zukünftig..., ...Nach § 10 Abs. 2 Nr. 2 StromStV-Entwurf soll zukünftig..., ...neugefassten § 1a Abs. 5a StromStV-Entwurf eine zu begrüßende..., ...des § 1a Abs. 6 Nr. 2 StromStV-Entwurf beabsichtigt ..., ...ist. Nach § 1a Abs. 4 StromStV-Entwurf sollen die Vereinfachungsregelungen..., ...Versorgerstatus in § 1a Abs. 8 StromStV-Entwurf sollte um den..., ...Strommengen soll durch § 11a StromStV-Entwurf in die Stromsteuerverordnung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Aufhebung der stromsteuerrechtlichen Nachteile beim Ausbau von PV und von Ladeinfrastruktur
Aufhebung der bisher existierenden Anlagenverklammerung bei PV-Anlagen, Aufhebung der stromsteuerlichen Nachteile im Bereich Elektromobilität
- Bereitgestellt von: Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. am 28.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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18.04.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Gemäß § 12b Abs. 2 S. 1 StromStV gelten PV-Anlagen an ..., ...Nach § 12b Abs. 3 S. 2 StromStV soll es jedoch ausnahmsweise..., ...Kundenanlage (§ 1a Abs. 9 StromStV) entnommen wird, in der..., ...des § 12b Abs. 3 S. 2 StromStV greift nicht, da die ..., ... in § 12b Abs. 2 S. 1 StromStV definierte Anlagenbegriff..., ...des § 12b Abs. 3 S. 2 StromStV insoweit präzisiert wird..., ...wenn in § 12b Abs. 2, 3 StromStV klargestellt wird, dass...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Entbürokratisierung und Vereinfachung des Stromsteuerrechts
Reduzierung von Anwendungsfällen, bei denen bisher aufwändige Ermittlungen und Meldungen durchzuführen waren, ohne dass steuerliche Erlöse entstanden wären; Entbürokratisierung und Vereinfachung bei der Stromweitergabe aus Erneuerbaren Energien innerhalb von Kundenanlagen und bei der Klarstellung und Zuordnung von Rollen als Versorger oder Letztverbraucher bezüglich des Betriebs von Ladepunkten und Speichern
- Bereitgestellt von: BSW - Bundesverband Solarwirtschaft e.V. am 25.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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29.04.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Verklammerung nach § 12b Abs. 2 StromStV und die damit verbundene..., ...Fassung des § 12b Abs. 1 StromStV-E soll die Verklammerung..., ...Ergänzung als § 12b Abs. 1a StromStV-E vor: „Bei Solaranlagen..., ...2023 gilt § 12b Abs. 1 StromStV mit der Maßgabe, dass..., ...gemäß § 1a Abs. 5 S. 1 StromStV begünstigt. Diese Begünstigung..., ...aus dem Netz (§ 5 Abs.1 StromStV) vorgelagert ist und ..., ... nach § 1a Abs. 5 S.1 StromStV auf Anlagen bis zur Grenze..., ...vollständig über § 12c StromStV entlastungsfähig sind..., ...Entlastung nach § 12c StromStV wieder vergütet wird...., ...falle unter § 1a Absatz 7 StromStV). Der überwiegende Teil..., ... gemäß § 1a Absatz 1a StromStV für den Bezugsstrom aus..., ..., § 1a Absatz 4 Nr. 2 StromStV. Das bedeutet, dass für..., ...Entlastungsanträge nach § 12a StromStV zu stellen (§ 1a Absatz 1a Satz 3 StromStV), da der Strom hier wiederum..., ...Vereinfachungsregelung in § 12a Abs. 3 StromStV lässt sich in der Praxis..., ...9 Abs. 1 Nr. 1 bzw. 3 StromStV genutzt wird. Gelöst ..., ...9 Abs. 1 Nr. 2 (§ 12a StromStV). 8. Ergänzende Klarstellungen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Erhalt der Definition erneuerbare Energieträger (einschl. Biomasse und Klärgas) im StromStG
Der Gesetzentwurf zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht zielt darauf ab, aus der Definition für ""erneuerbare Energieträger"" künftig Biomasse und Klärgas entgegen dem EU-Beihilferecht auszunehmen. Biomasse und Klärgas können jedoch problemlos weiterhin Teil der Definition bleiben. Ferner sollte von der Streichung bisheriger Erleichterungen abgesehen werden. Im Kern dient die Novellierung vorrangig der Modernisierung und dem Bürokratieabbau im Bereich des Strom- und Energiesteuerrechts (im Bereich der Elektromobilität und der Speicherung von Strom, Anpassungen infolge des Ausbaus der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien und neuer dezentraler Versorgungskonzepte, Umsetzung von Änderungen im EU-Beihilferecht).
- Bereitgestellt von: Verein der Zuckerindustrie e.V. am 28.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht -
BT-Drs. 20/12351
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
26.04.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Schätzmöglichkeit nach §12 Absatz 2 StromStV Ferner ist auch der ..., ...Schätzmöglichkeit nach §12 Abs. 2 StromStV gerade unter Bürokratiegesichtspunkten..., ...Neuregelung des § 11a StromStV-E nicht zu einem Aus-gleich..., ...4 Absatz 3 Satz 2 ff. StromStV-E (einschl. Erdgas) ..., ...Versorger (§ 4 Absatz 8 StromStV-E) Ferner ist vorgesehen..., ...Ausführungen zu § 4 Absatz 3 StromStV). Diese Regelung sollte...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Modernisierung und Bürokratieabbau im Strom- und Energiestseuerrecht
Neuregelung der Stromsteuerregelung für Speicher, Ladeinfrastruktur und bidirektionalen Laden im Rahmen der E-Mobilität
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 26.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
26.04.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... in § 12 Abs. 1 Nr. 2 StromStV wegfal-len. Zudem ..., ...Artikel 3 Änderungen der StromStV § 1a Abs. 4 StromStV..., .... § 2 Abs. 2 Nr. 3 StromStV In § 10 Abs. 2 StromStV..., ...10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 StromStV „pro forma“ anzufordern..., ...Be-richtspflichten nach § 4 StromStV-E fallen. § 4 Abs...., ...letzter Halbsatz und Nr. 3 StromStV-E Die Regelung führt..., ... § 4 Abs. 2 Satz 3 StromStV-E Die Auswirkungen dieser..., ... § 4 Abs. 3 S. 2 ff StromStV-E (ebenso bei Erdgas)..., ...werden. § 4 Abs. 7 StromStV-E Die Umsetzung dieser..., ...werden. § 4 Abs. 8 StromStV-E Aktuell ist vorgesehen..., ...Ausführungen zu § 4 Abs. 3 StromStV-E). § 8 Abs. 2 Satz 1 StromStV-E Die Vorgabe zur Abgabe..., ...möglich. Die derzeit in der StromStV genannte Alternative ..., ...der Begründung zu § 1d StromStV-E erwähnt), um klarzustellen..., ...der Begründung zu § 1d StromStV-E erwähnt). § 12a ..., ...muss. § 12a Abs. 5 StromStV und vergleichbare Andere..., ... § 4 Abs. 3 Satz 2 ff StromStV-E. Petitum: Die Regelung..., ...gestrichen werden. § 12b StromStV-E Anlagenbegriff und ..., ...Anlagebegriffs nach § 12b StromStV-E löst die der-zeitige..., ... § 4 Abs. 3 Satz 2 ff StromStV-E. Für Rückfragen ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Berücksichtigung der Energiewende bei Gestaltung der Energiesteuern
Forderung von Anpassungen des Stromsteuergesetz, die notwendig sind um Energiewende zu fördern, insbesondere Weiterführung der Steuerbefreiung für Klär-, Deponie- und Biogas, Beibehaltung des bisherigen Anlagenverklammerung und Anerkennung von Verlusten in Wärmenetzen
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 31.03.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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02.03.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...-- § 11a Abs. 1 S. 1 StromStV (Zeitgleichheit) § 1a Abs. 4 iVm Abs. 8 StromStV (Eigenverbrauch) § 4 Abs. 7 StromStV iVm § 9 Abs. 1 Nr. 3b..., ... 1a Abs. 4 iVm Abs. 8 StromStV für die betroffenen Unternehmen..., ...des § 11a Abs. 1 S. 1 StromStV aus verschiedenen, sachlichen..., ...Rechnung nach § 4 Abs. 7 StromStV iVm § 9 Abs. 1 Nr. 3b..., ... in § 11a Abs. 1 S. 1 StromStV verknüpft. Da die..., ... zu § 11a Abs. 1 S. 1 StromStV sehr umfassend sind, ..., ...Stromsteuerverordnung (StromStV) lautet: „Soll eine ..., ...Absatz 1 Satz 1 und 2 StromStV, in denen die Quelle ..., ...Zeitgleichheit in § 11a Abs. 1 StromStV nicht mit dem Stromsteuergesetz..., ...ist zudem § 11a Abs. 1 StromStV nicht mit § 9 Abs. 1 ..., ... in § 11a Abs. 1 S. 1 StromStV nach Lesart der Generalzoll...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Entbürokratisierung bei Strom- und Energiesteuer
Echte Entbürokratisierung bei der praktischen Durchführung der Besteuerung in allen Anwendungsfeldern im Bereich Photovoltaik, im Energiesteuer- und Stromsteuergesetz.
- Bereitgestellt von: BSW - Bundesverband Solarwirtschaft e.V. am 30.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 427/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
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BR-Drs. 427/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
13.08.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Verklammerung nach § 12b Abs. (2) StromStV als ein wichtiger Schritt..., ...von Abs. (1) des §12b StromStV vor: Mit Ausnahme von..., ...gemäß § 1a Abs. (5) S. 1 StromStV be-günstigt. Diese Begünstigung..., ...dem Netz (§ 5 Abs.(1) StromStV) vorgelagert ist und ..., ...nach § 1a Abs. (5) S.1 StromStV auf Anlagen bis zur Grenze..., ...vollständig über § 12c StromStV entlastungsfähig sind..., ...Entlastung nach § 12c StromStV wieder vergütet wird...., ...unter § 1a Absatz (7) StromStV). Der überwiegende Teil..., ...gemäß § 1a Absatz (1a) StromStV für den Bezugsstrom aus..., ...§ 1a Absatz (4) Nr. 2 StromStV. Das bedeutet, dass für..., ...Ent-lastungsanträge nach § 12a StromStV zu stellen (§ 1a Absatz (1a) Satz 3 StromStV), da der Strom hier wiederum..., ...Vereinfachungsregelung in § 12a Abs. (3) StromStV lässt sich in der Praxis..., ...Abs. (1) Nr. 1 bzw. 3 StromStV genutzt wird. Gelöst ..., ...Abs. (1) Nr. 2 (§ 12a StromStV). 9. Ausweitung der ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Regelungen zur Strombesteuerung im Bereich der E-Mobilität modernisieren
Der BDI fordert die Umsetzung der Regelungen zur Anpassung des Stromsteuerrechts an die Erfordernisse zum Ausbau der Ladesäuleninfrastruktur sowie Speichervorgänge und weiterer Anpassungen der Verordnungen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 29.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
-
BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
13.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... in § 12 Abs. 1 Nr. 2 StromStV wegfallen. Mit der..., ...besteuert werden. § 12 StromStV sollte um Regelungen ..., ...Artikel 3 Änderungen der StromStV § 1a Abs. 4 StromStV-E..., ...Regelung nach § 1a Absatz 4 StromStV unentgeltlich beziehen..., ...leisten, (…).“ § 4 StromStV-E: Pflichten des Versorgers..., ...Be-richtspflichten nach § 4 StromStV-E fallen. § 4 Abs. 2 Nr. 4a StromStV-E: Aufzeichnungspflichten..., ...geplanten § 4 Abs. 2 Nr. 4a StromStV-E lassen sich in der ..., ... § 4 Abs. 3 S. 2 ff StromStV-E: (ebenso bei Erdgas..., ...Fällen des § 11a Abs. 2 StromStV könnte der Satz 2 in ..., ... § 12 Abs. 1 StromStV-E Mit der Änderung wird..., ...werden. § 12 Abs. 2 StromStV-E: Streichung zulässige..., ... zumal der neue § 11a StromStV weitere Anforderun-gen..., ...setzt. § 12a Abs. 3 StromStV-E: Steuerentlastung für..., ...der Begründung zu § 1d StromStV-E erwähnt) erfolgen. § 12a Abs. 5 StromStV-E und vergleichbare Andere..., ... § 4 Abs. 3 Satz 2 ff StromStV-E. Petitum: Die Regelung..., ...werden. § 12b Abs. 1 StromStV-E: Anlagenbegriff Die..., ...in § 12b Abs. 1 Satz 2 StromStV-E soll-te gestrichen ..., ...§ 4 Abs. 3 Satz 2 ff. StromStV-E. Für Rückfragen ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Interessenvertretung für den bürokratieärmeren Betrieb von Photovoltaik-Anlagen
Die stromsteuerrechtliche Anlagenverklammerung führt dazu, dass PV-Anlagen mit einer höheren Leistung als 100 Kilowatt-Peak die Stromsteuerbefreiung verlieren, wenn die gesamte elektrische Nennleistung zusammen zwei Megawatt überschreitet. Eigentümer von vielen dezentral betriebenen PV-Anlagen werden stark gegenüber Betreibern mit einer großen PV-Anlage benachteiligt, wo die Stromsteuerbefreiung bestehen bleibt. Dieses Hemmnis führt dazu, dass viele Dachpotenziale nicht vollständig erschlossen werden und PV-Anlagen kleiner dimensioniert werden. Eine Änderung würde die Ungleichbehandlung beenden, die vom Gesetzgeber nicht intendiert ist.
- Bereitgestellt von: ALDI Nord Holding Stiftung & Co. KG am 27.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
01.03.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...des § 12b Abs. 2 S. 1 StromStV (Definition des Anlagenbegriffs..., ...Gemäß § 12b Abs. 2 S. 1 StromStV gelten PV-Anlagen an ..., ... in § 12b Abs. 2 S. 1 StromStV definierte Anlagenbegriff..., ...nach § 12b Abs. 2 S. 1 StromStV verklammerten Anlage ...
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Zu Regelungsvorhaben: